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Miese Hetze wegen AfD-Mitgliedschaft: Pfleger am Martin-Gropius-Krankenhaus Eberswalde öffentlich bloßgestellt
Am Martin-Gropius-Krankenhaus in Eberswalde sorgt die Anstellung eines Pflegers, der ab dem 1. Juli 2025 in der Klinik für Neurologie und Psychiatrie beginnen soll, für Aufsehen. Der Mann wird gemobbt, psychisch fertiggemacht und soll um seine Existenz gebracht werden, seit Linke und verhetzte “Gegen-Rechts”-Hetzer von seiner Mitgliedschaft in der AfD und seiner kommunalpolitischen Tätigkeit Wind bekamen.
Seitdem hagelt es gegen den Mann anonyme Beschwerden von Kollegen, die seine politische Gesinnung anprangern, und anonyme Drohungen und Beleidigungen.
Die lokale “Märkische Oderzeitung” berichtete über den Fall, was prompt auch in der Brandenburgischen Provinz die überall virulente Debatte über Meinungsfreiheit, Diskriminierung und politische Konformität im Arbeitsumfeld befeuerte.
Der AfD-Landtagsabgeordnete und Kreisvorsitzende der AfD Barnim, Roman Kuffert, stellte sich demonstrativ hinter den Mann und verurteilte die Vorgänge scharf: „Einen Kollegen trotz makelloser Qualifikationen nur wegen seiner politischen Anschauung derart bösartig auszugrenzen, ist hetzerisch und erinnert an düstere Zeiten des Denunziantentums.“
Ausgerechnet im Pflegenotstand werden andersdenkende Fachkräfte weggelobt
Die Hetze ist umso bodenloser, als sie eine fatale Signalwirkung auf andere AfD-Anhänger in öffentlichen oder privaten Beschäftigungsverhältnissen haben, die möglicherweise ebenfalls von diesem Psychoterror der Linksfaschisten heimgesucht werden; da die AfD inzwischen mit über 32 Prozent in Brandenburg stärkste politische Kraft ist, könnte dies mehr Menschen betreffen, als dem Linksstaat lieb sein kann.
Er verwies auf Artikel 3 des Grundgesetzes, der Benachteiligungen aufgrund politischer Überzeugungen verbietet, und warf den Kritikern ein mangelndes demokratisches Verständnis vor.
Der betroffene Pfleger werde zu Unrecht diffamiert: „Er ist ein empathischer und hochmotivierter Mensch, der seine Arbeit liebt und alle Patienten gleichbehandelt, unabhängig von Herkunft oder Weltanschauung.“
„Niemand sollte in Deutschland um seine berufliche Existenz bangen müssen, nur weil er eine andere Meinung vertritt!“
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »matty« (30. Juni 2025, 10:32)
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uebender (30.06.2025)
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Größenwahn vor dem Zerfall: Künftige Splitterpartei SPD will die neue Volkspartei AfD verbieten
Die SPD mutiert zunehmend zu einer Art Polit-Zombie, zu einer Sekte von Realitätsverweigerern, die stur an ihrer Wahrnehmung der Wirklichkeit festhält und zur Bewahrung ihres Selbstbetrug auch vor antidemokratischen und faschistischen Methoden nicht zurückschreckt, indem sie die Opposition als Konkurrenz einfach durch Verbote eliminieren will.
Unter der Führung einer so unqualifizierten wie charismafreien Underperformerin und eines bekifft grinsenden Antifa-Fanboys, der mit nicht einmal 65 Prozent Zustimmung maximal abgewatscht wurde, hat die SPD auf ihem Bundesparteitag in Berlin heute einstimmig beschlossen, die Vorbereitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD voranzutreiben.
Der bizarre Antrag des Parteivorstands mit dem Titel „Wehrhafte Demokratie heißt handeln: Jetzt AfD-Verbotsverfahren vorbereiten – und die Menschen zurückgewinnen“ stuft die AfD als „klar rechtsextremistisch“ ein. Die Partei sieht die AfD als “Bedrohung für die Demokratie”, da sie die “freiheitliche Grundordnung” untergrabe.
