Zitat
Zwickau: Rede von Heiko Maas erstickt in Buh- und „Volks- verrxxxxxx“
Gegen ein Trillerpfeifen und Buh-Konzert versuchte Heiko Maas heute im sächsischem Zwickau eine Rede zum 1. Mai zu halten. Nach wenigen Minuten verließ er den Platz unter massivem Polizeischutz. Auch während seiner Rede standen Beamten schützend vor der Bühne.
„Trillerpfeifen und Sprechchöre übertönten die Lautsprecher-Anlage fast komplett. Maas hatte sichtbar mit der Fassung zu kämpfen, bezeichnete Teile der Demonstranten sogar als „lächerlich“:
Der Justizminister war anstelle des erkrankten Sigmar Gabriel zu der DGB-Veranstaltung gekommen. „Mehrere hundert Zwickauer“ waren laut Mopo24 anwesend. Spiegel Online schrieb von „einer Gruppe rechter Störer“, die Maas ausgebuht habe.
Vor Maas sprach die Zwickauer Bürgermeisterin Pia Findeiß (SPD). Auch sie wurde bereits akustisch niedergemacht und beschimpft. Maas musste sich anstrengen um überhaupt gehört zu werden.
„Wir kümmern uns auch weiter um die Interessen auch derjenigen Menschen, die da stehen und 'Volks- verräter' schreien und gar nicht wissen was mit ihnen geschieht“, sagte Maas (Minute 4.15 im Video oben). Ein gigantischer Pfui- und Buh-Chor war die Antwort.
Als seine Gegner skandierten „Maas muss weg!“, sagte er: „Je länger ihr schreit, desto länger werde ich hier stehen.“
„Ihr seid nicht die Mehrheit und ihr werdet auch nicht die Mehrheit“, erklärte er der Menge.
Die DGB-Vorsitzende der Region Südwestsachsen, Sabine Zimmermann, äußerte sich laut Spiegel Online entsetzt: "Ich habe es noch nicht erlebt, dass bei einer Gewerkschaftskundgebung an einem 1. Mai die Bühne von der Polizei geschützt werden muss."
Hier wird Flickschusterei von der bösartigen Sorte betrieben wenn es nach Maas geht!Zitat
Maas will Steuersündern Führerschein entziehen
06.08.2016
Bundesjustizminister Maas will Straftätern Führerschein entziehen - etwa wenn sie in großem Stil Steuern hinterzogen haben.
Straftäter müssen damit rechnen, dass ihnen die Gerichte als Sanktion den Führerschein entziehen, etwa wenn sie in großem Stil Steuern hinterzogen haben, berichtet der Spiegel in seiner neuen Ausgabe.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf will Bundesjustizminister Heiko Maas, SPD, noch in diesem Jahr vorlegen. In einem Gespräch mit dem Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL sagte Maas: „Es gibt Fälle, etwa bei sehr wohlhabenden Straftätern, bei denen eine Geldstrafe keine Wirkung erzielt. Ein Entzug der Fahrerlaubnis hätte dagegen schon spürbare Auswirkungen.“ Im Einzelfall solle das jeweilige Gericht entscheiden.[...]
Schmiede das Eisen so lange es heiß ist, nütze jede Krise!Zitat
[...]
Darüber hinaus will Maas mit einem Tabu brechen und in deutschen Gerichtssälen Kameras zulassen. Maas: „Wir wollen Kameras erlauben, allerdings nur an den obersten Bundesgerichten und nur für die Urteilsverkündung.“ Ob gefilmt werden darf, soll dann in der Hoheit des jeweiligen Gerichts liegen.
Der Minister will außerdem vorschlagen, „dass in Verfahren von historischer Bedeutung die gesamte Verhandlung audiovisuell dokumentiert werden kann“. Zudem will Maas künftig ermöglichen, Verhandlungen von hohem öffentlichen Interesse, wie etwa den NSU-Prozess in München, in Nebenräume zu übertragen.
oh Wunder am 19 September 2015 also vor knapp einen Jahr forderte Rainer Wendt das was Maas nun propagiert!Rainer Wendt Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft ist Fleisch vom Fleische trotz allem was er sagt das muß man sich immer vor Augen halten.
