Sicher macht sie etwas nur die Auswirkungen sind ganz andere wie man vermuten würde!
Meiner Meinung nach geht es hier um etwas ganz anderes was jedoch dein Szenario in keinen Fall ausschließt.
Zitat
[...]„Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland übernimmt keine
Verpflichtung, die im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für
Arbeitsuchende – in der jeweils geltenden Fassung vorgesehenen
Leistungen an Staatsangehörige der übrigen Vertragsstaaten in gleicher
Weise und unter den gleichen Bedingungen wie den eigenen
Staatsangehörigen zuzuwenden.“[...]
Dies betrifft die Staatsangehörigen der folgenden Staaten:
[...]
- Belgien
- Dänemark
- Estland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Island
- Italien
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Portugal
- Schweden
- Spanien
- Türkei
- Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
uebender sagt REINGELEGT! Wer lesen kann ist doch bekanntlich klar im Vorteil und wer das BRDDR System nur ein wenig kennt der sollte bei der Formulierung im Zitat stutzen!
Die Verpflichtung die aus dem u.s.w. ja klar und wie sieht es mit humanitäre Verpflichtung denn dann aus?! Die Abschiebepraxis in der BRDDR kennen wir und die aussagen das wir auf kein Talent verzichten können sollten wir auch nicht vergessen haben oder etwa doch schon?! Da die BRDDR aber keinerlei Interessen hat die konsequent abzuschieben und man selber in der Machtzentrale klebt wie Kleister wird das garantiert umgangen! Sicher ist da ein wenig Spielraum um Druck auszuüben aber nur ein wenig Spielraum eben denn die BRDDR weiß ganz genau wenn sie hier zu viel Druck ausübt haben die im Gegensatz zu den Deutschen keinerlei Probleme die Gewalt in die Gesellschaft zutragen. Anderseits wäre dies auch eine gute Möglichkeit von vorhandenen Problemen abzulenken um Hinterrücks weiterer Enteignungs und Versklavungs Mechanismen zu schaffen um später für das selber geschaffene Chaos die Lösung zu präsentieren! 
Zitat
[...]Die Bundesregierung bestätigte das erst auf Nachfrage. "Die
Bundesregierung ist in der Tat zu dem Schluss gekommen, dass für den
Fiskalpakt ein Ratifizierungsverfahren nach Artikel 23 Grundgesetz
anzustreben ist", sagte eine Regierungssprecherin. Opposition und
Bundesrat seien "frühzeitig in diese Überlegungen einbezogen worden".
Der Fiskalpakt werde nun zügig im Kabinett behandelt, damit das
Parlament ausreichend Zeit zur Beratung habe.[...]Seehofer erneuerte zudem die Forderung nach Volksentscheiden zu
europäischen Fragen, etwa zur Erweiterung der Union oder zur Übertragung
von deutschen Souveränitätsrechten auf die EU. Die europäische Einigung
sei in den vergangenen 60 Jahren zu Recht eine Angelegenheit der
politischen Eliten gewesen. "Jetzt ist es an der Zeit, dass wir die
Bürger näher an Europa heranbringen." Er wisse aber, "dass man nicht
jede Facette des Fiskalpaktes einem Volksentscheid zuführt".[...]
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Zitat
EU-Ausländer haben Anspruch auf deutsche Sozialhilfe
Selbst gleich nach der Ankunft in Deutschland können EU-Ausländer deutsche Sozialleistungen beantragen. Das geht aus einer Anfrage der Linken hervor. Die Antwort überrascht die Partei offenbar selbst.[...]
Zitat
[...]Kein Anspruch auf Hartz IV, aber auf Sozialhilfe[...]