Benutzerinformationen überspringen
Profi
Registrierungsdatum: 21. August 2009
Wohnort: Deutsches Reich/Ostmark
Beruf: Künstler
Hobbys: Philosophie, Kunst
Der Muslim wird auf die Fahne und die österreichische Verfassung schwören – und das wird ihm der Taqyya wegen herzlich egal sein – er wird an seinen Zielen festhalten.Zitat
»Der Koran erlaubt in Notsituationen die Verheimlichung oder gar Verleugnung des Glaubens – solange man innerlich am Glauben festhält (Sure 16, Vers 106), die vordergründige Freundschaft mit Feinden des Islams (Sure 3, Vers 2 und den Genuss verbotener Speisen (Sure 6, Vers 119). Die Koranverse, die Taqiyya erlauben, werden von der Tafsir-Wissenschaft in Verbindung gebracht mit dem Fall des Ammār b. Yāsir, der gezwungen worden war, Götzen zu verehren.
Überliefert wurde der Fall zweier muslimischer Gefangener des „falschen Propheten“ Musailima, von denen einer den Märtyrertod wählte, der andere aber sein Leben rettete, indem er vorgab, dem Gegenpropheten zu huldigen.« Quelle: Wikipedia
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Susi« (27. Oktober 2009, 07:07)
Benutzerinformationen überspringen
Profi
Registrierungsdatum: 21. August 2009
Wohnort: Deutsches Reich/Ostmark
Beruf: Künstler
Hobbys: Philosophie, Kunst
Zitat
nun ob Tagyya oder christliche Buße, was ist da der Unterschied?
Zitat
... die im Koran ausdrücklich erlaubte und gebotene "Taqyya", "die Lüge zur Erzielung von Vorteilen" [...]
Talmud :
Baba bathra 54b:
Die Güter der Nichtjuden gleichen der Wüste, sie sind ein herrenloses Gut und jeder, der zuerst von ihnen Besitz nimmt, erwirbt sie.
Baba kamma 113a:
Dem Juden ist es erlaubt, zum Nichtjuden zu gehen, diesen zu täuschen und mit ihm Handel zu treiben, ihn zu hintergehen und sein Geld zu nehmen. Denn das Vermögen des Nichtjuden ist als Gemeineigentum anzusehen und es gehört dem ersten Juden, der es sich sichern kann."
http://forum.oekotest.de/cgi-bin/YaBB.pl?num=1167905056/20