Tatsächlich untergräbt hier nur einer die freiheitliche Grundordnung – das regierende Linkskartell, das sich den Staat zur Beute gemacht hat und Mitbewerber mit grundgesetzwidrigen Methoden aus dem Feld zu schlagen versucht. Dabei ist die Chance, dass die AfD verboten wird, ungleich geringer, als dass die SPD am Ende eines solchen Verbotsverfahrens noch oberhalb der 5-Prozent-Hürde existiert.
Wegsterben in Radikalisierung
Die Klein- und bald schon Splitterpartei hat immer weniger Rückhalt im Volk, ihre Nostalgiker und Traditionsveteranen als Dinosaurier eines früheren Jahrhunderts sterben weg und die Nachkommenden wählen lieber gleich links oder grün.
Sie schlägt die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor, die Belege für die Verfassungswidrigkeit der AfD sammeln soll. Sollten ausreichende Beweise vorliegen, soll ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden.
SPD-Chef Lars Klingbeil perpetuiert dazu das Witzgutachten des Verfassungsschutzes unverdrossen weiter:: „Wenn der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem einstuft, darf es kein Taktieren mehr geben.
Und Thüringens Innenminister Georg Maier ergänzt, das Risiko, nichts zu tun, sei größer als eine mögliche Niederlage vor Gericht. Für die AfD allemal – denn sie ist auf dem absteigenden Ast – und das ist wahrlich hochverdient.
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uebender (01.07.2025)
Es sollte für jedem ersichtlich sein was hier "gespielt" wirdBundestag, Bundesrat oder Regierung sollten unverzüglich die Voraussetzungen zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit schaffen, heißt es im Beschluß des Parteitags vom Sonntag, der mit großer Mehrheit angenommen wurde.
Mit einer Partei, die demokratische Regeln missbraucht, um die Demokratie von innen zu bekämpfen, ist kein fairer Wettbewerb möglich.
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matty (01.07.2025)
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Neue Petition: Keine radikale Lebensfeindin ins Bundesverfassungsgericht: Stimmen Sie gegen Frauke Brosius-Gersdorf
Sie haben es fast geschafft, ihr Marsch durch sämtliche Institutionen ist so gut wie abgeschlossen. Jetzt muss nur noch das Bundesverfassungsgericht gekapert werden und der menschenfeindliche Sozialismus kann Deutschland von oben herab endgültig zermalmen. Und mit der stammlinken Frauke Brosius-Gersdorf hat die SPD auch die geeignete Kandidatin für das Amt als „Oberrichterin“, die dann ein Verbotsverfahren gegen die AfD absegnen wird, aus dem Ärmel geschüttet.
Die jenseits der Brandmauer gefangene CDU unterstützt diese Revolution, um angeblich „UnsereDemokratie“ vor der Konkurrenz zu schützen und löst sich damit gleichzeitig auf.
Aber noch gibt es Widerstand gegen diese sozialistische Revolution. Vor kurzem wurde auf Citizen go eine Petition gestartet:
Keine radikale Lebensfeindin ins Bundesverfassungsgericht: Stimmen Sie gegen Frauke Brosius-Gersdorf!
Die SPD versucht, eine radikale linke Lebensfeindin in den zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zu bringen. Für einen offenen Richterposten, der noch in diesem Monat besetzt werden soll, hat diese Partei die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf vorgeschlagen.
Aber am schlimmsten ist ihre Einstellung zum Thema Abtreibung. Für Brosius-Gersdorf beginnen die Menschenwürde und die Grundrechte erst bei der Geburt. Sie würde es also für verfassungskonform halten, Abtreibung bis zum Tag der Geburt zu legalisieren.
