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Tichys Einblick
Am 13.05.2019 veröffentlicht
Die Einheitlichkeit unseres Rechtssystems mit dem Prinzip „Gleiches Recht für Alle“ löst sich zügig auf. Neben dem bestehenden Rechtssystem mit Polizei. Gesetzen und Grundgesetz etablieren sich Clan-Systeme mit ihrer eigenen Ordnung und Rechtsstaatlichkeit. Probleme entstehen nur in den Überlappungsbereichen und wenn man aus Versehen die Grenzen überschreitet.
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Todesfall Markus B. in Köthen: Familie von Urteil enttäuscht – Jugendstrafen für junge Afghanen
Acht Monate ist es her, dass der Tod von Markus B. die Kleinstadt Köthen in Aufruhr versetzte. Der 22-Jährige starb auf einem Spielplatz, nachdem er versucht hatte, in einen Streit schlichtend einzugreifen. Todesursache: Herzversagen. Ein Fall, dem am Ende ein merkwürdiger Geschmack anhaften bleiben wird.
Während der Urteilsverkündung am Landgericht Dessau-Roßlau kam es zu Tumulten im Saal. Die Familie des verstorbenen Markus B. konnte das Strafmaß nicht fassen, reagierte teils wütend und aufgebracht.
Als die Richterin über die schwierige Beweisaufnahme und unterschiedliche Zeugenaussagen sprach, sprang ein Bruder des Toten auf und schrie, dass er doch gesehen habe, wie auf seinen Bruder eingetreten worden sei.
Dann warf er vor Wut einen der schweren Tische um.
Justizbeamte griffen ein und die beiden Afghanen wurden kurzzeitig aus dem Raum geführt.
Die Mutter und eine Schwester des Opfers verfolgten den Prozessbeginn als Nebenkläger, weitere drei Geschwister traten ebenfalls als Nebenkläger auf.
Die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt erklärte in der Urteilsbegründung, dass der Tod des 22-jährigen Opfers kein bloßer Unfall gewesen sei, sondern durch die Körperverletzung der Angeklagten fahrlässig verursacht worden war. Auch die Staatsanwaltschaft war gegen Ende des Prozesses nur noch von gefährlicher Körperverletzung ausgegangen.
Das Gericht verhängte letztendlich wegen Körperverletzung mit Todesfolge gegen den 17-jährigen angeklagten Afghanen eine Strafe von einem Jahr und fünf Monaten und gegen seinen 19-jährigen Landsmann von einem Jahr und acht Monaten.
Für die Familie des Opfers ist das ein Schlag ins Gesicht: Das Strafmaß sei viel zu gering. Mit Gerechtigkeit habe das nichts zu tun.
Der nicht abgeschobene Täter
Dabei hätte der 18-jährige Afghane gar nicht mehr im Land sein dürfen. Die zuständige Behörde habe bereits im April 2018 bei der Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur Abschiebung beantragt, dies sei aber aufgrund laufender Ermittlungsverfahren unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zunächst abgelehnt worden
Tod auf dem Spielplatz
Laut Anklage soll einer der Angeklagten dem 22-Jährigen zunächst einen Schlag ins Gesicht versetzt haben, sodass er zu Boden fiel. Der andere Angeklagte soll ihm dann mindestens einmal mit dem Fuß gegen den Oberkörper oder Kopf getreten haben. Wiederbelebungsversuche noch am Tatort blieben erfolglos.
Der ältere Angeklagte soll ihn niedergeschlagen und der jüngere dann den am Boden liegenden gegen den Kopf getreten haben.
Von den Geschehnissen gab es nach Zeugenangaben unterschiedliche Versionen hinsichtlich Art der Schläge und Tritte und ihrer Intensität
„Was ganz genau an dem Abend geschah, konnten die Zeugen nicht wirklich aufklären.“
Eine Augenzeugin und Ersthelferin vor Ort hatte eine erschütternde Audioaussage von dem Erlebten gemacht. Später soll sie bei der Polizei im Verhör gewisse Dinge relativiert haben.
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Ex-Verfassungsgerichtspräsident: Bundesstaatliche Ordnung löst sich auf
Laut Verfassung müssen die Bundesländer eine Eigenstaatlichkeit besitzen und dürfen nicht nur bloße Verwaltungsprovinzen des Bundes sein – "In der täglichen Politik wird das aber vielfach als Hindernis gesehen", so der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht 70 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes den Föderalismus unter Druck. „Man muss davor warnen, dass sich die bundesstaatliche Ordnung allmählich auflöst“, sagte Papier.
Diese Entwicklung finde schleichend statt.
Laut Verfassung müssten die Bundesländer eine Eigenstaatlichkeit besitzen und dürften nicht nur bloße Verwaltungsprovinzen des Bundes sein. „In der täglichen Politik wird das aber vielfach als Hindernis gesehen, vor allem im Bildungsbereich, siehe zuletzt beim Digitalpakt“, kritisierte Papier.
Damit dringe der Bund zunehmend in Kompetenzbereiche vor, die eigentlich den Bundesländern vorbehalten seien.
Diese hätten offenbar aus fiskalischen Gründen nichts dagegen. „Aber, um es salopp zu sagen:
Wer die Kapelle bezahlt, bestimmt die Musik“, sagte der Ex-Verfassungshüter.
„Sind die Länder dauerhaft unterfinanziert, muss deren Finanzausstattung allgemein geändert werden, etwa über eine Änderung des Anteils am Umsatzsteueraufkommen“, forderte Papier.
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Sozialismus ist brutal: Es ist nicht humanistisch, Menschen mit Gewalt um ihr Eigenes zu bringen
Es ist keinesfalls eine „humanistische“ Mission, die Menschen um ihr Eigenes, ihre traditionellen Bindungen, Eigentum, Familie, ihre Loyalität zum Gemeinwesen oder ihren religiösen Glauben zu bringen sucht - und dies mit Gewalt. Es geht um die Aufhebung aller Grenzen und Abgrenzungen. In der Wissenschaft ist der Sozialismus schon längst überholt.
Müssen wir uns noch über die Arbeitswertlehre, die Mehrwerttheorie, die Geschichtsmetaphysik und Apokalyptik, den sogenannten historischen Materialismus, müssen wir uns über die Verelendungstheorie, die Krisen- und Konzentrationstheorie oder die kollektivistische Hordenethik unterhalten? Oder die Unmöglichkeit einer zentralisierten Planwirtschaft ohne Kalkulation mit Knappheitspreisen?
Oder über das Ideal eines von institutionellen Bindungen befreiten, nicht länger „entfremdeten“ Individuums im Grüne-Weide-Glück einer Überflussgesellschaft ohne Privateigentum, ohne Unternehmerinitiative, Familie, Religion oder Nation, ja sogar ohne Arbeitsteilung?
Es ist keinesfalls eine „humanistische“ Mission, die Menschen um ihr Eigenes, ihre traditionellen Bindungen, Eigentum, Familie, ihre Loyalität zum Gemeinwesen oder ihren religiösen Glauben zu bringen sucht – und dies mit Gewalt.
Marx hat als „Schreibtischtäter“ die Monster des 20. Jahrhunderts zu ihren Untaten inspiriert. Gewiß war er eine historische „Größe“, am Umfang und Dauer seiner zerstörerischen Wirkung – am „Erfolg“ bemessen. Seine destruktive Philosophie beherrschte auf dem Höhepunkt mehr als ein Drittel der Menschheit (eine „deutsche“ Philosophie nebenbei).
Inwiefern lebt der traditionelle Marxismus weiter? Es sind die andauernden Ressentiments und Neidgefühle, die er anspricht, die Polemik gegen Eigentum, „Egoismus“, Unternehmertum, die untergründig weiterleben– besonders in der Gestalt einer „sozialen Gerechtigkeit“.
Eine Sonderform des Marxismus: Der „Kulturmarxismus“
Der Kulturmarxismus wurde entwickelt als ein Ideengebräu von enttäuschten westlichen Intellektuellen nach der ausgebliebenen proletarischen Weltrevolution und als Antwort auf die vorübergehend erfolgreichen faschistischen bzw. rechtstotalitären Bewegungen.
Netzwerke des Kulturmarxismus, Inklusion, Gender, Antifa, Vielfalt, Buntheit
Der Kulturmarxismus kennt nicht wie der alte Marxismus eine zentralisierte hierarchische Struktur, eine straff organisierte Partei, sondern es sind dezentrale Netzwerke und im Besonderen der politisch engagierte Student und die „Geistesarbeiter
Ziel: Aufhebung der Nationalstaaten und die Gleichheitsutopie
Dieses Programm wird derzeit konsequent abgewickelt, auch ohne zentrale Steuerung – es ist, auch mit Hilfe einer inszenierten Klimakatastrophe – ein Programm zur Schwächung, ja Auflösung dessen, was die westlich-europäische Welt ausmacht.
Es wird auf eine Zerstörung auch der Marktwirtschaft hinauslaufen, einen totalitären Ökosozialismus.
Fazit
Konsequenz aus alldem: Klarheit über die neue Art der Bedrohung der Freiheit, offensive Vertretung liberaler (liberalkonservativer) Grundsätze und Begriffe, Durchschauen sprachlicher Täuschungen („Neusprech“), Koalitionsbildungen und Netzwerke im liberal-konservativen Sinn.
Jeder hat Familie, Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen, Vereinsfreunde. Die zunehmenden Probleme eines überforderten Wohlfahrtsstaates – die reine Logik der Dinge, das Realitätsprinzip – wird diese Gegenbewegung unterstützen. Alternative: der vorübergehende Triumph der falschen Ideen und deren notwendiges Scheitern – aber um welchen Preis!
Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: „Ich bin der Faschismus“. Nein, er wird sagen: „Ich bin der Antifaschismus“
– Ignazio Silone, italienischer Kommunist
Mit freundlichen Grüßen
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Anlaß ist ein Schreiben von Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linkspartei) an die Verantwortlichen von Asyleinrichtungen. Darin hatte sie den Heimleitungen mit einem juristischen Gutachten empfohlen, Polizisten, die Asylbewerber zur Abschiebung abholen wollten, nicht in die Unterkünfte zu lassen, wenn sie keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluß vorweisen könnten. Dies solle auch für Gemeinschaftsräume in den Asylheimen gelten.
Innensenator Andreas Geisel (SPD) wies dies zurück. Wenn ein Gericht eine Abschiebung anordne, sei es Aufgabe der Polizei, diese auch zu vollziehen. „Die Idee, auf diese Art und Weise die Rechtslage auszuhebeln, ist nicht gelungen“, sagte Geisel der Berliner Morgenpost. Er wolle trotz Breitenbachs Schreiben an der gängigen Abschiebepraxis festhalten. „Die Polizei macht natürlich weiter“, versicherte Geisel.
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Alexa + Co.: Regierung will mithören
05. Juni 2019
Fernseher, Kühlschränke oder Sprachassistenten wie Alexa sammeln nach Auffassung der Innenminister permanent wertvolle Daten, die für Sicherheitsbehörden von Bedeutung sein könnten. - Datenschutzbeauftragter kritisiert Vorhaben.
Die Innenminister von CDU/CSU und SPD wollen sogenannte digitale Spuren aus dem Bereich "Smart Home" als Beweismittel vor Gericht verwenden.
Das geht aus einer Beschlussvorlage Schleswig-Holsteins für die Innenministerkonferenz (IMK) hervor,[...]
Digitale Spuren sollen nach der Beschlussvorlage des schleswig-holsteinischen Innenministers und IMK-Vorsitzenden Hans-Joachim Grote (CDU) künftig gesichtet und ausgewertet werden dürfen.
Die Innenstaatssekretäre von Union und SPD haben sich demnach in der vergangenen Woche in Berlin auf einer Vorkonferenz darauf verständigt, den Antrag Schleswig-Holsteins unterstützen zu wollen. Laut Beschlussvorlage kommt digitalen Spuren "eine immer größere Bedeutung" bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen zu.