[flash]//www.youtube.com/embed/S0Z0uHosv4o" frameborder="0" allowfullscreen></iframe>[/flash]Zitat
Veröffentlicht am 02.06.2016Erst
vor weniger Wochen jagten die Bürger im sächsischen Zwickau Bundesjustizminister Heiko Maas aus der Stadt. Nun traf den SPD-Politiker auch in Brandenburg der Volkszorn – wenn auch in geringerem Ausmaß. Am 31. Mai luden die von SPD, Linken und Grünen dominierten Willkommensinitiativen zur Propagandashow – mit Maas als
Hauptredner. Weiter auf http://www.compact-online.de/lauf-maa...
Wieder einmal das Wort Weisung!Zitat
Politik Justizminister
02.09.16
Aktennotiz der Bundesanwaltschaft belastet Maas
Heiko Maas will dem damaligen Generalbundesanwalt in der Netzpolitik.org-Affäre keine Weisung erteilt haben. Doch ein interner Vermerk der Bundesanwaltschaft widerspricht seiner Darstellung.
[...]Der Vermerk ist laut "Spiegel" offenbar die Grundlage der Einschätzung der Berliner Staatsanwaltschaft, Maas und seine damalige Staatssekretärin Stefanie Hubig hätten, anders als öffentlich behauptet, ihre Rechtsauffassung in dem Verfahren gegen die beiden Blogger sehr wohl "im Wege der Weisung durchgesetzt".
Hubig hatte demnach vor dem Rechtsausschuss des Bundestags erklärt: "Ich habe nie gesagt: ,Ich schmeiße Herrn Range raus, oder sein Kopf fällt oder sonst irgendetwas in dieser Art und Weise.'"[...]
Zitat
Heiko Maas: Erste Rücktrittsforderungen
Der Druck auf Justizminister Heiko Maas wächst: Nach einer Reihe von Pannen und umstrittener Entscheidungen sieht sich der SPD-Mann aktuell jeder Menge Kritik ausgesetzt. Die Folge – erste Rücktrittsforderungen.
Mangelnden Einsatz kann Heiko Maas sicherlich niemand vorwerfen: 76 Gesetzentwürfe in nur 33 Monaten brachte der Politiker laut "Bild" ein. Doch leider macht der Minister nicht nur durch Glanzleistungen von sich reden – stattdessen warfen einige seiner Aktionen in letzter Zeit kein gutes Licht auf ihn. Eva Kühne-Hörmann, Hessens Justizministerin, sagte nun zu "Bild": "Das Anpreisen von Musikbands, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder das Kommentieren von laufenden Gerichtsverfahren hätten bei vielen anderen schon für einen Rücktritt gereicht." Was steckt dahinter?
Neuen Zündstoff erhielt die Situation vor zwei Wochen, als Heiko Maas Protokolle einer vertraulichen Rechtsausschuss-Sitzungen an die Plattform "Netzpolitik.org" weitergab. Um deren Überwachung sei es in dem Streit zwischen Range und Maas gegangen, berichtet "Bild". Anfang der Woche versprach das Ministerium von Heiko Maas, dass sich so etwas nicht wiederholen werde. Von einem "Irrtum" war die Rede.
Auch von anderer Seite kam es bereits zu Rücktrittsforderungen: Finanzminister Wolfgang Schäuble sagte "Focus" zufolge: "Ein anständiger Minister müsste da zurücktreten." Schäuble rügte damit Äußerungen im Juni zum Sexualstrafrecht, wobei er einen Zusammenhang zum laufenden Verfahren von Gina-Lisa Lohfink sah.
Das ist nur ein Beispiel aus dem Wahldebakel der Grünen in Mecklenburg Vorpommern!Zitat
MeckPomm: So viel Geld können die grünen Wahlverlierer noch abzocken
7. September 2016
[...]Als Mitglieder des Landtages standen ihnen bisher 5.749,22 Euro monatlich zu, wovon aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen ein monatlicher steuerpflichtiger Auszahlungsbetrag von 5.733 Euro verblieb.
Dazu kam noch eine Kostenpauschale von 1.339 € im Monat zur Finanzierung des Wahlkreisbüros. Pro Nase waren das 7073,- Euro, die nun wegfallen, aber natürlich nicht ganz.[...]
Wer aus dem Landtag ausscheidet, hat bis zu 3 Jahre Anspruch auf Übergangsgeld und Altersversorgung. Die maximale Bezugsdauer richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft im Landtag. Die Höhe des Übergangsgeldes beginnt bei 90 % und sinkt nach 3 Monaten auf 70 %, nach einem Jahr auf 50 %. Einkünfte aus anderen Tätigkeiten werden voll angerechnet.[...]
Das heißt im Klartext: Drei Monate gibt es pro Grünin 5159,70 Euro, bis zum 12. Monat dann immer noch 4013,10 Euro und weitere 24 Monate lang können noch 50 Prozent abgefischt werden, auch noch stolze 2866,50 Euro jeden Monat.
Normale Arbeitslose fallen nach 12 Monaten vergeblicher Jobsuche bereits auf Hartz 4 Niveau, ganz gleich, ob sie ihren Abstieg selbst verschuldet haben oder nicht.
Zitat
Verstoß gegen das Grundgesetz: Unionsabgeordnete wollen Maas-Gesetze stoppen
"Heiko Maas hat - zum wiederholten Male - handwerklich nicht sauber gearbeitet und ein unausgereiftes Gesetz vorgelegt", kritisiert der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Arnold Vaatz das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Vor allem das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz, mit dem der Justizminister Facebook und andere Plattformen zur schnellen Löschung von Inhalten zwingen will, stößt laut „Focus“ auf schwere Bedenken.“Heiko Maas hat – zum wiederholten Male – handwerklich nicht sauber gearbeitet und ein unausgereiftes Gesetz vorgelegt“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Arnold Vaatz.
Laut „Focus“ hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages das Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Auftrag eines CDU-Bundestagsabgeordneten begutachtet. Die Parlaments-Sachverständigen kommen darin zu dem Ergebnis, dass Maas` Gesetzentwurf gegen das Grundgesetz und gegen Europarecht verstoße.
Auch gegen das Urheberrechtsänderungsgesetz, gegen das bereits 6.000 Wissenschaftler und Verleger protestieren, wachsen die Vorbehalte in der Unionsfraktion: Angesichts vieler offener Fragen sei es vier Wochen vor Ende der Legislaturperiode kaum durch den Bundestag zu bringen. „Die Regelungsentwürfe für Löschungen durch Private scheinen mir noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Die Zeit wird natürlich knapp“, so der CDU-Abgeordnete Vaatz.
Maas will allerdings bei seinem Plan bleiben, beide Vorhaben in den kommenden Wochen im Parlament abstimmen zu lassen.
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.Zitat
[...]
Die Pläne im Einzelnen:
Erstens: Man müsse den islamistischen Extremismus, diese "Perversion des Islam und der Wahrheit", besiegen - aber nicht durch militärische Einsätze allein. Das könne nur gelingen, wenn man es schaffe, auch die Gedanken der Menschen von dieser Ideologie abzubringen. Wie das genau geschehen solle, sagte May nicht.
Zweitens: Die Islamisten fänden zu viele "Rückzugsorte" im Internet, auch wegen "großer Firmen", die Internetdienstleistungen anböten. Gemeinsam mit verbündeten demokratischen Regierungen wolle man den Kampf gegen diese Ideologie auch online verschärfen.
Drittens: Die Militäreinsätze in Syrien und dem Irak gegen die Terrormiliz IS sollen laut May weitergeführt werden. Doch es gebe auch "viel zu viel Toleranz für Extremismus in unserem Land". Diesen müssen man in der Gesellschaft und im öffentlichen Sektor konsequenter identifizieren und ausmerzen. "Das wird schwieriger und oft unangenehmer Gespräche bedürfen."
Briten dürften nicht länger in verschiedene Gruppen nebeneinanderher leben, sondern müssten zu einem "wahrhaft vereinten Königreich" zusammenwachsen, sagte May. Konkreter wurde die Regierungschefin auch in diesem Punkt allerdings nicht.
Viertens: Die Terrorabwehr der Sicherheitskräfte und der Polizei solle überdacht werden, sagte May. Außerdem müssten die Freiheitsstrafen für islamistischen Extremismus erhöht werden.
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.Zitat
Rote Karte für Hass-Maas
14.06.2017
Maas’ Netzwerkdurchsetzungsgesetz steht auf der Kippe, weil es Begriffe wie „Fake-News“ oder „Hate-Speech“ nicht definiere und kein effektiver Rechtsschutz gegen unberechtigte Löschungen besteht.
[...]Grund für die Zweifel ist unter anderem ein aktuelles Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das vielfach geäußerte Bedenken neu nährt. Es kommt laut „Bild“-Zeitung zu dem Schluss, dass das Gesetz in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit eingreife, weil es Begriffe wie „Fake-News“ oder „Hate-Speech“ nicht definiere und kein effektiver Rechtsschutz gegen unberechtigte Löschungen bestünde.[...]
Ein Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verwies gegenüber der „Berliner Zeitung“ auf die am Montag stattfindende Experten-Anhörung im Rechtsausschuss zu dem Gesetzentwurf: „Die Anhörung im Rechtsausschuss ist ein wichtiger Termin. Auf ihrer Grundlage wird die Fraktion noch einmal beraten. Außerdem verfolgen wir, was Brüssel dazu sagt.“ In der Europäischen Union wird das Vorhaben mit Skepsis beäugt; dort setzen viele auf freiwilliges Agieren der Netz-Unternehmen.
[...]Die Zeit drängt. Die erste Lesung hat im Bundestag zwar bereits stattgefunden. Nach der Anhörung am Montag hat das Parlament aber nur noch zwei Wochen, um etwaige Korrekturen einzuarbeiten und das Gesetz anschließend durchzuwinken. Dies soll laut SPD-Kreisen nun am 30. Juni geschehen. Das wäre der letztmögliche Termin vor der Bundestagswahl. Allerdings gibt es auch in der SPD Bedenken, beispielsweise von Rechtspolitikern.[...]
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.Zitat
Erler sieht Recht auf freie Meinungsäußerung in Russland bedroht
13.06.2017
Der Russland-Beauftragte der Bundesregierung, Gernot Erler (SPD), sieht nach der Verhaftung von Hunderten Demonstranten das Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung in Russland bedroht. "Dass bei den gestrigen Protesten, zu denen der Oppositionspolitiker Alexei Nawalny aufgerufen hatte, mehr als 1.000 friedliche Demonstranten verhaftet wurden, lässt Zweifel an der Verhältnismäßigkeit aufkommen", erklärte Erler am Dienstag. "Wir werden die weitere Entwicklung in Russland genau beobachten und erwarten, dass die festgenommenen Menschen rasch wieder freikommen." Der Kreml-Kritiker Nawalny hatte am Montag zu landesweiten Protesten gegen Korruption aufgerufen. Er selbst wurde noch vor Beginn der Demonstrationen festgenommen.
Zitat
Aktion gegen Zensur und Meinungsverbote am „Zensurministerium“: 55 Ermittlungsverfahren gegen „Identitäre“
Erst kürzlich wurden in Russland Demonstranten festgenommen, weil sie ohne Genehmigung gegen die Regierung protestierten. In Deutschland gab es einen Aufschrei - doch wie sieht es hierzulande aus?
Nach der Aktion der sogenannten „Identitären Bewegung“ vor dem Bundesjustizministerium ermitteln die Berliner Strafverfolgungsbehörden in insgesamt 55 Fällen.
Demnach ermitteln die Behörden in 29 Fällen wegen des Verdachts des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der gefährlichen Körperverletzung, des Verdachts eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz sowie in 26 Verfahren wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.
„Gegen Zensur und Meinungsverbote“
Die „Identitären“ demonstrierten am 19. Mai unangemeldet vor dem Bundesjustizministerium.
Die Demonstranten riefen „Maas muss weg, Festung Europa, macht die Grenzen dicht“, so eine Sprecherin der Ministeriums.
„Identitären sind zutiefst rassistische Organisation“
Der Zeitung „Neues Deutschland“ zufolge wurden insgesamt 49 Personen bei der Aktion erfasst. „Wir erwarten, dass die Ermittlungsbehörden bei dieser Gruppierung mit allem nötigen Ernst herangehen“, sagten die Abgeordneten Anne Helm und Niklas Schrader der Zeitung.
„Die `Identitären` sind kein patriotischer Spaßverein. Sie ist eine zutiefst rassistische Organisation mit zahlreichen Verbindungen sowohl in die AfD als auch in die militante Neonaziszene. Die Aktion am Justizministerium zeigt, dass sie mitunter auch vor Gewalt nicht zurückschrecken.“
Die sogenannte „Identitäre Bewegung“ plant für den kommenden Samstag in Berlin einen Aufmarsch – aus ganz Europa werden hunderte Anhänger erwartet.
Zitat
Europarat warnt vor Zensur im Kampf gegen Hass im Netz
Der schlechteste und dabei gefährlichste Bundesminister aller Zeiten, Heiko Maas, der mit seinem Zensurgesetz als Kim Jong un in die Geschichte der Diktatoren eingehen möchte, bekommt nun auch Druck von höherer Seite wegen seines Zensurgesetzes:
In der Debatte um das Vorgehen gegen Hasskommentare und Fake News in sozialen Netzwerken hat der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, vor neuen gesetzlichen Regelungen gewarnt. „Bei staatlichen Maßnahmen gegen Falschnachrichten besteht die Gefahr, in den Bereich der Zensur zu kommen“, sagte Jagland.
Ein wie von der Bundesregierung vorgeschlagenes Gesetzt gegen Hasskommentare im Netz, könne in weniger demokratischen Ländern als Vorwand dienen, die Meinungsfreiheit einzuschränken, so Jagland.
„Für andere Staaten, die sich nicht so gewissenhaft an die Meinungsfreiheit halten wie Deutschland, wäre dies das falsche Signal.“
Da begeht Jagland eine Fehleinschätzung. Auch in Deutschland geht man schon lange nicht mehr gewissenhaft mit der Meinungsfreiheit um.
Quelle >>>Zitat
Bundestag beschließt umstrittenes Überwachungsgesetz
22.06.2017
Der Bundestag hat am Donnerstag ein umstrittenes Überwachungsgesetz beschlossen. Damit sollen die Befugnisse der Polizei erweitert werden: Ermittler sollen künftig mit Zustimmung eines Richters Schadsoftware, sogenannte Staatstrojaner, auf Handys und Computer von Verdächtigen aufspielen dürfen. Mit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) sollen Nachrichten schon im Rechner des Absenders abgefangen werden, bevor sie verschlüsselt werden. Dies soll künftig nicht nur zur Terrorabwehr, sondern auch bei Straftaten wie Mord, Totschlag, Steuerhinterziehung oder Geldfälschung eingesetzt werden. Bürgerrechtler fürchten einen massiven Eingriff in die Grundrechte. "Kurz vor Ende der Legislaturperiode startet die Bundesregierung ihren finalen Angriff auf die Bürgerrechte", erklärten die Grünen-Politiker Konstantin von Notz und Hans-Christian Ströbele. Die IT-Infrastruktur insgesamt werde massiv geschwächt, da Sicherheitslücken bewusst offen gehalten würden.
Quelle >>>Zitat
EU will Pflicht-Denunziation bei Steuer
19.06.2017
Die Europäische Kommission will Rechtsanwälte, Banker und Wirtschaftsprüfer dazu verpflichten, sich am Kampf gegen Steuerflucht umfassend zu beteiligen: Sie sollen den Finanzbehörden "potenziell aggressive" Steuerdeals melden, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Montagsausgabe) unter Berufung auf einen Gesetzesentwurf, den die Brüsseler Behörde am Mittwoch präsentieren will.
[...]
Ziel sei es, dass die Finanzbehörden der EU-Staaten Informationen über Steuervermeidungsstrategien bereits bekommen bevor diese in Kraft treten. Dafür müssten die mit den Vorhaben befassten Personen die Behörden frühzeitig über fragwürdige Steuerdeals in Kenntnis setzen.
Stimmen die EU-Staaten und das Europaparlament dem Gesetzesvorschlag der Brüsseler Behörde zu, wären Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und all jene, die mit "potenziell aggressiven Steuerabsprachen" zu tun haben, künftig gesetzlich dazu verpflichtet. Tun sie das nicht, verstießen sie gegen EU-Recht und machten sich damit strafbar. Die Finanzbehörden der Mitgliedsstaaten wären wiederum angehalten, im Zuge des automatischen Informationsaustausches EU-weit Daten und Erkenntnisse zu teilen.
