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17.05.2025
Ausreiseverbot für Deutsche: Einige haben es trotz Auflagen zur Remigrationskonferenz in Mailand geschafft – unter anderem Annie aus Bayern. Ich sprach mit ihr auf der Konferenz darüber, was sie und ihre Freunde erlebt haben – im „besten Deutschland, das es jemals gegeben hat“.
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matty (18.05.2025)
Hat man Donald Trump und dessen Regierung mit der Remigration den "Neonazismus" schon vorgeworfen?
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18.05.2025 • 201
„Remigrationstreffen“
Trotz Ausreisesperre in Italien – rechten Aktivisten droht ein Jahr Haft
Mehreren Mitgliedern der Identitären Bewegung droht jetzt eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, da sie trotz Ausreisesperre in Italien waren.
Von Redaktion
Acht rechte Aktivisten der Identitären Bewegung, darunter sieben deutsche Staatsbürger und eine österreichische Staatsbürgerin, wurden am Flughafen an der Reise zu einem „Remigrationstreffen“ gehindert, weil sie mit einer Teilnahme dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schaden würden, wie die Polizei argumentierte. Dennoch posierten mehrere der mit Ausreisesperre belegten Deutschen einen Tag später öffentlichkeitswirksam auf der Konferenz und posteten stolz die Bilder in sozialen Medien.
Es zeigt sich, dass die Ausreisesperre die Teilnahme nicht verhindern konnte und sogar dazu beitrug, das Treffen in die Schlagzeilen zu bringen. Rechtlich kann ihr Verhalten dennoch Folgen haben. Zum einen mussten sie laut der polizeilichen Anordnung am Freitag und am Samstag in der Zeit zwischen 17 und 20 Uhr auf der Polizeiwache erscheinen, um zu zeigen, dass sie das Land nicht verlassen. Im Falle des Nichterscheinens wurde mit der Verhängung einer Strafzahlung von 100 Euro für jedes Nichterscheinen gedroht.
Während diese Strafzahlung noch verkraftbar sein sollte, droht ihnen rechtlich noch eine viel härtere Konsequenz. Mit ihrer Ausreise verstoßen die Aktivisten gegen das Passgesetz, auf dessen Grundlage ihnen die Ausreise nach Österreich und Italien untersagt wurde. Für die Zuwiderhandlung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr gedroht.
Vor Gericht sind die Mitglieder bereits am Freitag gescheitert. Mit einem Eilantrag wollten sie erreichen, dass die Ausreisesperre aufgehoben wird. Doch das Gericht folgte der Argumentation der Polizei. Laut ihrem Anwalt Dubravko Mandic habe das Gericht erklärt:
„Insbesondere können das internationale Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland erheblichen Schaden erleiden, wenn der Eindruck entstünde, es würde nicht versucht, den Neonazismus, insbesondere grenzüberschreitend, zu unterbinden“.
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Das politisch motivierte Vorgehen um den Strafvollzug zu vereiteln sollte jedem die Augen öffnen
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Wie kommt es das bei der Hammerbande dieses Recht nicht zur Anwendung kam![]()
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »uebender« (19. Mai 2025, 21:02)
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matty (19.05.2025)
Was passierte mit den Vermögenswerten zu DDR Zeiten des eisernen Vorhangs und die Menschen die "legal" einen Ausreiseantrag stellten„Insbesondere können das internationale Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland erheblichen Schaden erleiden, wenn der Eindruck entstünde, es würde nicht versucht, den Neonazismus, insbesondere grenzüberschreitend, zu unterbinden“.
Lipp und Röper haben jetzt also einen Wolfspass von der EU und der BRD die ihre Bürger samt GG verrät.
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Mit der Ausdehnung des Sanktionsregimes auf Staatsbürger der Europäischen Union, denen nichts weiter als die Verbreitung von angeblich falschen Informationen vorgeworfen wird, geht Brüssel zum Frontalangriff auf missliebige Journalisten über und zeigt seine totalitäre Fratze. Denn das Aufscheinen auf der EU-Sanktionsliste bedeutet für EU-Bürger nichts weniger als den Verlust der Bürgerrechte: Einreiseverbot in die Europäische Union, Kontosperren und Vermögensentzug sowie das Verbot für andere Personen, den Sanktionierten zu helfen. Den Gelisteten, so heißt es im EU-Beschluss, „dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.“ Die Umgehung, sprich z.B. eine Geldspende, wird als Straftat gewertet.
Alina Lipp und Thomas Röper sind also von Brüssel mittellos gemachte deutsche Staatsbürger, denen zwar die Einreise in die EU verboten ist, aber – so die Ausnahmeregel – Deutschland kann ihnen das Betreten des Staatsgebietes erlauben. Vor dem Verhungern schützt sie ein im Oktober 2024 erlassener allgemeiner Beschluss zum Umgang mit sanktionierten Personen. Dieser besagt, dass für die „Befriedigung der Grundbedürfnisse (…) einschließlich für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen“ ein Teil des Vermögens der sanktionierten Person freigegeben werden darf.
