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„Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht.“
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Schusswaffen gegen Corona-"Spaziergänger" einsetzen? Shitstorm gegen OB nach Tweet!
Ostfildern - Christof Bolay (54, SPD), Oberbürgermeister der Stadt Ostfildern bei Stuttgart, steht derzeit heftig unter Beschuss. Grund ist eine Allgemeinverfügung gegen die sogenannten "Montagsspaziergänge"!
Seit Wochen gehen deutschlandweit Zehntausende Menschen auf die Straße, protestieren bei "Spaziergängen" gegen die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern.
Auch in Baden-Württemberg sind immer wieder Tausende auf den Beinen.
Die "Spaziergänge" sind der Politik oftmals ein Dorn im Auge, zahlreiche Städte haben die unangemeldeten Proteste untersagt.
"Es geht nicht anders", notierte er, "ab 28.01. sind nicht angemeldete 'Spaziergänge', die sich gegen die geltenden Corona-Regeln wenden, in Ostfildern verboten - egal an welchem Wochentag."
Doch die User beschauten sich die Allgemeinverfügung genauer und entdeckten vor allem einen Passus, der den Blutdruck in die Höhe trieb.
Politiker schäumt: "Asozial und demokratiefeindlich!"
Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht."
Dies sei nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig. Und: "Es ist erforderlich, da mildere Mittel, die die potenziellen Versammlungsteilnehmer von der Durchführung der verbotenen Versammlungen abhalten würden, nicht ersichtlich sind."
Waffengebrauch gegen Maßnahmen-Kritiker?
Fast 700 Kommentare sammelten sich bisher an.
So schrieb etwa ein Nutzer: "Der heimliche Traum des Bürgermeisters, auf Andersdenkende schießen lassen? Kenn' ich noch von früher..." Dazu postete er ein animiertes Bild der DDR-Fahne.
"Asozial und demokratiefeindlich!", schäumte Alexander Hilger, Vorsitzender des Münchner Bezirksverbandes der Bayernpartei. Er fragt Bolay: "Fällt Ihnen das selber nicht mehr auf? Versammlungsfreiheit?"
"Wer das Grundrecht, welches den Bürger gegen staatliche Übergriffe schützten sollte, beschneidet oder gar abschaffen will, kann kein Demokrat sein. Das machen nur Faschisten. Damit kommt keiner gerichtlich durch und Ihr wisst das."
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (30. Januar 2022, 14:43)
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uebender (30.01.2022)
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Grünen-Politiker Dahmen
„Es gibt keinen Anlass dafür, dass es kurzfristig Öffnungsmaßnahmen gibt“
„Es gibt keinen Anlass dafür, dass es kurzfristig Öffnungsmaßnahmen gibt“, sagte der Bundestagsabgeordnete. „Wir sind noch nicht übern Berg.“ Die Hospitalisierungsrate steige inzwischen wieder an, es gebe keinen Grund zur Entwarnung.
Kliniken erwarten viele Patienten
„Wir müssen in dieser Omikron-Wand, die da auf uns zukommt, auch nach einer Tür suchen, durch die man durchgehen kann in eine neue Zeit. Also Vorsicht ja, aber eben auch mit Hoffnung.“ Wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante stellen sich Kliniken auf zahlreiche neue Patienten ein.
Unterdessen wird das Impfziel der Bundesregierung für Ende Januar wohl deutlich verfehlt.Ziel war es, bis Ende Januar 80 Prozent der Bevölkerung zumindest einmal gegen Corona zu impfen.
Impfpflicht weiter in der Diskussion
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kündigte im „Münchner Merkur“ (Montag) die Arbeit an einem „Impf-Vorsorge-Gesetz“ an. Eine Impfpflicht müsse angepasst an die Situation sein.
Das heißt: angepasst an das Risiko oder eben die Gefährlichkeit einer Infektionsentwicklung, verbunden mit erwarteten Belastungen des Gesundheitssystems, angepasst an gefährdete Gruppen oder Altersstufen und eng zeitlich befristet.“
Drei Ansätze zur Impfpflicht
Am Wochenende demonstrierten erneut Tausende Menschen gegen die Einführung einer Impfpflicht und gegen staatliche Corona-Maßnahmen. Scharfe Kritik in sozialen Medien löste eine Veranstaltung am Sonntag in Nürnberg aus. Sie fand am Volksfestplatz in unmittelbarer Nähe zum ehemaligen NS-Reichsparteitagsgelände statt. Am 30. Januar 1933 war Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt worden.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Joachim Herrmann, warnte „extremistische Brandstifter, die gewaltbereit sind und die Proteste zur Verbreitung ihrer radikalen Vorstellungen und ihrer demokratiefeindlichen Haltung ausnutzen wollen“.
Unser Verfassungsschutz hat hier insbesondere Rechtsextremisten und Reichsbürger im Blick und ein spezielles Sammel-Beobachtungsobjekt ‚Sicherheitsgefährdende demokratiefeindliche Bestrebungen‘ eingerichtet.“
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uebender (31.01.2022)
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„Es darf nicht dazu kommen, daß die Bürger an der Funktionstüchtigkeit des Staates zweifeln. Das könnte eine Gefahr für das System sein.“
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Corona-Proteste
Androhung von Waffengebrauch: Opposition warnt vor drastischem Vorgehen gegen Demos
Die Oppositionsparteien im Bundestag haben sich gegen ein zu drastisches Vorgehen gegen unangemeldete Corona-Demonstrationen ausgesprochen. „Die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ist ein integraler Bestandteil des demokratischen Rechtstaates“
Die Androhung von Waffengebrauch der Stadt Ostfildern sei „schlicht verfassungswidrig, völlig unverhältnismäßig und von einem autoritären Staatsverständnis geprägt. Ein Fall für Gerichte“.
„Die Innenminister begeben sich mit ihrem Kurs des ‚harten Durchgreifens‘ gegen Proteste von Kritikern der Corona-Maßnahmen auf einen gefährlichen Irrweg, der Rechtsstaat und Demokratie in unserem Land bedroht. Pauschale Verbote und Gewaltandrohungen sind ein unverhältnismäßiger und rechtswidriger Angriff auf ein zentrales Freiheitsrecht“.
Wohin die „Verfassungs-Zündeleien eines Bundeskanzlers führen können, der ‚keine roten Linien‘ mehr anerkennen will, zeigt die skandalöse Allgemeinverfügung des SPD-Oberbürgermeisters von Ostfildern“.
Ein klares Signal bis hin zu Verboten halte ich daher in diesen Fällen für richtig. Sollte unmittelbarer Zwang zur Durchsetzung der Maßnahmen erforderlich sein, ist grundsätzlich das mildeste Mittel zu wählen. Das ist sicher nicht der Gebrauch von Schusswaffen.“
„Viele Menschen gehen momentan auf die Straße, weil sie sich von staatlichem Handeln ungerecht behandelt fühlen. Diesen Menschen mit Freiheitseinschränkungen zu begegnen, kann zu noch mehr Verdruss führen.“
Bei Gewalttaten müsse „der Rechtsstaat durchgreifen und im Zweifel Demonstrationen auch auflösen“.
Entscheidend sei, dass „die ‚Spaziergänger‘ die Möglichkeit haben, die staatlichen Vorgaben gerichtlich überprüfen zu lassen“.
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uebender (31.01.2022)
Die Androhung von Waffengebrauch der Stadt Ostfildern sei „schlicht verfassungswidrig, völlig unverhältnismäßig und von einem autoritären Staatsverständnis geprägt. Ein Fall für Gerichte“.
„Die Innenminister begeben sich mit ihrem Kurs des ‚harten Durchgreifens‘ gegen Proteste von Kritikern der Corona-Maßnahmen auf einen gefährlichen Irrweg, der Rechtsstaat und Demokratie in unserem Land bedroht. Pauschale Verbote und Gewaltandrohungen sind ein unverhältnismäßiger und rechtswidriger Angriff auf ein zentrales Freiheitsrecht“.
Wohin die „Verfassungs-Zündeleien eines Bundeskanzlers führen können, der ‚keine roten Linien‘ mehr anerkennen will, zeigt die skandalöse Allgemeinverfügung des SPD-Oberbürgermeisters von Ostfildern“.
