Man sollte das Kopfgeldjäger – Prinzip auch auf Politiker ausdehnen dann hätte das Abnicken gegen das Volk auch bald ein Ende.
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Treibjagd beginnt: Islands Regierung setzt Kopfgeldjäger auf kriminelle Bankster an
Juli 18, 2012
Dass Island in der Finanzkrise andere Wege als seine
Nachbarn in der Europäischen Union geht, zeigt sich nicht nur daran,
dass man die Großbanken des Landes einfach kollabieren ließ. Wer in der
Bankenwelt an dem vor dem Zusammenbruch aufgeblasenen Ponzi-System
beteiligt war, hat nun sicherlich Grund, den Kopf einzuziehen oder
schlichtweg abzuhauen. Denn die Regierung hat nun einen Kopfgeldjäger
auf die betreffenden Bankster angesetzt, die das Land in seine
schlimmste Wirtschaftskrise in der Historie hinein manövrierten.
Die Samdhandschuhe fliegen jetzt in die Ecke: Island geht mit bestem
Beispiel voran, um kriminelle Bankster und Politiker dingfest zu machen[...]
"Für die anderen ist das Parlament zuständig." Selten so gelacht!
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[...]
Bürger denunzieren alle und jeden
Bürger denunzierten vom Bürgermeister bis zum Minister alle, deren Wohlstand ihnen suspekt
erschien. Schon im Mai verkündete die SDOE, dass sie nunmehr gegen gut 500 "politische Persönlichkeiten" ermittle – wohlgemerkt nur gegen solche, die nicht den Schutz der parlamentarischen Immunität genießen. Für die anderen ist das Parlament zuständig. Jetzt, zwei Monate später, sind es schon 1000. Fünf ehemalige Minister und mehrere Parlamentsabgeordnete seien darunter.[...]
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[...]
Washington/New York. Drei ehemalige Mitarbeiter der Schweizer Großbank UBS haben den amerikanischen Staat betrogen und müssen dafür nun mit hohen Gefängnisstrafen rechnen. Geschworene in New York sahen es am Freitag als erwiesen an, dass die Banker bei einem Komplott mitgemacht haben, um US-Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen bei Anleihegeschäften über den Tisch zu ziehen. Die Jury verurteilte das Trio wegen Betrugs in mehreren Fällen. Die drei hätten ihr Spiel über Jahre getrieben und Kommunen im ganzen Land um ihr Geld gebracht, erklärte Scott Hammond vom Justizministerium in Washington. Über die Strafe wird wie bei US-Verfahren üblich zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Es drohen je nach Schwere der Schuld bis zu 30 Jahre Gefängnis oder sogar mehr sowie Geldstrafen bis in den Millionenbereich. Eine ganze Gruppe an Mitarbeitern aus verschiedenen Finanzhäusern hatten das Bieterverfahren manipuliert, mit denen Kommunen die beste Geldanlage finden sollten. Der Skandal um das sogenannte „bid rigging“ erschüttert die US-Bankenszene seit Jahren. 20 Personen sind angeklagt worden, von denen nach Angaben des Justizministerium bereits 19 inklusive der Ex-UBS - Banker verurteilt wurden oder gestanden haben.[...]
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[...] Im Falle der UBS-Banker liefen die Betrügereien nach Ansicht der Ankläger von wenigstens März 2001 bis November 2006. Mindestens 26 Gebote für Geldanlagen wurden demnach manipuliert. Die UBS selbst hatte sich im Mai 2011 auf einen Vergleich mit den US-Behörden geeinigt und zahlte 160 Millionen Dollar, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen. Die Bank of America zahlte 137 Millionen Dollar, Wells Fargo 37 Millionen Dollar.
Ich vermute mal das die US Rechtsprechung ähnliches vorsieht aber wie ihr seht sind gerade US Wahlen und da macht es sich gut eine meiner Meinung nach auch nicht mehr vorhandene Rechtsstattlichkeit weiter dem Wahlvieh vorzutäuschen.
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§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines
anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder
durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum
erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von
sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in
der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder
als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung
von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust
großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die
fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die
Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall
vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von
bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder
teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht
hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder
schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur
fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Die §§ 43a und 73d
sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die
sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.