Sicher kommt demnächst gönnerhaft das Briefwahlangebot mit dem Ergebnis das Biden mit 104% der zwar nicht auf der Liste stand gewonnen hatZitat
Wegen Corona: Merkel will Wahlen aussetzen
01. April 2021
Bundeskanzlerin Merkel will die Wahlen aussetzen bis die Corona-Krise vorbei ist. SPD und Grüne begrüßen den Vorstoß.
Brisanter Inhalt eines Geheim-Papiers aus dem Kanzleramt: Dort wird die Möglichkeit diskutiert, Wahlen auszusetzen bis die Corona-Krise vorbei ist. Begründet wird der Vorstoß mit der Befürchtung, dass sich viele Menschen wegen Corona nicht aus dem Haus trauen um zu wählen. Dies könnte die Ergebnisse verfälschen.
Gesundheits Experte Karl Lauterbach, SPD, begrüßte das Vorhaben ausdrücklich. Lauterbach warnte: "Solange die Inzidenz nicht unter 20 sinkt, kann man niemanden zumuten, in eine Wahlkabine zu gehen. Das Infektionsrisiko ist einfach zu groß, insbesondere auch für die Freiwilligen, die in den Wahllokalen arbeiten. Jeder Kontakt zur Außenwelt muss vermieden werden."
Auch Katrin Göring-Eckardt (Grüne) begrüßte die Aussetzung der Wahlen. "Wir müssen die Bevölkerung schützen. Der vorübergehende Verzicht auf Wahlen ist vernünftig. Außerdem spart das CO2, weil viele Bürger mit dem Auto zu Wahllokalen fahren. Die Aussetzung der Wahlen ist deshalb nicht nur gut für die Gesundheit, sondern auch für das Klima".
[...]
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matty (01.04.2021)
Sicher kommt demnächst gönnerhaft das Briefwahlangebot mit dem Ergebnis das Biden mit 104% der zwar nicht auf der Liste stand gewonnen hat
Das Corona nie vorbei sein wird bis das teuflische Werk vollbracht ist sollte klar sein nur dann brauchen wir auch keine Wahlen mehr
Farbliche Hervorhebung und Formatänderung innerhalb des Zitates durch mich.Zitat
2. April 2021
Silicon Valley
Superreiche planen Putsch: So gehen Tech-Giganten gegen das Volk vor
In Kalifornien läuft eine Unterschriftensammlung zur Absetzung des Gouverneurs Gavin Newsom. Die 1,5 Millionen Unterzeichner, die dafür nötig wären, Neuwahlen auszurufen, sollen bereits vorliegen. Von Seiten der Organisatoren wird die Zahl von mehr als 2,2 Millionen Unterschriften genannt. Laut einem Bericht von Politico verfasste nun eine Gruppe von 75 führenden Namen der Tech-Branche einen Brief, in dem sie sich gegen die Abberufung des kalifornischen Gouverneurs aussprechen. Unterdessen sammelt Newsom bereits Geld für einen möglichen Wahlkampf.
Gastbeitrag von Christoph Uhlmann
Unter den Unterzeichnern finden sich so klingende Namen wie Lauren Powell Jobs, Gründerin von Emerson Collective und Witwe von Apple-Gründer Steve Jobs, und Eric Schmidt, der ehemalige Google-Chef. Sie begründen ihre Bedenken damit, dass die Abberufung vor Ende der Amtszeit einen Rückschlag für die Auslieferung der COVID-19-Impfstoffe bedeuten würde. Weiter befürchten sie, dass Newsom durch einen Trump-Republikaner ersetzt werden könnte. Auch andere Tech-Größen stimmen dem mit ihrer Unterschrift zu. Darunter finden sich der LinkedIn-Gründer Reid Hoffmann, der Mitbegründer von Napster, Sean Parker und die ehemalige Yahoo-Präsidentin und CEO Marissa Mayer, um nur einige zu nennen.
[...]
