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Lockdown „schlimmer als das Virus selbst“: Ex-Höchstrichter fordert zivilen Ungehorsam gegen Corona-Regeln
In Großbritannien hat der Historiker und frühere Höchstrichter Lord Jonathan Sumption dazu aufgerufen, „despotische Gesetze“ im Zusammenhang mit dem Corona-Lockdown zu ignorieren. Es sei moralisch akzeptabel, „diskreten Ungehorsam auf britische Art“ zu üben.
„Manchmal ist es die am meisten von Gemeinsinn getragene Reaktion auf despotische Gesetze, sie einfach zu ignorieren“, äußert der frühere Höchstrichter. Je länger und je intensiver die Regierung das Land in den Lockdown sperre, umso wahrscheinlicher werde ziviler Ungehorsam das Resultat sein.
Jeder habe eine andere Schmerzgrenze, so Sumption. Aber in den Augen vieler Menschen, die gegen den Lockdown sind, und sogar vieler, die ihn für notwendig hielten, sei diese „schon seit geraumer Zeit überschritten“.
Aristoteles wurde nur widerlegt, solange es einen Konsens der Zurückhaltung gab
Bis dato sei es im Westen am Ende doch immer wieder gelungen, Aristoteles zu widerlegen, der die Demokratie als selbstzerstörerische Staatsform betrachtete, die aufgrund der Befindlichkeiten der Bevölkerung immer wieder in die Tyrannei umschlage.
Aristoteles hatte im Grunde recht, was die Tendenzen betraf, aber es ist uns gelungen, diese zu vermeiden, indem wir eine gemeinsame Kultur der Zurückhaltung entwickelt hatten.
Lockdown „schlimmer als das Virus selbst“
Deshalb mache es auch keinen Sinn, die Zielvorgaben immer wieder aufs Neue zu verschieben, etwa von der „Rettung des Gesundheitswesens“ über die „Zahl der Toten“ bis zu „weniger als 1.000 tägliche Neuinfektionen“.
Die Lockdown-Politik sei „durch und durch inhuman, weil sie das Bewusstsein der Menschen dahin verändert, dass sie nur noch über den Tod nachdenken und nicht mehr über das Leben.“ Da Viren immer mutieren würden, müsse man lernen, mit dem Risiko zu leben.
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uebender (13.03.2021)
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„Ein Jahr Lockdown-Politik – es reicht“: Tausende Teilnehmer bei Protesten gegen Corona-Maßnahmen
In mehreren Städten haben am Samstag Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen stattgefunden - teilweise trotz gerichtlichem Verbot.
In München versammelten sich mehrere Tausend Menschen unter dem Motto „Ein Jahr Lockdown-Politik – es reicht“ in der Nähe des bayerischen Landtags. Die Polizei musste eigenen Angaben zufolge die Demonstration am Nachmittag „wegen mehrerer nicht-eingehaltener Auflagen“ auflösen.
In Düsseldorf demonstrierten am nordrhein-westfälischen Landtag nach Polizeiangaben rund 2000 Menschen gegen Corona-Einschränkungen.
„Es reicht!“
Auch in Berlin gab es am Samstag Demonstrationen an verschiedenen Orten der Stadt. Nach Polizeiangaben trafen sich „in der Spitze rund 1000 Demonstranten“ vor dem Bundesgesundheitsministerium zu einer Kundgebung der Bewegung „Es reicht!“.
Dresden, Kiel, Hamburg
Auch in Dresden hatten sich am Samstag trotz des Verbots der „Querdenken“-Demonstration durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht Hunderte Kritiker der Corona-Maßnahmen in der Stadt versammelt.
In Kiel nahmen bis zu 900 Teilnehmer an Protesten gegen die Corona-Auflagen teil. Zu einer Gegendemonstration kamen bis zu 200 Teilnehmer, wie die Polizei am Nachmittag berichtete. Am Zug der Corona-Maßnahmen-Kritiker waren auch rund 15 Traktoren beteiligt.
In Hamburg nahmen an einer Demonstration der Gegner von Corona-Maßnahmen nach Angaben der Polizei etwa 200 Menschen teil.
„Frieden, Freiheit, keine Diktatur“
In Hannover kamen nach Angaben der Polizei knapp 800 Menschen zusammen, um gegen die Corona-Politik zu demonstrieren. Sie folgten einem Aufruf der Bewegung „Es reicht“, die bundesweit in zahlreichen Städten Proteste organisiert hatte.
Stuttgart
Nachdem der Veranstalter die Versammlung für beendet erklärt habe, hätten sich die Protestierenden in verschiedenen Aufzüge geteilt. Dabei kam es vereinzelt zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizei.
Auch andere Medienvertreter, die ihre Zelte zur Berichterstattung über die Landtagswahl vor dem Landtag aufgestellt hatten, seien von den Teilnehmern der Demo verbal angegriffen und in Sprechchören als „Lügenpresse“ bezeichnet worden.
Auch in zahlreichen anderen Städten gingen Menschen unter dem Motto „Ein Jahr Lockdown-Politik – es reicht“ auf die Straße. Hunderte waren es auch in Kiel, Hannover, Erfurt, Cottbus und Potsdam.
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uebender (14.03.2021)
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Großdemo in Kassel: Wir lassen uns die Demokratie nicht verbieten!
„Am Samstag, den 20. März 2021, findet nach momentaner Rechtslage (19.03.2021, 14:00 Uhr) ab 12:00 Uhr eine Großdemonstration für Frieden, Freiheit und Demokratie in Kassel statt. Wir fordern die Einhaltung unserer Grundrechte und die Beendigung der überzogenen Corona-Maßnahmen. Geplant sind eine Kundgebung auf der Karlswiese im Staatspark Karlsaue und ein anschließender Aufzug.
