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11. Dezember
1913:
Vom 11.Dezember 1913 bis zum 10.Januar 1914 kommt es zu drei
kriegsgerichtlichen Verfahren in der "Zabern-Affäre" gegen drei Rekruten, gegen Forstner und gegen Reuter.
- Die drei Rekruten wurden wegen des Verrats militärischer Internas mit Arreststrafen von je drei bis sechs Wochen bestraft.
- Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und rechtswidrigen Waffengebrauchs gegen den Handwerker Blank wurde Forster zu 43 Tagen Gefängnis verurteilt. Er ging aber in Berufung vor das Straßburger Oberkriegsgericht, wo ihn die Richter in der Revision schließlich freisprachen.
- Reuter wurde angeklagt wegen der Überschreitung seiner militärischen Befugnisse und der Verhaftung der Zivilpersonen. Vom Kriegsgericht schließlich aufgrund einer preußischen Kabinettsorder von 1820 freigesprochen, wonach dem Militär die Ausübung von Gewalt zur Unterdrückung innerer Unruhen gestattet ist, wenn die Zivilgewalt nicht eingriff.
"Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenheit ihres Geistes und ihrer Sprache raubt."
- J. G. Herder -