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Justizministerin: Enteignungen können „das richtige Mittel sein“
Die neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält die Enteignung privater Wohnungsbaugesellschaften unter bestimmten Bedingungen für geboten.
„Es geht darum, Menschen zu helfen, die dringend auf eine bezahlbare Wohnung angewiesen sind oder nicht wissen, ob sie sich ihre Wohnung in Zukunft noch leisten können“
Das Grundgesetz macht Enteignungen möglich. Die Frage ist, wann sie sinnvoll sind. Denn nur dann, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, können Enteignungen das richtige Mittel sein.“
Kritikern hielt Lambrecht entgegen: „Was heißt da Sozialismus? Die Enteignung ist eine Möglichkeit, die im Grundgesetz verankert ist. Ich glaube, dass sie immer die Ultima Ratio – das letzte Mittel – sein muss. Deswegen loten wir alle Möglichkeiten aus, um die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern.“
Lambrecht kündigte einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Mietpreisbremse für diesen Sommer an. Es gehe darum, das Instrument weiterzuentwickeln. „Zum Beispiel sollen Mieter zu viel gezahlte Miete zurückverlangen können – und zwar ab Beginn des Mietvertrags“, sagte sie.
Bis zum Spätsommer will ich hierzu den Gesetzentwurf ins Kabinett bringen, mit dem ich anschließend in das parlamentarische Verfahren gehen kann.“
Zugleich zeigte sich die Ministerin offen für die Einführung einer Baupflicht, wie sie etwa im grün regierten Tübingen gilt. „Wir müssen prüfen, ob das geltende Baugebot ausreicht“, sagte sie. „Eine Baupflicht nach dem Tübinger Modell kann eine Möglichkeit sein, Menschen mit Baugrundstücken zum Handeln zu bewegen.“
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »matty« (26. Juni 2020, 20:55)
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U179 (17.10.2020)
Die neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält die Enteignung privater Wohnungsbaugesellschaften unter bestimmten Bedingungen für geboten.
„Es geht darum, Menschen zu helfen, die dringend auf eine bezahlbare Wohnung angewiesen sind oder nicht wissen, ob sie sich ihre Wohnung in Zukunft noch leisten können“
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (26. Juni 2020, 21:43)
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U179 (17.10.2020)
Wie mit der Aussage: "Der Kaiser hat keine Kleider an ...", ist es bei der Frage wie viele Wohnungen denn dann dem Markt zusätzlich zur Verfügung stehen? Warum wird die Frage nicht gestellt?
Realistisch gesehen gegen Null, denn die Wohnungen sind fast alle vermietet.
Warum so umständlich?
Zitat
Merck-Finck-Chef warnt vor Enteignungen durch den Staat
14. Juli 2019
Matthias Schellenberg, Chef der Privatbank Merck Finck, warnt vor Enteignungen durch den Staat. "Eine Enteignung schafft keinen Wohnraum", sagte Schellenberg der "Welt am Sonntag". Wohnraum könne vielmehr durch eine schnellere Bearbeitung von Bauanträgen, der Aufstockung bestehender Häuser oder durch Umwandlung von leer stehendem Büroraum geschaffen werden.
"Solche Ideen müssten konsequenter umgesetzt werden, statt über Verstaatlichung zu fabulieren", sagte Schellenberg. Er kritisierte, dass der lange Schatten des Sozialismus, der auch heute noch über großen Teilen Deutschlands liege, von vielen verdrängt werde. "Sie haben vergessen, dass die Menschen einst in Scharen jenen Landstrich verließen, wo alles verstaatlicht war." Doch selbst im heutigen System zeige sich immer wieder, dass der Staat nicht der bessere Unternehmer ist. Bei der ganzen Enteignungs-Diskussion müsse zudem berücksichtigt werden, dass jede Enteignung auf Basis des Grundgesetzes stattfinden muss. Das besage: Der Enteignete muss entschädigt werden. "Letztlich ist das also ein Kauf, der Enteignete hat nicht mehr oder weniger als vorher. Insofern schafft Enteignung keine Gerechtigkeit. Nur verwaltet dann der Staat die Immobilien oder die Unternehmen, und ich zweifle, dass das ein Fortschritt wäre", sagte Schellenberg.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »uebender« (26. Juni 2020, 21:44)
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U179 (17.10.2020)
Wie mit der Aussage: "Der Kaiser hat keine Kleider an ...", ist es bei der Frage wie viele Wohnungen denn dann dem Markt zusätzlich zur Verfügung stehen? Warum wird die Frage nicht gestellt?