Das Grundgesetz hat oberste Priorität und ist gegen Schlechteres zu verteidigen. Die verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen, sowie die Aufrechterhaltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, müssen umgehend beendet werden.
Die aktuellen Bemühungen der Stadt Kassel, die außerparlamentarische Demokratiebewegung daran zu hindern, das Versammlungsrecht nach Artikel 8 GG ausüben zu können, ist verfassungswidrig. Dies bestätigt der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Kassel.
„Die Antragsgegnerin verkennt bei der Anwendung des § 15 VersG die sich aus Art. 8 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben der Versammlungsfreiheit, die für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend ist.“ Aktuell hat die Stadt Kassel Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt und wir warten auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs.
Wir bleiben friedlich, aber bestimmt! Von uns geht keine Gewalt aus und wir distanzieren uns von jeglicher Handlung, die mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist. Wir fordern die Stadt Kassel ausdrücklich dazu auf, sich an die Gebote der Rechtsstaatlichkeit zu halten. Wir vertrauen auf die bisher vorbildliche Zusammenarbeit mit der Kasseler Polizei.
Es ist ausdrücklich davor zu warnen, dass eine potentiell politisch motivierte Eskalation dazu dienen soll, das Versammlungsrecht weiter einzuschränken.
Zwei Dinge möchten wir explizit klarstellen:
1. Die internationale und friedliche Demokratiebewegung wird für Deutschland am 20.03.2021 in Kassel vertreten.
2. Wir legen Wert auf einen internationalen Zusammenschluss von friedlichen Menschen, die sich mit unseren Ansichten identifizieren können und gemeinsam für humanitäre Werte einstehen. Grundrechte sind unveräußerlich und nicht verhandelbar! Jedem, der es unternimmt diese Ordnung zu beseitigen, werden wir uns friedlich aber mit Nachdruck in den Weg stellen.
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uebender (20.03.2021)
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Purer Terror: Polizei geht massiv gegen Corona-Maßnahmen-Demonstranten vor
Sachsen-Anhalt/Wittenberg – Am Montagabend wurden bei einem massiven Polizeieinsatz Dutzende Menschen in Wittenberg eingekesselt, die mit einem sogenannten „Spaziergang“ gegen Corona-Maßnahmen der Regierung protestierten.
Merkels Corona-Polizei umstellte am Montagabend die wöchentlich in der Wittenberger Altstadt stattfindende Corona-Maßnahmen-Demonstration. Die linientreue MZ schreibt hierzu:
„Am Montagabend wurden bei einem massiven Polizeieinsatz Dutzende Menschen in Wittenberg eingekesselt, die mit einem sogenannten „Spaziergang“ gegen Corona-Maßnahmen der Regierung protestierten.
Die Einsatzkräfte, die mehrfach die Menschenansammlung aufgefordert hatten, einen Versammlungsleiter zu benennen, umstellten in der Wittenberger Altstadt die Personengruppe. Nach vielfachen Aufforderungen setzten sich einige der „Spaziergänger“ ab.“
Die Veranstaltung, die seit einigen Wochen in Wittenberg immer montagabends durch die Stadt zieht, wird intensiv von lokalen Vertretern der AfD unterstützt und beworben. Stadtratsabgeordneter Kevin Deyring hatte die Veranstaltung zuvor in den sozialen Medien beworben.
„Weil die Bürger mit Kerzen für ihre Grundrechte spazieren gehen? Weil die Bürger es satt haben, von einem zum nächsten „Lockdown“ veräppelt zu werden? Weil die Kinder nicht mehr in die Schulen dürfen und deren Eltern heute auf den Stufen des Alten Rathauses Schuhe abgelegt haben?
DESHALB? Schämt EUCH!“, heißt es unter anderem in den sozialen Netzwerken zu den immer totalitärer werdenden Maßnahmen.
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uebender (23.03.2021)
Den Deutschen geht es scheinbar noch zu gut
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Brandanschlag auf Delmenhorster Rathaus aus Unzufriedenheit mit Corona-Regeln – Polizei
13:04 24.03.2021
Wenige Stunden nach dem Brandanschlag auf das Rathaus in Delmenhorst in Niedersachsen will die Polizei das Motiv des Tatverdächtigen geklärt haben: Dieser soll aus Ärger über die Corona-Regeln am Dienstagabend Molotow-Cocktails in das Gebäude geworfen und einen Brand ausgelöst haben.
Der 30-Jährige war auf frischer Tat von Zeugen ertappt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten worden. Der Mann wurde vorläufig festgenommen.Die Motivlage des Brandanschlages habe sich aus der ersten Vernehmung des Verdächtigen ergeben, teilte die Polizei am Mittwochmorgen mit:
[...]
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„Demnach verübte er den Brandanschlag, um seiner Unzufriedenheit über die Corona-Regelungen Ausdruck zu verleihen.“
Der mutmaßliche Täter wurde von Passanten gestellt und ließ sich widerstandslos von ihnen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Die Flammen konnten schnell von der Feuerwehr gelöscht werden, dennoch wurde ein Zimmer der Tourist-Info durch das Feuer schwer beschädigt. Der Sachschaden wird auf etwa 50.000 Euro geschätzt.
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matty (24.03.2021)
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Großdemo in Kassel: Ein Ausblick auf die zukünftige Lage
Die Lage in Deutschland ist explosiv.
Obwohl zehntausende Bürger am Wochenende für ihre Grundrechte und die Wiedererlangung ihrer Freiheiten auf die Straße gingen, beschloss die Politik hinter verschlossenen Türen weitere schwerwiegende Maßnahmen und eine Verlängerung des Lockdowns. Die Mainstream-Medien agieren mit ihrer Berichterstattung auch in der Corona-Krise wie der verlängerte Arm der Lockdown-Regierung und fordern sogar ein gewalttätiges Vorgehen der Staatsmacht gegen friedliche Bürger.
»Coronaleugner sorgen für Chaos in Kassel: Der Staat muss gegen die ›Querdenker‹ endlich Härte zeigen. Die Szene der Coronaleugner agiert immer dreister. Die Polizei war nicht nur beim Auflauf in Kassel überfordert.
Wie lange noch? […] Keine überregionale Polizei-Strategie, offenbar kaum nachrichtendienstliche Aufklärung vor den Demonstrationen, keine systematische Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Wie lange noch?«
Linke Journalisten fordern polizeiliche Härte gegen oppositionelle Bürger und eine systematische Bespitzelung durch Geheimdienste.
Erich Mielke wäre sicherlich über diese schreibenden Genossen begeistert.
Polizeitaktik – das neue Betätigungsfeld von Haltungsjournalisten
Neuerdings fühlen sich diese »Journalisten« dazu berufen, bestens ausgebildeten Polizeieinsatzleitern zu diktieren, was die richtige, sprich härteste, Polizeitaktik gegen die Querdenker sei und wie diese Taktik am besten durchzusetzen sei.
Im Frühjahr droht eine Eskalation – durch den Staat
Wir werden also noch dieses Frühjahr Demonstrationen mit sechsstelligen Teilnehmerzahlen in Berlin erleben. Man fragt sich auch, wie der von den Mainstream-Medien geforderte harte Polizeieinsatz gegen friedliche Bürger in der Realität aussehen soll.
Umso mehr, da dieses Vorgehen auch die Gefahr birgt, der viel zitierte Funke zu sein, der das Pulverfass zur Explosion bringen könnte.
Wie schnell solche Situationen ausufern und nicht mehr beherrschbar sind, hat die ganze Welt im Januar dieses Jahres in Washington live auf den Bildschirmen verfolgen können.
Die seit einem Jahr laufende Diffamierungskampagne von Politik und Medien hat nichts gebracht. Die Querdenker-Bewegung hat die kritische Marke längst überschritten. Der Staat hat das vom Grundgesetz geschützte Demonstrationsrecht zu achten und es nicht abzuschaffen.
Sollte der von den Mainstream-Medien aufgehetzte Staat jedoch meinen, die Querdenker-Bewegung mit Gewalt am Demonstrieren hindern zu können, dann liegt die Verantwortung für eine weitere Eskalation allein beim Staat.
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uebender (26.03.2021)
Lassen Sie sich bitte nicht ablenken durch eine Diskussion über einen harten Lockdown!!!! Das ist nur Ablenkung und Nebelkerze um das völlige Versagen und die Unfähigkeit unsere Regierenden Politiker zu kaschieren!
Du willst doch nicht etwa unsern Kaiser mit denen auf eine Stufe stellen oder„Auf diesem Staatswesen liegt der Staub von 200 Jahren“.
Wem dient die "Digitalisierung" und wessen Agenda ist sie und zu welchen ZweckEs wird viel zu tun sein beim Aufarbeiten dieser Pandemie, aber sie biete auch Innovationsschübe, siehe die Digitalisierung.
Früher hieß es Grundrecht, heute heißt es "Verfassungsrechtliche Hürde".
Es wird höchste Zeit, dass vorsätzlicher Verfassungsbruch hinter Gitter endet!
Mit diesen Beschlüssen kapituliert Schlands ReGIERung vor den Grundzügen der Vernunft.
Ist das noch mutwillige oder schon vorsätzliche Fehlplanung.
Eine politische Führung, die immer tiefer im Sumpf der Korruption versinkt, hat kein Recht, dieses Land zu zerstören.
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matty (26.03.2021)
Mit freundlichen Grüßen
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"Lassen uns nicht mehr einsperren": Straßenkämpfe zwischen Jugendlichen und Polizei in der Schweiz
3 Apr. 2021 10:18 Uhr
Der Protest von etwa 1.000 Jugendlichen im schweizerischen St. Gallen eskalierte am Freitagabend. Die Jugendlichen warfen Böller, die Polizei schoss mit Gummischrot und Tränengas in die Menge – nach eigener Angabe aus "Notwehr". Die Straßenschlacht dauerte mehrere Stunden.
[...]
Zweiter Protestfreitag in Folge – "Das Fass ist voll"
Die eskalierenden Proteste kamen nicht unangekündigt. Schon am vergangenen Freitag (26. März) waren in St. Gallen jugendliche Demonstranten in gewaltsame Konflikte mit Polizeikräfte geraten. Auch damals kam es zu Straßenschlachten – laut schweizerischen Medien zu einer "Krawallnacht". Die Polizei setzte ebenfalls Gummigeschosse ein.
[...][...]
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"Vor allem Jugendliche müssen sich artikulieren können – sei es in Gruppen, sei es, indem sie Musik machen oder sich auf der Straße treffen. Das alles wurde ihnen abgeschnitten – und zwar abrupt, ohne Alternativangebote. Man hat zentrale Bedürfnisse und Entwicklungsmöglichkeiten der Jugendlichen einfach gekappt, ohne die Folgen zu bedenken. Und jetzt ist genug, das Fass ist voll."
Klar formuliert Hof das Versagen der Behörden in der Kommunikation von Corona-Maßnahmen. Erst mache man den Jugendlichen "monatelang klar, dass sie ein marginales Infektionsrisiko darstellen", und dann verneine man dies: Das "macht etwas mit den Jugendlichen". Hof spricht diesbezüglich von "systematisierter Angstmacherei" statt einer "Stringenz" in den Corona-Maßnahmen.
[...]
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matty (03.04.2021)
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Etwas Grundwissen von einem Mitteldeutschen:
Karl Ernst Thomas de Maizière (* 21. Januar 1954 in Bonn) ist ein deutscher Politiker und mit Sicherheit kein Mitteldeutscher sonder einer der nach der Wende zugewanderten unfähiger Gastarbeiter aus dem Westen.