Frauke Brosius-Gersdorf gehörte zu der handverlesenen Kommission, die im Auftrag der Ampelregierung einen Bericht erstellt hat, um „Abtreibung außerhalb des Strafrechts zu regeln“. Nun will die SPD sie zur Verfassungsrichterin machen. Man darf vermuten, dass ein Gesetzentwurf zur Legalisierung von Abtreibung geplant ist und dass die SPD sichergehen will, dass beim Bundesverfassungsgericht parteitreue Richter sitzen, um so ein Gesetz für verfassungskonform zu erklären.
Die Personalie Brosius-Gersdorf ist ein Schachzug der SPD, um das Bundesverfassungsgericht zu ihrem politischen Instrument zu machen. Aber für die Wahl sind zwei Drittel der Stimmen im Bundestag notwendig. Die CDU/CSU kann diese Kandidatin blockieren.
Unterzeichnen Sie deshalb diese Petition und fordern Sie die Abgeordneten von CDU und CSU im Bundestag auf, gegen Frauke Brosius-Gersdorf zu stimmen!
Abschlussbericht der „Sachverständigenkommission zu reproduktiver Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ mit Dr. Frauke Brosius-Gersdorf unter den Unterzeichnern auf der Internetseite des Familienministeriums:
Hier können Sie unterzeichnen
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uebender (09.07.2025)
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300 gegen den „Rechten Mob“
Dass 300 „Experten“ gerne mal am Verfassungsgericht diskutiert hätten, ob man die Menschenwürde auch aberkennen kann, sollte uns nicht beeindrucken, sondern beunruhigen. Wenn dabei Alena Buyx vorweg marschiert, deren „Ethikrat“ in der Pandemie diskutieren wollte, ob man Ungeimpfte noch beatmen sollte, ist das ein neues deutsches Kapitel der schrecklichen Juristerei.
(Julian Reichelt)
Der „Kulturkampf“, von den linksextremen SPD-Genossen angefacht, eskaliert gerade, weil die kommunistischen Revolutionäre bei ihrem Marsch durch die Institutionen kurz vor der Zielgeraden aufgehalten wurden und ihre Speerspitze, Frauke Brosius-Gersdorf, bedauerlicherweise durch den „Rechten Mob“ auf Granit gestoßen
Der wird mit Sicherheit durch die Hilfe von Friedrich Merz nach der Sommerpause beiseite geräumt, aber bis dahin tobt hier in Deutschland eben noch ein wenig, das Sommerloch füllend, dieser Kulturkampf.
In einem offenen Brief haben nun etwa 300 Rechtswissenschaftlerinnen und Justizvertreterinnen aus ganz Deutschland mit wütend eine neue Runde in diesem Kulturkampf eingeläutet und sind empört über den „unsäglichen Umgang“ mit Frauke Brosius-Gersdorf. Die fachliche Qualifikation der Juristin sei unbestritten, doch scheinen einige Politiker*innen das anders zu sehen.
So sind sie nun eben, diese linksextremen Kulturkämpfer. Wer aus ihren Reihen ausschert, wird herabgewürdigt, manchmal sogar entmenschlicht, auf jeden Fall aber in die böse, rechte Ecke gedrängt.
Nun melden sich im „Verfassungsblog“ zahlreiche akademische Rechtsgelehrte zu Wort, die den Umgang mit Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf hart kritisieren. Dieser Umgang sei „geeignet, die Kandidatin, die beteiligten Institutionen und mittelfristig über den Verfall der angemessenen Umgangskultur die gesamte demokratische Ordnung zu beschädigen.“
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ICH werde dieses Unterstützer-Statement NICHT unterzeichnen. Denn jenes Statement fordert erhebliche Kritik heraus.
Prof. Dr. Stefan Huster hielt in der taz vom 6.2.2022 eine allgemeine COVID-Impfpflicht für verfassungskonform:
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„Denn die Alternativen zur Erhöhung der Impfquote wären die Überlastung des Gesundheitssystems, die niemand redlicherweise wollen kann, oder der immer wiederkehrende Lockdown.“
Prof. Dr. Alexander Thiele ging in der Berliner Morgenpost vom 23.11.2021 noch weiter:
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„Die Möglichkeiten gehen los bei einem Ordnungsgeld, aber auch Freiheitsstrafen oder die Zwangsimpfung sind möglich“. Aus dem staatlichen COVID-Impfzwang dürfe man sich nicht „herauskaufen“ können.