So könnten illegale Steuerabsprachen, die gleich mehrere Länder betreffen, leichter auffliegen. Der finanzpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Sven Giegold, begrüßt die Richtlinie der EU-Kommission. "Die Mitgliedsstaaten müssen den Vorschlag so schnell wie möglich umsetzen", fordert der Politiker. "Sie können jetzt beweisen, ob sie ernsthafte Konsequenzen aus den Skandalen ziehen wollen, welche die Panama Papers aufgedeckt haben."
Kritik an dem Brüsseler Gesetzesvorhaben dürfte insbesondere von Rechtsanwälten kommen. Viele von ihnen werden sich wohl auch künftig auf ihre anwaltliche Schweigepflicht berufen wollen.
Fraglich ist zudem, ob ausgerechnet jene Vermittler die Finanzbehörden über illegale Offshore-Konstrukte informieren, die sie selbst geschaffen haben - und an denen sie gut verdienen. Der entscheidende Unterschied wäre jedoch: Sie machten sich damit künftig strafbar.
Farbliche Hervorhebung und Formatänderung innerhalb der Zitate durch mich.Zitat
Bundestag stoppt Staatshilfen für verfassungsfeindliche Parteien
22.06.2017
Der Bundestag hat am Donnerstag eine Grundgesetzänderung beschlossen, mit der verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden sollen. Die Änderung erhielt die dafür nötige Zweidrittelmehrheit. Der Ausschluss von den Staatshilfen gilt auch für mögliche Ersatzparteien. Auch steuerliche Vorteile sollen wegfallen. Hintergrund ist der das Scheitern des NPD-Verbots vor dem Bundesverfassungsgericht im Januar. [...] Als Alternative nannte Karlsruhe einen Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung. Derzeit erhält die Partei Staatshilfen in Höhe von mehr als einer Million Euro pro Jahr.
scheinbar bin ich nicht der Einzige der zu der Schlussfolgerung kommt!Was hier und heute passiert ist ein Putsch!
Wollen die Bürger das abschaffen wird es nur noch mit Gewalt gehen, das bedeutet langfristig Bürgerkrieg!
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.Zitat
Leben wie Macron in Frankreich - mit Volldampf in die westeuropäische Schein-Demokratie
Donnerstag, 22. Juni 2017
Warnungen vor dem Zerfall der EU sind wohlfeil. Warum sollte deshalb nicht die jüngste Warnung vom frisch gewählten Präsidenten der Französischen Republik, Herrn Macron, kommen
[...]Es scheint völlig ausgeschlossen zu sein, diese Amtsinhaber mit den verfassungsmäßig vorgesehenen Methoden aus dem Amt zu entfernen, wenn sie die verfassungsmäßige Struktur des eigenen Landes oder die Grundlagen des europäischen Zusammenlebens außer Kraft gesetzt hatten. Ein Musterbeispiel dafür ist die deutsche Bundeskanzlerin Merkel. Die eigenmächtigen Entscheidungen über die millionenfache Migration nach Deutschland und Europa sind nur mit den Worten des Ministerpräsidenten Horst Seehofer aus München von "Unrechtsstaat" bis hin zum staatlichen Kontrollverlust, wie es in Zeiten des internationalen Terrorismus andere beschrieben haben, zu klassifizieren. Konsequenzen für diesen "Putsch von oben"? Selbst die Aufgabe des eigenen Heimatlandes scheint zwischen Rostock und Überlingen die wenigsten Menschen zu stören.[...]
Zitat
Zitat:
"Unsere Zensurpolitik im Internet ist keineswegs gegen die Meinungsfreiheit gerichtet, sondern sie dient lediglich dazu, die Bürger dazu zu erziehen, daß diese ihre Gedankengänge in die Richtung projezieren, welche auch den staatl. Richtlinien entspricht."
Heiko Maas, Berlin, am 16.o9.2o15
Zitat
Digitalwirtschaft droht mit Klage gegen Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Berlin– Der Verband der Internetwirtschaft (Eco) hält die Änderungen am sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) für unzureichend: „Die von zahlreichen Kritikern ebenso wie von uns erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken, ob der Bund über die nötige Kompetenz zu einem solchen Gesetz überhaupt verfügt, bestehen nach wie vor“.
„Es ist davon auszugehen, dass diese Fragestellungen gerichtlich geklärt werden müssen.“ Nach Kritik an dem geplanten Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet hatten sich Union und SPD auf mehrere Änderungen verständigt.
