Sie sind nicht angemeldet.

Neue Antwort erstellen

Lieber Besucher, herzlich willkommen im Heimatforum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Achtung! Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 2 061 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

Beitragsinformationen
Den Bedankomat für diesen Beitrag aktivieren.
Beitrag
Einstellungen

Internet-Adressen werden automatisch erkannt und umgewandelt.

Smiley-Code wird in Ihrem Beitrag automatisch als Smiley-Grafik dargestellt.

Wenn Sie diese Option aktiviert haben, können Sie HTML zur Formatierung verwenden.

Sie können BBCodes zur Formatierung nutzen, sofern diese Option aktiviert ist.

Dateianhänge
Dateianhänge hinzufügen

Maximale Anzahl an Dateianhängen: 5
Maximale Dateigröße: 150 kB
Erlaubte Dateiendungen: bmp, gif, jpeg, jpg, pdf, png, txt, zip

Der erste Beitrag

1

Mittwoch, 1. Mai 2019, 08:46

Von uebender

Unitymedia und BGH Rechtsverständnis

Vorweg das Urteil ist rechtskräftig! (AZ: I ZR 23/18 )
Wer einen Weltnetzanschluss von Unitymedia hat könnte bei genauerem Hinschauen der betriebenen Anlage eine Überraschung erleben.
Warum habe ich zwei W-LAN Hotspots?
Wer saugt da noch an meinem Anschluss?

Quelle >>>

Zitat

Unitymedia darf private Router für öffentliche Wlan-Netze nutzen
25. April 2019
[...]
Karlsruhe Unitymedia darf seinen Wlan-Kunden einen zweiten Hotspot auf die Router laden, sodass auch Dritte außerhalb der Wohnung diesen nutzen können. Da die Kunden Widerspruch einlegen können, sei die Schaltung zulässig.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die Einrichtung des Wlan-Spots geklagt, sie stelle eine unzumutbare Belästigung und aggressive Geschäftspraktikdar.
Nur wenn Kunden ihr Einverständnis zur Einrichtung eines zusätzlichen Hotspots erklärt hätten, sei sie zulässig.

Der BGH entschied nun in letzter Instanz, dass die Aufschaltung eines zusätzlichen Signals die geschuldete Vertragsleistung nicht beeinträchtige. Zwar könne die einseitige Aufschaltung eines zusätzlichen Wlan-Signals eine Belästigung der Kunden darstellen.
Diese Belästigung sei aber nicht unzumutbar, weil die Kunden dem jederzeit, und zwar auch nachträglich, widersprechen könnten.
[...]
Auch ein Eingriff in die Privatsphäre oder das Eigentum der Kunden liege nicht vor.
Denn der eigene Wlan-Spot auf dem Router sei weiterhin durch ein Passwort geschützt und bleibe für Dritte nicht nutzbar.
[...]

Hier wird das Recht wieder einmal verdreht.
Ich mach es einfach und wenn s einer merkt kann er ja widersprechen! :diablo:

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender