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Dienstag, 19. November 2013, 17:38

Lügende Flüchtlinge können nachträglich Asylstatus verlieren

Hallo,
da stellt sich mir doch die Frage warum nicht gleich im voraus?
So viele können sich nicht erinnern woher sie kommen damit sie nicht abgeschoben werden können.

Zitat

Lügende Flüchtlinge können nachträglich Asylstatus verlieren
Gericht: Grobe Täuschung wiegt schwerer als Anerkennungsurteil
Wenn Asylsuchende bei Angaben zu Verfolgung und Herkunftsland zur Lüge greifen, kann ihnen der Flüchtlingsstatus nachträglich auch dann wieder aberkannt werden, wenn er per Gerichtsurteil durchgesetzt worden war. Gezielte grobe Täuschungen können die Rechtskraft eines Urteils nachträglich "durchbrechen", wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied. (Az. 10 C 27.12)[...]
Gezielte Täuschungen über Identität, Staatsangehörigkeit und angebliche Verfolger rechtfertigen es jedenfalls ausnahmsweise, die eigentlich bestehende Rechtskraft eines Urteil zu "durchbrechen" und die Rücknahme der Flüchtlingsanerkennung zu ermöglichen, heißt es im Urteil.
Die Zitronenfalter haben dafür gesorgt das EU Recht aber über nationalen Recht steht und daher dürfte das Urteil zur Lachnummer verkommen zumal es ja von Union und SPD selber ausgehebelt wird!

Quelle >>>

Zitat

[...] Wer in Deutschland nur geduldet ist, lebt in einer unsicheren Situation, weil er theoretisch jederzeit abgeschoben werden kann. Nach dem Willen der Unterhändler sollen jene, die über Jahre hier leben und nur geduldet sind, sich aber gut integriert haben - beispielsweise einen Bildungsabschluss gemacht haben - die Möglichkeit bekommen, dauerhaft zu bleiben.[...]
Farbliche Hervorhebung und Formatänderung innerhalb des Zitates von mir.

Originalquelle >>>

Unrecht muss sich wieder lohnen oder habe ich da jetzt wieder was durcheinander gebracht? :roll:

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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