Das Vorhaben soll am Dienstag im Rechtsausschuss beschlossen und noch in dieser Woche verabschiedet werden. Unter anderem sollen Plattformbetreiber in rechtlich schwierigen Fällen nicht immer selbst über Löschungen entscheiden müssen. Sie sollen Beschwerden auch an eine neu zu schaffende Stelle abgeben können.
Dem nunmehr erneut überarbeiteten Entwurf zum NetzDG sei „deutlich anzumerken, dass es sich um ein primär politisch motiviertes Gesetz handelt“, sagte Süme.
„Die Bundesregierung hat offensichtlich wenig Zeit in einen sorgfältig ausgearbeiteten Entwurf gesteckt, da sie das Gesetzgebungsverfahren unbedingt trotz erheblicher Kritik noch vor Ende der Legislaturperiode verabschieden lassen will.“ Der Entwurf weise aber „keinen substanziellen Unterschied zur vorigen Version auf und ist daher weiterhin abzulehnen“.
„Wir kritisieren insbesondere den immer noch unklaren Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs sowie die 24-Stunden-Löschfrist für offensichtlich rechtswidrige Fälle, da die Frage nach der Offensichtlichkeit weiterhin zu komplex ist, als kurzerhand so festgeschrieben zu werden.“ Positiv sei indes, dass der Bedeutung von Beschwerdestellen bei der Bekämpfung rechtswidriger Internetinhalte Rechnung getragen werde.
Zitat
Eilmeldung: Bundestag beerdigt Meinungsfreiheit – JouWatch-Anwälte prüfen Verfassungsbeschwerde!
Sie hatten es ziemlich eilig, um Heiko Maas noch ein Abschiedsgeschenk zu machen: Ab sofort ist in Deutschland das „Hassen“ verboten, gibt es nur noch für genehme Meinungen die Freiheit:
„Der Bundestag hat am Freitag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen das umstrittene Gesetz zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet beschlossen. Mit dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz sollen Internetkonzerne wie Facebook und Twitter dazu verpflichtet werden, binnen 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde Beiträge zu löschen. Bei weniger eindeutigen Fällen ist eine Frist von einer Woche vorgesehen.
Bei systematischen Verstößen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Kritiker fürchten, die Betreiber der Netzwerke könnten Beiträge im Zweifelsfall eher löschen und fürchten Einschnitte bei der Meinungsfreiheit. Auch von den Internetfirmen kommt Kritik.
Ein Sieg für die nordkoreanische Fraktion im Bundestag, denn nun entscheiden irgendwelche linken Spinner, wer sich über was wie im Netz äußern darf.
Doch so leicht lassen wir uns den Mund nicht verbieten: Die JouWatch-Anwälte prüfen eine Verfassungsbeschwerde. RA Sascha Giller:
Noch ein Tipp: Da Facebook mit Sicherheit im vorauseilendem Gehorsam bereits jetzt mit der Massen-Löschung von Kommentaren und Account-Sperrungen anfängt: Auf JouWatch darf weiterhin frei gemeint werden!
„Obwohl der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, der UN-Sonderbotschafter David Kayes und unzählige Sachverständige das Gesetz als Zensurvorhaben entlarvten und ablehnen, wurde heute das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ohne große Diskussion im Bundestag durchgewunken.
Das ist ein schwarzer Tag für das freiheitliche Deutschland und die Meinungsfreiheit in diesem Land. Dem Überwachungsstaat sind nun keine Grenzen mehr gesetzt.
Facebook hatte sicher kein Problem die Daten der blauäugigen Frau herauszugeben!Zitat
[...]Immer mehr Menschen müssen wegen Kommentare auf Facebook Geldstrafen zahlen, wenn es sich dabei um sogenannte Hasskommentare handelt. Doch das ist für Heiko Maas noch nicht genug. Sogar das Klicken auf „Teilen“ kann hart bestraft werden.
Eine 62-jährigen Frau aus Berlin wurde für „üble Hetze gegen Flüchtlinge im Internet“ zur Zahlung von 1.350 Euro verurteilt. Außerdem sperrte Facebook ihren Account und ihre Wohnung wurde von der Polizei durchsucht. Angeblich hatte sie nur ein Bild geteilt mit der Frage „Wie finden Sie Flüchtlinge„.[...]