Realistisch gesehen gegen Null, denn die Wohnungen sind fast alle vermietet.
Ist es nicht auch die Erpressung von Boris Palmer, der Bürger nötigt zu bauen, mit der Androhung der Enteignung?
Zitat
EZB-Experten warnen vor Immobilienblase in Europa
Laut den Risikowächtern der EU gibt es in vielen europäischen Staaten Anzeichen für eine Überbewertung von Immobilien. Den Kreditgebern drohen im Krisenfall heftige Verluste.
Montag, 29.07.2019 14:42 Uhr
Ein Expertengremium unter der Leitung von EZB-Chef Mario Draghi warnt vor einer Überhitzung des Immobilienmarktes in Europa. Wie der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) in seinem Jahresbericht mitteilte, gehe der Anstieg der Wohnimmobilenpreise in vielen EU-Staaten mit Anzeichen einer Überbewertung einher.
Außerdem würden sich Privathaushalte in manchen Ländern zur Finanzierung ihrer Immobilienkäufe zunehmend verschulden. Der Wohnungsmarkt sei dadurch anfällig, sollte sich das wirtschaftliche Umfeld verschlechtern, so der ESRB. Ein deutlicher Abschwung am Immobilienmarkt könnte schließlich Banken und anderen Immobilienfinanzierern Verluste bescheren.
[...]
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (26. Juni 2020, 21:45)
Warum sollen die einmal geförderten Sozialwohnungen immer Sozialwohnungen bleiben?
Zitat
[...]
In den vergangenen 15 Jahren hat sich die Zahl der Sozialwohnungen etwa halbiert
[...]
Sozialwohnungen bleiben aber nicht ewig Sozialwohnungen. Nach einer bestimmten Zeit, üblicherweise nach 30 Jahren, fallen sie aus der Bindung und können normal am Markt vermietet werden. Weil seit den 1980er Jahren nur wenige Sozialwohnungen neu gebaut wurden, fehlt es heute an Ersatz. In den letzten 15 Jahren hat sich ihre Zahl etwa halbiert. Inzwischen werden mit staatlicher Förderung zwar wieder vermehrt solche Unterkünfte gebaut – doch das reicht nicht, um die Gesamtzahl konstant zu halten. Allein im Jahr 2018 fielen der Statistik zufolge bundesweit rund 70.000 Sozialwohnungen aus der Bindung, etwa 27.000 wurden neu gebaut.
Linke fordert "Rettungsprogramm für den Sozialen Wohnungsbau"
Die Linken-Wohnungsexpertin Caren Lay fordert deshalb ein "Rettungsprogramm für den Sozialen Wohnungsbau". Statt Fördergelder wie geplant zu senken, müssten zehn Milliarden Euro investiert und 250.000 neue Sozialwohnungen gebaut werden. Im vergangenen Jahr hatte der Bund den Ländern rund 1,5 Milliarden Euro für die sogenannte Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt.
Außerdem müssten einmal geförderte Sozialwohnungen künftig immer solche bleiben, sagte Lay der dpa. Nach ihrer Rechnung fehlen in Deutschland derzeit mehr als fünf Millionen Wohnungen für Menschen mit geringen Einkommen.
Einzig in Bayern und Sachsen 2018 mehr Sozialwohnungen gebaut, als aus der Bindung fielen
Fast in allen Bundesländern sind die Zahlen rückläufig. Einzig in Bayern (plus 1.285 Wohnungen) und in Sachsen (plus 161 Wohnungen) wurden im letzten Jahr mehr soziale Unterkünfte gebaut, als aus der Bindung fielen. In Berlin blieb das Verhältnis stabil. In Brandenburg dagegen schrumpfte der Sozialwohnungsbestand innerhalb eines Jahres um mehr als 12.200 Wohnungen oder fast 30 Prozent.
Die meisten Sozialwohnungen pro Einwohner gab es 2018 in den Stadtstaaten Hamburg und Berlin, die wenigsten im Saarland und in Sachsen-Anhalt. In absoluten Zahlen führt das einwohnerstarke Nordrhein-Westfalen mit mehr als 450.000 geförderten Unterkünften – im Saarland hingegen gab es nur 530 Mietwohnungen mit Belegungsbindung.
Zitat
"Rechtlich bin ich verpflichtet, für die Flüchtlinge Wohnungen zu bauen, das ist eine kommunale Aufgabe, ich muss denen eine Wohnung bereitstellen, ich bin rechtlich nicht verpflichtet, dass für Sie zu tun."
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (26. Juni 2020, 21:46)
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U179 (17.10.2020)
[...]
Der in Berlin geplante Mietendeckel ist nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages rechtlich fragwürdig.
Interessant ist wer hier von der Regel ausgenommen wird!
Zitat
Bausenatorin Lompscher legt Obergrenzen für Miete fest
Von Redaktion - 25. August 2019
Mieter in Berlin, die in einem vor 2014 errichten Gebäude wohnen, sollen künftig nicht mehr als 7,97 Euro je Quadratmeter und Monat (nettokalt) bezahlen. Das sehen die generellen Mietobergrenzen vor, die im Rahmen des landesweiten Mietendeckels gelten sollen, wie die Berliner Morgenpost (Sonntag-Ausgabe) berichtet. Das geht aus einem vertraulichen Papier der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vor, dass der Morgenpost vorliegt.
[...]
Ziel des rot-rot-grünen Senats ist, dass es nach Verabschiedung durch das Abgeordnetenhaus Anfang 2020 in Kraft tritt.
[...]
Mit dem Mietendeckel sollen nicht nur alle Mieten in der Stadt auf dem heutigen Stand für fünf Jahre eingefroren werden. Falls die festgelegten Mietobergrenzen überschritten werden, sollen sie auf Antrag der Mieter auch gesenkt werden können. “Die Mieter haben die Möglichkeit, ihre überhöhte Miete auf Antragstellung durch das Bezirksamt absenken zu lassen”, heißt es in einem von der Berliner Morgenpost zitierten Informationsschreiben an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Sie haben den Auftrag, die wirtschaftlichen Folgen durchzurechnen.
Das Gesetz soll “für alle Wohnraummietverhältnisse gelten.”
[...]
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.
Zitat
Ausgenommen sind laut Berliner Morgenpost Sozialwohnungen, Neubauten, die nach dem 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden, sowie Studenten- und Seniorenheime und sogenannte Trägerwohnungen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (26. Juni 2020, 21:46)
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U179 (17.10.2020)
Zitat
[...]
"Ein solches Vorhaben, dessen Verfassungswidrigkeit ihm quasi auf der Stirn geschrieben steht, darf die Politik nicht hinnehmen", sagte Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, dem "Handelsblatt" (Dienstagsausgabe). "Wir fordern alle Parteien, die sich sonst für den Rechtsstaat einsetzen, auf, ein Normenkontrollverfahren in Karlsruhe anzustrengen. Worte allein reichen jetzt nicht mehr."