Fernseher, Kühlschränke oder Sprachassistenten wie Alexa, die mit dem Internet verbunden sind, sammeln nach Auffassung der Innenminister permanent wertvolle Daten, die für Sicherheitsbehörden von Bedeutung sein könnten.
Der für die Innere Sicherheit zuständige Arbeitskreis II, dem auch der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) Holger Münch angehört, soll bis zur IMK-Konferenz im Herbst eine Handlungsempfehlung erarbeiten. Ziel sei es, verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen.
Digitale Spuren sollen nur mit richterlicher Anordnung ausgewertet werden dürfen. Die Innenminister rechnen mit Widerstand seitens der Datenschützer in Bund und Ländern. Bei Amazons System Echo (auch "Alexa"), dem "Google Assistant" oder dem Handy-Sprachassistenten "Siri" von Apple kann der Nutzer per Sprachbefehl Internet-Recherchen oder Online-Einkäufe auslösen.
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Darüber hinaus will das Bundesinnenministerium in Kiel eine Beschlussvorlage einbringen, die sich mit Überwachungsmaßnahmen im G5-Zeitalter beschäftigt. Das Ministerium unter Ressortchef Horst Seehofer (CSU) will demnach sicherstellen, dass deutsche Sicherheitsbehörden auch nach dem Ausbau der fünften Mobilfunkgeneration 5G Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und Online-Durchsuchungen durchführen können.
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EU startet Gespräche mit den USA über Zugriff auf Cloud-Daten
US-Behörden könnten schon bald das Recht erhalten, bei Diensteanbietern und Netzbetreibern in Europa die Herausgabe von Daten für die Strafverfolgung anzuordnen. Selbiges gilt dann auch umgekehrt für Gerichte und Staatsanwälte aus EU-Staaten. Die rechtliche Grundlage dafür sollen Verhandlungen der EU-Kommission mit der US-Regierung schaffen.
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Auf beiden Seiten des Atlantiks drängen Strafverfolger darauf, rascher und einfacher auf private Daten von Nutzerinnen und Nutzern im Netz zugreifen zu können. Bisher ist das grenzüberschreitend nur über Rechtshilfeersuchen möglich, deren Erfüllung oft Monate dauert. Die USA beschloss letztes Jahr den Cloud Act, der dem FBI und anderen Behörden weltweit direkten Zugang zu Cloud-Daten von Verdächtigen ermöglichen soll.
Die EU zog wenig später nach. Die Kommission schlug im April 2018 die E-Evidence-Verordnung vor. Sie soll Behörden innerhalb von Europa den Eil-Zugriff auf Beweismittel im Netz geben. Wenn Diensteanbieter sich weigern, binnen weniger Tage – in Notfällen sogar binnen weniger Stunden – Nutzerdaten auszuliefern, drohen ihnen nach Vorschlag der EU-Staaten Strafen von bis zu zwei Prozent des weltweiten jährlichen Umsatzes. Das soll selbst Konzerne wie Google und Microsoft abschrecken, die in einem solchen Fall Milliarden zahlen müssten.
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Firmen müssen nun selbst entscheiden, ob sie Nutzerdaten herausgeben oder sich der Anordnung widersetzen. Das legt die Abwägung von Grundrechten in die Hand von Firmen, die allerdings ein finanzielles Interesse haben, den Anordnungen der Behörden schlicht nachzugeben. Mehr noch: Eine Studie im Auftrag des EU-Parlaments zählte bereits im September 2018 anhand des ursprünglichen Gesetzesvorschlags der Kommission zahlreiche rechtliche Probleme mit den E-Evidence-Vorschlägen für Europa auf. Etwas hinterfragt die Studie, ob die kurzen Fristen der Anordnungen ausreichend Zeit für Einsprüche böten.
Rat und Kommission halten dennoch am vereinfachten Datenzugriff fest. Sie wollen den diesen nun auf die USA und, im Rahmen der Budapester Konvention, auf viele weitere Staaten ausweiten.