Politische Einflussnahme durch Tech-Elite
Erstmals stellen sich die Masterminds des Silicon Valley offen gegen eine politische Bewegung aus der Bevölkerung. Der „Great Reset“ bzw. die Agenda 2030, die der amtierende demokratische Gouverneur in Kalifornien voranzutreiben versucht, scheint auf dem Plan der Tech-Giganten ganz oben zu stehen. Kein Wunder, sind sie es doch, die von dieser Umstellung am meisten profitieren werden. Schon jetzt sind viele dieser Unternehmen die großen Gewinner der Corona-Krise. Ob sie sich auch gegen das kalifornische Wahlvolk durchsetzen können, bleibt aber abzuwarten.
Kündigt die Verträge auf!Zitat
Globale Leader wollen einen Internationalen Vertrag zur Bekämpfung von Pandemien
25 Regierungschefs und die WHO fordern eine weltweite Gleichschaltung in Pandemiefragen.
Veröffentlicht am 2. April 2021 von KD.
Am 30. März 2021 veröffentlichten 25 Regierungschefs und weltweite Organisationen einen einzigartigen Aufruf. Sie fordern einen internationalen Vertrag, um die Welt vor zukünftigen Gesundheitskrisen zu schützen.
Der Aufruf wurde unter anderem von Angela Merkel, Emmanuel Macron, Mario Draghi und Boris Johnson unterzeichnet. Die Regierungschefs schreiben:
[...]
Einen Hinweis darauf, was sich hinter solch euphemistischer Rhetorik verbirgt, liefert die gegenwärtige Situation. Gerade weil die Regierungen aufgrund bindender Verträge mit der WHO nicht mehr souverän und unabhängig handeln können, wurde die aktuelle weltweite Durchsetzung gleichförmiger Massnahmen erst möglich. Führende Regierungschefs und die WHO möchten in Pandemiefragen nun noch stärker zentralisieren. Spätestens jetzt sollten wir die Lehren daraus gezogen haben, dass wir der WHO definitiv nicht vertrauen können. Supranationale Institutionen wie WHO oder GAVI vertreten einzig die Interessen der Pharmalobby. Sie sind weder souverän noch demokratisch legitimiert.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (2. April 2021, 20:37)
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matty (02.04.2021)
Zitat
Der geplante Paragraf § 28b im Wortlaut
„Größter Staatsstreich seit Kriegsende“ – Rechtsanwältin zu neuem § 28b des Infektionsschutzgesetzes
Der neu geplante § 28b gehe weit über das Kriegsrecht hinaus, erklärt Rechtsanwältin Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht. Es sei der „größte Staatsstreich seit Kriegsende“ und die „Beendigung aller Freiheiten, die komplette Vernichtung der Rechte und die endgültige Beseitigung der Demokratie.“
Das ist nicht nur die Etablierung eines permanenten Ausnahmezustands, die Regelungen der §§ 28a und b IfSG gehen vielmehr weit weit weit über das Kriegsrecht der Art. 115a GG ff hinaus“.
Sieben-Tage-Inzidenz von 100 und das Land steht vollkommen still
• Mit dem neuen Paragraf 28 b erfolge in einem Handstreich die Abschaffung der Kompetenzen der Bundesländer, der Städte und der Gemeinden.
• Alle Schulen, Hochschulen und Kitas wären geschlossen, alle Geschäfte, alle Sportanlagen, alle Museen, Theater, Kultureinrichtungen, alle Feste und Feiern wären verboten.Fast alle Kontakte verboten, Ausgangssperre von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 25.000 Euro und Freiheitsstrafen bis 5 Jahren.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Alle Bundestagsabgeordneten, die diesem Gesetz zustimmen, machen sich nach den Worten der Anwältin mitschuldig am Straftatbestand des § 7 Völkerstrafgesetzbuch „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
1. einen Menschen tötet,
2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen
Dazu soll eine neue Vorschrift, der §28 b, eingefügt werden. Er sieht in Kurzform folgende Maßnahmen vor:
• Beschränkung privater Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum auf die Angehörigen eines Haushalts zuzüglich einer weiteren Person je Tag und Haushalt bei einer Höchstzahl von insgesamt fünf Personen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt.