Dieser Mietendeckel sei eine "Enteignung von tausenden privaten Kleinvermietern", so Schick weiter. "Ich fordere den Mieterbund auf, mit uns zusammen gegen den Enteignungs-Mietendeckel vorzugehen. Mieterschutz darf nicht durch verfassungswidrige Gesetze versucht werden." Das Vorhaben, welches eine Reduzierung der Miete zur Folge habe, werde nicht nur dafür sorgen, dass niemand mehr in die Zukunft investiere. "Es wird auch tausende Kleinvermieter ihre Altersvorsorge kosten, soweit sie die Wohnung durch eine Bank finanziert haben." Die Finanzierung sei in der Regel auf das derzeitige Mietniveau abgestimmt, ohne dabei Mietsteigerungen zu berücksichtigen. "Viele Kleinvermieter werden gezwungen sein, ihre Wohnung zu verkaufen, da die Mieteinnahmen nicht mehr genügen, um die Altersvorsorge aufrecht zu erhalten", so der IVD-Präsident.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (26. Juni 2020, 21:47)
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U179 (17.10.2020)
Hier liegt Matthias Schellenberg falsch, denn er rechnet nicht mit der Böshaftigkeit der Akteure! Das Justizministerium plant Veränderungen im Wohneigentumsrecht, die für die Vermieter verehrend sein werden!Merck-Finck-Chef warnt vor Enteignungen durch den Staat
14. Juli 2019
Matthias Schellenberg, Chef der Privatbank Merck Finck, warnt vor Enteignungen durch den Staat. "Eine Enteignung schafft keinen Wohnraum", sagte Schellenberg der "Welt am Sonntag". [....]
Er kritisierte, dass der lange Schatten des Sozialismus, der auch heute noch über großen Teilen Deutschlands liege, von vielen verdrängt werde. "Sie haben vergessen, dass die Menschen einst in Scharen jenen Landstrich verließen, wo alles verstaatlicht war." Doch selbst im heutigen System zeige sich immer wieder, dass der Staat nicht der bessere Unternehmer ist. Bei der ganzen Enteignungs-Diskussion müsse zudem berücksichtigt werden, dass jede Enteignung auf Basis des Grundgesetzes stattfinden muss. Das besage: Der Enteignete muss entschädigt werden. "Letztlich ist das also ein Kauf, der Enteignete hat nicht mehr oder weniger als vorher. Insofern schafft Enteignung keine Gerechtigkeit. Nur verwaltet dann der Staat die Immobilien oder die Unternehmen, und ich zweifle, dass das ein Fortschritt wäre", sagte Schellenberg.
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.
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Wenn Ihr Nachbar Sie zur Elektro-Ladesäule zwingt
Stand: 29.08.2019
Die Bundesregierung will den Bau von privaten Ladestationen für Elektroautos erleichtern. Auch energetische Sanierungen und der Einbau von Aufzügen sollen einfacher werden. Das Justizministerium plant dazu Veränderungen im Wohneigentumsrecht. Schon im Laufe des kommenden Jahres könnten neue Regeln in Kraft treten. Etwa 1,8 Millionen Eigentümergemeinschaften mit bis zu zehn Millionen Eigentumswohnungen wären betroffen.
Und auch Mieter sollen demzufolge ein Recht haben, nachträgliche Einbauten durchzusetzen. Man wolle das Eigentümerrecht und das Mietrecht entsprechend harmonisieren, sagte Billen. Das könnte darauf hinauslaufen, dass ein Mieter, der sein E-Auto in der Tiefgarage aufladen möchte, gegenüber seinem Vermieter einen gesetzlichen Anspruch auf Einbau einer Ladestation hätte. Der Vermieter wiederum müsste das gegenüber seiner Eigentümergemeinschaft durchsetzen – selbst wenn er eigentlich keine Ladestation wollte. Ähnliches könnte für Einbruchschutz oder Barrierefreiheit gelten, unter Umständen sogar für einen Fahrstuhl mit entsprechend hohen Folgekosten wie etwa für die Wartung.
[...]
Farbliche Hervorhebung und Formatänderung innerhalb des Zitates durch mich.
Zitat
Umfang des Reformbedarfs
Mit Blick auf den Umfang einer Reform wurden zwei mögliche Vorgehensweisen diskutiert:
- In Betracht kommt, das Recht der baulichen Maßnahmen nur punktuell zu ändern, näm-lich soweit es erforderlich ist, um die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag (Förderung von Barrierefreiheit, von Einbruchschutz und von Ladestationen für Elektrofahrzeuge sowie der energetischen Sanierung) umzusetzen („kleine Lösung“).
In der Arbeitsgruppe bestand Einigkeit, dass die „große Lösung“ vorzugswürdig sei. Die wei-tere Diskussion stand daher unter dieser Prämisse, betraf also die Frage, wie eine solche „große Lösung“ konkret aussehen könnte.
