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„Zeitungszeugen“
„Der Völkische Beobachter“ und „Der Angriff“ dürfen nachgedruckt werden
Das historische Magazin „Zeitungszeugen“ darf vor 1939 erschienene Ausgaben der NS-Blätter „Der Völkische Beobachter“ und „Der Angriff“ als Faksimile-Ausgaben nachdrucken. Der Freistaat Bayern unterlag vor Gericht teilweise mit dem Antrag, das Magazin zu verbieten.
Vor 1939 erschienene Ausgaben der NS-Blätter „Der Völkische Beobachter“ und „Der Angriff“ dürfen nachgedruckt werden. Die Urheberrechte an den von Adolf Hitler und Joseph Goebbels herausgegebenen Zeitungen, mit denen der Freistaat Bayern den Nachdruck bisher verboten habe, seien abgelaufen, erklärte das Landgericht München am Mittwoch. Damit unterlag Bayern vor Gericht teilweise mit dem Antrag, dem historischen Magazin „Zeitungszeugen“ Faksimile-Ausgaben von NS-Blättern zu verbieten.
Nur für die Ausgaben ab 1939 sprach das Gericht dem Freistaat ein Verbotsrecht zu. Für die in den Jahren vorher erschienenen NS-Zeitungen habe Bayern keine Urheberrechte. .........
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Wo kann man diese Zeitung und vieleicht die schon erschienenen bekommen? ich habe sie nirgends gesehen.
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Auf Nachdrucke von Ausgaben, die nach dem 1. Januar 1939 erschienen sind, müsse der Verlag hingegen verzichten.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kleine_Heidin« (27. März 2009, 13:15)
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