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Wurden Migranten Einbürgerungen „zugejubelt“? – Anzeige gegen Integrationskurs
Um was genau es ging, wollte das BAMF wegen der laufenden Ermittlungen nicht mitteilten. Doch das Geschäftsmodell "Integrationskurs" steht im besagten Fall in der Kritik, Beihilfe zur Erschleichung der Einbürgerung geleistet zu haben.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat wegen Verdachts der Beihilfe zur Erschleichung der Einbürgerung Strafanzeige gegen einen Anbieter von Integrationskursen gestellt. Weitere Informationen zu dem Vorgang habe das BAMF „aufgrund der noch laufenden Ermittlungen nicht mitteilen“ wollen.
Dem Sprecher zufolge hatte das Bundesamt im vergangenen Jahr bei knapp 90 Prozent der Integrationskursträger eine „Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt“. Ziel der Kontrollen sei die allgemeine Qualitätssicherung, doch falls das Bundesamt dabei „strafrechtlich relevantes Verhalten wie beispielsweise vorsätzlichen Betrug bei den Abrechnungen“ aufdecke, „erstattet es unverzüglich und ausnahmslos Strafanzeige“.
Dem Sprecher zufolge wird strafrechtlich relevantes Verhalten von Trägern „unabhängig von der Verfolgung durch die Justiz – seitens des Bundesamtes mit dem sofortigen Entzug der Zulassung geahndet“.
Zusätzlich zu den sechs entzogenen Zulassungen sei zehn Integrationskursanbietern eine beantragte Folgezulassung nicht erteilt worden. Gegen drei Integrationskursträger habe das BAMF 2018 demnach Strafanzeige gestellt, in allen drei Fällen wegen des Verdachts auf Betrug und Urkundenfälschung sowie in einem Fall zusätzlich wegen Verdachts der Beihilfe zur Erschleichung der Einbürgerung, berichtet die Zeitung weiter.
Erfolgreich abgeschlossen hätten die Kurse 2018 nur 108.754 Teilnehmer, berichtet die „Welt“. Als erfolgreich abgeschlossen gilt ein Integrationskurs wenn ein Sprachtest auf dem Niveau B1 sowie ein Test „Leben in Deutschland“ zum Abschluss des Orientierungskurses erfolgreich absolviert wird.
Alle diese Angaben des Bundesinnenministeriums sind vorläufig, die abschließende Integrationskursgeschäftsstatistik wird voraussichtlich erst im Mai veröffentlicht.
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BAMF-Präsident: Flüchtlingshelfer behindern Abschiebungen – müssen strafrechtlich geahndet werden
BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer kritisiert, dass Flüchtlingshelfer immer wieder Abschiebungstermine öffentlich bekannt machen. Dabei empfehlen sie den Betroffenen, "sich an diesem Tag nicht dort aufhalten, wo sie sich sonst gewöhnlich aufhalten“. Das müsse strafrechtlich verfolgt werden, so Sommer.
BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer geht auf Konfrontationskurs mit Flüchtlingshelfern.
„Es ist ganz offensichtlich, dass einige Organisationen das Interesse verfolgen, Abschiebungen generell zu bekämpfen.
Wer „mit dieser Überzeugung unterwegs ist, versucht dann auch oft, den Staat bei Abschiebungen zu behindern“. Sommer hält es für richtig, dass „dieses Vorgehen mit den Mitteln des Strafrechts geahndet werden soll“. So etwas dürfe der Staat nicht hinnehmen.
Künftig sollen die Abschiebungsverhinderer bestraft werden
Nach Angaben von Sommer würden immer wieder Abschiebungstermine öffentlich bekannt gemacht – „oft mit dem Hinweis, die Abzuschiebenden sollten sich an diesem Tag nicht dort aufhalten, wo sie sich sonst gewöhnlich aufhalten“.
Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur verbesserten Durchsetzung der Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern sieht vor, dass künftig derjenige bestraft werden kann, der Betroffene unmittelbar vor einer bevorstehenden Rückführungsmaßnahme warnt. Nichtregierungsorganisationen wie Pro Asyl haben dies bereits kritisiert.
Die 16 Flüchtlingsräte der Bundesländer vertreten die vielen lokalen Flüchtlingsräte und Migrantenorganisationen ihrer jeweiligen Länder und sind Mitglieder von Pro Asyl, dem wichtigsten Interessenverband für illegale Migranten und abgelehnte Asylbewerber.
Gefährliches Signal ins Ausland: Abgelehnte Asylbewerber mit Ausbildungsvertrag werden geduldet
Als im Jahr 2015 bekannt wurde, dass entsprechende Regelungen im Gesetz stehen, habe es Unterstützer gegeben, die das ausgenutzt hätten, berichtete Sommer.
Sie seien „hausieren gegangen“, „um für ihre Klientel Ausbildungsverträge abzuschließen. Mit dem ausschließlichen Ziel, die Abschiebung zu verhindern.“
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BAMF-Präsident: Abschiebungen zu verhindern verletzt geltendes Recht – Staat darf dies nicht dulden
BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer erklärt gegenüber der „Welt“, sogenannte Flüchtlingsräte würden durch Ausplaudern geplanter Amtshandlungen und Vermittlung von Schein-Ausbildungsverträgen den Rechtsstaat unterminieren.