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Die Kommission soll nach jeder Verhandlungsrunde dem Rat Bericht erstatten, nicht aber dem Parlament.
Der Volltext des Mandates lag zunächst nicht vor. Doch im Vorfeld hieß es von beteiligten Diplomaten, dass Mandat schließe selbst einen Zugriff für die Echtzeitüberwachung nicht aus. Diesen wünschen sich die USA. Auch der Notifizierungsmechanismus, der eine Verständigung des Provider-Sitzstaates bei einer Zugriffsanordnung vorsieht, wie Deutschland ihn will, wird demnach im Mandat nicht erwähnt. Lediglich die Einschränkung, der Datenaustausch dürfe nicht in Fällen zur Anwendung kommen, in denen die Todesstrafe gelte, sei darin enthalten.
Kommen die Verhandlungen wie erhofft zu einem raschen Abschluss, steht in Europa eine neue Ära des rascheren, umfassenderen und noch dazu legalen Datenzugriffs der US-Behörden bevor.
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Polizisten und Soldaten sind nicht rechtsradikal, sondern nur maßlos enttäuscht
Der katastrophale Zustand der Bundeswehr spiegelt den elenden Zustand unserer ganzen Republik wieder. Schuld daran sind nicht die Soldaten und ist nicht die Polizei. Die eindeutige Schuldzuweisung geht ausschließlich in Richtung Politik und Justiz.
Wenn wir uns nicht mal mehr auf die Polizei, die privaten Sicherheitskräfte und unsere Soldaten verlassen können, sind wir verloren, auch weil jede Wehrhaftigkeit, jeder Widerstand gegenüber den Angreifen hinterrücks aus den eigenen Reihen zunichte gemacht wird.
Wenn die Politik z. B. nicht die Voraussetzungen schafft, daß dauerhafte Intensivtäter wieder abgeschoben werden können und die Justiz sich ebenso verweigert, wird die Polizei dieses Problem nicht lösen, aber bei diesen Beamten wächst der Frust.
In der Folge eines links-grünen Zeitgeistes wurde von den etablierten Parteien die fundamentale Bedrohung einer der wichtigsten zivilisatorischen Errungenschaften moderner Gesellschaften herbeigeführt: nämlich des staatlichen Gewaltmonopols.
Ernsthafte Strafverfolgung findet in Deutschland kaum noch statt. Das Gewaltmonopol des Staates ist durch eine solch lasche Politik zu einer Luftnummer verkommen.Bei der Bundeswehr kann von Wehrhaftigkeit schon lange nicht mehr gesprochen werden.
„Sozialpädagogisierung“ statt Härte
Die Sicherheitskräfte dieses Landes – Bundeswehr und Polizei – sind kein Kindergarten und Kinderspielplatz für links-grüne Spielereien und Erprobungsfeld für „sozialverträgliche“ Mätzchen, sondern ein Einsatzfeld, das im Ernstfall besondere Härte erfordert: nämlich im Ernstfall töten zu müssen.
Inzwischen ist aber der Frust in den Reihen der Sicherheitskräfte nicht mehr zu übersehen, das Rumoren nicht mehr zu überhören. Schlimmer noch: Viele Soldaten und Polizisten – sie sagen es (noch) nicht laut – haben diesem unserem Staat, den sie verteidigen wollten, längst gekündigt, die „innere Kündigung“ ausgesprochen.
Den Boten mit der Botschaft verwechselt – Friedrich Merz, der geprügelte Mahner
Offensichtlich darf man unter dem Merkel-Regime eines nicht: Über das Erkannte öffentlich reden, die Probleme beim Namen nennen und Verbesserung anmahnen – wie prominent der vorlaute Delinquent auch sein mag, wie am Beispiel des Fr. Merz deutlich wird:
Dazu die Meinung von t-online.de, die im Morgenkommentar u.a. lautet:
„Friedrich Merz hat nicht das feinste Gespür für Stimmungen. Aber er weiß, wie man mit dem verbalen Florett einen Stich setzen kann, der eine ähnlich große Wunde reißt wie ein Säbelhieb.
