gestellt werden!!!
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Kindermörder Gäfgen wird für Folterdrohung entschädigt
Das Land Hessen muss dem Kindermörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung im Polizeiverhör endgültig eine Entschädigung von 3000 Euro zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt - zehn Jahre nach Gäfgens Mord an dem Bankierssohn Jakob von Metzler - in zweiter Instanz entschieden. Es wies damit die Berufung des Landes gegen ein früheres Urteil ab.
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"Welche Rechte hatte Jakob?"
Vor zehn Jahren ermordete Magnus Gäfgen den kleinen Jakob. Die Polizei drohte ihm Folter an, sie wollte das Versteck des Jungen erfahren. Jetzt muss das Land eine Entschädigung zahlen. Zum Ärger vieler Bürger - und zum Abschluss eines beispiellosen Justizmarathons.
"Ein Tag für die Menschenwürde"
Sein Anwalt Michael Heuchemer verfolgt den Richterspruch - wie die meisten Zuschauer - auch nicht mehr, er spricht aber später von "einem guten Tag für die Menschenwürde - auch wenn das Verfahren schwierig ist".
Mit freundlichen Grüßen
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"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh."
