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Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots erfolgreich
Pressemitteilung Nr. 36/2019 vom 15. Mai 2019
Beschluss vom 15. Mai 2019
1 BvQ 43/19
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tag einem Eilantrag der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), mit dem die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots begehrt wurde, stattgegeben.
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NPD mit Eilantrag erfolgreich: ARD muss Wahlspot senden
Die ARD muss eine Wahlwerbung der rechtsextremen NPD zur Europawahl nun doch ausstrahlen. Das Bundesverfassungsgericht gab einem Eilantrag der Partei statt.
Im Streit um die Ausstrahlung von Wahlwerbespots der NPD in den öffentlich-rechtlichen Sendern hat die rechtsextreme Partei einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe gab am Mittwoch einem Eilantrag der NPD statt und verpflichtete den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), einen Spot zur Europawahl auszustrahlen.
Der RBB hatte sich geweigert, einen geänderten TV-Spot der NPD auszustrahlen. Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigten die Auffassung des Senders und wiesen Eilanträge der NPD zurück. Das OVG sah in der Wahlwerbung eine Verstoß gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung, weil eine „pauschale Zweiteilung der Gesellschaft in Deutsche und kriminelle Ausländer propagiert wird“.
Das Gericht verwies zudem auf das „politische Konzept der NPD in Bezug auf Ausländer, Migranten und Minderheiten“.
Das Bundesverfassungsgericht gab dagegen dem Antrag der Partei statt und verpflichtete den RBB zur Ausstrahlung des Spots. Aus den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ergebe sich „nicht mit hinreichender Gewissheit“, dass die Wahlwerbung einen volksverhetzenden Inhalt habe. Maßgeblich sei bei der Prüfung allein der Spot selbst und nicht die „inhaltliche Haltung oder die parteiliche Programmatik“ der NPD.
Anders hatte das Verfassungsgericht Ende April im Fall eines NPD-Spots entschieden, den die Partei im ZDF ausstrahlen wollte. Den entsprechenden Eilantrag der Partei lehnte das Gericht ab, da die Verfassungsbeschwerde „offensichtlich unbegründet“ sei.
Es sei nicht erkennbar, dass das Verwaltungsgericht Mainz und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in diesem Fall den Schutzgehalt der Meinungsfreiheit der NPD verkannt hätten.
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Der Text der Wahlspots bewegt sich jedenfalls gefährlich nahe an einem "böswilligen Verächtlichmachen" von Menschen, also an der strafbaren Volksverhetzung.
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Nein zur EU – Ja zum Europa der Vaterländer!
Von einer Partei, die sich selbst als „Alternative“ bezeichnet, muss man erwarten können, dass sie sich von den etablierten Parteien abhebt. Sie sollte nicht nur eine alternative Politik vertreten,...
Von einer Partei, die sich selbst als „Alternative“ bezeichnet, muss man erwarten können, dass sie sich von den etablierten Parteien abhebt. Sie sollte nicht nur eine alternative Politik vertreten, sie sollte sich auch im Wesen von ihnen unterscheiden. So wären Geradlinigkeit und eine klare Kante bei entscheidenden Fragen wünschenswerte Eigenschaften einer solchen Alternative.
Dumm nur, wenn diese Alternative sich immer mehr den Etablierten annähert, um möglichst bald eine Koalition ausgerechnet mit den Parteien eingehen zu können, die die Karre in den Sand gesetzt haben. Da darf es auch nicht verwundern, wenn die AfD-Führung keine klare Haltung zum Deutschlandlied hat.
Es braucht gar keinen Stalinisten wie den thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, der das Deutschlandlied abschaffen will, wenn auch der Chef der AfD, Jörg Meuthen, das Singen der ersten Strophe dieses identitätsstiftenden Liedes als „unklug“ bezeichnet. Man mag aus taktischen oder auch strafrechtlichen Gründen auf bestimmte Äußerungen in der Öffentlichkeit verzichten, aber ein Symbol unserer Nation wie das Deutschlandlied wegradieren zu wollen, kommt einer Selbstentlarvung gleich.
Doch es bleibt nicht bei Symbolen. Die Partei, die als EU- und euro-kritische Kraft startete und für diese Position in den Bundestag und in sämtliche Landtage gewählt wurde, scheint auch diese Position nun endgültig aufgegeben zu haben. Ursprünglich stimmte sie der Position zu, nun, nachdem Umfragen ergeben haben, dass viele Bürger die EU mittlerweile positiv sehen, änderte sie ihre Antwort in „neutral“.
Die Haltung der NPD ist in dieser Frage klar: Wir standen immer und stehen auch weiterhin für einen Austritt Deutschlands aus der EU und für die Schaffung eines Europas der Vaterländer. Wer für Europa ist, kann nicht für die EU sein!
Die EU kostet uns Deutsche Milliarden, sie diktiert uns eine Politik der offenen Grenzen und sie beraubt uns unserer Handlungsfähigkeit und Souveränität. Sie zwingt höchst unterschiedlichen Volkswirtschaften eine einheitliche Wirtschafts- und Währungspolitik auf, was zu den bekannten Konflikten führt. Die EU eint Europa nicht, sie spaltet es.
Diese Position mag in Deutschland noch nicht mehrheitsfähig sein, dennoch ist sie richtig. Die EU droht an ihren vielen Fehlkonstruktionen zu zerfallen, die Völker Europas wollen zunehmend ihre Freiheit zurück. Auf den Brexit werden weitere Absetzbewegungen folgen. Den Letzten werden die Hunde beißen, er wird die Zeche zahlen müssen.
Daher sollte jeder, der die EU ablehnt und einen Austritt Deutschlands aus diesem Völkergefängnis befürwortet, am 26. Mai die NPD unterstützen!
Ronny Zasowk
, wenn auch der Chef der AfD, Jörg Meuthen, das Singen der ersten Strophe dieses identitätsstiftenden Liedes als „unklug“ bezeichnet. Man mag aus taktischen oder auch strafrechtlichen Gründen auf bestimmte Äußerungen in der Öffentlichkeit verzichten, aber ein Symbol unserer Nation wie das Deutschlandlied wegradieren zu wollen, kommt einer Selbstentlarvung gleich.
Doch es bleibt nicht bei Symbolen. Die Partei, die als EU- und euro-kritische Kraft startete und für diese Position in den Bundestag und in sämtliche Landtage gewählt wurde, scheint auch diese Position nun endgültig aufgegeben zu haben. Ursprünglich stimmte sie der Position zu, nun, nachdem Umfragen ergeben haben, dass viele Bürger die EU mittlerweile positiv sehen, änderte sie ihre Antwort in „neutral“.
Die Haltung der NPD ist in dieser Frage klar: Wir standen immer und stehen auch weiterhin für einen Austritt Deutschlands aus der EU und für die Schaffung eines Europas der Vaterländer. Wer für Europa ist, kann nicht für die EU sein!
Die EU kostet uns Deutsche Milliarden, sie diktiert uns eine Politik der offenen Grenzen und sie beraubt uns unserer Handlungsfähigkeit und Souveränität. Sie zwingt höchst unterschiedlichen Volkswirtschaften eine einheitliche Wirtschafts- und Währungspolitik auf, was zu den bekannten Konflikten führt. Die EU eint Europa nicht, sie spaltet es.
Diese Position mag in Deutschland noch nicht mehrheitsfähig sein, dennoch ist sie richtig. Die EU droht an ihren vielen Fehlkonstruktionen zu zerfallen, die Völker Europas wollen zunehmend ihre Freiheit zurück. Auf den Brexit werden weitere Absetzbewegungen folgen. Den Letzten werden die Hunde beißen, er wird die Zeche zahlen müssen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (18. August 2020, 17:17)
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„Migration tötet“: Wenn Richter Rechten Recht geben
Gestern schwappte eine Woge der Empörung durchs Land, als ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen bekannt wurde, in dem die Entfernung von NPD-Plakaten durch die Gemeinde Ranstadt für rechtswidrig erklärt wurde:
Der zuständige Richter sah darin den dafür maßgeblichen Slogan „Stoppt die Invasion: Migration tötet. Widerstand jetzt“ nicht als Volksverhetzung, sondern als zulässige Meinungsäußerung und zudem Tatsachenbehauptung an.
Erst jetzt war das bereits im August ergangene Urteil vom Fachportal „Legal Tribute Online“ (LTO) publik gemacht worden – und schlug gestern hohe Wellen: An die Spitze des gerechten Zorns setzte sich wieder einmal der „Spiegel„, der in einer wütenden Gerichtsschelte die „abstruse Begründung“ monierte und das – noch nicht rechtskräftige – Urteil als „absurd“ bezeichnete.
Auch die „taz“ hyperventilierte, nannte den Richter Andreas Höfer sogleich beim Namen und schlug ihm die Begründung seines „Skandalurteils“ um die Ohren, teils spöttisch-herablassend, teils wutentbrannt. Natürlich durfte dabei auch die Verortung des Richters im rechten Dunstkreis nicht fehlen: „Höfers Urteilsbegründung liest sich über weite Strecken wie ein Positionspapier für einen NPD- oder AfD-Parteitag.
Alles was rechten Hasspredigern zum Thema Migration einfällt, findet sich feinsäuberlich aneinandergereiht.“ Man beachte die wie üblich gänzlich undifferenzierte Gleichsetzung von AfD und NPD, die linken Ausgrenzern mittlerweile so locker von den Lippen geht wie ein Morgengruß.
Fast jede beliebige polizeiliche Auflistung realer Begebenheiten im Land seit 2015 gereicht mittlerweile „rechten Hasspredigern“ zum Vorteil; diese müssen gar nichts erfinden, Gerichte müssen gar nicht erst im Trüben fischen. Und auch die von Höfer ausführlich beschriebene Realität der Flüchtlingspolitik mit ihrer millionenfachen unkontrollierten Masseneinwanderung von Menschen, die mehrheitlich ohne Asylanspruch und damit rechtswidrig ins Land kamen (und nach wie vor kommen), gleicht leider tatsächlich einer Invasion.
Allein, solche Töne ist man in Deutschland nicht gewohnt – denn hierzulande beugen sich die Gerichte üblicherweise dem vorherrschenden Zeitgeist (heutzutage also dem vorherrschenden rot-grünen Paradigma) – und wehe, es schert ein Vertreter der Jurisprudenz aus und wagt es, eigenständig zu denken!
Leider wahr – und jetzt?
Natürlich griff der beanstandete NPD-Slogan in seiner Plumpheit unerträglich kurz und dient einer Hetze, die die konstruktive Migrationskritik der AfD bei weitem übersteigt (denn für die NPD ist jede Form von Migration tödlich, und dies ist ein menschenverachtender, aus der Zeit gefallener Wahn, der von Fremdenhass und Volkstümelei zeugt). Dennoch ist die Aussage „Migration tötet“ nicht falsifizierbar; eine passende Analogie ist das ebenso umstrittene Zitat „Soldaten sind Mörder“ – mit dem deutsche Linke bezeichnenderweise nie ein Problem hatten, obwohl es dieselbe vorurteilsbehaftete Pauschalierung und Vereinfachung atmet wie der NPD-Slogan: Natürlich sind manche Soldaten Mörder, und selbst wenn man darunter alle Soldaten zählen will, die durch reguläre Pflichterfüllung Gegner töten, sind dennoch nicht alle Soldaten „Mörder“.
Und natürlich „tötet“ auch Migration – sofern es sich um eine unkontrollierte, verantwortungslose Masseneinwanderung handelt wie in Merkeldeutschland seit genau vier Jahren, wo jeder ungehindert ins Land gelangen kann, inklusive Terroristen, Vergewaltigern, Mördern, verurteilten Straftätern und anderen Gefährdern.
Tatsächlich ist wohl genau das für die meisten Medien, die jetzt die Wände senkrecht hochgehen, der unerträglichste Gedanke: Dass hier die NPD Recht bekommen hat. Doch egal um wen es geht: Das Gericht hat die bloße Aussage zu prüfen, welche eine deutsche Kommunalverwaltung einseitig als Volksverhetzung auslegte und damit massive Grundrechtseingriffe – mitten im Wahlkampf – zulasten einer zwar abstoßenden, aber eben nicht verbotenen Partei begründete.
Wenn die NPD sagt, die Erde ist rund, dann ist sie deshalb noch keine Scheibe – und ein Richter, der dies feststellt, ist deshalb auch kein Steigbügelhalter für Neonazis oder rechte Gesinnungen. All das hätte die Kommune Ranstadt wissen und voraussehen können, als sie mit der Plakatentfernung der NPD diese Gelegenheit bescherte, sich zum Opfer zu stilisieren und jetzt sogar noch Recht zu bekommen.
Aus dem NPD-Verbotsverfahren haben die hauptamtlichen Naserümpfer und Demokratieverteidiger anscheinend keine Lehren gezogen.