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"wegen Betreuung von Familienangehörigen, Schwangerschaft, einer schweren Krankheit oder auch Arbeitsaufnahme", sagte die Sprecherin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Rochsana Soraya, in Nürnberg. "In einzelnen Fällen kann es auch an mangelnder Motivation liegen."
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Hier ergeben sich für mich ja eindeutige Abweichungen, aber vielleicht versteht man unter ALLE nicht gleich auch Deutsche... . Bei uns würden sie sofort die Zahlungen stoppen, so ist das eben in einer GmbH mit der Gleichberechtigung. Es stinkt zum Himmel.
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(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sven« (19. Oktober 2010, 16:07)
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Ich glaube kaum, daß auch nur einer dieser guten Gründe bei einem Bürger ohne Migrationshintergund Beachtung finden würde, wenn dieser einer Vorladung beim Arbeitsamt oder anderen sogenannten sozialen Einrichtungen nicht nachkommt.