Von der Duldung einer solchen Injektion woll(t)en Prof. Dr. Stefan Huster, Prof. Dr. Alexander Thiele und Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf die Daseinsberechtigung eines Menschen auf deutschem Boden abhängig machen. Entweder Teilnahme an einem Impfexperiment – oder raus aus dem Land. Schlimmer kann man die Menschenwürde nicht mit Füßen treten.
Der parlamentarische Umgang mit der Causa Brosius-Gersdorf ist allerdings in der Tat wenig geglückt: Man hätte diese Kandidatin besser gar nicht erst nominieren dürfen. Denn tatsächlich nimmt ihre Reputation jetzt Schaden.
Ich habe den Eindruck, dass die Führung der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag die Wirkungen des reformierten Wahlrechts unterschätzt hat. Die Union gewann bei der letzten Bundestagswahl mit ihren Erststimmen-Kandidaten mehr Wahlkreise, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustehen.
Eine Erwartungslücke zwischen den Vorstellungen seiner Parteifreunde vor Ort und seinem eigenen Abstimmungsverhalten kann sich ein solcher Abgeordneter auf die Dauer nicht leisten. Auch – und erst recht – nicht auf Druck höherer Parteigremien. Und offenbar kam der Unmut gegen die Personalie Brosius-Gersdorf gerade auch aus der Parteibasis von CDU und CSU.
Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab
Geht es also bei dieser linken Nummer nicht nur darum, dass AfD-Verbot zu beschleunigen? Soll hier etwas von höchster Stelle aus, eine wirkliche Corona-Aufklärung verhindert werden?
Interessant ist auch die Zahl „300“. Nicht das erste mal, dass sie auftaucht:
Sie kritisieren den Personalmangel und die überfüllten Gruppen, die zu einer hohen Belastung für Erzieher und langfristigen Folgen für Kinder führen, insbesondere beim Spracherwerb und sozialen Lernen.“ (Quelle: Google)
Wobei wir dann wieder beim Thema Abtreibung wären.
Und das hier sollte uns allen genau bei diesem Thema zu denken geben:
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uebender (16.07.2025)
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Wie sich Kulturkampf-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf bei Lanz um Kopf und Kragen geredet hat
Auf ihrem Werbefeldzug hat die Kulturkampf-Kandidatin der linksextremen Mitte „UnsererDemokratie“, Frauke Brosius-Gersdorf gestern Abend bei „Lanz“ halt gemacht und all das bestätigt, was vermutet wurde – und sich um Kopf und Kragen geredet. Wenn die SPD jetzt weiterhin darauf besteht, diese Dame ins Rennen um einen einflussreichen Posten beim Bundesverfassungsgericht zu schicken, dann ist entweder diese Koalition oder die CDU Geschichte.
Hier die ersten Reaktionen:
Anna Nina schreibt:
HIERMIT IST FRAUKE BROSIUS-GERSDORF ENDGÜLTIG AUS DEM RENNEN ALS RICHTERIN! Bei #Lanz rechtfertigt sie Behandlungskosten für Impfverweigerer – purer Verfassungsbruch! Wer körperliche Unversehrtheit in Anspruch nimmt, soll zahlen?
Diese „Verfassungsrichterin“ tritt Grundrechte mit Füßen! Das ist gegen die Menschenwürde! Zwei-Klassen-Medizin durch Impfstatus – das ist Diskriminierung pur! Brosius-Gersdorf disqualifiziert sich selbst: Grundrechte-Gegnerin am Verfassungsgericht!
Tim Kellner schreibt:
GAME OVER!!!
Die treffendste, gnadenlos klare Analyse, warum Frau Brosius-Gersdorf bei #Lanz kläglich daran scheiterte, auch nur den Anschein von Unparteilichkeit zu wahren: Diese angebliche Verfassungsrichterin ist längst ideologisch zementiert – das AFD-Verbot ist für sie beschlossene Sache! Wo bleibt die verfassungsrechtlich zwingende Ergebnisoffenheit? Wo die Unabhängigkeit?
