Das gibt die BRD-Gesetzgebung her, um uns das Leben schwer zu machen:
§ 47 KredWG Moratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs
(1)
Sind wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Kreditinstituten zu
befürchten, die schwerwiegende Gefahren für die Gesamtwirtschaft,
insbesondere den geordneten Ablauf des allgemeinen Zahlungsverkehrs
erwarten lassen, so kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung
1.
einem Kreditinstitut einen Aufschub für die Erfüllung seiner
Verbindlichkeiten gewähren und anordnen, daß während der Dauer des
Aufschubs Zwangsvollstreckungen, Arreste und einstweilige Verfügungen
gegen das Kreditinstitut sowie das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Kreditinstituts nicht zulässig sind;
2.
anordnen, daß die
Kreditinstitute für den Verkehr mit ihrer Kundschaft vorübergehend
geschlossen bleiben und im Kundenverkehr Zahlungen und Überweisungen
weder leisten noch entgegennehmen dürfen; sie kann diese Anordnung auf
Arten oder Gruppen von Kreditinstituten sowie auf bestimmte
Bankgeschäfte beschränken;
3.
anordnen, daß die Börsen im Sinne des Börsengesetzes vorübergehend geschlossen bleiben.
(2) Vor den Maßnahmen nach Absatz 1 hat die Bundesregierung die Deutsche Bundesbank zu hören.
(3) Trifft die Bundesregierung Maßnahmen nach Absatz 1, so hat sie
durch Rechtsverordnung die Rechtsfolgen zu bestimmen, die sich
hierdurch für Fristen und Termine auf dem Gebiet des bürgerlichen
Rechts, des Handels-, Gesellschafts-, Wechsel-, Scheck- und
Verfahrensrechts ergeben.
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http://www.die-ganzheitlichen.de/informa…obale_krise.pdf
Theoretisch konkurs und pleite, wer ist der erste und stellt Strafanzeige wegen konkursverschleppung ????? Der Straftatbestand ist erfüllt