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Es werden doch nicht Kundendaten von Systemlingen dabei gewesen sein ... .
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Registrierungsdatum: 25. April 2008
Wohnort: Gau Oberpfalz
Beruf: Fischwirt und Bürokaufmann
Hobbys: Germanische Geschichte, Edda, Runen, Met trinken, Messer und Bogenbau
Zugegeben, es bleibt mir wegen dem Fehlen des rechten Verständnis "zu diesem Recht" unverständlich.
Messerscharfer Schluß, meinerseits: Die stürmen vermummt die Wohnung, ohne Durchsuchungsbefehl, geschweige einer Rechtsgrundlage und wenn sie etwas gefunden haben, dann wird man angezeigt! Recht so? Diente doch einer guten Sache, oder?
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Laut dem Urteil sei es dabei unerheblich, ob die Steuer-CDs ursprünglich rechtmäßig beschafft wurden.