“Wir verlieren offenbar Teile der Bundeswehr an die AfD“, stichelt er in Richtung des eigenen CDU-Korps und setzt gleich noch einen Stich nach: “Wir verlieren Teile der Bundespolizei an die AfD.“
Ja, vielleicht sollten sie es sogar mal übers Herz bringen, mit dem einen oder anderen AfD-Abgeordneten ein paar Worte zu wechseln. Man muss ja nicht gleich mit ihnen koalieren. Aber es gibt in dieser Partei nicht nur Spinner, Hetzer und Rechtsextremisten.
• Enttäuscht davon, dass die Bundesbehörden im Zuge der Flüchtlingskrise die Kontrolle über die öffentliche Gewalt zeitweise aufgegeben hätten.
• Enttäuscht davon, dass die Kanzlerin ihre Migrationspolitik gar nicht oder erst viel zu spät erklärt habe.
• Enttäuscht davon, dass Minister wohlklingende Reden über die innere Sicherheit schwingen, während sich viele Beamte allein gelassen fühlen, wenn sie nachts auf Bahnhöfen oder in Innenstädten Streife gehen. Wenn sie, so berichten sie, Ausländer aufgreifen, die schon zweimal rechtmäßig ausgewiesen wurden, aber trotzdem noch ein drittes Mal einreisen und vorübergehend bleiben dürfen.
So ein politischer Schlagabtausch wird den Frust jener Polizisten und Soldaten, die sich von der Regierungspolitik abgewandt haben, wohl eher nicht besänftigen.
Sieht der Innenminister dieses Problem nicht – oder will er es nicht sehen? Es ist noch viel schlimmer, meint der FDP-Politiker Konstantin Kuhle: Leute wie Herr Seehofer hätten die Politik ihrer eigenen Regierung, aber auch die Demokratie systematisch schlechtgeredet.
Auch deshalb sei das Vertrauen vieler Sicherheitskräfte in den Rechtsstaat erschüttert. Seine These hat Kuhle schon vor einem Jahr in einem Gastbeitrag für t-online.de ausgeführt. Lesenswert. Vielleicht druckt ja jemand im Innenministerium den Artikel für den Chef aus.“
Diese Terrororganisation war durch Videos mit "Stuhlkreis" aufgefallen!
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Wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat hat das Stuttgarter Oberlandesgericht eine 32 Jahre alte Deutsche zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Die Frau hatte von Ende 2013 bis August 2017 in Syrien und im Irak gelebt. Mitte 2018 wurde sie nach der Rückkehr aus dem Kriegsgebiet in Baden-Baden festgenommen. Die Bundesanwaltschaft hatte sechs Jahre Gefängnis beantragt, der Anwalt der Frau drei Jahre Haft.
Im Laufe des Verfahrens hatte sich die Angeklagte von der Terrororganisation losgesagt. Nach DarstelLung der Bundesanwaltschaft hatte sie kurz nach ihrer Ankunft in Syrien einen ihr bis dahin unbekannten IS-Kämpfer geheiratet. Mit ihm lebte sie dann zusammen und führte auch den Haushalt. Der Anklage zufolge pries Sabine S. in mehreren Internetblogs das Leben beim IS an. Ziel sei es gewesen, möglichst viele Leute zur Ausreise in das Krisengebiet zu gewinnen. Ihr Mann kam später bei Kampfhandlungen ums Leben. (dpa)
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Für ihre Mittäterschaft an den Verbrechen der rechtsextremen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) muss die Hauptangeklagte Beate Zschäpe lebenslang ins Gefängnis. Zschäpe habe sich des zehnfachen Mordes und weiterer Verbrechen schuldig gemacht, sagte Richter Manfred Götzl bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. Das Oberlandesgericht München stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest - damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung ist nach Gerichtsangaben nicht nötig. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Zschäpes Verteidiger-Teams kündigten an, es vom Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen.
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Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.