• Nächtliche Ausgangssperren von 21 Uhr bis 5 Uhr, mit bestimmten Ausnahmen.
• Untersagung des Betriebs gewerblicher Freizeiteinrichtungen (z. B. Diskotheken, Schwimmbäder, Freizeitparks).
• Das grundsätzliche Verbot des Präsenzunterrichts in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Hochschulen und ähnlichem.
• Eine Verpflichtung der Arbeitgeber, Homeoffice zu ermöglichen.
• Die Schließung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr. Ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte, einschließlich Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien und Tankstellen.
• Schließung von Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologischen und botanische Gärten.
• Untersagung der Ausübung von Sport, ausgenommen ist Individualsport (zum Beispiel Joggen) und Profisport (beispielsweise die Fußball-Bundesliga) ohne Zuschauer
• Schließung von Gaststätten aller Art, ein Abholservice bleibt möglich.
• Pflicht zum Tragen von FFP2-Gesichtsmasken oder medizinische Masken mit vergleichbarer Schutzwirkung. Einerseits bei Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist.
• Verbot von Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken.
1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 28a die folgende Angabe eingefügt: „§ 28b Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen, Verordnungsermächtigung“
2. Nach § 28a wird folgender § 28b eingefügt: „§ 28b [Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen, Verordnungsermächtigung]
(1) Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Inzidenz im Sinne von § 28a Absatz 3 Satz 13 den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnahmen.
1. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn
a. an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts zuzüglich einer weiteren Person je Tag und Haushalt teilnehmen
2. Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn dieser Aufenthalt ist begründet aufgrund
3. Der Betrieb von Freizeiteinrichtungen wie insbesondere Freizeitparks, von Einrichtungen sind untersagt.
4. Für Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ähnliche Einrichtungen ist Präsenzunterricht untersagt und lediglich Distanzunterricht zulässig.
5. Der Arbeitgeber hat es den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder ähnlichen Tätigkeiten zu ermöglichen, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
6. Die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote ist untersagt, wobei der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien und Tankstellen mit den Maßgaben ausgenommen sind.
7. Einrichtungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind geschlossen; entsprechende Veranstaltungen sind untersagt.
8. Die Ausübung von Sport ist untersagt; davon ausgenommen ist die Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden.
9. Die Ausübung von Gastronomie jeder Art einschließlich Betriebskantinen sind untersagt; zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken, wobei die Speisen und Getränken nicht vor Ort verzehrt werden dürfen.
10. Bei der Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind von den Beteiligten – unbeschadet der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
11. Bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr unter Einschluss der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen.
12. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt, wenn am Ort der Übernachtungsstätte oder am Wohnort des Gastes die Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen.
(2) Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des Absatzes 1 Satz 2 an drei aufeinander folgenden Tagen die Inzidenz im Sinne von § 28a Absatz 3 Satz 13 den Schwellenwert von 100, so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen des Absatzes 1 Satz 2 außer Kraft.
(3) Weitergehende Gebote und Verbote des Infektionsschutzes bleiben unberührt. Versammlungen im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes sowie Zusammenkünfte, die der Religionsausübung im Sinne des Artikels 4 des Grundgesetzes dienen.
(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen für Fälle, in denen dieInzidenz im Sinne von § 28a Absatz 3 Satz 13 den Schwellenwertvon 100 überschreitet, Gebote und Verbote nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 28a zur Bekämpfung von Krankheiten, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht werden, zu erlassen.
(5) Das Land Berlin und die Freie und Hansestadt Hamburg gelten als kreisfreie Städte im Sinne dieser Vorschrift.
(6) Diese Vorschrift gilt nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag.
