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1

Donnerstag, 17. April 2008, 07:16

Prozess gegen die beiden U-Bahn-Schläger frühestens im Juni

Zitat

...Bei einer solchen Dimension müssten so viele Zeugen vernommen und psychologische und psychiatrische Gutachter gehört werden, dass eine Beschleunigung kaum möglich sei...

Quelle: sueddeutsche.de

Nach Monaten ist die Anklage wegen versuchten Mordes fertig.

Die Termine mit dem Psychiater für die Erstellung eines Gutachtens, hat der 20 jährige Türke bereits zum dritten Mal platzen lassen und das ganze damit verzögert, aber man würde ihm sicher auch noch eine vierte Chance geben. Und so vergeht die Zeit...


"Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenheit ihres Geistes und ihrer Sprache raubt."
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Ragnar

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2

Donnerstag, 17. April 2008, 07:55

Für Intensiv- und Wiederholungstäter darf es kein Pardon geben.
Es kann doch nicht sein, daß die Allgemeinheit in mehrfachem Maße von solchen Subjekten ausgenutzt und geschädigt wird.
Ab in die Heimat mit solchen Individuen - dort können sie sich mit der Polizei und der Justiz rumschlagen soviel sie wollen. Doch laut Amnesty International soll es in der Türkei beispielsweise ja nicht gerade gemütlich bei der Polizei sein. Da wäre so manche "Ghetto-Gangster" aus Deutschlands Straßen schnell ein ganz braver Junge.
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Samstag, 19. April 2008, 20:18

Da fragt man sich, was es da noch zu verhandeln gibt, die haben einen wehrlosen Mann mit mehreren Leuten angegriffen und noch auf ihn eingetreten als er auf dem Boden lag. Das ist mehr als feige und sicher nicht das erste Mal. In einem Prozess bekommen sie doch eine Strafe, die viel zu wenig ist, sicher stellen die dann fest, daß sie eine schwere Kindheit hatten und schon ist die Strafe noch geringer. Mit Sicherheit bekommen die eine Bewährungsstrafe und ein paar Arbeitsstunden. Mehr wird es nicht werden,. Ist doch immer so.
"Im Kampf für ein Europa der Vaterländer, Kulturen und Völker ohne Multikulturelle Gesellschaften!!!"

4

Freitag, 27. Juni 2008, 23:47

Hallo
so wie es aussieht versucht jetzt hier die Verteidigung der beiden Straftäter das alte Spiel den Straftatbestand umzudrehen.
Das Muster ist ja bekannt Täter werden zu Opfern gemacht und Opfer zu Tätern !

Zitat

...Der Alkohol- und Drogenkonsum sowie die öffentlich gezeigte Reue der Angeklagten könnten sich unter Umständen mildernd auf das Strafmaß auswirken...
http://www.welt.de/politik/article213787…n-Pruegler.html

Man kann es ja mal probieren ob man mit nicht zurechnungsfähig durch kommt oder ?
Nur etwas dumm das da eine Kamera lief die ganz andere Rückschlüsse auf den Zustand der beiden schließen lässt.

Zitat

...Die von Überwachungskameras aufgezeichneten Bewegungen sprächen gegen die Angabe der Angeklagten, sie wären «total dicht» gewesen. Sie hätten sich völlig normal bewegt. Serkan A. konnte «auf einem Bein stehen und sich den Schnürsenkel binden», und Spyridon L. habe «in einer präzisen Bewegung Anlauf genommen und gekickt», sagte die Gutachterin.
http://www.netzeitung.de/vermischtes/1070777.html

Zitat

...Nach einer Bewährungsstrafe war Serkan A. erst wenige Wochen vor dem Überfall aus einer Entzugsklinik geflüchtet...
http://www.haz.de/newsroom/weltimspiegel…l/art699,622655

Den hat keiner vermisst oder ?
Wenn der sich nicht freiwillig eingeliefert hat müsste der doch zu Fandung ausgeschrieben gewesen sein ?
Normal schaut man dann zu erst bei den Eltern und Freunden nach, wenn man denn sucht.

Ich erwarte mir hier persönlich kein "gerechtes" Urteil.
Zitate wie

Zitat

...Außerdem sei das Opfer auch wieder «fit und gut beeinander», betonte Rechtsanwalt Florian Wurtinger...Es sei auch «nicht geschickt gewesen, die beiden offensichtlich Betrunkenen nach der barschen Art des Herrn Oberlehrers» zurechtzuweisen, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Kreuzer...
http://www.netzeitung.de/vermischtes/1070777.html

zeigen doch sehr deutlich wie es ablaufen soll.
Es ist beschämend was da abläuft.

Zitat


... Eine Verurteilung führt aber nicht automatisch zu einer Ausweisung. Vielmehr muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, formulierte der Europäische Gerichtshof. Klaus Sieveking, Professor für Ausländerrecht an der Universität Bremen, sieht das in diesem Falle nicht erfüllt. Wenn eine Ausweisung erfolgen sollte, kann sie auf keinen Fall von Dauer sein, sagt Sieveking.
http://www.welt.de/politik/article213787…n-Pruegler.html

Willkommen in der EU :applaus: :ironie2:
MfG

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U-179

Kaleu

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5

Freitag, 4. Juli 2008, 04:40

U-Bahn-Schläger: Zwölf und neun Jahre Haft gefordert

Zitat

Die Staatsanwaltschaft hat für den gewalttätigen Überfall auf einen Rentner in einer Münchner U-Bahn-Station zwölf und neun Jahre Haft gefordert. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass die Schläger ihr Opfer töten wollten.

Wegen versuchten Mordes plädierte die Anklage am Freitag auf zwölf Jahre Gefängnis für den 21-jährigen Serkan A. und neun Jahre Jugendstrafe für den zur Tatzeit 17 Jahre alten Spyridon L.

Sie hatten einen 76-Jährigen pensionierten Schulrektor kurz vor Weihnachten mit Tritten gegen den Kopf lebensgefährlich verletzt, nachdem er sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn hingewiesen hatte. Der von einer Überwachungskamera aufgezeichnete Überfall hatte eine bundesweite Debatte über Jugendkriminalität ausgelöst.

„Sie haben ihr Opfer heimtückisch zu töten versucht“, sagte Staatsanwalt Laurent Lafleur in seinem Schlussplädoyer. „Den Satz ´In der U-Bahn wird nicht geraucht´ sollte Hubert N. mit dem Leben bezahlen“. Die Entschuldigung der Angeklagten bei ihrem Opfer sei nicht überzeugend, ihre Reue sei eher Selbstmitleid. Dass sie volltrunken gewesen seien, hätten Zeugen und Mediziner als Schutzbehauptung widerlegt.

Die beiden vorbelasteten Täter hätten den alten Mann zunächst als „Scheiß Deutscher, Schwein, deutsches Arschloch“ beschimpft und bespuckt. Später hätten sie den ahnungslosen 76-Jährigen auf dem Weg zum Ausgang von hinten niedergeschlagen und zwölf Mal mit aller Gewalt auf ihn eingeprügelt und gegen seinen Kopf getreten, um ihn zu töten.

Spyridon L. habe dem wehrlos am Boden liegenden Opfer „mit vollster Wucht nach Art eines Fußballers ins Gesicht“ getreten. Das Überwachungsvideo zeige die ganze Brutalität und Grausamkeit des Angriffs, sagte Lafleur. Dass das Opfer mit einem dreifachen Schädelbruch und einer lebensgefährlichen Hirnblutung überlebt habe, sei reiner Zufall gewesen. „Ein Menschenleben für den Hinweis auf ein Rauchverbot“, sagte der Staatsanwalt. Die harte Jugend der Angeklagten und ihr Abbruch von Schule und Ausbildung sei strafmildernd, aber keine Entschuldigung für die Tat.

Gutachter sehen hohes Aggressionspotenzial

Gutachter bescheinigten beiden Angeklagten volle Schuldfähigkeit und eine starke Neigung zu ungehemmter Aggression. Sie seien sehr ichbezogen und impulsiv und könnten Regeln nur schwer akzeptieren, sagte der Psychologe Günther Lauber. Von Serkan A. seien auch in Zukunft ähnliche Taten zu erwarten. Er sei „für eine Therapie schwer zugänglich“ und „sehr veränderungsresistent“.

Der Psychiater Franz-Josef Freisleder forderte das Gericht auf, von einer lebenslangen Strafe abzusehen und „den Rest von Entwicklungsmöglichkeit zu nutzen“. Eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft sei nicht ganz auszuschließen. Spyridon L. sollte in Haft eine Therapie absolvieren.

Ärztin bezweifelt Trunkenheit bei Überfall

Bei dem Überfall waren die beiden jungen Männer nach Angaben einer Rechtsmedizinerin nicht volltrunken. Die von Überwachungskameras aufgezeichneten Bewegungen sprächen gegen die Angabe der Angeklagten, sie wären „total dicht“ gewesen, sagte die Ärztin. Spyridon L. habe sich sowohl auf dem U-Bahnsteig wie auch bei seinem Überfall „völlig normal bewegt“.

Er habe „in einer präzisen Bewegung Anlauf genommen und gekickt“, sagte die Gutachterin. Auch bei Serkan A. seien keinerlei Gang- oder Standunsicherheiten zu erkennen. Dass er während des Überfalls „auf einem Bein stehen und sich den Schnürsenkel binden“ konnte, spreche gegen eine hohe Alkoholisierung.
Quelle:http://www.focus.de/panorama/diverses/u-…aid_314343.html

Ich bin jetzt echt mal gespannt, wie die Richter entscheiden.

Sollte es noch einen Rest von Rechtsstaatlichkeit in der BRD geben? Im Zweifelsfall eher nicht. Wenn die kulturbereichernden Verbrecher dennoch ein gerechtes Urteil erhalten sollten, daß auch in der Berufungsverhandlung bestätigt wird, dann nur weil der öffentliche Druck, insbesondere ausgelöst durch das nationale Lager, zu groß war!

Das würde Anlaß zur Hoffnung geben. Also verfolgen wir es weiter, sehr genau!

Abgesehen davon, diese und ähnliche Verbrecher haben großes Glück, denn ich dürfte nicht deren Richter sein, ich würde höher Strafen verhängen, als die von der Staatsanwaltschaft geforderten!

MkG.,
:dr:
U-179
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6

Freitag, 4. Juli 2008, 08:06

Hallo U-179

Ich denke auch, dass der Fall zu viel Staub aufgewirbelt hat, so dass man den nicht einfach untern Teppich kehren konnte. Die Systemmedien haben sich da einen Bärendienst erwiesen. Wundern würde es mich nicht, dass es den Richter davon abhalten sollte ein Antiaggressionstraining zu verhängen und gut ist's. Hatten wir doch vor kurzem schon einmal so ein skandalöses Urteil! Richter R.... X(, der scheute doch vor nichts zurück um schön im seichten Wasser mit zuschwimmen. Einfach nur ekelerregend diese Person! Nur als man dann seine Daten im Netz veröffentlichte reagierte er doch sehr ungehalten, musste dann aber eine Schlappe einstecken. :D So ein Urteil wäre dann wieder einmal ein Schlag für jeden Deutschen ins Gesicht aber wen interessiert es von denen schon ?

Die meisten Deutschen schlafen noch. Die Basis wehrt sich ja doch nicht, so deren Denken. Hoffen wir alle, dass sich das bald ändert, sonst haben wir kein DE Land mehr. Wenn sie da mal nicht falsch liegen, hoffen würde ich es ja.

Interessant finde ich die kleinen aber feinen Unterschiede zu meinen Quellen. Hier zeichnet sich doch klar eine Tendenz ab, wie es laufen soll. Die schon oben erwähnte Täter Opfer Geschichte von mir. Das Urteil wird wahrscheinlich eine Lachnummer, die aber eher für jeden Deutschen zum heulen ist. Wenn der alte Mann noch was gelernt hat, dann sicher wen er zu wählen hat! Richter dürfte ich auch nicht sein, ich würde nur noch im Schnellverfahren aburteilen. 8) Den Rest darfst Du Dir denken. ;)

PS: Du bist aber schon früh oder noch unterwegs! ;)

MfG


U-179

Kaleu

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7

Freitag, 4. Juli 2008, 14:50

Hallo Uebender,

ganz ausschließen wöllte ich es natürlich auch nicht, daß die BRD-Pseudo-Gutmenschen-Richter zu einem "gerechten" Urteil kommen, welches da lautet: Antiaggressionstraining, natürlich unter angemessener Berücksichtigung der terminlichen Befindlichkeiten der armen Täter. :ironie:

Wie gesagt, es gibt ja noch eine Menge Möglichkeiten, Tipps und Tricks für die kulturbereichernden Verbrecher um einer wirklich gerechten Strafe entgehen zu können. Vielleicht werden sie auch nur einfach ausgewiesen, um nach ein bis zwei Monaten Urlaub, als unbescholtene Bürger wieder einzureisen? Die BRD-Justiz ist ja inzwischen sehr einfallsreich geworden, wie wir alle wissen.

