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Registrierungsdatum: 23. August 2008
Wohnort: Deutsches Reich
Hobbys: Wewelsburg, Externsteine, schwarze (dunkle) Sonne
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Registrierungsdatum: 10. Mai 2008
Wohnort: Berlin
Beruf: Angabe erfolgt evtl. zu einem späteren Zeitpunkt
Hobbys: Familie,Sport, Terraristik, Germanisch/Deutsche Geschichte, Nachdenken
Quelle: http://www.spd-fraktion-rostock.de/Anfra…g/sn0219-08.htm
Zitat
"Durch die Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nicht außer Kraft getreten. Auf den Inhalt der Stellungnahme 0211/08-SN zur Anfrage 0119/08-AM wird Bezug genommen.
Ergänzend hierzu wird darauf hingewiesen , daß ein "Einführungsgesetz" ein Gesetz ist, das i.d.R. gleichzeitig mit der umfassenden Neuregelung eines größeren Rechtsgebietes erlassen wird. Es regelt insbesondere das Verhältnis des neuen Rechts zum alten Recht und auch das Verhältnis des Bundes- zum Landesrecht. Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten hat aber nicht das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in Kraft gesetzt, es quasi ins Rechtsleben "eingeführt". Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist vielmehr gemäß § 135 des Gesetzes selbst am 1. Oktober 1968 in Kraft getreten. Die Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten berührt also die Wirksamkeit des OWiG nicht. Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten konnte rund 37 Jahre nach seinem Inkraftreten insgesamt aufgehoben werden, da für die darin noch enthaltenen Regelungen kein praktischer Bedarf mehr bestand.
Der räumliche Geltungsbereich des OWiG ist in § 5 des Gesetes geregelt."