(7) Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit der Freiheit der Person und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 5 eingeschränkt werden.“
Quelle!>>>
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uebender (12.04.2021)
Damit sollte klar sein das nationale Hindernisse zu beseitigen sind und genau das passiert gerade nur die Zusammenhänge und Konsequenzen erschließen sich leider dem politisch Ungebildeten absolut nicht.Globale Leader wollen einen Internationalen Vertrag zur Bekämpfung von Pandemien
25 Regierungschefs und die WHO fordern eine weltweite Gleichschaltung in Pandemiefragen.
Veröffentlicht am 2. April 2021 von KD.
Am 30. März 2021 veröffentlichten 25 Regierungschefs und weltweite Organisationen einen einzigartigen Aufruf. Sie fordern einen internationalen Vertrag, um die Welt vor zukünftigen Gesundheitskrisen zu schützen.
Der Aufruf wurde unter anderem von Angela Merkel, Emmanuel Macron, Mario Draghi und Boris Johnson unterzeichnet. Die Regierungschefs schreiben:
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matty (16.04.2021)
Der Mehrwert die Aufklärung um das was ist nun auch hinter der Bezahlschranke der Wirtschaftswoche .Heute wird darüber beraten ob faktisch die Länder entmachtet und das Grundgesetz auf Grund von heimtückischen NGO Geschwabbel ausgehebelt wird.
Substitarität selbst bei Wikipedia zu lesen.Zitat
Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich
16.04.2021 14:44
Das geplante Corona-Bundesgesetz hebelt die Verwaltungsgerichte aus. Es wird rechtlich nicht möglich sein, dass Bürger vor die Verwaltungsgerichte ziehen, um beispielsweise gegen die Ausgangssperren zu klagen.
Lesen Sie in diesem Artikel:
[...]
- Wieso das Bundes-Gesetz vor Gericht nicht anfechtbar ist
- Wieso eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ins Leere laufen wird
- Warum Gesetze nicht als Akt der öffentlichen Gewalt gelten
Farbliche Hervorhebung und Formatänderung innerhalb des Zitates durch mich.Zitat
Subsidiarität
Subsidiarität (von lateinisch subsidium ‚Hilfe‘, ‚Reserve‘) ist eine Maxime, die eine größtmögliche Selbstbestimmung und Eigenverantwortung des Individuums, der Familie oder der Gemeinde anstrebt, soweit dies möglich und sinnvoll ist. Das Subsidiaritätsprinzip besagt daraus folgend, dass (höhere) staatliche Institutionen nur dann (aber auch immer dann) regulativ eingreifen sollten, wenn die Möglichkeiten des Einzelnen, einer kleineren Gruppe oder niedrigeren Hierarchie-Ebene allein nicht ausreichen, eine bestimmte Aufgabe zu lösen.[1] Anders gesagt bedeutet dies, dass die Ebene der Regulierungskompetenz immer „so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig“ angesiedelt sein sollte.
Das Subsidiaritätsprinzip ist ein wichtiges Konzept für föderale Bundesstaaten wie Deutschland, Österreich, die Vereinigten Staaten oder die Schweiz sowie für föderale Staatenverbünde wie die Europäische Union. Es ist auch zentrales Element des ordnungspolitischen Konzepts der sozialen Marktwirtschaft.
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matty (17.04.2021)
Zitat
Der Europarat warnt vor Bedrohungen der individuellen Freiheiten, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit auf dem gesamten europäischen Kontinent.
Der neue Bericht stellt fest, dass einige Regierungen die Pandemie-Beschränkungen dazu missbrauchen, die politische Macht zu zentralisieren.
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matty (14.05.2021)
Zitat
Größtmögliche Distanz
Laschet: Werteunion für CDU „kein Thema“
Der CDU-Vorsitzende Armin Laschet bemüht sich nach eigenen Angaben um größtmögliche Distanz zur konservativen Werteunion. Diese sei für ihn „kein Thema“ und „hat mit der CDU nichts zu tun“, sagte er am Dienstag im Deutschlandfunk. „Das haben wir gestern im Bundesvorstand noch einmal betont.“
Die Werteunion sei „weder organisatorisch noch personell noch in irgendeiner Form mit der CDU verbunden“. Die Mitglieder hätten „mit der CDU 0,0 zu tun“ und es handele sich nicht um eine Parteiorganisation.
Die Werteunion ist eine Gruppe konservativer Unionsmitglieder und vertritt die Auffassung, die CDU sei zu weit nach links gerückt und müsse wieder konservativere Positionen vertreten. Laut ihrer Internetseite können nur Mitglieder von CDU, CSU und Junger Union sowie der Parteisonderorganisationen in den Verein eintreten, der demnach mehr als 4000 Mitglieder hat.
Distanz zu Otte und AfD
„Die Positionen von Herrn Otte teile ich nicht und wir werden auch mit ihm keine Gespräche führen“, sagte dazu Laschet. Ein Parteiausschlussverfahren gegen Otte lehnte er aber ab.
„Ein Parteiausschluss hat in Deutschland sehr strenge Regeln und insofern ist das für uns kein Thema.“
Laschet äußerte sich auch zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am kommenden Sonntag. In Umfragen war dort zuletzt meistens die CDU stärkste Kraft, dicht gefolgt allerdings von der AfD.
Wir können nicht wollen, dass eine rechtsradikale Partei in einem deutschen Landtag stärkste Partei wird.“
Zugleich unterstrich der CDU-Vorsitzende die Ablehnung jeglicher Zusammenarbeit mit den Rechtspopulisten. „Wir wollen keine Kooperation mit der AfD, auf keiner Ebene“, sagte er. „Mehr Brandmauer geht nicht.“
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uebender (02.06.2021)
Armin Laschet s Demokratieverständnis und damit steht er beim Parteienkartell nicht allein da.Wir können nicht wollen, dass eine rechtsradikale Partei in einem deutschen Landtag stärkste Partei wird.“
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matty (02.06.2021)
Zitat
„Abgrenzen statt ausgrenzen“
Drohende Erschütterungen in der CDU: AfD wäre für „konservativen Mehrheit“ offen
Die CDU blickt angespannt auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Eine Frage ist, ob sich die CDUler von Sachsen-Anhalt an die Vorgabe halten, nicht mit der AfD zusammenzuarbeiten. Welche Koalitionen bei einem Sieg der AfD entstehen, ist fraglich.
Liegt die AfD in Sachsen-Anhalt jedoch am Sonntag trotz aller Warnungen der CDU-Granden in Magdeburg und Berlin vor den wirtschaftlichen Folgen für das Land vorn, dürften die Erschütterungen auch in der CDU-Zentrale zu spüren sein.
Das Signal wäre wohl für Armin Laschet verheerend, wenn selbst ein im Land so beliebter Ministerpräsident wie Reiner Haseloff die AfD nicht auf Distanz halten könnte.
AfD wäre für „konservativen Mehrheit“ offen und bereit
Die CDU-Führung werde so kurz vor der Bundestagswahl jede Annäherung an die AfD im Keim ersticken, glaubt AfD-Spitzenkandidat Oliver Kirchner.
Sowohl Haseloff als auch CDU-Landeschef Sven Schulze beteuern, wann immer sie auf das Verhältnis zur AfD angesprochen werden, dass es keine Zusammenarbeit geben werde.
„Abgrenzen statt ausgrenzen“
Ministerpräsident Haseloff sagt, die Basis stehe hinter seinem Kurs und verweist auf sein starkes Ergebnis bei der Nominierung zum Spitzenkandidaten von 95 Prozent.
Allerdings will Borgwardt die AfD auch nicht isolieren. „Abgrenzen statt ausgrenzen“ sei das Credo seiner Politik. Borgwardt ist, wie Haseloff, genervt von den ständigen Fragen nach der AfD.
Wie weiter in Sachsen-Anhalt: Kenia-Koalition oder Viererbündnis?
Eine Mehrheit für Haseloff ist also, notfalls im Viererbündnis, auch ohne AfD möglich und wahrscheinlich.
Sollte die AfD allerdings die Wahl gewinnen, könnten die unbequeme Frage nach einer Zusammenarbeit mit der AfD den Ministerpräsidenten und auch Armin Laschet durch den ganzen Wahlkampf begleiten.
Laschet: Werteunion sei „kein Teil der Union“
CDU-Chef Armin Laschet pocht auf eine klare Abgrenzung seiner Partei gegenüber der AfD und geht zugleich auf Distanz zur konservativen Werteunion. „Jede Annäherung an die AfD ist mit der CDU nicht zu machen. Wer das tut, kann die CDU verlassen“,
„Es ist eine Gruppe außerhalb der Partei, die auch nicht für den konservativen Teil der Union repräsentativ ist“.
Die CDU-Spitze sieht sich seit Tagen Forderungen ausgesetzt, sich noch stärker von der Werteunion abzugrenzen. Mehrere CDU-Politiker verlangten einen Unvereinbarkeitsbeschluss zwischen CDU und Werteunion wegen der Nähe des Vereins zur AfD.
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uebender (03.06.2021)
Das vorläufige Wahlergebnis sieht nach Welt dann so aus.Zitat
Deutsche Verzweiflung
Hoffmann von Fallersleben
1798 – 1874
In Angst und bürgerlichem Leben
wurde nie eine Kette gesprengt.
Hier muß man schon mehr geben,
die Freiheit wird nicht geschenkt.
Es sind die glücklichen Sklaven
der Freiheit größter Feind,
drum sollt Ihr Unglück haben
und spüren jedes Leid.
Nicht Mord, nicht Brand, nicht Kerker,
nicht Standrecht obendrein;
es muß noch kommen stärker,
wenn’s soll von Wirkung sein!
Ihr müßt zu Bettlern werden,
müßt hungern allesamt,
zu Mühen und Beschwerden
verflucht sein und verdammt.
Euch muß das bißchen Leben
so gründlich sein verhaßt,
daß Ihr es fort wollt geben
wie eine Qual und Last.
Erst dann vielleicht erwacht noch
in Euch ein bess’rer Geist,
der Geist, der über Nacht noch
Euch hin zur Freiheit reißt!
Nach all dem was das Politikerkartell sich geleistet hat ist das die WahlZitat
[...]
Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2021: Hochrechnung
Laut der ARD-Hochrechnung von 19.15 Uhr (infratest dimap) liegt die CDU bei 36,2 Prozent (plus 6,4 Prozentpunkte), die AfD bei 22,5 Prozent (minus 1,8 Prozentpunkte), die Linke bei 10,9 Prozent (minus 5,4 Prozentpunkte), die SPD bei 8,4 Prozent (minus 2,2 Prozentpunkte), die Grünen bei 6,2 Prozent (plus 1,0 Prozentpunkte), die FDP bei 6,5 Prozent (plus 1,6 Prozentpunkte), die Freien Wähler bei 3,1 Prozent (plus 0,9 Prozentpunkte) und die sonstigen Parteien zusammen bei 6,2 Prozent (minus 0,5 Prozentpunkte).
Laut ZDF-Hochrechnung von 19.23 Uhr (Forschungsgruppe Wahlen) liegt die CDU bei 35,8 Prozent (plus 6,0 Prozentpunkte), die AfD bei 23,1 Prozent (minus 1,2 Prozentpunkte), die Linke bei 10,9 Prozent (minus 5,4 Prozentpunkte), die SPD bei 8,0 Prozent (minus 2,6 Prozentpunkte), die Grünen bei 6,0 Prozent (plus 0,8 Prozentpunkte), die FDP bei 6,8 Prozent (plus 1,9 Prozentpunkte), die Freien Wähler bei 3,0 Prozent (plus 0,8 Prozentpunkte)und die sonstigen Parteien zusammen bei 6,4 Prozent (minus 0,3 Prozentpunkte). Die Wahlbeteiligung liegt bei 61,0 Prozent (minus 0,1 Prozentpunkte).
Das entspräche folgender Sitzverteilung: CDU 33 Sitze, AfD 20, Linke zehn, SPD acht, Grüne und FDP jeweils sechs laut ARD-Prognose sowie CDU 33 Sitze, AfD 21, Linke zehn, SPD sieben, Grüne und FDP jeweils sechs laut aktueller ZDF-Hochrechnung.
Damit wären drei Koalitionen politisch möglich (eine Zusammenarbeit mit AfD und Linke hatte die CDU vor der Wahl ausgeschlossen): die Fortsetzung der aktuellen Kenia-Koalition von CDU, SPD und Grünen, eine Koalition von CDU, SPD und FDP („Deutschland“) sowie eine Koalition von CDU, Grünen und FDP („Jamaika“).
[...]
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matty (07.06.2021)
Zitat
Sachsen-Anhalt: Triumph für Haseloff – Grüne könnten aus Regierung fliegen
Mit fast 37 Prozent der Stimmen kann die CDU unter Ministerpräsident Reiner Haseloff deutliche Zugewinne verbuchen und die AfD auf Distanz halten. SPD, Linke und Grüne kommen zusammen auf weniger als 30 Prozent.
Mit einem noch deutlich höheren Ergebnis als von allen Umfragen prognostiziert hat die CDU unter Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt für sich entschieden.
Haseloff will nicht mit Blick auf Bundespolitik taktieren
Für die künftige Landesregierung bedeutet das, dass Ministerpräsident Haseloff zusätzliche Optionen in der Hand hat. Mit der FDP hat er jedoch künftig einen Wunschpartner zur Verfügung. Zudem kann er auf einen seiner bisherigen „Kenia“-Koalitionspartner, also entweder auf die SPD oder die Grünen, verzichten.
Merz: „CDU kann noch Wahlen gewinnen“
Im ersten Interview am Wahlabend bewertete CDU-Finanzexperte Friedrich Merz, das Ergebnis als Zeichen dafür, dass „die CDU noch Wahlen gewinnen kann“. Ministerpräsident Haseloff sei ein „überragendes Vertrauen“ ausgesprochen worden.
AfD verlor fast alle Direktmandate
Die AfD hat sich trotz der leichten Verluste auf hohem Niveau als zweitstärkste Kraft in Sachsen-Anhalt stabilisiert. Besonders zufrieden sei er, weil es der Partei gelungen sei, „Wähler von der Linken“ aus dem Arbeitermilieu zurückzuholen.
Corona-Politik der Landesregierung in Sachsen-Anhalt als angemessen empfunden
Am häufigsten wurden Asyl und Einwanderung sowie die Vertretung ostdeutscher Interessen von den Wählern als Gründe genannt, AfD zu wählen. Demgegenüber sagten nur 16 Prozent, die Corona-Politik habe die Wahlentscheidung für die AfD am stärksten beeinflusst.
„Klimaschutz“ von Bürgern nicht als wichtiges Thema gesehen
Die Grünen, die im Bund einen Anspruch auf den Kanzlerposten erheben, legten nur unwesentlich zu und kamen auf etwa sechs Prozent. Ohne die kreisfreien Städte Magdeburg, Halle an der Saale und Dessau-Roßlau wären die Ökosozialisten deutlich unter der Fünf-Prozent-Hürde gelandet.
Inwieweit die jüngsten Debatten über Ungenauigkeiten im Lebenslauf von Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock und deren Forderungen nach einer weiteren deutlichen Erhöhung des Benzinpreises bereits in das Ergebnis eingepreist waren, ist ungewiss.
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uebender (07.06.2021)