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Am 1.5.2003 wurde Ernst Zündel offiziell von Kanadas Sicherheitsbehörden als Gefahr für die Sicherheit Kanadas eingestuft und in das Hochsicherheitsgefängnis nach Ontario in Isolierhaft verlegt. Dies geschah offenbar, weil Ernst Zündel zu seiner Verteidigung Dokumente vorlegte, mit denen er die illegalen terroristischen Aktivitäten kanadischer Sicherheitsbehörden belegen wollte. Gegen den vorliegenden Deportationsbefehl hat Zündel Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung findet unter Ausschluß der Öffentlichkeit und zum Teil sogar unter Ausschluß des Angeklagten und seines Verteidigers statt. Die Berufung ist das letzte Rechtsmittel gegen die Deportation Zündels nach Deutschland. (Toronto Star, 8.5.2003)