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Dienstag, 13. August 2019, 13:50

Der Tote Daniel H. in Chemnitz und der willkommene Hitlergruß

Ja ich weiß die Karawane ist längst weiter gezogen.
Viele werden nicht einmal mitbekommen haben daß der angebliche Beweisclip eine medial aufgeblasene "Ente" war und das ist noch geschönt dargestellt! :kocht:
Was noch blieb war der angebliche Nazi mit dem Hitlergruß als "Beweis" der aber ein Antifa Sympathisant ist.

Trotz zahlreicher Vorstrafen bekommt er nun wieder Bewährung ein Schelm wer böses denkt!

Quelle >>>

Zitat

[...]
Über zwei Promille Alkohol

Er fühle sich eher im linken Spektrum zu Hause, sagte der Angeklagte am Montag vor Gericht wie die Freie Presse berichtete. Ein Gutachter bestätigte zudem ein Antifa-Tattoo am Körper des Angeklagten. Trotz zahlreicher Vorstrafen – unter anderem wegen Drogendelikten – setzte die Vorsitzende Richterin die Strafe erneut zur Bewährung aus, da der unter Betreuung stehende Mann nun eine Entziehungskur machen will.

„Mir war sofort klar, daß da wohl wieder Alkohol im Spiel gewesen sein wird“, wird die Richterin zitiert. Bei dem Mann wurden noch am Tatabend über zwei Promille Alkohol festgestellt. (tb)
Für zwei Promille hatte er ja auch nach der Straftat genügend Zeit denn mir ist nicht bekannt das er gleich nach der Tat verhaftet wurde.
Er ging meines Wissens dann rüber zur "Antifa" und trank wissentlich? weiter!
Das ist für mich ein schäbiges politisches Urteil! X(

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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Freitag, 23. August 2019, 09:34

Der Mörder von Daniel H. wurde in Dresden zu 9,5 Jahren Haft verurteilt was linke und Gutmenschen zu Wutausbrüchen verleitet.
Sie sprechen vom einknicken vor der AfD und kuschen vorm rechten Mob! :verrueckt:
Weltfremd ist das Urteil für mich in so fern das er am Ende in Deutschland bleiben wird!
Ich kann mir sehr gut vorstellen das bei Baschar al-Assad in solchen Fällen die Justiz noch gut funktioniert und es nicht hinnehmbar ist das er auf Kosten der Deutschen hier im Knast einsitzen darf.

Schlimmer noch hat und wird er niemals etwas für unsere Gesellschaft erarbeiten.

Ökonomisch gesehen ein volkswirtschaftlicher Schaden von 500.000 - 1 Million Euro je nach dem welchen Ökonomen man den Vorzug geben wird.
Quelle >>>

Zitat

Linke Haltungsjournalisten empört über hohe Haftstrafe für Chemnitz-Mörder Alaa S.
23. August 2019
Ungeheuerliche Gerichtsschelte von massenmigrationsfreundlichen, verharmlosenden Linksmedien gegen das Landgericht Chemnitz, das gestern den Syrer Alaa S. wegen des Messermordes an dem Deutsch-Kubaner Daniel H. zu neuneinhalb Jahren verurteilte. Das Urteil sei ein Ausbund des „Volkszorns“, „politisch aufgeladen“ und die Richter hätten „öffentlichem Druck nachgegeben„.
[...]
Bei Daniel H. handelte es sich um das Mordopfer im Kontext des Chemnitzer Stadtfests, dessen Tod vor einem Jahr die tagelange Krawalle ausgelöst hatte – an deren Ende dann nur noch von rechten Gegendemos, Aufmärschen und angeblichen Pogromen die Rede war. Der Fall hatte riesige Wellen geschlagen, der Bundespräsident warb für linksextreme Bands beim Konzert im Namen des damals erstmals ausgerufenen Hashtags „#wirsindmehr“, und Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen musste seinen Hut nehmen, weil er Aussagen der Kanzlerin zu „Hetzjagden auf Ausländer“ als Falschmeldungen entlarvte. Was hier wirklich geschah, stellten die sächsischen Richter in einem rechtmäßigen, korrekten, fairen Verfahren fest.

Weil der „rechte Mob“ applaudiert, muss das Urteil falsch sein?

Doch weil dessen Ausgang linken Meinungsmachern missfällt, beurteilen sie das Urteil jetzt allein an dessen potentiellem Zuspruchwert für „Rechtspopulisten“, deren Rachegelüsten das harte Strafmaß angeblich befriedige; eine infame und bodenlose Respektlosigkeit vor der Unabhängigkeit der Justiz. Was muss in den Köpfen von Journalisten vorgehen, die Sätze wie diese zu Papier bringen: „Chemnitz“ ist ein Synonym für die rechte Gefahr wie einst ‚Rostock‘ und ‚Hoyerswerda‘. Und jetzt dieses Urteil. Im Netz wird schon die Frage gestellt, ob die Richter womöglich öffentlichem Druck nachgegeben und den syrischen Flüchtling bestraft haben, anstatt ihn nach dem Grundsatz ‚in dubio pro reo‘ freizusprechen.“ In dubio pro reo? „An der Schuld des Angeklagten bestand eben kein „dubio“, kein begründeter Zweifel. Die richterliche Überzeugungsbildung führte zur Annahme eines Tatvorsatzes; der Senat schenkte der Verteidigung schlicht weit weniger Glauben als dem Hauptbelastungszeugen, einem libanesischen Imbißkoch, der den Täter zweifelsfrei erkannt und dessen Stichbewegungen beschrieben hatte – wenn er auch das Tatmesser selbst nicht gesehen hatte. Weil der genannte Hauptzeuge jedoch – wie auch andere Zeugen – das Outfit des Täters exakt beschreiben und weitere Details nennen konnten, sah Richterin Simone Herberger überhaupt keinen Anlass zu Zweifeln. „Die Konstruktion einer Falschaussage schloss die Kammer aus„, zu diesem Schluß gelangte denn auch der „Mitteldeutsche Rundfunk“ .[...]

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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