Lieber uebender,
wie
wir wissen und auch jener BRD-Richter ausführte - der im übrigen ein guter Freund von Kirsten Heisig gewesen sein soll - sind entsprechende Gesetze vorhanden, diese müßten halt nur angewandt werden". Ergänzen möchte ich noch, die Gesetze müßten für alle gleich gelten und nicht, wie derzeit praktiziert, bestimmte Nationalitäten mit Nachsicht behandelt werden, während junge Deutsche gern mit dem Attribut rechtsradikal belegt werden und der Staatsdoktrin folgend, wesentlich härter bestraft werden.
Wie du selbst schreibst: "jeder weiß was dahinter steckt." und wo kein Wille ist, ist auch kein Weg. Erschwerend kommt im Strafrecht hinzu, daß in der BRD Geborene, gleich welcher Nationalität, automatisch die "deutsche Staatsangehörigkeit" zuerkannt bekommen und somit als "Deutsche" (im Sinne des BRD-Gesetzes) ausgewiesen werden müßten. Das dies grundsätzlich fast unmöglich ist, wurde von den BRD-Organen bewußt in Kauf genommen und die damit verbundene Diskussion kann man deshalb durchaus als scheinheilig bezeichnen.
Siehe auch:
Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG der BRD >>>
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Hier der Verweis zur Pressemeldung:
Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung trotz Verlust der Unionsbürgerschaft (BVerwG 5 C 12.10 - Urteil vom 11. November 2010)
>>>
M.k.G., U-34