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De Maizière will Verfassung ändern, um Ausnahmezustand zu ermöglichen
Der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat vorgeschlagen, für künftige Krisen in Deutschland die Möglichkeit eines befristeten Ausnahmezustandes zu schaffen. Die gegenwärtigen Entscheidungsverfahren seien „für die Normalfälle“ gut, doch sie verlangten zu viel Zeit, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.
In der Krise aber brauche man „Tempo, Verbindlichkeit, klare Verantwortlichkeiten“. Die nächste Krise werde kommen – „ein Cyberangriff, ein Stromausfall, länderübergreifende Waldbrände“. Dafür aber sei „die Regelung eines Ausnahmezustandes für Deutschland“ unerlässlich.
De Maizière fügte hinzu, so ein Ausnahmezustand müsse immer befristet und demokratisch legitimiert sein. „Den muss das Parlament beschließen“. Falls es dazu kommt, soll nach Ansicht des früheren Ministers ein „alle Ressorts und Ebenen übergreifender Krisenstab“ mit neuen Durchgriffsrechte aktiv werden.
De Maizière sagte, für so eine Reform werde man „das Grundgesetz ändern müssen“. Dabei könnten „notstandfeste Grundrechte“ bestimmt werden, etwa die Meinungsfreiheit. „Ein Verlust von Grundrechten wird damit nur auf das begrenzt, was zur Krisenbewältigung für einen kurzen Zeitraum nötig ist.“
Auch über „den Einsatz der Bundeswehr im Inneren“ muss nach Ansicht de Maizières geredet werden. Soldaten sollten in Krisen zum Beispiel Gebäude und Gebiete sichern oder den Verkehr regeln können.
Sie sollten aber „keine Festnahmen oder Hausdurchsuchungen durchführen“. Es gehe nur um unterstützende hoheitliche Aufgaben unter Führung der Polizei.
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uebender (03.04.2021)
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"Grundrechte sind nicht verhandelbar"
Großdemo in Stuttgart mit mehr als 10.000 Teilnehmern – Stadtsprecher: „Wir beobachten Tausende Ordnungswidrigkeiten – gegen diese jetzt vorzugehen ist schwierig“
Am Samstag des Osterwochenendes sind neben Corona-Demos in Stuttgart auch in anderen deutschen Städten Versammlungen statt. Ein Teil der Versammlungen wurden untersagt. Es wird mit einem erhöhtem Polizeiaufgebot gerechnet. Alle aktuellen Infos hier im Corona-Ticker:
Mindestens 10.000 Teilnehmer bei Cannstatter Wasen in Stuttgart
Die Polizei hat sich am Samstagvormittag in Stuttgart mit einigen Hundert Beamten für mehrere Demonstrationen gegen die Corona-Auflagen und geplante Gegenproteste aufgestellt.
Ersten Berichten über viele Teilnehmer ohne Maske und Abstand werde nachgegangen, sagte der Stuttgarter Polizeisprecher, Stefan Keilbach. Die Stadt Stuttgart hat im Falle von Verstößen gegen die Maskenpflicht und die vorgeschriebenen Abstände angekündigt, Versammlungen aufzulösen.
Im vergangenen Sommer hatten auf dem Wasen bis zu 10.000 Menschen demonstriert. Zuletzt hatte am 20. März eine Demonstration in Kassel mit mehr als 20.000 Menschen für Aufsehen gesorgt.
Der Aufzug durch die Stuttgarter Innenstadt verlief augenscheinlich friedlich ohne Störungen ab. Die Zahl der Versammlungsteilnehmer liegt nach Schätzung von Personen vor Ort offenbar mindestens im fünfstelligen Bereich. Ab 16 Uhr soll die Kundgebung auf den Cannstatter Wasen beginnen.
Zum Aufzug „RUF DER TROMMELN“ in der Stuttgarter Innnenstadt haben sich zahlreiche Kritiker der staatlichen Corona-Beschränkungen lautstark versammelt.
Neben der Großveranstaltung von Kritikern der staatlichen Corona-Maßnahmen in Stuttgart gibt es auch noch kleinere Demos. Zum Beispiel in Dresden, wo heute Vormittag verschiedene Autokorsos in die Innenstadt fahren werden.
Diese wurde allerdings durch die Stadtverwaltung untersagt. Eine Eilklage soll eingereicht sein, das Ergebnis noch unbekannt.
Ebenfalls verboten sollen per Allgemeinverfügung alle Versammlungen, sein die nicht mindestens 48 Stunden vorher angemeldet worden sind, was rechtlich – aufgrund des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, mit dem Recht auf Spontanversammlungen –, fraglich erscheint.
Bundesweite Corona-Demo am Samstag in Stuttgart: „Grundrechte sind nicht verhandelbar“
Der Samstag, 3. April, steht in Stuttgart ganz im Zeichen einer bundesweiten Demonstration für die Grundrechte. Eingeladen hat die Bewegung „Querdenken-711“ unter dem Motto:
„Das Jahr der Freiheit und des Friedens – Grundrechte sind nicht verhandelbar“.
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uebender (04.04.2021)
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Brinkhaus will Grundgesetzänderung zur Einrichtung von „permanenten Bund-Länder-Krisenstab“
"Momentan haben wir zu viele Bedenkenträger"
Als Lehre aus der Corona-Pandemie hat Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) den Aufbau einer zivilen Reserve für Krisenlagen vorgeschlagen. Notwendig sei ein permanenter Bund-Länder-Krisenstab, der „nachts um zwei Uhr damit beginnen könnte, eine Krise zu managen“, sagte Brinkhaus den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben).
Dafür sei eine Grundgesetzänderung erforderlich, ebenso die Schaffung einer „zivilen Reserve von Freiwilligen, die kurzfristig und flexibel abrufbar und einsatzbereit“ sei.
Brinkhaus: Haben zu viele Bedenkenträger, die die Umsetzung von notwendigen Reformen vereiteln
Darüber hinaus rief Brinkhaus zu einer neuen Denkkultur auf. „Momentan haben wir zu viele Bedenkenträger, die die Umsetzung von notwendigen Reformen vereiteln“, kritisierte er. „Das ist wie mit einem Formel-1-Rennwagen, der mit Tempo 300 in ein Kiesbett fährt. Egal, wie viel Kraft in dem Auto steckt: Es wird nach wenigen Metern zum Stehen kommen.“
Die nächste Katastrophe werde „aller Voraussicht nach weder der Verteidigungsfall und auch nicht unbedingt eine Pandemie sein“, sagte Brinkhaus voraus. „Vielleicht ist es ein Cyberangriff oder eine Klimafolgenkatastrophe, aber sie könnte schneller kommen, als wir denken.“
Deutschland könne sich die bisherige Zersplitterung von Verantwortung nicht mehr leisten.
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uebender (11.04.2021)
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Corona-Demo in Frankfurt durch Stadt verboten – Polizei geht rigoros gegen Corona-Maßnahmen-Kritiker vor
In Frankfurt/Main war für heute eine Versammlung von Kritikern der staatlichen Corona-Maßnahmen geplant, die jedoch durch die Stadt untersagt wurde.
Nachdem sich das Frankfurter Verwaltungsgericht auch im Laufe des Tages zu dem eingebrachten Eilantrag der Versammlungsanmelder nicht äußerte, sagte die Veranstalterin die Versammlung, nahe dem Gebäude des Hessischen Rundfunks, ab.
Menschen, die an der Versammlung teilnehmen wollten, sind aktuell in Kleingruppen im Stadtgebiet unterwegs. Auch Gegendemonstranten haben sich im Stadtgebiet aufgestellt.
Die Polizei ist mit massiven Kräften vor Ort.
Laut Frankfurter Rundschau heißt es, dass Teilnehmer der Corona-Demo zu Ausweichflächen, wie der Wesler Werft und dem Rebstockpark ziehen würden.
Es gibt Berichte, dass es vereinzelt zu Handgreiflichkeiten zwischen Kritikern der Corona-Maßnahmen und Gegendemonstranten kam.
Die Polizei geht rigoros gegen potenzielle Kleinversammlungen von Corona-Maßnahmen-Kritikern vor. Es kommt zu vereinzelten Einkesselungen, Masken-Kontrollen und Ahndungen von möglichen Ordnungswidrigkeiten.
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uebender (12.04.2021)
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ARD-„Faktenfinder“ erklärt alles
Manipulationsvorwürfe vor Gesetzesänderung: „Tagesschau“ zeichnet tiefrote Corona-Karte
Das Corona-Inzidenz-Schaubild der ARD hat sich vor der Einführung des neuen Infektionsschutzgesetzes von orange-rot hin zu dunkelrot verändert. Manipulationsvorwürfe weist der öffentlich-rechtliche Sender jedoch von sich.
Rot, Dunkelrot, Tiefrot und kaum noch Orange sind auf der Corona-Karte der 7-Tages-Inzidenzen des ganzen Landes zu sehen, die von der „Tagesschau“ am 9. April veröffentlicht wurde und eine schlimme Lage erahnen lassen.
Das Lagebild hat sich im Vergleich zur Karte vom 17. März völlig geändert, die noch ein hoffnungsvolles Bild in frühlingshaften Farben vermittelte: mehrere Orangetöne, manchmal Gelb, nur ein paar rötliche Flecken, selten dunkelrot. Je dunkler die Farbe, bis hin zum dunkelsten Rot, umso höher ist der damit dargestellte Inzidenzwert in den Landkreisen verteilt über Deutschland, erklärt die Legende.
Doch die dramatisch erscheinende Änderung der Lage beruht nur wenig auf steigende Inzidenzzahlen. Hauptsächlich verantwortlich für die geänderte Wahrnehmung sind die farblichen Zuordnungen, die die „Tagesschau“ den Werten zugeschrieben hat.
Die Änderung geschah kurz vor der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes. Mit der Neuerfassung umgeht die Bundesregierung die Ländervertretung bei der Umsetzung der Corona-Verordnungen auf Länderebene. Der Vorstoß wurde durch die Grünen mitgetragen.
ARD-„Faktenfinder“ findet die richtigen Fakten
Auf eine Welle der Kritik und Manipulationsvorwürfe gegen die „Tagesschau“ nahm Nachrichtenredakteur Patrick Gensing in dem Artikel „Faktenfinder. Grafiken der tagesschau – Keine Manipulation bei Corona-Karten“ Stellung.
Die Chefredaktion von ARD-aktuell entschuldigte sich für „die Verwendung der unterschiedlichen Grafiken“, was zu „Missverständnissen oder Irritationen“ geführt habe.
Danke für die unglaubliche Erklärung
Zuschauer äußerten sich demnach ebenfalls kritisch zur Änderung der Grafik: „Der ERSTE Beitrag geht bis 500 und ist somit geeignet, höhere Werte darzustellen, der zweite NICHT (Skala nur bis 200). Es ist also gerade NICHT so, dass da einer gestiegenen Inzidenz Rechnung getragen wird“.
Ein anderer Internet-User kommentierte die Stellungnahme mit den Worten: „Tagesschau meldet: Tagesschau hat alles richtig gemacht.“
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uebender (16.04.2021)
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BMI bestätigt: „Notbremsen“-Gesetz hebt Grundrechte der Unverletzlichkeit von Wohnung und Körper auf
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung gehörten bisher zu den Grundrechten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Das nun von der Bundesregierung vorgelegte „Notbremsen-Gesetz“ hebt diese Grundrechte auf. Dies bestätigte heute der Sprecher des Innenministeriums auf der Bundespressekonferenz.
Wer jetzt noch die Alparteien wählt, sollte nach Nordkorea auswandern, denn er liebt Diktaturen!
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Deutschland bald kein Rechtsstaat mehr?
Rechtsanwalt Holger Fischer zeigt auf, welche weitreichenden und dramatischen Folgen bzw. Konsequenzen auf Deutschland zukommen, wenn es zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes, IfSG, dem sogenannten „Notbremsengesetz“, kommen sollte.
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uebender (17.04.2021)
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„Umdenken im Lockdown-Wahnsinn“
„Es reicht!“ in 16 Bundesländern: Festnahmen in Berlin – Wasserwerfer in Düsseldorf und Wiesbaden
Nach ihrem Auftakt am 13. März soll es rund einen Monat später die nächste bundesweite Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen geben.
In München auf den Theresienwiese läuft aktuell eine Corona-Demo, wie auch in Parchim, Stuttgart, Wiesbaden und Düsseldorf.
In Wiesbaden haben sich zahlreiche Menschen, trotz massiven Polizeiaufgebots, versammelt. Direkt vor der Versammlungsmenge sind Wasserwerfer aufgefahren worden. Die Versammlungsmenge wurde durch die Polizei eingekesselt.Auch in Düsseldorf hat die dortige Polizei einen Wasserwerfer aufgefahren.
Erste Festnahmen in Berlin – Situation angespannt
Nach ersten Festnahmen durch die Berliner Polizei ist die bis dahin entspannte friedliche Atmosphäre mit Musik und Redebeiträgen vor dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin gekippt.
Kritiker der staatlichen Corona-Politik demonstrieren am Samstag (17. April 2021) auch in Berlin, und dass an verschiedenen Stellen. Angemeldet worden seien im Vorfeld 5.000 Teilnehmer, teilte die Polizei mit.
Dabei gibt es Versammlungen an verschiedenen Orten in Berlin. Eine Veranstaltung sei unter dem Motto „Es reicht! Schluss mit der Lockdown-Politik! Macht euch bereit!“
„Es reicht!“ – aber gewaltfrei
Bereits bei der ersten bundesweiten Demonstration wurde die Gewaltfreiheit der Veranstaltung betont. Demokratie- und Friedensfahnen seien gern gesehen, jedoch nicht „demokratiefeindliche Flaggen oder Symbole“.
Die Veranstalter distanzieren sich zudem von eventuellen Provokateuren. Diskriminierung jedweder Art gehöre nicht zu ihrer Bewegung. Man sei und bleibe eine Friedensbewegung „im Geiste und in unseren Taten“, so die Organisatoren weiter.
Die Organisatoren treten ihrer Aussage nach für unveräußerliche Grundrechte und Menschenwürde weltweit sowie für die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland ein. „Schulschließungen, Isolation und Pleiten“ retteten keine Leben.
Sie forderten von der Bundesregierung und den Landesregierungen die Einhaltung einer Verhältnismäßigkeit in der Corona-Politik, die Bereitschaft für einen offenen Dialog und ein „Umdenken im Lockdown-Wahnsinn“.
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uebender (18.04.2021)
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§28b IfSG: Ein gefährlicher Präzedenzfall
„Kompletter Ausfall des Rechtsschutzes für den Bürger“– er kann „nur noch auf die Straße gehen“
Prof. Volkmann bemängelt den kompletten Ausfall des Rechtsschutzes im neuen Infektionsschutzgesetz. Zum anderen schieße die Ausgangssperre vielleicht "über das Ziel hinaus", erklärt der Rechtswissenschaftler der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.
Die Warnungen vor dem neuen Infektionsschutzgesetz nehmen zu – und das von juristischer und fachlich kompetenter
Das zentrale Problem für Prof. Volkmann ist der komplette Ausfall des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten.
Bislang wurden alle Maßnahmen durch lokale Behörden (mit Rechtsverordnungen der Landesregierungen oder durch Allgemeinverfügungen der Kommunen) angeordnet. Daraufhin setzten sich die Verwaltungsgerichte mit den Klagen der Menschen dagegen auseinander.
Nun sollen die „Beschränkungen unmittelbar durch das Gesetz selbst angeordnet werden. Gegen Gesetze gibt es keine gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten.
Das ist nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers ein „ziemlich gefährlicher Präzedenzfall“.
Laut Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes steht als Norm, dass bei Angriffen durch die öffentliche Gewalt jedem Bürger der Zugang zu Gerichten möglich ist. Als öffentliche Gewalt gelten im Sinne dieser Vorschrift nur Maßnahmen der Exekutive, also Verwaltungsakte.
Das einzige, was man dann als Bürger noch tun kann, ist wieder auf die Straße zu gehen.“
Der andere Weg wäre, sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden. Dieses hatte jedoch bisher bei allen Maßnahmen im Grund genommen keine eigentliche rechtliche Überprüfung vorgenommen, sondern nur eine sehr allgemeine Folgenabwägung.
„Wo kein Kläger da kein Richter?“
Auf die Frage der Moderatorin, ob das auf „Wo kein Kläger da kein Richter“ hinausläuft, antwortet der Rechtswissenschaftler mit Ja. Ja, das sei der Nebeneffekt, ob es das Ziel war, sei dahingestellt. Doch „wo kein Kläger da kein Richter“ sei eine klare Folge dieser Regelung.
Gerade bei der Ausgangssperre müsste man jedoch überlegen, ob das ein sinnvolles und geeignetes Mittel ist. Man müsste sich darüber verständigen, was überhaupt das Ziel wäre, was man damit erreichen will.
