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Zuständigkeit im Fall der Vorratsdatenspeicherung
Inzwischen sind sieben Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Vier davon werden im Ersten Senat entschieden, u.a. die Beschwerde, die der frühere NRW-Innenminister Burkhard Hirsch gemeinsam mit anderen FDP-Politikern eingereicht hat, ebenso die Klage die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Namen von bisher acht Klägern erhoben hat. Mit einer Entscheidung über den Eilantrag des Arbeitskreises sei bis Ende März zu rechnen, da die Amtszeit von Richter Wolfgang Hoffmann-Riem dann endet. >>>
Die Zuständigkeit scheint ja nun geklärt zu sein und es kann zügig an's Werk gehen!
M.k.G., U-34
"Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenheit ihres Geistes und ihrer Sprache raubt."
- J. G. Herder -