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Montag, 2. Januar 2017, 18:54

„Vorbereitung eines Angriffskriegs“ § 80 StGB gemeuchelt

Hallo,
aus "Vorbereitung eines Angriffskriegs" was klar beschreibt um was es geht wird "Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression“.

Es bleiben also zwei Worthülsen dessen Deutungshoheit bei der BRD/NATO/USA/NWO liegen.

Die dahin scheidenden Rentner, die wohl das Wahlvolk von SPD und CDU bilden, waren es damals die nach 1945 schrien: Nie wieder Krieg! Und heute wählen sie im blinden Vertrauen das was sie nie wieder wollten.

Die Panzer stehen ja schon wieder da wo sie schon einmal standen!

Quelle>>>

Zitat

[...]
„Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“

So hieß es bis zum 31. Dezember 2016 im Paragraph 80 des Deutschen Strafgesetzbuchs . Seit heute 0:00 Uhr gibt es diesen Paragraphen nicht mehr. Pünktlich zum Sylvester-Feuerwerk wurde das Gesetz § 80 StGB gestrichen. Dies geschah auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages hin, der schon am 1. Dezember 2016 gefasst worden war.

Mit dem Angriffskriegsparagraphen wurde auch der § 80a „Aufstacheln zum Angriffskrieg“ geändert. Er heißt ab heute „Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression“.[...]
Hier das Bundestags-Protokoll, dass die Abschaffung belegt, als PDF.

Gegen das Vergessen hier. 723-16.pdf

Nachtrag 04.01.2017

Genauer herausgearbeitete Version hier. >>> :oben:


Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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U179 (27.04.2020)

Sima

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2

Montag, 9. Januar 2017, 11:36

ich habe jetzt in der Neufassung gelesen,

daß die alte Fassung zwar (besser) kurz und bündig formuliert ist,
jedoch die Neufassung umfassender spezifiziert wurde, was m.E.n keine Streichung des Sachverhalts ist.

Lese ich da etwas falsch? :Baby:

FG Sima :freunde:
In der Ruhe liegt die Kraft.

3

Montag, 9. Januar 2017, 16:24

Hallo Sima,
Er heißt ab heute „Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression“.[...]
Aufstacheln, Verbrechen und Aggression sind schwammige Begriffe diese der jeweilige Machthaber mit Inhalt füllen kann und wie wir in letzter Zeit erleben durften nicht zum Vorteil des Volkes.

Der Paragraph wurde aus der Strafprozeßordnung in die des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) "verschoben" was eine Verfolgung in der BRiD auch zu einem gut Will verkommen lässt, abgesehen das hier Rechte des Nationalstaates demontiert wurden.

Spätestens beim Lesen was überhaupt noch greift sollte einem klar werden wem es nützt.

Zitat

Wenn man den gewundenen Pfaden dieser Paragraphen folgt, stellt sich also heraus: Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung des Straftatbestandes des „Angriffskrieges“ absehen, wenn dieser außerhalb des Räumlichen Geltungsbereich dieses (deutschen) Gesetzes begangen wurde, und der Beschuldigte sich nicht im Inland aufhält und das auch nicht zu erwarten ist.
Wenn also Außenminister/in X oder Kanzler/in Y an einem Angriffskrieg oder einer „sonstigen Angriffshandlung“ beteiligt ist, die (meistens naturgemäß) in einem anderen Land stattfindet und der Tatverdächtige sich nicht in Deutschland befindet, und auch nicht zu erwarten ist, daß er nach Deutschland kommt, dann kann die Bundesstaatsanwaltschaft davon absehen, diese Straftat zu verfolgen.
Zu Deutsch: Wenn zum Beispiel ein General, ein/e Außenminister/in oder Bundeskanzler/in einen solchen Angriffskrieg anzetteln und sich in ein Exil außerhalb Deutschlands absetzen, wird ihnen mögicherweise gar nichts passieren.
Das ist ein gewaltiger Unterschied zum bisherigen Gesetz, dessen Wortlaut kurz und bündig hieß:[...]
Der Generalbundesanwalt ist weisengsgebunden. Die Weisungen bekommt er von den Regierenden.
Kommt er den Weisungen nicht nach, kann er von der Regierung abgesetzt werden und ein neuer Generalstaatsanwalt wird berufen.
Wer entscheidet, ob ein Verfahren nach §13 Völkerstrafgesetzbuch einen schweren Nachteil für die Bundesrepublik Deutschland darstellt?
Wern entscheidet, ob einer Verfolgung einer Straftat nach §13 Völkerstrafgesetzbuch im öffentlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland ist, oder nicht?