In einem Vermerk von Anfang März erklärte demnach eine Rechtsexpertin des Gesundheitsreferats, die „grundsätzliche Geltung einer nächtlichen Ausgangssperre“ sei mit Blick auf die „Verhältnismäßigkeit“ und die „derzeit nicht belegte Wirksamkeit“ problematisch und vor Gericht als rechtswidrig eingestuft worden.
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uebender (19.04.2021)
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Alles läuft nach Plan: Ausgangssperre bis Ende Juni – und weit darüber hinaus
Was da heute als „erreichte Änderungen“ am neuen Infektionsschutzgesetz gefeiert wurde, so wie es übermorgen im Bundestag in dritter Lesung durchgewunken werden soll, sind lediglich ein paar Schönheitskorrekturen, bloße Makulatur zur Gesichtswahrung der Fraktionen in Form einer angeblichen Parlamentsbeteiligung.
Die monströse Wirkungsentfaltung dieses quasi kriegsrechtlichen Gesetzes wird durch sie nicht gemindert, sondern im Gegenteil sogar noch verschlimmert: Was hier als „zeitliche Befristung der Notbremse bis 30. Juni“ verpackt wird, bedeutet nämlich nichts anderes als Ausgangssperren für die nächsten zweieinhalb Monate – mindestens.
Lügen der Faktenfinder durch die Wirklichkeit aufgedeckt
Weil sich damals wohl ein Ministerialer verschrieben bzw. verplappert hatte, und einen offensichtlich schon damals längst gefassten internen Beschluss über die Mindestdauer des Lockdowns öffentlich gemacht hatte.
„Falschmeldung: Nein, die Bundesregierung plant keinen Lockdown bis Juni!“. Soviel zu den erbärmlichen, verlogenen Zensurbütteln, die sich im Namen angeblicher „Transparenz“ und „Objektivität“ selbst als schlimmste Propagandalügner erweisen.
Ein Fest für Parallelmilieus
Vor allem im Ramadan, wo diese Treffen ohnehin hunderttausendfach allabendlich stattfinden, ob in Coronazeiten oder nicht, werden die muslimischen Bevölkerungsteile absehbar dazu beitragen, die Infektionsausbreitung wie bisher schon weit überrepräsentiert voranzutreiben – während „Kartoffeln & Kuffar“ brav daheim hocken.
Und nach dem Ramadan darf man sich auf Eskalationen an lauen Sommerabenden freuen, wenn arabische Großfamilien und Vertreter der Event- und Partyszene die 22-Uhr-Sperrstunde ähnlich konsequent befolgen wie bisher schon die Corona-Auflagen.
Doch auch ohne kräftiges Zutun der Parallelgesellschaften werden die Fallzahlen weiter steigen – dafür sorgt schon das irrsinnige Testregime, das in Schulen, Kitas und künftig Betrieben „Futter“ für die RKI-Zähler liefert und die Inzidenzbasis für Notbremsen und Hochrisikogebiete liefert.
Wenn es bis dahin nicht bereits den nächsten Anlass zu neuen Mobilitäts- und Ausgangsbeschränkungen gibt, wegen Mutanten, „verbesserter“ Viren oder Klimabedrohungen. Die Palette der Freiheitsvernichter ist schier unerschöpflich.
Und auf Grundlage dieser kriminell aussage- und inhaltslosen politischen Grenzwertbestimmungen erfolgt nun eine beispiellose Freiheitsberaubung, und zwar mit einem bußgeld- und strafbewehrten Instrumentarium, wie es sonst nur für schwere Verbrechen vorgesehen ist.
Also: Knast für Quarantänebrecher, nach Auslegungssache auch Testverweigerer oder Superspreader. Man darf, siehe oben, gespannt sein, wie rigoros der Staat diese Bestimmungen bei seinen migrantischen „heiligen Kühen“ zur Anwendung bringen wird.
Für den regeltreuen Rest bleibt trotz der „Nachbesserungen“ bei einem endlosen Alptraum: Just in der Jahreszeit, in der Menschen ihrem natürlichen Drang nach überlebenswichtigen Verhaltensweisen wie Bewegungn.
Doch aus Merkels Corona-Deutschland ist eine kranke, kaputte Gesellschaft geworden. Und daran ist nicht das Virus Sars-CoV2 schuld, sondern das Virus in unseren Köpfen.
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uebender (20.04.2021)
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Demokratie-Protesten gegen neues Infektionsschutzgesetz
Am Mittwoch, 21. April, werden ab 10 Uhr am Brandenburger Tor zahlreiche Demonstranten aus dem ganzen Bundesgebiet zum Protest gegen das neue Pandemiegesetz der Bundesregierung erwartet.
Besonders die hinzugefügten Teile für §28b und §73 werden als problematisch angesehen.
Am Mittwoch, 21. April, findet die nur mit einer Stunde angesetzte Abschlussdebatte des Deutschen Bundestags mit anschließender namentlicher Abstimmung zum neuen Infektionsschutzgesetz statt.
Der Gesetzentwurf benötigt im Parlament eine Zweidrittelmehrheit. Das zuletzt am 29. März 2021 geänderte Infektionsschutzgesetz wird unter anderem um die „Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung“, geregelt in § 28b für eine „Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen, Verordnungsermächtigung“, ergänzt sowie um neue Strafen in § 73 bei Verstößen gegen § 28b erweitert.
Ermächtigung der Bundesregierung
Laut Bundesrat ist die „Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung“ im Gesetzentwurf vorgesehen, „damit diese mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat weitere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus und besondere Regelungen für geimpfte oder negativgetestete Personen erlassen kann“.
Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen bis 25.000 Euro und Freiheitsstrafen bis fünf Jahren verfolgt werden.
Einer der Veranstalter, der ehemalige Investmentbanker, Unternehmensberater und Bestseller-Autor Thorsten Schulte, bekannt als „Silberjunge“, veröffentlichte auf seinem Telegram-Kanal ein Statement, in dem er auf mögliche Folgen für zukünftige Corona-Proteste hinweist, sollte das Gesetz in Kraft treten.
