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Schweiz streicht Sozialhilfe für Arbeitslose aus EU
Die Schweiz streicht staatliche Hilfen für arbeitssuchende Bürger aus der EU, sowie aus Island, Liechtenstein und Norwegen. Unter bestimmten Umständen sollen sie des Landes verweisen werde
Den Staatsangehörigen der betreffenden Länder soll zudem nach fünf Jahren Aufenthalt "die Niederlassungsbewilligung verweigert werden, falls sie in den vorangegangenen zwölf Monaten arbeitslos waren".
Diese Maßnahme greife auch dann, wenn es mit ihrem Heimatstaat eine entsprechende Vereinbarung gebe. Mit dem Vorstoß wollen die Schweizer Behörden nach eigenen Angaben "Unklarheiten bezüglich der Gewährung der Sozialhilfe und des Aufenthaltsrechts" beseitigen.
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