Die Regierung entscheidet das.

Wenn Regierungsmitglieder oder gleich die ganze Regierung, vielleicht einschließlich des Parlamentes, im Verdacht des §13 Völkerstrafrecht stehen, und möglicherweise lebenslange Haftstrafen zu befürchten hätten – wie wahrscheinlich ist es, daß die betreffende Regierung ein solches Verfahren als „im öffentlichen Interesse“ betrachtet?
Wie wahrscheinlich wäre dann eine Rücknahme des Verfahrens nach Absatz 4 (siehe oben) durch den weisungsgebundenen Generalstaatsanwalt, weil ein Verfahren nach §13 Völkerstrafgesetzbuch einen „schweren Nachteil für die Bundesrepublik Deutschland“ darstellte?[...]
Niki Vogt hat das schon gut durchdacht!

Wer also denkt alles in Butter der irrt denn es ist ein Blankoscheck für die Blockparteien und ihre Handlanger!

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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Sima

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4

Dienstag, 10. Januar 2017, 20:29

:blush2:

Ja, leider hast Du/Ihr völlig recht - ich danke Dir für diese ausführliche Aufklärung.
Jedem, der bei uns liest, wird Deine nähere Erklärung sicherlich zum besseren Verständnis der tatsächlichen Falschheit unserer Regierung beitragen.

Kameradschaftliche Grüße
Sima
In der Ruhe liegt die Kraft.

5

Samstag, 24. Juni 2017, 12:38

Hallo,
Wer also denkt alles in Butter der irrt denn es ist ein Blankoscheck für die Blockparteien und ihre Handlanger!
in der Politik geschieht bekanntlich nichts aus Zufall und so manches mal erweist sich scheinbar gut Durchdachtes immer noch als zu kurz gegriffen!

Das Gesetz könnte weitreichender sein wie es sich der normal denkende Mensch verstellen kann.
Nicht nur Eltern haften für ihre Kinder, sondern die Insassen für ihre Politiker.
Das dies so ist sollte gerade der Deutsche seit dem 1. Weltkrieg wissen.
Das es laut Völkerrecht keine Sippenhaftung geben darf interessiert da schon lange keinen mehr!
Ab Minute 13:13 sagt sie etwas sehr Interessantes das man sich in dem Zusammenhang einmal durch den Kopf gehen lassen sollte!

Wer lügt? Anordnung zu Merkels Grenzöffnung & Migrationswelle / AfD, Beatrix von Storch, Silberjunge
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Die Politik von Merkel & Co destabilisiert ganz Europa nicht nur die EU!
Hier wiederholt sich das letzte Desaster DDR Verbrechen absehbar wieder!
Das Volk haftet und die Verursacher bleiben straffrei mit fetter Pension! :kocht:

Thema verfehlt? Nein!


Mit der unkontrollierten Einwanderung wird es zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen in den EU Ländern kommen, gleichzeitig werden überwunden geglaubte nationale Vorbehalte wieder aufbrechen was im schlimmsten Fall zu Kriegen auf den europäischen Kontinent führen wird.
Der Schuldige wird schnell ausgemacht sein, Restdeutschland, aber Merkel & Co werden per Gesetz außen vor sein!!

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender