Zitat
Ex-Kanzler Kurz gibt alle politischen Ämter ab – Nehammer soll neuer Kanzler werden
Sebastian Kurz will sich offenbar komplett aus der Politik zurückziehen. Das berichten verschiedene Medien übereinstimmend. Es heißt, Kurz werde am heutigen Tag alle seine politischen Ämter niederlegen.
Der österreichische Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) soll offenbar neuer Kanzler der Alpenrepublik werden.
Nun ist offenbar auch der Verbleib von Alexander Schallenberg als Kanzler nicht mehr sicher. Es ist allerdings noch unklar, wie die österreichischen Grünen als Koalitionspartner der ÖVP auf einen geplanten Wechsel des Regierungschefs reagieren würden.
Kurz werde seine Ämter als ÖVP-Parteivorsitzender und als Fraktionschef im österreichischen Parlament niederlegen, meldete APA am Donnerstag unter Berufung auf ÖVP-Parteikreise. Medienberichten zufolge begründete Kurz seinen Rückzug aus der Politik mit der Geburt seines Sohnes.
Kurz war Ende November zum ersten Mal Vater geworden. Im Oktober war der 35-Jährige nach Vorwürfen der Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit als Regierungschef zurückgetreten, aber als Abgeordneter und ÖVP-Fraktionsvorsitzender in den Nationalrat zurückgekehrt.
Mitte November hob der Nationalrat, das österreichische Parlament, die Immunität des Politikers auf und machte damit den Weg für weitere Korruptionsermittlungen frei.
Kurz war vom Dezember 2017 bis zum Mai 2019 und erneut vom Januar 2020 bis Oktober 2021 Kanzler der Alpenrepublik.
In den Ermittlungen gegen ihn und einige seiner engsten Vertrauten geht es um den Vorwurf, Kurz‘ Team habe dessen Aufstieg seit 2016 durch geschönte Umfragen und gekaufte positive Medienberichte befördert.
Im Gegenzug sollen hohe Summen, darunter auch Steuergelder, für Anzeigen geflossen sein.
[url='' [url']https://www.epochtimes.de/politik/ausland/ex-kanzler-kurz-gibt-alle-politischen-aemter-ab-nehammer-soll-neuer-kanzler-werden-a3657193.html[/url] ']Quelle!>>>[/url]
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (2. Dezember 2021, 14:31)
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uebender (02.12.2021)
Nachtrag 1.2.2022Zitat
[...]
Zählweise von Verstorbenen hinterfragt
Der VfGH will von Mückstein wissen (wir zitieren aus dem Schreiben):
Der Verfassungsgerichtshof ersucht daher um Auskunft, ob die in den Verordnungsakten angegebenen Hospitalisierungs- bzw. Verstorbenenzahlen alle mit SARS-CoV-2 infizierten Personen, die in Spitälern auf Normal- oder Intensivstationen untergebracht sind bzw. die “an oder mit” SARS- CoV-2 verstorben sind, umfassen? Wenn ja, warum wird diese Zählweise gewählt?
Frage nach Virusvarianten
Weitere Fragen sind unter anderem:
Wie hoch ist die Zahl der Todesfälle pro 100.000 Erkrankungsfällen nach Alterskohorten und Geschlecht? Wie hoch ist die Zahl der Hospitalisierungen auf Normal- bzw. Intensivstationen pro 100.000 Erkrankungsfällen nach Alterskohorten und Geschlecht? Welche Virusvarianten waren am 1. Jänner 2022, am 25. Jänner 2022 und tagesaktuell zu welchen Prozentsätzen bei Infizierten bzw. Hospitalisierten bzw. Verstorbenen vertreten?
Wie hoch ist das Übertragungsrisiko beim Tragen einer FFP2-Maske?
Interessant auch die Frage, um welchen Faktor das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen bzw. im Freien das Ansteckungs- bzw. Übertragungsrisiko reduziert? Oder aber auch, worauf sich eine angegebene Impfwirksamkeit von beispielsweise 95 Prozent bezieht und was in diesem Zusammenhang absolute und relative Risikoreduktion bedeutet?
Sinnhaftigkeit von PCR-Tests
Der VfGH hinterfragt auch die Sinnhaftigkeit von PCR-Tests und zwar:
Mit welcher Wahrscheinlichkeit schließt ein negativer molekularbiologischer Test auf SARS- CoV-2 aus, dass die getestete Person innerhalb von 72 Stunden ab Testnahme andere Personen mit SARS-CoV-2 infizieren kann?
Wie erklärt sich die Übersterblichkeit?
Thema sind auch die Angaben zur Übersterblichkeit, unter Punkt zehn fragt der VfGH Minister Mückstein:
Die Tageszeitung “Der Standard” berichtete am 2. Dezember 2021 unter der Überschrift “Weniger COVID-19-Opfer als letzten Herbst, aber höhere Übersterblichkeit”, dass es gegenüber dem Vorjahr um ein Drittel weniger COVID-19-Todesfälle gebe, zugleich aber eine wöchentliche Übersterblichkeit im dreistelligen Bereich. Trifft dies zu? Falls ja, wie hoch war die nicht durch an COVID-19 verstorbenen Personen erklärbare Übersterblichkeit in Summe im Jahr 2021, und wie erklärt sich diese Übersterblichkeit?
Rechtsanwalt sieht Auswirkungen auf die Impfpflicht
Der Wiener Rechtsanwalt Dr. Michael Witt findet es interessant, dass sich der VfGH aktuelle Statistiken und Zahlen wünscht. Diese könnten praktisch auch für das Impfpflichtgesetz präjudiziert werden, so Witt, der gegenüber unzensuriert meinte:
Wenn der Gesundheitsminister keine entsprechenden Zahlen liefert – und der VfGH mangels evidenzbasierten Zahlen die angefochtenen Verordnungen kippt, hält auch die Impfpflicht einer Verhältnismäßigkeitsprüfung , die ja auf diesen vorliegenden Zahlen und Statistiken begründet ist, durch den VfGH nicht stand – ohne dass andere Überlegungen zu den Grundrechten und völkerrechtlichen Eingriffen und Verletzungen angestellt werden müssen!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (1. Februar 2022, 19:27)
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matty (30.01.2022)
Das OLG unterstützt den Verfassungsgerichtshof im Vorfeld.Österreichs Regierung "Mückstein wird darin aufgefordert die Hose runter lassen"
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.Zitat
Österreich: Sensations-Urteil des OGH in Corona-Frage: Gesunde können niemanden anstecken
23. Februar 2022
Seit Beginn der vorgeblichen Corona-Pandemie quälen österreichische Behörden auf Zuruf der Politik die Menschen: Gesunde werden zu Kranken erklärt, zu potenziellen Gefährdern und Seuchenverbreitern. All das ohne jede Evidenz – nur um Angst und Panik zu schüren und die Bevölkerung zu spalten. Dem hat das OGH nun einen ersten Riegel vorgeschoben: Ein gesunder Mensch darf nicht dafür angeklagt werden, jemanden mit einer Krankheit infizieren zu können oder zu wollen.
Von Willi Huber
[...]
Frau hustete in Richtung von zwei Polizisten: Anklage
Was war geschehen? Eine betrunkene Kärntnerin habe während einer Amtshandlung „absichtlich“ in Richtung von zwei Polizisten gehustet. Nachdem sie in einem Corona-Quarantänegebiet gearbeitet hatte, legte man ihr das als gefährlichen Angriff aus. Konkret: Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Die Anklage wurde betrieben, obwohl durch Tests zweifelsfrei feststand, dass die Frau nicht mit SARS-CoV-2 infiziert und auch nicht erkrankt war. Die Staatsanwaltschaft betrieb also mit Vorsatz eine Anklage gegen einen völlig gesunden Menschen. Man warf der Dame ohne Scham vor, eine kriminelle Lebensgefährderin zu sein.
Alle Gerichte erkannten die gesunde Frau im Recht
Zunächst schob das Landesgericht diesem Ansinnen einen Riegel vor. Der kluge Anwalt Arthur Berger argumentierte damit, dass ein gesunder Mensch logischerweise niemanden gefährden könne, dem folgte das Gericht. Die Staatsanwaltschaft berief und musste ein gleichlautendes Urteil vom Oberlandesgericht Graz einstecken. Letztendlich kam der Fall auf Betreiben der Staatsanwaltschaft vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Dieser bestätigte:
Zitat
Ist jemand nicht mit einer Krankheit infiziert, könne der Tatbestand (Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten) nicht erfüllt werden.
Zitat Kleine Zeitung, 22. Februar, Printausgabe
[...]