Für Alina Lipp und Thomas Röper, die beide zurzeit in Russland leben, bedeutet die Sanktionslistung de facto eine Ausbürgerung. Über eine solche hatte sich das bundesdeutsche Establishment aus Politik und Medien im Falle des DDR-Sängers Wolf Biermann im Jahr 1976 noch empört, diesmal schweigen die Main-Stream-Medien bzw. rechtfertigen auf Nachfrage die EU-Sanktionsmaschine. Österreicher sollten sich bei dieser EU-Maßnahme an die Ausbürgerungspraxis im Austrofaschismus der 1930er Jahre erinnern. Damals hat das Dollfuss-Regime prominente Nationalsozialisten und Kommunisten einfach aus dem Land verwiesen und sie damit ihrer Bürgerrechte beraubt.
Die Sanktionierung von Lipp und Röper findet ohne Gerichtsverfahren statt. Der Vorwurf, dem „Feind“ – Russland –, der als solcher offiziell nicht einmal genannt wird, zu helfen, könnte auch schwerlich gerichtlich verfolgt werden; und wenn doch, so wäre als Urteil eine Haftstrafe und/oder eine Geldstrafe möglich, jedoch nicht – wie in diesem Fall – die Vernichtung der bürgerlichen Existenz, die Erklärung zur Persona non grata im eigenen Land.
Gegenüber dieser neuen Dimension von Repression gegen missliebige Personen verblasst geradezu der unmittelbare Effekt, nämlich Journalisten, die „falsche Wahrheiten“ verbreiten, also dem offiziellen EU-Narrativ nicht folgen, den Mund zu verbieten. Zensur findet EU-weit statt, das weiß man spätestens seit Oktober 2022, als Brüssel den Digital Services Act (DSA) verabschiedete. Darin werden die großen digitalen Plattformen gezwungen, „Desinformation“ und „Falschmeldungen“ – was immer darunter verstanden wird – zu löschen, widrigenfalls sie extrem hohe Strafzahlungen von bis zu 6% des Jahresumsatzes zu gewärtigen haben. Das Vorgehen gegen Lipp und Röper dient wohl auch der Einschüchterung von Journalisten und Medienmachern allgemein, nach dem Motto: ziele auf einen und verängstige alle.
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matty (25.05.2025)
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.
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25.05.2025 #Remigration #IBD #Ausreiseverbot
Mitte Mai am Münchener Flughafen: Acht junge patriotische Aktivisten der „Identitären Bewegung“ werden wie Kriminelle stundenlang festgehalten und verhört – weil sie in Mailand an einem Remigrations-Kongress teilnehmen wollten. Am Ende wird ihnen sogar die Ausreise aus der BRD untersagt!
Die Bundespolizei führt aus und der Verfassungsschutz zieht die Fäden – ein Inlandsgeheimdienst, der inzwischen wie eine Schattenregierung agiert.
Der national-konservative Rechtsanwalt Dubravko Mandic spricht offen vom Entstehen einer neuen deutschen „Geheimpolizei“.
Dokumente abrufbar unter: https://www.kanzlei-mandic.de/verfahren/…che-aktivisten/
Rechtlicher Artikel: https://freiburger-standard.de/2025/05/2…enthaltsrechts/
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.
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Nimmt man diesen Maßstab der Kammer ernst, führt dies dazu, dass zumindest auf Ebene der bayerischen Rechtsprechung ein Eilrechtsschutzverfahren gegen Ausreiseversagungen nicht mehr aussichtsreich ist. Denn wenn die Vermutungswirkung für die Richtigkeit der Vollzugsanordnung soweit reicht, dass besondere individuelle Gründe vorliegen müssen, führt dies zu einer Umkehrung des rechtsstaatlichen Verteilungsprinzips. Die sofortige Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof half nicht ab, sondern bestätigte die Kammer in ihrer Rechtsauffassung. In der Folge lassen sich im wesentlichen drei Lehren aus dem Verfahrensgang ziehen:
Die Verfassungsschutzbehörden haben den Begriff der Remigration als verfassungsfeindlich markiert. Anhand dieser Bewertung wird die unbestimmte Norm der „sonstigen erheblichen Belange“ iSv § 7 I Nr.1 PassG ausgefüllt, und Teilnehmern einer politischen Veranstaltung im europäischen Ausland die Ausreise verweigert. Verstoßen die Betroffenen gegen die Ausreiseuntersagung, machen sie sich zugleich strafbar, § 24 PassG.
- Wie schon in der causa Potsdam-Sellner verschleifen sich die sicherheitsrechtlichen Begriffe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit den Bewertungen des Verfassungsschutzes zu einem umfassenden Verdachtstatbestand. Dieser ist einer gerichtlichen Kontrolle kaum mehr zugänglich, da die Gerichte geneigt sind, sich der Prognose der Sicherheitsbehörden anzuschließen.
- Die Bewertungen des Verfassungsschutzes sind für sich genommen ein abschließender Eingriff in die Meinungsfreiheit. Werden sie aber zur Bestimmung anderer unbestimmter Rechtsbegriffe herangezogen, verlängert sich der Arm des Verfassungsschutzes bis in das Strafrecht hinein, wie vorliegender Fall veranschaulicht:
- Dieser Dreischritt Verfassungsschutzrecht – (präventives) Sicherheitsrecht – (repressives) Strafrecht durchbricht das Trennungsgebot, wonach die Aufgaben von Strafverfolgung, Polizei und Geheimdienst zu trennen seien, strukturell.
Der Sache nach ist der Verfassungsschutz längst zu einer politischen Geheimpolizei geworden. Es hat den Anschein, dass die Gerichte sich dessen nicht ganz bewusst sind, wenn sie willfährig Ausreiseuntersagungen in Eilverfahren bestätigen.
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matty (26.05.2025)