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Mittwoch, 19. März 2008, 15:08

Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" teilweise erfolgreich

Zwar schränken die Richter die Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten selbst nicht ein, aber deren Verwendung. Bis auf weiteres darf die Datenweitergabe nur bei der Verfolgung von schweren Straftaten erfolgen und auch nur dann, wenn "die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre".

Eine Aussetzung der Speicherungspflicht lehnten die Verfassungsrichter ab, da der Bürger durch die Speicherung allein keine Nachteile hat. Somit wurde dem Eilantrag des Arbeitskreises "Vorratsdatenspeicherung" mit mehreren zehntausend Mitklägern gegen die Vorratsdatenspeicherung nur teilweise entsprochen.


Die Regierung der BRD ist nun verpflichtet, dem Gericht bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen.

Bundesverfassungsgericht - Pressemitteilung Nr. 37/2008 vom 19. März 2008

"Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenheit ihres Geistes und ihrer Sprache raubt."
- J. G. Herder -

Saxonia

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Mittwoch, 19. März 2008, 16:51

Zitat

... da der Bürger durch die Speicherung allein keine Nachteile hat.
Mist, da muss ich jetzt ja doch vorsichtig sein beim downloaden. :D
www.infokrieg.tv

"Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben,
aber eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben
."


(V wie Vendetta)


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