Brosius-Gersdorf wird kein Urteil sprechen, sie wird parteipolitische Beschlüsse exekutieren. Verfassungsrecht im Dienst der SPD-Agenda? Willkommen im post-demokratischen Deutschland aka DDR 2.0!
Gerhard Papke schreibt
Frau Brosius-Gersdorf macht bei #Lanz das, was SPD und Grüne immer tun: Sie reklamiert für sich die „demokratische Mitte“ und verteidigt radikale linke Positionen als „wissenschaftliche Objektivität“. Eiskalt. Keine Nachdenklichkeit, kein Problembewusstsein. Unwählbar.
Alexander Möhnle
Das Kruzifix in Schulklassen sei verfassungswidrig, das Kopftuch bei Lehrerinnen dagegen „Ausdruck persönlicher Religionsausübung“: Frauke Brosius-Gersdorf bestätigt bei Lanz offen und frei, dass sie eher nichts gegen Kopftücher im Staatsdienst hat. Tja
Markus Pretzell schreibt:
Nicht ein juristisches Argument. Fiskalische Probleme führt sie an, um Grundrechte einzuschränken. Grundrechte nach Kassenlage. Ja, absolut valide juristische Argumente. Eine herausragende linksradikale Juristin.
Es kommt also auf das Alter der Schüler an, ob die Lehrerin Kopftuch tragen kann und ob die Schüler tolerant oder intolerant sind.
Was für ein Geschwafel.
Markus Vahlefeld schreibt:
Interessant an dem Gespräch zwischen Markus Lanz und Frauke Brosius-Gersdorf war der Umstand, dass Frau Brosius-Gersdorf erstens keinerlei Verständnis für die vorgebrachte Kritik an ihr zeigen konnte, und zweitens dass sie eine sachlichere Debattenkultur in diesem Land anmahnte. Kann man machen, auch wenn allein hier schon ein Widerspruch zu Tage tritt.
Natürlich gebe ich zu, dass juristische Probleme auf Nicht-Juristen eben wegen dieser technokratischen Sprache oftmals irritierend wirken. Aber Frau Brosius-Gersdorf spricht von einem Rollenwechsel, der sich aus diesem neuen Amt für sie ergeben würde. Die Fähigkeit zu diesem Wechsel habe ich bei ihr zu keinem Zeitpunkt erlebt.
Dieses Phänomen einer Seelen-entleerten Anschauung des Menschen ist bei Frau Brosius-Gersdorf kein Individualphänomen, sondern sie steht für einen Phänotyp an Eiskalt-Demokratie, die zum Menschenbild der SPD und dem der Grünen/Linken passen mag, jeden anderen aber abschrecken muss, eben weil es ganz inhärent den Menschen zu einer Funktion verzwergt, während der Staat zum neuen Gott aufsteigt.
Für ein Gericht, dessen Zweck es ist, niemals vergessen zu lassen, wie wichtig der Schutz des einzelnen Menschen vor den Übergriffigkeiten eines Staates ist, wirkt dieser Phänotyp „Brosius-Gersdorf“ brandgefährlich.
Eine ernstgemeinte Entschuldigung von Frau Brosius-Gersdorf wäre im Gespräch mit Lanz möglich gewesen, hätte sogar zur Befriedigung der Debattenkultur erheblich beitragen können. Sie hat darauf verzichtet, weil dieser Phänotyp sich immer im Recht wähnt, was nicht unerheblich zu dieser in Teilen totalitären Debattenkultur in Deutschland beigetragen hat.
Aber es gibt Gott sei Dank noch Alternativen zu dieser Dame. Maja Svenja Liebich zum Beispiel. Sie schreibt:
Versendet: Höchste Zeit, dass eine Frau vom Volk Verfassungsrichterin wird. Ich bringe keine Titel mit, aber jahrzehntelange Praxiserfahrung vor deutschen Gerichten. Bewerbung ist raus.
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uebender (17.07.2025)
In manchen Freien Medien wurde klar gesagt das die Person nach der Sommerpause wieder aufgestellt wird.Nicht nur die Tatsache, daß ein großer Teil der Bevölkerung ignoriert wird, es würde die eh schon recht unglaubwürdige Politik, vollends zum Puppentheater machen.
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matty (17.07.2025)
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Zwei Tage nach der Lanz-Blamage: Schmeißt Brosius-Gersdorf selbst hin?
Vorgestern Abend bot Markus Lanz Frauke Brosius-Gersdorf, der SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, eine Bühne, um sich gegen die Kritik zu verteidigen, die seit zwei Wochen gegen sie vorgebracht wird und die dazu geführt hat, dass in der Unionsfraktion nicht genügend Stimmen zusammenkamen, um ihre Wahl sicherzustellen.
„Das hätte man sich in den schlimmsten Träumen nicht vorstellen können“, empörte sie sich. Die öffentliche Zuspitzung rund um die Wahl einer Verfassungsrichterin halte sie für „brandgefährlich“.
Der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl habe in ihrem Zusammenhang von einem „Abgrund an Intoleranz und Menschenverachtung“ gesprochen, behauptete Brosius-Gersdorf. Das finde sie „infam“ und erinnerte daran, „dass auch Vertreter der katholischen Kirche an die Verfassungswerte unseres Grundgesetzes gebunden sind und damit auch an meine Menschenwürde und mein Persönlichkeitsrecht.
Von wegen “Kandidatin der Mitte”
Die Chance, sich mit ihrem Lanz-Auftritt als gemäßigt und politisch integer zu verkaufen und somit zumindest anschlussfähiger zu machen, bei denen, den sie ernsthaft einreden will, sie sei eine “Kandidatin der Mitte”, hat Brosius-Gersdorf in einem kommunikativen Totaldesaster damit gründlich verhauen.
Zur AfD habe sie sich klar ausgedrückt „und ich habe mich an einer Stelle, das gebe ich auch gerne zu, auch nicht sehr glücklich ausgedrückt. Das wurde mir in den letzten Tagen und Wochen auch vorgehalten“.
Sie habe eine Formulierung verwendet, die „nicht glücklich war, nämlich, dass ein Parteiverbot nicht das Problem der Anhängerschaft beseitigen würde“, so Brosius-Gersdorf, die damit erneut bekundete, dass sie die Anhänger einer ihr missliebigen Partei als „Problem“ betrachtet.
Relativierende Rabulistik
„Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss. Menschenwürde- und Lebensschutz sind rechtlich entkoppelt.“
Und weiter: „Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG [den „Menschenwürde“-Artikel des Grundgesetzes] nicht.“ Ein Schwangerschaftsabbruch dürfte die Menschenwürde des Embryos/Fetus schon deshalb nicht verletzen, „weil er nicht vom Staat, sondern von der Frau ausgeht“, meint Brosius-Gersdorf.
Ansehensverlust des BVerfG ist längst eingetreten
Immerhin: zumindest im Halbsatz, am Rande, ließ Brosius-Gersdorf dann doch durchblicken, dass sie eventuell vielleicht die Größe und Selbstkritik aufbringen könnte, auf ihre Kandidatur zu verzichten unter bestimmten Bedingungen.
Sobald das auch nur droht, würde ich an meiner Nominierung nicht festhalten.
Wäre sie ehrlich, müsste sie allerdings einsehen, dass dieser Punkt schon jetzt erreicht ist. Die Krise ist längst da, und das Verfassungsgericht ist maximal beschädigt. Sollte sie dort tatsächlich Richterin werden, wird dieses Gericht kein Ansehen mehr haben und der Staat ausgerechnet durch die, die sich gegen die “Delegitimierung” mit rechtsstaatswidrig Methoden zur Wehr setzen, weiter delegitimiert werden.
