Man sieht wieder einmal wie "unsere Medien" berichten!
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[...]Der Leiter der NPD-Rechtsabteilung, Frank Schwerdt, heute in Berlin: „Die Münchner Richter haben die Urabstimmung in der DVU bemängelt. Sie haben leider nicht konkret gesagt, was denn da zu bemängeln ist. Das aber wird in der mündlichen Verhandlung ausführlich geklärt werden, die stattfinden muß, weil gegen die Entscheidung von gestern Rechtsmittel eingelegt werden wird. Dabei wird auch thematisiert werden müssen, daß der Abschluß des Verschmelzungsvertrages, den die Prozeßgegner verhindern wollen, längst erfolgt ist, so daß sich uns der Sinn des Prozesses bislang nicht erschließt. [...]
Der NPD sollte diesbezüglich geraten werden die vier Landesvorsitzenden auf ihre Gesinnung und Nebenerwerbsquellen zu überprüfen, wenn dies noch nicht geschehen sein sollte und sich von so etwas zu trennen!
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[...]Die vier klagenden Landesvorsitzenden hätten allen Grund gehabt, auf dem Parteitag der DVU in Kirchheim ihre Argumente vorzubringen. Sie haben das nicht getan. Sie haben dem Gericht auch nicht dargelegt, ob und in welcher Form sie von ihren Landesverbänden beziehungsweise ihren Vorständen zu ihrem Schritt ermächtigt wurden. Auch diese Frage wird in der mündlichen Verhandlung zu klären sein.“ […]
Wieso treten nicht alle aus der DVU aus und treten in die NPD ein? Anschließend wird die DVU aufgelöst. Das wäre doch einfacher, eine spätere Satzungsänderung geht doch auch schnell.........daß der Abschluß des Verschmelzungsvertrages, den die Prozeßgegner verhindern wollen........
um so größer etwas wird um so weniger lassen sich einfache schnelle schlichte Lösungen umsetzen!Wieso treten nicht alle aus der DVU aus und treten in die NPD ein? Anschließend wird die DVU aufgelöst. Das wäre doch einfacher, eine spätere Satzungsänderung geht doch auch schnell.
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Aufgrund des bereits am 29.12.2010 von den Parteivorsitzenden Voigt und Faust unterzeichneten Verschmelzungsvertrages wurde im Verhandlungstermin die Hauptsache von den Prozessparteien übereinstimmend für erledigt erklärt. Damit ist eine zunächst am 25.01.2011 vom Landgericht München erlassene einstweilige Verfügung hinfällig geworden.
Ein Vergleichsvorschlag des Gerichts sieht nun vor, dass die Fusionsgegner der DVU ihre Anträge zurücknehmen und beide Parteien auf das Stellen von Kostenanträgen verzichten. Beide Prozessparteien haben bis zum 24.05.2011 Gelegenheit, sich zu diesem gerichtlichen Vergleichsvorschlag zu äußern.
Berlin, den 16. Mai 2011
Frank Schwerdt
Leiter der Rechtsabteilung
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Thuathasonn« (17. Mai 2011, 15:34)