Ein klares Signal bis hin zu Verboten halte ich daher in diesen Fällen für richtig. Sollte unmittelbarer Zwang zur Durchsetzung der Maßnahmen erforderlich sein, ist grundsätzlich das mildeste Mittel zu wählen. Das ist sicher nicht der Gebrauch von Schusswaffen.“
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Polizeipräsidium Reutlingen stellt klar: Spaziergänger werden auch in Ostfildern nicht erschossen
31. 01. 2022 | Nachdem die Stadt Ostfildern mit der Androhung von unmittelbarem Zwang bis hin zu Waffengebrauch zur Durchsetzung des Spaziergangsverbots für beträchtliches Aufsehen gesorgt hatte, haben Stadt und Polizeipräsidium Reutlingen in einer gemeinsamen Presseerklärung heute klargestellt, dass das nur als Hinweis darauf zu verstehen sei, „welche Bandbreite an Einsatzmitteln“ der Polizei allgemein per Gesetz zur Verfügung stehen
In der Presseerklärung vom 31. Januar heißt es:
Die Polizei trifft bei jedem Einsatz die erforderlichen Maßnahmen nach den für den konkreten Einzelfall geltenden, spezifischen Rechtsgrundlagen unter besonderer Beachtung der Verhältnismäßigkeit. – Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen.“
Man darf das durchaus als eine polizeiliche Ohrfeige für Oberbürgermeister und Stadtrat lesen, denn in der Allgemeinverfügung war durchaus argumentiert worden, dass die Anwendung von unmittelbarem Zwang bis hin zum Waffengebrauch in Anbetracht der Bedrohungslage durch Spaziergänger verhältnismäßig sei.
Mal sehen, ob es eine solche Klarstellung bald auch von Ulm geben wird, wo unmaskierten Menschen in der Innenstadt per Allgemeinverfügung unmittelbarer Zwang bis hin zum Waffeneinsatz angedroht wurde.
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[...]
Die Stadt Ostfildern und das Polizeipräsidium Reutlingen stellen hiermit klar:
- In der Allgemeinverfügung wurde lediglich korrekterweise darauf
hingewiesen, dass ein Versammlungsverbot auch zwangsweise
durchgesetzt werden kann und welche Bandbreite an Einsatzmitteln
der Polizei allgemein - für verschiedenste Einsatzlagen - per
Gesetz zur Verfügung stehen.
- Dies wurde besonders in Kreisen der Gegner der Coronamaßnahmen
aufgegriffen und so interpretiert, als ob der Einsatz der
Schusswaffe zu den Maßnahmen gehöre, die die Polizei zur
Durchsetzung des Versammlungsverbots in Erwägung ziehe. Dies
entbehrt jeder Grundlage. Die Polizei trifft bei jedem Einsatz
die erforderlichen Maßnahmen nach den für den konkreten
Einzelfall geltenden, spezifischen Rechtsgrundlagen unter
besonderer Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
- Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines
Versammlungsverbots ist ausgeschlossen.
[...]
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matty (31.01.2022)
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Holocaust-Vergleiche
Corona-Proteste: Mehrere Bundesländer gehen verstärkt gegen Nazi-Symbole vor
In mehreren Bundesländern geht die Justiz laut Regierungsangaben verstärkt gegen Holocaust-relativierende Symbole und Äußerungen bei Corona-Protesten vor.
„Sich den gelben Stern anzuheften und dieses menschenverachtende Symbol des millionenfachen Mordes an jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit dem eigenen Impfstatus in Verbindung zu bringen, ist nicht nur geschmacklos, sondern erfüllt in meinen Augen den Straftatbestand der Volksverhetzung“
Deshalb sei es absolut richtig, „dass von der Staatsanwaltschaft Bremen generell der Anfangsverdacht der Volksverhetzung angenommen und entsprechend ermittelt wird.“
Auch das bayerische Justizministerium wies darauf hin, dass Äußerungen, die staatliche Corona-Maßnahmen mit dem Holocaust vergleichen, insbesondere den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen können.
Es sei daher ein „Informationsschreiben“ an die Verbände der bayerischen Polizei erstellt worden, „in dem diese gebeten wurden, entsprechende Fälle zur Prüfung des Anfangsverdachts für eine Straftat der zuständigen Staatsanwaltschaft vorzulegen.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte dem RND: „Für Antisemitismus darf es keinen Platz in Deutschland geben“.
Deutschland habe eine „besondere Verantwortung gegenüber Menschen jüdischen Glaubens. Es ist unsere Aufgabe, den Judenhass in unserer Gesellschaft zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen. Deshalb gehen wir entschlossen dagegen vor.“
Auch die Generalstaatsanwaltschaften in Hamburg und Sachsen halten das öffentliche Zeigen von „Judensternen“ mit „Ungeimpft“-Aufschrift und die Verbreitung Holocaust-relativierender Aussagen grundsätzlich für strafbar.
Die Justizministerien in Nordrhein-Westfalen und Hessen halten es zumindest für naheliegend, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung in solchen Fällen erfüllt wird.
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uebender (02.02.2022)