Es ist damit zu rechnen, dass die bevorstehende warme Jahreszeit die Zahl der Versuche, nach Deutschland zu gelangen, weiter anwachsen lassen wird.
Moralbeflissenen Aktivisten fehlt es oft an Unrechtsbewusstsein
Insbesondere Sympathisanten der „Bleiberechts“-Aktivisten innerhalb der Behördenapparate selbst sind sowohl Seehofer als auch Sommer ein Dorn im Auge.
Dass dieses Vorgehen mit den Mitteln des Strafrechts geahndet werden soll, ist absolut richtig. So etwas darf der Staat nicht hinnehmen.“
Zum Repertoire der Genannten gehöre es unter anderem, Asylbewerber im Vorfeld über den genauen Zeitpunkt geplanter aufenthaltsbeendender Maßnahmen in Kenntnis zu setzen – verbunden mit der Mahnung, sich in dessen Umfeld nicht am gewohnten Aufenthaltsort zu befinden.
Schleuser werben mit Arbeitsvertrags- Regelung
Sogar mutmaßliche Scheinverträge über begonnene Ausbildungen würden angefertigt, um einen Grund zu schaffen, den Ausreisepflichtigen nicht außer Landes zu bringen.
Als 2015 bekannt geworden wäre, dass entsprechende Regelungen im Gesetz stünden, habe es Unterstützer gegeben, die „hausieren gegangen sind, um für ihre Klientel Ausbildungsverträge abzuschließen. Mit dem ausschließlichen Ziel, die Abschiebung zu verhindern.“
Afghanistan sicherer, solange Krieg herrscht?
Ziel der Gruppe ist es, ein Bleiberecht zu erzwingen oder zumindest die Ausreisepflichtigen so lange dem Zugriff der Behörden zu entziehen, bis die sechsmonatige Überstellungsfrist gemäß der Dublin-Regelung abgelaufen sei und Deutschland selbst für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig wird.
Verschärfung soll „Gesellschaften spalten und Helfer diskreditieren“
„Vor einem Großteil der Abschiebungen können wir gar nicht warnen, weil wir die Termine überhaupt nicht kennen – wie etwa bei Abschiebungen nach den Dublin-Regeln.“
Da Deutschland jedoch international den Ruf besonderer Nachsichtigkeit bei der Duldung abgelehnter Asylbewerber bei überdurchschnittlichen Leistungen zum Lebensunterhalt genießt, bemühen sich Asylsuchende regelmäßig um eine zeitnahe Weiterreise.
Dass das Bundesinnenministerium nun die Gesetze verschärfen will, ist aus Sicht Dünnwalds ein Versuch, „die Gesellschaft zu spalten und die Menschen, die Flüchtlinge schützen wollten, zu diskreditieren“.
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Migrantengruppe benutzt Lkw-Fahrer als unfreiwilligen „Schlepper“
Die Migranten kletterten heimlich auf den Lkw, als der Fahrer ein Pause am Rastplatz machte. Als sie bemerken, dass er nicht in ihre Richtung fährt .
In unsicheren Zeiten wie diesen kann es vorkommen, dass man als Fernfahrer ungebetenen Gäste auf seinem Lkw hat, ohne es zu merken. Manchmal springen sie aber wieder ab, um dann anderweitig ihrem Ziel näher zukommen. Der Fahrer hatte doppeltes Glück im Unglück: Ihm passierte nichts und er wurde auch nicht als Schlepper „gefasst“.
Marius Aigner, Geschäftsführer der österreichischen Firma Aigner-Transporte aus Haag, veröffentlichte ein Video dass einen seiner Lkws zeigt, der heimlich geentert wurde, als sein Fahrer auf einem Parkplatz am Brüsseler-Ring eine Ruhepause einlegte. Doch lassen wir Marius Aigner selbst erzählen:
Seit einigen Tagen kursiert ein Video im Netz, welches zeigt, wie Flüchtlinge von der Ladefläche unseres LKWs springen.
Leider ist das kein Fake, der Vorfall hat sich vergangen Donnerstag in Belgien zugetragen.
Während der Lenker des LKWs seine Ruhepause auf einem Parkplatz am Brüsseler-Ring machte, haben sich die Flüchtlinge ganz vorne auf der Ladefläche unseres Fahrzeugs versteckt.
Doch die Geschichte geht noch weiter. Als die Migranten bemerkten, dass der Lkw nicht in die bevorzugte Richtung fuhr, schlitzten sie kurzerhand die Plane des Fahrzeuges auf, um wieder ins Freie zu gelangen.
Er ist dann zu seiner Entladestelle ca. 30 Kilometer neben Brüssel gefahren und musste dort circa eine Stunde auf die Entladung warten – die Mitfahrer haben zu diesem Zeitpunkt wohl bemerkt, dass der LKW nicht Reiseziel England hat.
Sie haben die Plane aufgeschlitzt und das Weite gesucht.“
Dem Fahrer war die unfreiwillige Begegnung dann wohl doch etwas unheimlich …
Hier noch die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen:
Das Video wurde von der Dash-Cam des dahinter stehenden, holländischen LKWs aufgenommen.
Unser Fahrer ist mit dem Schrecken davon gekommen, der Schaden an der Plane beträgt mehrere Hundert Euro.
Der Vorfall hat sich in Belgien zugetragen und wurde dort selbstverständlich der Polizei gemeldet.
Die Ware wurde nicht beschädigt.“
Firmenchef Aigner hat das Video offenbar derart mitgenommen, dass er es veröffentlichte, auch als Warnung an alle anderen Lkw-Fahrer da draußen:
Wir hoffen, dass weder ihr noch wir erneut in eine derartige Situation verwickelt werden
immerhin hätte dieser Vorfall für unseren Fahrer strafrechtliche Konsequenzen im Sinne einer Beihilfe zur Schlepperei bedeuten können!“
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Bundesregierung will Geldleistungen für Asylbewerber kürzen
Die Bundesregierung will einem Bericht zufolge die Leistungen für Asylbewerber neu gestalten. Ab 2020 solle die Geldleistung für einen alleinstehenden Erwachsenen monatlich 344 betragen, zehn Euro weniger als jetzt unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Sozialministeriums von Hubertus Heil (SPD).
Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren ist dem Bericht zufolge eine Senkung um einen Euro auf 275 Euro geplant.
Demnach sollen die angenommenen Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung künftig aus dem Leistungssatz herausgerechnet werden. Zur Begründung werde angeführt, dass für Asylbewerber in Sammelunterkünften diese Kosten nicht anfielen, berichtete die Zeitung.
Zugleich werden demnach die Sätze für den persönlichen Bedarf, das sogenannte Taschengeld, leicht erhöht. Ins Summe ergebe sich die Kürzung des Gesamtbetrags.
Aus der Union kam Kritik an der Vorlage.
Zwar sei die „Grundtendenz“ richtig, Asylbewerber mehr mit Sach- und weniger mit Geldleistungen zu versorgen, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg.
Allerdings sollten abgelehnte Asylbewerber und Menschen, die bei ihrer Abschiebung nicht kooperieren, insgesamt nur noch Sachleistungen erhalten, forderte er.
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"Die Bundesregierung geht davon aus, dass die meisten auf dem Landweg einreisen."
Das dürfte das Ministerium für Wahrheit herausgefunden haben.
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Keine Kontrollen: Immer mehr Asylsuchende weichen bei Einreise auf kleine Flughäfen aus
Die unerlaubte Einreise per Flugzeug wird unter Asylsuchenden immer beliebter. Auf kleinen Flughäfen gibt es keine Einreisekontrolle. Dort werden erstmal alle reingelassen, auch wenn sie offensichtlich aus sicheren Ländern kommen.
Um Einreisekontrollen in Deutschland zu umgehen, wählen immer mehr per Flugzeug einreisende Asylsuchende kleine und unbedeutende Flughäfen aus. Wer nämlich nicht über die großen Flughäfen wie Berlin-Schönefeld, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München einreist, umgeht das Flughafenverfahren und darf ungehindert einreisen und erstmal in Deutschland verweilen, auch wenn er kein Anrecht auf Asyl hat.
Mit dem Flughafenverfahren werden normalerweise Asylsuchende bereits vor der Einreise in den Transitbereich abgefangen und es wird in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten ein Asylschnellverfahren durchgeführt. Abgelehnte Asylbewerber aus so genannten sicheren Ländern können somit umgehend in ihr Land zurückgebracht werden.
Doch dies scheint offensichtlich in den wenigsten Fällen einzutreffen, denn ein Drittel der Zuwanderung geschieht mittlerweile über deutsche Flughäfen. „Asylsuchende, die über einen anderen Flughafen einreisen, werden nach Einreise zur nächstgelegenen Erstaufnahme-Einrichtung geschickt und durchlaufen dort das ‚herkömmliche’ Asylverfahren“
Keine Auskunft über Anzahl der Asylsuchenden
Wenn der Asylsuchende zwischendurch seine Einreisepapiere vernichtet, um die Ausweisung zu verhindern, ist das für das BAMF nicht nachvollziehbar.
Die Papiere könnten gestohlen worden sein, so BAMF. Die Behörde prüfe lediglich, inwieweit der Asylbewerber Anspruch auf Asyl hat oder nicht.
Auch über die Anzahl der Asylsuchenden, die über einen ungesicherten Flughafen nach Deutschland einreisen, kann BAMF keine Auskunft geben.
Allerdings seien die Aussagen nicht verlässlich, da sie nicht auf Richtigkeit überprüft wurden.
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[...]Hamburg. Bereits seit Wochen tobt der Streit über die Kosten für Asylbewerber. Der Bund möchte nur noch 1,3 Milliarden Euro ab 2020 für die Länder bereitstellen, statt wie bislang 4,7 Milliarden Euro. [...]
Doch nicht nur die Unterbringung der Asylbewerber kostet Geld, jede Abschiebung schlägt mit etwa 10.000 Euro zu Buche.[...]