Dieses Gesetz ist schlimmer, als ich es in den letzten Tagen in meinen Alpträumen befürchtet habe“, schreibt Schulte.
Schulte habe der Polizei bereits deutlich gemacht, dass er die Kundgebung auf keinen Fall vorzeitig beenden werde. Man habe alles angemeldet, habe ein Hygienekonzept und erwarte, dass die Polizei die Kundgebung genehmigt.
Schulte kündigte an, dass man ansonsten unter Bezugnahme auf das Grundgesetz Art. 20 Abs. 4 vom Widerstandsrecht gebrauch mache. Details dazu gab Schulte nicht bekannt. Im Teil des
Grundgesetz, Art. 20, Abs. 4 heißt es:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Donnerstag: Sondersitzung im Bundesrat
Die sogenannte Bundes-„Notbremse“ tritt in Kraft, wenn in einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenzwerte 100 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner erreicht und wird ausgesetzt, wenn der Grenzwert fünf Tage hintereinander unterschritten wird.
Zukünftige Verordnungen der Regierung in diesem Zusammenhang beinhalten laut dem Gesetzentwurf die automatische Zustimmung des Bundestages, wenn dieser nicht innerhalb einer Sieben-Tages-Frist widerspricht.
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uebender (21.04.2021)
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Neues Infektionsschutzgesetz vom Bundestag beschlossen
Ausgangssperren und weitere neue Regeln: Joggen bis Mitternacht sowie die Schließung von Läden und Schulen
Das am Mittwoch vom Bundestag beschlossene Gesetz zur bundesweiten Notbremse in der Corona-Pandemie sieht weitreichende Einschränkungen im Alltagsleben der Bürger vor. Die Bremse wird in Gebieten gezogen, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz die Grenze von 100 positiv Getesteten auf 100.000 Einwohner übersteigt.
Besteht diese an drei aufeinanderfolgenden Tagen, treten am übernächsten Tag die Maßnahmen in Kraft. Am Donnerstag muss noch der Bundesrat zustimmen. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
AUSGANGSSPERRE In Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gilt von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr morgens eine Ausgangssperre. Zwischen 22.00 und 24.00 Uhr bleibt die „im Freien stattfindende körperliche Bewegung alleine“ erlaubt, also zum Beispiel Joggen ohne Begleitung. Der Weg zur Arbeit oder der Arztbesuch im Notfall sind immer erlaubt.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN In der Öffentlichkeit oder Privaträumen dürfen sich die Angehörigen eines Haushaltes nur mit einem weiteren Menschen treffen, „einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres“.
SCHULEN Schüler und Lehrer müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal pro Woche testen lassen. Ab einer Inzidenz von 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben, ab einem Wert von 165 nur noch Distanzunterricht erlaubt.
ARBEITSWELT Firmen müssen den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit anbieten, diese in der eigenen Wohnung auszuführen, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Die Beschäftigten müssen dieses Angebot annehmen.
EINZELHANDEL
Läden des täglichen Bedarfs wie etwa Supermärkte oder Drogerien bleiben wie bisher unabhängig von der Inzidenz geöffnet – alle anderen werden geschlossen.
Voraussetzung ist unter anderem ein negativer Corona-Test. Unabhängig von der Inzidenz kann bestellte Ware im Geschäft abgeholt werden.
SPORT:
Es ist nur die „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten“ erlaubt – und zwar allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands.
FREIZEIT UND KULTUR:
Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Diskotheken, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten bleiben ebenso geschlossen wie Theater, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Musikclubs, Kinos, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten.
VERORDNUNGEN
Weitere Maßnahmen kann der Bund per Rechtsverordnung erlassen, Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Explizit wird die Bundesregierung ermächtigt, Erleichterungen für Menschen festzulegen, die vollständig geimpft sind. Auch für negativ Getestete soll es Ausnahmen geben können.
LAUFZEIT
Das Gesetz soll so lange gelten, wie der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt – „längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021“.
KLAGEN:
Wer wegen eines Verstoßes gegen die künftige Notbremse zur Eindämmung der Corona-Krise verstößt und ein Bußgeld bekommt, kann dagegen vor einem Verwaltungsgericht klagen.
Schließlich bleibt der Weg zum Bundesverfassungsgericht.
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uebender (22.04.2021)
VERORDNUNGEN
Weitere Maßnahmen kann der Bund per Rechtsverordnung erlassen, Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Explizit wird die Bundesregierung ermächtigt, Erleichterungen für Menschen festzulegen, die vollständig geimpft sind. Auch für negativ Getestete soll es Ausnahmen geben können.
LAUFZEIT
Das Gesetz soll so lange gelten, wie der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt – „längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021“.
KLAGEN:
Wer wegen eines Verstoßes gegen die künftige Notbremse zur Eindämmung der Corona-Krise verstößt und ein Bußgeld bekommt, kann dagegen vor einem Verwaltungsgericht klagen.
Schließlich bleibt der Weg zum Bundesverfassungsgericht.
Was wird wohl passieren wenn Menschen spontan vor den Anwesen der jeweiligen Länderchefs laut ihre Rechte einfordern?
Zitat
„Hätten wir uns sparen können“ – „Entmachtete“ Länderchefs greifen neues Infektionsgesetz an
12:19 22.04.2021 (aktualisiert: 12:56 22.04.2021)
- SNA
Liudmila Kotlyarova
Redakteurin
Nachdem der Bundestag am Mittwoch mit Stimmen der Regierungsparteien die Bundes-Notbremse beschlossen hat, wird diese von einigen Länderchefs scharf kritisiert. Richtig viel Widerstand gibt es aber nicht. Am heutigen Donnerstag soll der Bundesrat noch dem Gesetz zustimmen.
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matty (23.04.2021)