Zitat
...Bei einer solchen Dimension müssten so viele Zeugen vernommen und psychologische und psychiatrische Gutachter gehört werden, dass eine Beschleunigung kaum möglich sei...
Benutzerinformationen überspringen
Ave et Victoria
Benutzerinformationen überspringen
Schüler
Registrierungsdatum: 15. März 2008
Wohnort: Brandenburg
Beruf: Maurerin
Hobbys: Lernen, am PC sitzen und mit Freunden treffen
Danksagungen: 1
http://www.welt.de/politik/article213787…n-Pruegler.htmlZitat
...Der Alkohol- und Drogenkonsum sowie die öffentlich gezeigte Reue der Angeklagten könnten sich unter Umständen mildernd auf das Strafmaß auswirken...
http://www.netzeitung.de/vermischtes/1070777.htmlZitat
...Die von Überwachungskameras aufgezeichneten Bewegungen sprächen gegen die Angabe der Angeklagten, sie wären «total dicht» gewesen. Sie hätten sich völlig normal bewegt. Serkan A. konnte «auf einem Bein stehen und sich den Schnürsenkel binden», und Spyridon L. habe «in einer präzisen Bewegung Anlauf genommen und gekickt», sagte die Gutachterin.
http://www.haz.de/newsroom/weltimspiegel…l/art699,622655Zitat
...Nach einer Bewährungsstrafe war Serkan A. erst wenige Wochen vor dem Überfall aus einer Entzugsklinik geflüchtet...
http://www.netzeitung.de/vermischtes/1070777.htmlZitat
...Außerdem sei das Opfer auch wieder «fit und gut beeinander», betonte Rechtsanwalt Florian Wurtinger...Es sei auch «nicht geschickt gewesen, die beiden offensichtlich Betrunkenen nach der barschen Art des Herrn Oberlehrers» zurechtzuweisen, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Kreuzer...
http://www.welt.de/politik/article213787…n-Pruegler.htmlZitat
... Eine Verurteilung führt aber nicht automatisch zu einer Ausweisung. Vielmehr muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, formulierte der Europäische Gerichtshof. Klaus Sieveking, Professor für Ausländerrecht an der Universität Bremen, sieht das in diesem Falle nicht erfüllt. Wenn eine Ausweisung erfolgen sollte, kann sie auf keinen Fall von Dauer sein, sagt Sieveking.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »U-34« (30. Juli 2008, 19:35)
Benutzerinformationen überspringen
Kaleu
Registrierungsdatum: 1. September 2007
Wohnort: Mitteldeutschland
Beruf: Informatiker
Hobbys: Politik; Lesen, Alte Dinge sammeln, Haus bauen uvm.
Danksagungen: 433
Zitat
Die Staatsanwaltschaft hat für den gewalttätigen Überfall auf einen Rentner in einer Münchner U-Bahn-Station zwölf und neun Jahre Haft gefordert. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass die Schläger ihr Opfer töten wollten.
Wegen versuchten Mordes plädierte die Anklage am Freitag auf zwölf Jahre Gefängnis für den 21-jährigen Serkan A. und neun Jahre Jugendstrafe für den zur Tatzeit 17 Jahre alten Spyridon L.
Sie hatten einen 76-Jährigen pensionierten Schulrektor kurz vor Weihnachten mit Tritten gegen den Kopf lebensgefährlich verletzt, nachdem er sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn hingewiesen hatte. Der von einer Überwachungskamera aufgezeichnete Überfall hatte eine bundesweite Debatte über Jugendkriminalität ausgelöst.
„Sie haben ihr Opfer heimtückisch zu töten versucht“, sagte Staatsanwalt Laurent Lafleur in seinem Schlussplädoyer. „Den Satz ´In der U-Bahn wird nicht geraucht´ sollte Hubert N. mit dem Leben bezahlen“. Die Entschuldigung der Angeklagten bei ihrem Opfer sei nicht überzeugend, ihre Reue sei eher Selbstmitleid. Dass sie volltrunken gewesen seien, hätten Zeugen und Mediziner als Schutzbehauptung widerlegt.
Die beiden vorbelasteten Täter hätten den alten Mann zunächst als „Scheiß Deutscher, Schwein, deutsches Arschloch“ beschimpft und bespuckt. Später hätten sie den ahnungslosen 76-Jährigen auf dem Weg zum Ausgang von hinten niedergeschlagen und zwölf Mal mit aller Gewalt auf ihn eingeprügelt und gegen seinen Kopf getreten, um ihn zu töten.
Spyridon L. habe dem wehrlos am Boden liegenden Opfer „mit vollster Wucht nach Art eines Fußballers ins Gesicht“ getreten. Das Überwachungsvideo zeige die ganze Brutalität und Grausamkeit des Angriffs, sagte Lafleur. Dass das Opfer mit einem dreifachen Schädelbruch und einer lebensgefährlichen Hirnblutung überlebt habe, sei reiner Zufall gewesen. „Ein Menschenleben für den Hinweis auf ein Rauchverbot“, sagte der Staatsanwalt. Die harte Jugend der Angeklagten und ihr Abbruch von Schule und Ausbildung sei strafmildernd, aber keine Entschuldigung für die Tat.
Gutachter sehen hohes Aggressionspotenzial
Gutachter bescheinigten beiden Angeklagten volle Schuldfähigkeit und eine starke Neigung zu ungehemmter Aggression. Sie seien sehr ichbezogen und impulsiv und könnten Regeln nur schwer akzeptieren, sagte der Psychologe Günther Lauber. Von Serkan A. seien auch in Zukunft ähnliche Taten zu erwarten. Er sei „für eine Therapie schwer zugänglich“ und „sehr veränderungsresistent“.
Der Psychiater Franz-Josef Freisleder forderte das Gericht auf, von einer lebenslangen Strafe abzusehen und „den Rest von Entwicklungsmöglichkeit zu nutzen“. Eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft sei nicht ganz auszuschließen. Spyridon L. sollte in Haft eine Therapie absolvieren.
Ärztin bezweifelt Trunkenheit bei Überfall
Bei dem Überfall waren die beiden jungen Männer nach Angaben einer Rechtsmedizinerin nicht volltrunken. Die von Überwachungskameras aufgezeichneten Bewegungen sprächen gegen die Angabe der Angeklagten, sie wären „total dicht“ gewesen, sagte die Ärztin. Spyridon L. habe sich sowohl auf dem U-Bahnsteig wie auch bei seinem Überfall „völlig normal bewegt“.
Er habe „in einer präzisen Bewegung Anlauf genommen und gekickt“, sagte die Gutachterin. Auch bei Serkan A. seien keinerlei Gang- oder Standunsicherheiten zu erkennen. Dass er während des Überfalls „auf einem Bein stehen und sich den Schnürsenkel binden“ konnte, spreche gegen eine hohe Alkoholisierung.
Benutzerinformationen überspringen
Kaleu
Registrierungsdatum: 1. September 2007
Wohnort: Mitteldeutschland
Beruf: Informatiker
Hobbys: Politik; Lesen, Alte Dinge sammeln, Haus bauen uvm.
Danksagungen: 433
Zitat
Der 21 Jahre alte Türke Serkan A. wurde vor der Jugendkammer des Landgerichts München I zwölf Jahren Haft verurteilt, der 18-jährige Grieche Spyridon L. erhielt achteinhalb Jahre Jugendstrafe.
Zitat
Er ist in Deutschland geboren und aufgewachsen – und beging dann eine grausame Tat, die für Aufsehen sorgte. Gerne würde die Gesellschaft den verurteilten Deutsch-Türken abschieben – doch das ist so einfach nicht.
Die Münchner U-Bahn-Schläger können nicht sofort abgeschoben werden. Die Urteile seien noch nicht rechtskräftig und auch nach einer Verurteilung müssten die Täter einen Teil ihrer Strafen in Deutschland verbüßen, teilte das Münchner Kreisverwaltungsreferat mit, das für eine Ausweisung zuständig ist.
Es könne erst entschieden werden, wenn die Urteile rechtskräftig seien, sagte Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle am Dienstag. Es sei aber zu erwarten, dass Berufung und Revision gegen die Urteile eingelegt würden.
weiterlesen
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kleine_Heidin« (8. Juli 2008, 18:51)
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=717444Zitat
Laut dem Verteidiger von Serkan A. sei dieser "verzweifelt" und drohe damit, sich seine Pulsadern aufzuschneiden. Er könne nicht verstehen, wieso er eine höhere Haftstrafe bekam. Serkan A. sitzt zur Zeit in der JVA Stadelheim.
Der stellvertretende Anstaltsleiter gab bekannt, dass die Beamten nun schärfer auf Serkan A. achten. Dazu wird auch vor und nach Mitternacht in die Zellen gesehen.
Im Dezember letzten Jahres hatten er und Spyridon L. einen Rentner wegen eines nichtigen Grundes zusammengeschlagen.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »U-34« (30. Juli 2008, 19:53)
QuelleZitat
Nach der Verurteilung der beiden Münchner U-Bahn-Schläger zu hohen Haftstrafen hat auch die Verteidigung des zweiten Angeklagten Rechtsmittel eingelegt. Der Anwalt Michael Gallus teilte am Donnerstag mit, er habe Revision für seinen Mandanten Serkan A. eingereicht.
Zitat
Nach dem Urteil gegen die Münchner U-Bahn-Schläger ist zwischen Union und SPD ein Streit über die von Bayern angekündigte Abschiebung der beiden Täter entbrannt. Mehrere SPD-Politiker warfen der CSU Populismus vor. SPD-Präsidiumsmitglied Ralf Stegner sagte, die CSU wolle nur ihre Chancen bei der Landtagswahl verbessern. «Einzelfälle dürfen nicht missbraucht werden, um Stimmung in der Öffentlichkeit zu machen», sagte der schleswig-holsteinische SPD-Chef der «Berliner Zeitung».