- Die Alternative hierzu ist eine „große Lösung“, nämlich die veränderungsfeindliche Ten-denz des geltenden Rechts grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen mit dem Ziel, die Möglichkeiten der Wohnungseigentümer zu erweitern, das gemeinschaftliche Eigentum zu modifizieren.
Mit Blick auf den sachlichen Umfang des Reformbedarfs wurden gegen die geltenden Re-geln zur Instandhaltung und Instandsetzung sowie der modernisierenden Instandsetzung keine Bedenken angemeldet; Gleiches gilt für die Regelung in § 21 Absatz5 Nummer 6 WEG (Herstellung des Zugangs zu bestimmten Versorgungsleistungen). Die Diskussion be-schränkte sich daher auf die baulichen Veränderungen gemäß § 22 Absatz1 und Absatz2 WEG.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (26. Juni 2020, 21:48)
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U179 (17.10.2020)
- Die Alternative hierzu ist eine „große Lösung“, nämlich die veränderungsfeindliche Ten-denz des geltenden Rechts grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen mit dem Ziel, die Möglichkeiten der Wohnungseigentümer zu erweitern, das gemeinschaftliche Eigentum zu modifizieren.
In der Arbeitsgruppe bestand Einigkeit, dass die „große Lösung“ vorzugswürdig sei.
Auf Steuerzahlerkosten, in doppelten Sinn, soll hier ein Wirtschaftsboom angeschoben werden. Die Elektroauto Nachfrage geht wie sauer Bier, auch wegen der fehlenden Infrastruktur. Nun stellen wir uns mal vor jeder hätte ein Anrecht gegenüber dem Vermieter zu einer Ladestation, wie geplant. Gepaart mit einen Mietpreisdeckel, der Ruin für so manchen Vermieter.
Zitat
Elektromobilität
Bundesregierung fördert E-Autos mit Milliarden
Deutsche Mittelstands Nachrichten | 30.08.19, 08:41
Anreize für Arbeitgeber / Steuerbefreiung verlängert
Die Bundesregierung hat eine zusätzliche steuerliche Förderung der Elektromobilität beschlossen. Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Demnach soll die Befreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer von fünf auf zehn Jahre verlängert werden – allerdings zunächst nur für Erstzulassungen bis Ende 2020. Anreize für Arbeitgeber gibt es zudem zum Ausbau der Ladeinfrastruktur.
So sollen Jobtickets des Arbeitgebers für Beschäftigte grundsätzlich komplett steuerfrei sein. Damit sollen mehr Menschen zum Umstieg auf Busse und Bahnen bewegt werden. Teil des Pakets sind ferner Sonderabschreibungen von 50 Prozent auf die Kaufkosten für Elektro-Lieferfahrzeuge. Dies solle ebenso bis 2030 gelten wie die derzeitige Halbierung der Dienstwagenbesteuerung für E-Autos auf 0,5 Prozent des geldwerten Vorteils, die 2021 ausgelaufen wäre.
Das Finanzministerium signalisierte Regierungskreisen zufolge in der Kabinettsvorlage zudem, dass man für eine weitere Senkung auf 0,25 Prozent des geldwerten Vorteils eines solchen Dienstautos im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens im Parlament offen sei. Benziner- oder Diesel müssen regulär mit einem Prozent des geldwerten Vorteils versteuert werden. Bis 2030 besser gestellt werden sollen auch Fahrer von E-Autos, die ihre Wagen beim Arbeitgeber aufladen können. Der Wert des Stroms soll für sie steuerfrei bleiben.
Bislang galt für reine Elektrofahrzeuge mit erstmaliger Zulassung zwischen dem Jahresbeginn 2016 und Ende 2020 eine fünfjährige Befreiung von der Kfz-Steuer. Dies soll nun rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre verlängert werden. Einbezogen werden Brennstoffzellenfahrzeuge sowie ursprünglich mit Verbrennungsmotor zugelassene Fahrzeuge, bei denen eine vollständige Elektro-Umrüstung erfolgte. Für vor 2016 zugelassene Elektrofahrzeuge gilt ohnehin schon die Zehnjahresfrist.
Neu einführen will die Regierung einen steuerlichen Anreiz für Leistungen von Arbeitgebern, die sich am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen. Nicht versteuert werden müssen demnach vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb. Auch die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer soll steuerlich begünstigt werden. Diese Regelung wird ebenfalls zunächst bis Ende 2020 befristet.
[...]
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (26. Juni 2020, 21:48)
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U179 (17.10.2020)
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[...]
, Hans-Jürgen Papier, in einem Rechtsgutachten im Auftrag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben) berichten.
Nach Einschätzung Papiers besitze der Bund für das von ihm geregelte soziale Mietpreisrecht eine Vollkompetenz.
"Landesverfassungsrecht kann die grundgesetzliche Kompetenzverteilung weder sprengen noch zu deren Auslegung etwas beitragen", heißt es in dem Rechtsgutachten weiter. Der Bund hat unter anderem mit der 2015 verabschiedeten Mietpreisbremse und der Anwendung des Bestellerprinzips für Mietwohnungen von seinen Gesetzgebungskompetenzen beim sozialen Mietrecht Gebrauch gemacht.
Die bundespolitisch geregelte Mietpreisbremse sieht unter anderem vor, dass in Gebieten mit einem Mangel an bezahltem Wohnraum die Mieten binnen drei Jahre maximal um 15 Prozent steigen dürfen. Diese Regelung wäre durch einen Mietendeckel aber ausgehebelt.
Für Papier greift in diesem Fall eine "Sperrwirkung" des Bundesrechts: "Die bundesstaatliche Kompetenzordnung verpflichtet alle rechtsetzenden Organe, ihre Regelungen so aufeinander abzustimmen, dass die Rechtsordnung nicht aufgrund unterschiedlicher Anordnungen widersprüchlich wird", heißt es in dem Rechtsgutachten, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
+Daraus schlussfolgert der langjährige Verfassungsgerichtspräsident: "Die Länder, somit auch der Landesgesetzgeber von Berlin, verfügen nach dem Grundgesetz unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt über eine Gesetzgebungskompetenz zur Einführung eines sogenannten Mietendeckels", heißt es in dem Gutachten weiter.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (26. Juni 2020, 21:49)
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U179 (17.10.2020)
Einfamilienhäuser, ein Feindbild von wem? In Städten gibt es auch keine Wohnungsknappheit, sondern eine Scheinasylantenflut. Ist es nur ein Zufall das vor 10 Jahren heimlich der CO2 Plan angeleiert wurde und vor 5 Jahren plötzlich Scheinasylanten noch Germony stürmten? Es waren auch die Gewerkschaften die ihre Mitglieder, unter Schröder mit H4, verraten haben! Welche Interessen vertreten sie denn jetzt?
Zitat
Baugewerkschaft will Zwangsverkäufe von leer stehenden Immobilien
19. Dezember 2019
Wenn ein Eigentümer seine Immobilie seit mindestens drei Jahren leer stehen lässt, soll er verpflichtet werden, diese zum Verkauf anbieten zu müssen.
Das fordert die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU): "Spekulation und brachliegendes Bauland können wir uns bei der derzeitigen Wohnungsnot nicht leisten", sagte IG-BAU-Chef Robert Feiger den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben). Demnach sollten Städte und Kommunen das Recht erhalten, die Immobilie zu erwerben – und zwar zu einem Preis, den ein unabhängiger Gutachter und nicht der Eigentümer festlegt.
Wenn mit Freiwilligkeit nichts mehr zu erreichen und alle Mittel ausgeschöpft seien, sollten Städte und Gemeinden mit dem "zwangsweisen Verkauf zum Verkehrswert" durchgreifen dürfen, so der IG-BAU-Chef weiter. Feigers Stellvertreter Dietmar Schäfers hob hervor, dass eine solche Regelung "nichts mit Enteignungen zu tun" habe, sondern im Sinne des Grundsatzes "Eigentum verpflichtet" stünden.
Wenn eine Kommune oder Stadt von ihrem Kaufrecht Gebrauch mache, müsse die Bedingung gelten, dass die Immobilie langfristig in öffentlicher Hand bleibe, sagte Schäfers. Anhand wirtschaftlicher Kriterien soll die Stadt oder Kommune anschließend entscheiden, ob eine Sanierung oder ein Umbau erforderlich sei, so der IG-BAU-Vize weiter. Um eine "optimale Flächennutzung" zu gewährleisten, soll auch der Abriss der Immobilie möglich werden.
Laut einer Erhebung des Pestel-Instituts, über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten, hätten allein im vergangenen Jahr 757.000 Einfamilienhäuser leer gestanden, bei denen sich ein Nachverdichtungspotenzial bieten würde. Laut dem Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, würden in Städten mit großer Wohnungsknappheit und hohen Mietpreisen oft geeignete Grundstücke für mehr bezahlbaren Wohnraum fehlen.
"Dort könnte ein erleichtertes kommunales Vorkaufsrecht für nicht genutzte, leerstehende Immobilien natürlich helfen und die aktuelle Situation entschärfen", sagte Dedy den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Er forderte, dass Städte unterstützt werden sollten – etwa mit Rückbaugeboten bei sogenannten "Schrottimmobilien". Zudem könnten "Leerstandsverbote für Wohnraum" helfen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (26. Juni 2020, 21:50)
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U179 (17.10.2020)
Wohnraum für wen? Ist ein Gesetz erst einmal erlassen wird es wuchern!
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Eine Ausnahme für Selbstnutzer
Auf zwei mögliche Einwände wollen wir hier eingehen. Erstens handelt es sich bei der Bodenwertzuwachsbesteuerung keineswegs um eine Vermögensbesteuerung. Die Steuer greift nur im Verkaufsfall. Und es geht selbstverständlich nicht um die Immobilien von sich sozial verhaltenden Eigentümern und Selbstnutzern. Die gern zitierte Bezieherin von Grundrente im Berliner Siedlungshaus muss sich also keine Sorgen machen, dass sie so zum Verkauf gezwungen würde. Zweitens ist es nicht das Ziel, zusätzliche Mittel zur allgemeinen Staatsfinanzierung zu gewinnen. Die eingenommenen Steuergelder sollten deshalb auch zusätzlich und ausschließlich eingesetzt werden, um Wohnraum zu schaffen.
[...]
Mit freundlichen Grüßen
Zitat
Steuer-Wahnsinn in Berlin: Regierender Bürgermeister für 75-Prozent-Steuer auf Bodenverkäufe
25. Februar 2020
Berlin. Der Regierende Bürgermeister Berlins, Michael Müller (SPD), hat gerade die Mietpreisbremse in seinem Bundesland durchgebracht, da eröffnet er bereits ein neues Schlachtfeld im Krieg gegen die vorgebliche Wohnraumspekulation. Gemeinsam mit Frank Nägele (Staatssekretär für Verwaltungs- und Infrastrukturmodernisierung) fordert er in einem prominent plazierten Gastbeitrag im „Tagesspiegel“ die Einführung der Bodenwertzuwachssteuer.
Inspiriert wurden die beiden SPD-Strategen für diesen Vorstoß von einer Idee ihres Parteivorsitzenden Norbert Walter-Borjans. In dem gestern veröffentlichten Beitrag plädieren Müller und Nägele für eine Steuer von sage und schreibe 75 Prozent, die bei Bodenverkäufen anfallen soll.
Wörtlich heißt es darin: „Wir müssen dafür sorgen, daß die Grundstückspreise wieder sinken und daß die Investoren wieder verstärkt in den Neubau von Wohnungen und Gewerbe investieren. Das gelingt dadurch, daß wir leistungslose Erträge aus Immobiliengeschäften stark reduzieren.“ (se)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (26. Juni 2020, 21:51)
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U179 (17.10.2020)
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Linke für Vergesellschaftung von Schlüsselindustrien
12. Juni 2020
Nach Ansicht der hessischen Fraktionsvorsitzenden der Linken, Janine Wissler, muss die Linkspartei deutlich machen, dass sie eine "grundsätzlich andere Gesellschaft" will.
"Wir wollen vergesellschaften, wir wollen mehr demokratische Kontrolle über alle Bereiche der Daseinsvorsorge", sagte Wissler "Zeit-Online". "Man muss auch über die Vergesellschaftung von Schlüsselindustrien nachdenken", fügte sie hinzu.
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matty (12.06.2020)
Die besten Geschichten schreibt bekanntlich das reale Leben selbstNach paar Jahrzehnten redet man dann durch die Politik über Schrottimmobilien.
Diese werden dann für Kleingeld nur als Komplettpaket an Privatinvestoren verkauft.
Zitat
Nach Räumung von Liebig34: Flüchtlinge ziehen ein, Linke werden von Migranten vertrieben
14. 10. 2020
[...]
Mit den Vorpächtern, einem linksradikalen Verein, hatte der Besitzer einen zehnjährigen Vertrag abgeschlossen gehabt, der 2018 auslief. Da die Linken aber nicht ans ausziehen dachten (obwohl für 30 Wohnungen nur 4.800 € (!) monatlich bezahlt werden musste), würde eine Räumungsklage eingereicht, die vor wenigen Tagen unter großer medialer Begleitung von einer Hundertschaft an Polizisten exekutiert wurde.
Liebig34-Haus: Linke werden nun von Migranten verjagt
Noch bitter-böser als der Einzug von Flüchtlingen in das Haus der Linken, sind Videoaufnahmen der letzten Tage, auf denen zu sehen ist, wie die selbsternanntem Antifaschisten versuchen, wieder in das Haus zu gelangen. Jedoch ohne Erfolg.
Denn das neuerliche Besetzen wird von offensichtlichen Migranten in gelben Sicherheitswesten verhindert, die nun das Haus bewachen dürften. Mit Stöcken und unter Androhung von Gewalt werden die Linksradikalen von den „Neubürgern“ vertrieben:
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matty (15.10.2020)
Das sie dann zu den angeblich "bösen Nazi" Methoden greifen spielt dabei keine RolleKlassenkampf wie ihn die Linken immer propagieren....
Folge ich den Gedankengängen der "Linken" so hat die Behauptung doch mindestens einen Webfehler.
Zitat
Nach Liebig34-Räumung: Linksextremisten zünden künftige Flüchtlingsunterkunft an
23. 10. 2020
[...]
Doch da hat der Hauseigentümer die Rechnung ohne die toleranten Antifaschisten gemacht. Denn diese zündeten das Haus kurzerhand an. Wenn sie nicht dort wohnen dürfen, dann offenbar auch geflüchtete Migranten nicht. Medien schwiegen sich zu dem linken Anschlag auf ein künftiges Aslyquartier natürlich aus.
Damit nutzten die Linksradikalen auch eine seltene Gelegenheit, denn bisher wurde das Haus immer von Sicherheitsleuten aus dem Migrantenmilieu bewacht, die keine Scheu davor hatten, die Antifas mit Gewalt zu vertreiben. Doch dann wurde die Polizei eingeschalten und der Sicherheitsdienst abgezogen. Prompt brannte das Haus auf Liebig 34:
Vor 25 Minuten brannte der aufgetürmte Hausrat vor der #Liebig34 lichterloh. Feurwehr hielt 5minuten an der nächsten Kreuzung bis sie anfuhr. Erdgeschoss brannte schon bis gelöscht wurde. #Rigaer #Dorfplatz #liebig34bleibt pic.twitter.com/0SiyETEjiy
— rigaer94 (@rigaer94) October 21, 2020
Hat die tschetschenische Security, die die #Liebig34 bewachte, etwa geschlafen?
Haben die Linken nach ihrem Rauswurf jetzt ein künftiges Flüchtlingsheim abgefackelt?
Fragen.#LiebigBrennt pic.twitter.com/mKDZ9wpluv
— Hartes Geld (@Hartes_Geld) October 21, 2020
Für den Brand gaben die Linken im Übrigen dem Hauseigentümer die Schuld. Dieser habe in böser Spekulationsabsicht, um die Versicherungssumme für das Gebäude zu kassieren, den Brand selbst legen lassen…
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matty (24.10.2020)