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Er wurde beim Antritt seiner neuen Position mit viel Vorschußlorbeeren bedacht, doch inzwischen ist der Lack ab. Denn Kramer hat sein brisantes Amt immer wieder für einseitige Parteipolitik mißbraucht und nutzt es nach wie vor, um einen offenbar persönlichen Krieg gegen die AfD zu führen.
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Wie die „Thüringer Allgemeine“ wenige Wochen vor der Landtagswahl in Thüringen berichtet, soll Kramer interne Dienstwege mißachtet, unkoordinierte Schnellschüsse abgegeben und zweifelhafte Quellen bemüht haben, um die AfD und deren Landesvorsitzenden Björn Höcke öffentlichkeitswirksam in die Nähe des „Rechtsextremismus“ zu rücken.
Der AfD-Landtagskandidat der Partei Torben Braga hat Auszüge einer internen E-Mail vom Januar des Jahres auf seinem Twitter-Account veröffentlicht, die ihm zugespielt wurde und in der der damalige Referatsleiter für Rechtsextremismus deutliche Kritik an Kramer und dessen Amtsführung übt. Dem Betroffenen scheint diese Kritik nicht allzu gut bekommen zu sein – er sei mittlerweile versetzt worden.
Kramer soll das Referat im Vorfeld von Bewertungen, mit denen er an die Öffentlichkeit getreten sei, übergangen haben und zum Teil sogar ausdrücklich dessen Einbindung in internen Anweisungen untersagt haben. Die Prüfung der vieldiskutierten Höcke-Rede im Januar 2017 in Dresden sei beispielsweise ohne Zuziehung des Referats „Rechtsextremismus“, sondern ausschließlich mit der Stabsstelle Controlling vollzogen worden.
Auch die Verkündung der „Prüffall“-Einstufung der AfD im September 2018 sei ohne Abstimmung erfolgt. Hier soll nicht nur das Referat „Rechtsextremismus“, sondern auch das Controlling Bedenken angemeldet haben – über beide habe sich Kramer hinweggesetzt.
Zu allem Überfluß habe der VS-Präsident auf der entsprechenden Pressekonferenz „falsche und ungenaue Informationen“ verwendet und sogar – ohne den Namen zu nennen – aus einer Zeitschrift zitiert, die wegen tatsächlicher Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen selbst mehrfach im Visier des Verfassungsschutzes gestanden hatte. Darüber hatte sogar die „Bild am Sonntag“ berichtet.
Auch bei der hausinternen Analyse des Interview-Buches von Sebastian Hennig mit Björn Höcke mit dem Titel „Nie zweimal in denselben Fluß“ soll Kramer eine „wissenschaftliche Ergänzung“ vornehmen haben lassen. Daß dabei eine „amtsfremde Person“ betraut worden sein soll, habe der Referatsleiter Rechtsextremismus bereits als „sehr bedenklich“ eingestuft. Zuguterletzt soll sich die Expertise anschließend „in einem erschreckenden Zustand“ befunden haben. So sollen „gravierende Unzulänglichkeiten“ aufgetreten sein, und es sei gegen „grundlegende Regeln wissenschaftlichen Arbeitens“ verstoßen worden.
Der Thüringer Innenminister Georg Maier bestätigte inzwischen gegenüber der „Thüringer Allgemeinen“ die Echtheit der von Braga veröffentlichten E-Mail. Diese gebe „die persönliche Auffassung eines einzelnen Mitarbeiters“ wieder.
Sowohl beim Thüringer Verfassungsgerichtshof als auch beim Verwaltungsgerichtshof sind derzeit bereits zwei Klagen der AfD gegen Kramer anhängig. Die Partei wirft dem Verfassungsschutzpräsidenten vor, durch die öffentliche Bezeichnung der Thüringer AfD als „Prüffall“ sowie durch ein Interview, das Kramer im vergangenen Oktober einen Tag vor dem Listenparteitag der AfD dem „Spiegel“ gab, seine Neutralitätspflicht verletzt zu haben. Mit einem Urteil wird allerdings erst nach der Landtagswahl in Thüringen am 27. Oktober gerechnet. (se)