Also, schaun wir mal...

MkG.,
:dr:
U-179

Ns.: Unterwegs bin ich fast immer. Die gute alte Zeit, in der auch ich noch den Schlaf der Gerechten schlafen konnte, sind leider (oder besser zum Glück) vorbei! ;)
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8

Freitag, 4. Juli 2008, 15:52

Hallo U-179
da stimme ich Dir vollkommen zu.
Da werden sich schon wieder paar Gebärmaschienen finden die dann unsere Kultur wieder bereichern.
Im Gegensatz zu dem alten Mann, der fällt ja nur dem bankrotten Staat, den er mal mit aufgebaut hat, zur Last ! :kocht:
Unter den Voraussetzungen kann man die natürlich nicht einsperren ist doch klar, da sie sich ja gerade auf den Weg der Besserung befinden. :unten:
Kommt mir irgendwie bekannt vor !
Wir werden sehn was die uns präsentieren werden.
MfG

Saxonia

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9

Dienstag, 8. Juli 2008, 11:47

Die beiden Münchner U-Bahn-Schläger sind wegen versuchten Mordes zu hohen Haftstrafen verurteilt worden.

Zitat

Der 21 Jahre alte Türke Serkan A. wurde vor der Jugendkammer des Landgerichts München I zwölf Jahren Haft verurteilt, der 18-jährige Grieche Spyridon L. erhielt achteinhalb Jahre Jugendstrafe.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/316/184736/
www.infokrieg.tv

"Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben,
aber eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben
."


(V wie Vendetta)


10

Dienstag, 8. Juli 2008, 18:08

Hallo

Zitat

Er ist in Deutschland geboren und aufgewachsen – und beging dann eine grausame Tat, die für Aufsehen sorgte. Gerne würde die Gesellschaft den verurteilten Deutsch-Türken abschieben – doch das ist so einfach nicht.

Die Münchner U-Bahn-Schläger können nicht sofort abgeschoben werden. Die Urteile seien noch nicht rechtskräftig und auch nach einer Verurteilung müssten die Täter einen Teil ihrer Strafen in Deutschland verbüßen, teilte das Münchner Kreisverwaltungsreferat mit, das für eine Ausweisung zuständig ist.

Es könne erst entschieden werden, wenn die Urteile rechtskräftig seien, sagte Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle am Dienstag. Es sei aber zu erwarten, dass Berufung und Revision gegen die Urteile eingelegt würden.

weiterlesen


Toll nun können wir auch noch deren Aufenthalt im Knast bezahlen ! Alternative: Wir erlassen denen die Strafe oder wie ? Alles eine Lachnummer, eine Farce ! :kocht:

Wie U-179 es schon schrieb: "Also verfolgen wir es weiter, sehr genau!" Perfider geht es doch bald nicht mehr. :boese:

Herzlich willkommen in der neuen Welt namens EU !
MfG

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kleine_Heidin« (8. Juli 2008, 18:51)


11

Donnerstag, 10. Juli 2008, 14:06

U-Bahn-Schläger Serkan A. droht mit Selbstmord

Hallo

Zitat

Laut dem Verteidiger von Serkan A. sei dieser "verzweifelt" und drohe damit, sich seine Pulsadern aufzuschneiden. Er könne nicht verstehen, wieso er eine höhere Haftstrafe bekam. Serkan A. sitzt zur Zeit in der JVA Stadelheim.
Der stellvertretende Anstaltsleiter gab bekannt, dass die Beamten nun schärfer auf Serkan A. achten. Dazu wird auch vor und nach Mitternacht in die Zellen gesehen.
Im Dezember letzten Jahres hatten er und Spyridon L. einen Rentner wegen eines nichtigen Grundes zusammengeschlagen.
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=717444

Selbstmord ? :zens:

MfG

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »U-34« (30. Juli 2008, 19:53)


12

Freitag, 11. Juli 2008, 11:28

Anwälte beider Täter fechten Urteil an

Zitat

Nach der Verurteilung der beiden Münchner U-Bahn-Schläger zu hohen Haftstrafen hat auch die Verteidigung des zweiten Angeklagten Rechtsmittel eingelegt. Der Anwalt Michael Gallus teilte am Donnerstag mit, er habe Revision für seinen Mandanten Serkan A. eingereicht.
Quelle

Ich finde die Strafe sogar noch zu milde. Es war versuchter Mord gegen einen wehrlosen, alten Mann. Das Brutale und aggressive verhalten kann doch nicht aus dem Nichts kommen. Was wird morgen sein, wenn sie wieder auf freien Fuß kommen? Dann bleibt es nicht mehr "nur" bei versuchter Mord!?

SPD kritisiert Abschiebung der U-Bahn-Schläger

Zitat

Nach dem Urteil gegen die Münchner U-Bahn-Schläger ist zwischen Union und SPD ein Streit über die von Bayern angekündigte Abschiebung der beiden Täter entbrannt. Mehrere SPD-Politiker warfen der CSU Populismus vor. SPD-Präsidiumsmitglied Ralf Stegner sagte, die CSU wolle nur ihre Chancen bei der Landtagswahl verbessern. «Einzelfälle dürfen nicht missbraucht werden, um Stimmung in der Öffentlichkeit zu machen», sagte der schleswig-holsteinische SPD-Chef der «Berliner Zeitung».

Da gebe ich mal Recht, es sollten keine Einzelfälle bleiben. Man sollte alle verbrecherischen Immigranten abschieben, aber so schnell es geht!

13

Freitag, 11. Juli 2008, 12:57


Ein Blick in das Multikultistammland Amerika zeigt, daß die fraglichen Urteile doch recht milde sind, bei diesen Vorstrafenregistern.

  1. Wird ("Dank" Multikulti) die Sicherheit in der U-Bahn wesentlich ernster genommen.
  2. Gilt Alkohol in den USA nicht als strafmildernd.
  3. Mit 40 Vorstrafen würde sich Serkan A. nicht frei bewegen, denn in einigen Staaten, wie Kalifornien, ist es möglich spätestens bei der dritten Straftat lebenslange Haftstrafen auszusprechen.
  4. Die Gefängnisstrafen sind generell länger (auch eine logische Konsequenz von Multikulti), so daß in diesem Fall vermutlich lebenslänglich verhängt worden wäre.
  5. Keine Toleranz gegenüber ausländischen Straftätern. Außerdem besteht die Möglichkeit in Einzelfällen die Staatsbürgerschaft, sofern vorhanden, wieder zu entziehen.

Hoffentlich wird es, wenn es in der BRD mit der rücksichtsvollen "Rechtsprechung" gegenüber den "Kulturbereicherern" so weiter geht, noch einige Überlebende geben, die das deutsche Volk zu Grabe tragen können. :kocht:


M.k.G., U-34

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Sonntag, 13. Juli 2008, 01:56

Hallo
sicher ist das "vorläufige" Urteil eigentlich so oder so ein Witz gemessen an dem was da passiert ist.
Es wird bestimmt in der Revision noch "toller" kommen.
Nun mal ehrlich wer sich solcher Strafen bedienen muss hat doch wohl als Staat schon wo ganz anders schon versagt oder ?
Für mich ist das ein Armutszeugnis einer ganzen Gesellschaft die sich da wiederspiegelt.

Die USA hat ja kein Problem damit ihr "nationales" Verständnis nicht nur im eigenen Land durchzusetzen. 8o
Die Deutschen haben ja schon ein Problem damit nur das Wort national auszusprechen.
Denen hat man ja fast jegliches Nationale Denken erfolgreich abgewöhnt.

Anderseits sollte man mal sich vor Augen führen was die USA geschichtlich ist.
Das ist Multikulti pur mit all seinen krankhaften Auswüchsen aus alter und neuer Zeit.
Ein Staat der auf Völkermord und Diebstahl an den dortigen Indianern basiert ist bestimmt eine tolle Basis für einen "Rechtsstaat".
Es interessiert ja komischer weise dort und wo anders auch keinen mehr oder ?
Ich denke das die nie ein Problem damit hatten mit den Begriff Unrecht.
Aber anderen die Moral predigen.............
Die dortigen Indianer hatten eben nur u.a. das Pech das sie keine Lobby hatten die Ihre Forderungen durchsetzten.
Ein tolles Nationalgefühl müssen die haben muss ich schon sagen. :ironie2:
MfG

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