Spurwechsel aber nicht für Asylbewerber ohne Bleiberecht!
Der von Wirtschaftsverbänden, Scharia PD, Grünlingen und F- Altrömische Dekadenz geforderte „Spurwechsel“ in das Aufenthaltsrecht unterminiert das Asylrecht und fördert den Missbrauch für die Sozial- und Arbeitsmigration.
Der „Spurwechsel“ ist nur ein weiterer Anreiz zum Missbrauch des Asylrechts.
Jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ist mittlerweile ein Zugezogener dafür wurde Hartz IV allerdings nicht ersonnen.
Zehntausende Flüchtilanten sind nur im Land, um massenhaft Kindergeld für die Daheimgebliebenen abzugreifen, und wer diesen Zustand präzise so benennt, wird in den einschlägigen Organen ganz schnell zum Hassprediger oder, optional, auch gleich zum Nazi erklärt.
Aber wie gesagt:
Wer es einem Vogel gestattet, sich auf seinen Kopf zu setzen, der darf sich nicht wundern, wenn er auch ein Nest darauf baut.
Die Dummen in den Parlamenten und der Bunte Staat geht bald unter!
P.S.
Am besten wäre es natürlich Berlin ein zu zäunen und drauf zu waren bis die Drogen zur Neige gehen.
Wenn dann die Bunten Nebelschwaden sich lichten wird das ein Katastrophales Erwachen geben!
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Rückführung: Mehr Abschiebungen statt Spurwechsel!
Aufenthaltsgesetz ausgehebelt: Abgelehnte Asylbewerber entgehen durch Umzug nach Berlin Abschiebung
Immer wieder ziehen Asylbewerber, denen die Abschiebung droht nach Berlin. Dort können sie ungehindert weiter in Deutschland leben.
Abgelehnte Asylbewerber die unerlaubt nach Berlin kommen, um sich einer Abschiebung zu entziehen werden nicht in ihr zuständiges Bundesland zurückgeschickt
Gunnar Schupelius, Chefkolumnist der BZ wirft dem Berliner Senat deshalb vor, das Aufenthaltsgesetz auszuhebeln.
Möglich sei das ganze durch den Koalitionsvertrag der Rot-Rot-Grünen-Regierung von 2016. Der Koalitionsvertrag schreibe fest, dass Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber grundsätzlich vermieden werden sollten.
Obwohl Paragraph § 61 des Aufenthaltsgesetzes regelt, dass ein Asylbewerber dessen Antrag abgelehnt wurde, den Bezirk der Ausländerbehörde, bei der er gemeldet ist nicht mehr verlassen darf, findet dieser jedoch in Berlin keine Anwendung.
Eine Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern in das für die Abschiebung zuständige Bundesland, sei gar nicht beabsichtigt.
Laut Innensenator werde weder registriert, wer sich in Berlin aufhält, um einer Abschiebung in ein anderes Bundesland zu entgehen, noch, ob eine Rückführung veranlasst wurde. Es gelte „der Grundsatz des mildesten Mittels“. Asylanten würden ermahnt in ihr Bundesland zurückzukehren, mehr aber auch nicht. Mit anderen Worten, wenn sie nicht zurückgehen, können sie weiter in Berlin bleiben.
Inwieweit ein Koalitionsvertrag, der das Aufenthaltsgesetz aushebelt, rechtens ist, bleibt hier zu prüfen. Fakt ist, dass die Berliner Behörden anderen Bundesländern nicht bei der Durchführung von Abschiebungen helfen, weil sie gesuchte Personen von Berlin nicht in das zuständige Bundesland zurückführen.
Quelle!>>>
Wer klaut, darf bleiben - die Tricks von abgelehnten Asylbewerbern!
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Alexander Gauland: Mehr Abschiebungen statt Spurwechsel
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