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Das Versicherungsaufsichtsgesetz klingt harmlos und kennt fast niemand, hat es aber in sich. Vor allem §314 sagt nichts anderes als die komplette Enteignung der Versicherungskunden. Denn im Extremfall ist die einbezahlte Kohle futsch! Ja, Sie lesen richtig. Was es mit dem unbekannten aber extrem wichtigen Gesetz auf sich hat erfahren Sie hier exklusiv im Video.
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.
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Corona-Krise: Versicherungen stehen vor Milliarden-Problem
NEOPresse Redaktion NEOPresse in Wirtschaft | 10. September 2020
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Wegen der Corona-Lasten sind nun auch viele Versicherungskonzerne in Bedrängnis geraten. Denn die Flut von Arbeitslosen und Kurzarbeitern hat eine Klagewelle gegen Versicherungskonzerne losgetreten. Bei Talanx, einem der führenden deutschen Versicherungskonzerne, ist wegen der Corona-Lasten das Konzernergebnis um über die Hälfte eingebrochen.
Das was Talanx widerfahren ist, könnte allerdings der gesamten Versicherungsbranche blühen. Denn auf viele deutsche Versicherer rollt eine milliardenschwere Klagewelle zu. Spezialisierte Anwälte bemühen sich darum, für ihre Mandanten aus der Gastronomie sowie der Hotel- und Tourismusbranche Geld aus sogenannten Betriebsschließungsversicherungen einzuklagen. Sie soll zahlen, wenn Betriebe unverschuldet dicht machen müssen, die Kosten aber weiterlaufen. Genau das ist durch den Lockdown und die noch immer geltenden Einschränkungen passiert.
Genau da blocken die Versicherer aber ab, denn sie befürchten einen Dammbruch, wenn sie auf die Forderungen eingehen. Stattdessen wollen sie ihren Kunden „Kulanz“-Lösungen anbieten, die 15 Prozent des Schadens abdecken. Die Weigerung der Versicherer, mehr zu zahlen, führt aber zu noch mehr Arbeitslosen und Kurzarbeitern in Gastronomie, Hotel- und Tourismusbranche. Ein Teufelskreis, dessen Spirale immer weiter nach unten führt.
Rein faktisch müssten die Versicherer aber bezahlen. Natürlich könnte das für den ein oder anderen Konzern das Aus bedeuten oder den Konzern selbst in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Nachvollziehbar, dass diese „Kulanzlösungen“ bevorzugen. Doch auch die Klagewelle der Versicherten ist nachvollziehbar, denn wozu hat man eine Versicherung, wenn sie im Versicherungsfall nicht zahlt?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (16. Oktober 2020, 12:17)
Klar, es sollen so viele wie möglich gehalten werden, bevor das Kartenhaus zusammenbricht. Das der Versicherungsnehmer maximal dabei enteignet wird interessiert nicht, einer muß ja schließlich zahlen
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Imm Streit zwischen Gastronomen und Versicherungskonzernen um die Deckung von Corona-Schäden soll ein großer Versicherungskonzern versucht haben, andere Versicherer für seine harte Haltung gegenüber betroffenen Kunden zu gewinnen, unter anderem über die Versicherungskammer Bayern (VKB).
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Die VKB äußert sich zu dem Sachverhalt nicht.
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Liebe Leut, wie wäre es mit dem Sonderkündigungsrecht, denn gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen ist nun wirklich sinnfrei.
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Am 3. April hatte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger schließlich die sogenannte "bayerische Lösung" verkündet, bei der Versicherer mögliche Ansprüche nicht anerkennen, aber "freiwillig" 15 Prozent der infolge der Corona-bedingten Betriebsschließungen entstandenen Schäden zahlen.
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Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.
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Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler sagte dem "Spiegel", die Branche ziehe sich "mit fadenscheinigen Argumenten aus der Verantwortung".
Die Finanzaufsicht Bafin bleibe in der Angelegenheit "untätig, obwohl sie eigentlich eingreifen könnte".
Auf eine Kleine Anfrage der FDP im Bundestag hatte die Bundesregierung erklärt, der Bafin seien "keine Fälle bekannt, in denen ein Versicherer eine Leistung aus der Betriebsschließungsversicherung entgegen eindeutig getroffener vertraglicher Vereinbarungen verweigert hätte".
Der politisch angeordnete bayrische Sonderweg den Geschädigten nur 15% des Schadens auszubezahlen hatte in der ersten Instanz vor Gericht keinen Bestand.
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Am 3. April hatte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger schließlich die sogenannte "bayerische Lösung" verkündet, bei der Versicherer mögliche Ansprüche nicht anerkennen, aber "freiwillig" 15 Prozent der infolge der Corona-bedingten Betriebsschließungen entstandenen Schäden zahlen.
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matty (01.10.2020)