Mehr denn je wird sich nun also zeigen, ob die Union diesen linken Erpressungsversuchen standhält oder wieder einmal dem Druck des Medienkartells erliegt, das mehr denn je darauf pocht, Brosius-Gersdorf und ihre nicht weniger unsägliche Kollegin Ann Kathrin Kaufhold auf die höchsten Richterstellen des Landes zu bugsieren.
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uebender (18.07.2025)
Hier konzentrieren sich alle Versuche, die Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat zu einer Verpflichtung der Bürger auf ein bestimmtes Gesellschaftsprogramm umzudeuten.
Zusammengenommen zeichnen die Zitate von Brosius-Gersdorf und ihren Vordenkern das Bild einer juristischen Debatte, die nicht weniger will, als die bewährte Interpretation des ersten Artikels des Grundgesetzes in Frage zu stellen.
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Ausbildung
Nach dem Abitur in Kaltenkirchen 1990 machte St. bis 1992 eine Ausbildung zur Bankkauffrau in Hamburg. Dann studierte sie Jura in Heidelberg und Lausanne und war 1996 Praktikantin bei Lee Hamilton, einem demokratischen Abgeordneten im US-Repräsentantenhaus. 1998 absolvierte St. ihr Erstes Juristisches Staatsexamen. Ihr Referendariat am Brandenburgischen Oberlandesgericht schloss sie 2001 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen ab.
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17.07.2025
Frauke Brosius-Gersdorf hat in dieser Woche ihr Schweigen gebrochen. Ihre Einlassungen bestätigen die Kritik an ihrer Person. Dennoch hält die SPD weiter an ihr fest – bei der Union herrscht bislang Schweigen. Wird die Fraktion einknicken und sie doch noch zur Richterin am Bundesverfassungsgericht machen?
Interview mit Beatrix von Storch über die aktuellen Entwicklungen im Fall Brosius-Gersdorf, über den Kulturkampf der Linken und warum die Diskursmacht der alten Medien unaufhaltsam sinkt.
Widersprechen würde ich von Storch bei der Sache mit dem Kulturkampf.
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18.07.2025
Frau Brosius-Gersdorf belügt gezielt und bewusst das ganze Land. Sie behauptet, in der verfassungsrechtlichen Rechtssprechung gebe es ein Dilemma, das sie ja nur zu lösen suche und also sei es notwendig, dem 9-Monate alten Baby die Menschenwürde abzuerkennen oder mindestens anzutasten. Das ist nicht wahr. Ich erkläre das hier.
Linke Richter, AfD-Verbot: Einparteienstaat Deutschland
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Bundestag lobt China: Erfolgreichster Einparteienstaat
15. August 2019
Es klingt wie Satire, doch das Organ des Deutschen Bundestags, die Zeitung „Das Parlament“, meint es ernst: "Die Volksrepublik China hat sich als erfolgreichster Einparteienstaat erwiesen." - Verantwortlich: Wolfgang Schäuble als Bundestagspräsident.
"Völkischer Beobachter" April 1938 + Bundestagszeitung "Das Parlament" August 2019:
von DK
Im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit gibt der Deutsche Bundestag eine Zeitung heraus: „Das Parlament“. Herausgeber ist der Präsident des Bundestages, Wolfgang Schäuble (CDU).
Die jüngste Ausgabe widmet sich der Volksrepublik China – und über diese Diktatur mit den weltweit meisten Todesurteilen und einer totalen Unterdrückung von Opposition und Minderheiten (gerade in Hongkong zu erleben) ist in der Zeitung des Bundestages zu lesen: „Die Volksrepublik hat sich als erfolgreichster Einparteienstaat der Geschichte erwiesen. Über das Geheimnis des ersten sozialistischen Systems, das funktioniert.“
Nochmal, um es sich auf der Zunge zergehen zu lassen. Die Zeitung des deutschen Parlaments schreibt wörtlich:
"Die Volksrepublik hat sich als erfolgreichster Einparteienstaat der Geschichte erwiesen. Über das Geheimnis des ersten sozialistischen Systems, das funktioniert." Quelle: Das Parlament
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matty (18.07.2025)