Sie sind nicht angemeldet.

  • »Thuathasonn« wurde gesperrt

Beiträge: 1 325

Registrierungsdatum: 7. Mai 2008

Wohnort: Allgäu

Danksagungen: 95

  • Nachricht senden

21

Samstag, 10. Oktober 2009, 18:41

Ha, ha,ha, Ich muß wiedereinmal über mich selbst lachen. Ja ich könnte mich sogar auslachen. Wie konnte ich nur wieder einmal so Blauäugig sein und glauben der Präsident Klaus hat heheres im Sinn.

Die können aber ruhig Verträge machen wie sie wollen, eines Tages haben wir wieder das Land, und zwar das ganze, so wie es im Lied gesungen ist.


Dein Mut sei Heldenhaft;
Deine Hingabe Vollständig;
Deine Liebe Grenzenlos!

Sundarasya Surupasya Subhasya ca Raksanaya Samajah

22

Freitag, 16. Oktober 2009, 23:46

Hallo,

da habe ich gerade noch etwas zum Thema gefunden:

http://info.kopp-verlag.de/news/war-beim…g-im-spiel.html

Zitat

Eine Manipulation der Wahlurnen wäre ohne Weiteres möglich. Auch der Kameramann wird nicht gefragt, mit welcher Berechtigung er sich in dem Auszählungslokal aufhält. Der Untertitel im Film sagt denn auch: »Jeder hätte sich an den Wahlurnen zu schaffen machen können.«
...
Darüber hinaus müssen nach irischem Recht Wahlurnen von Polizeikräften um sieben Uhr morgens zu den Wahllokalen gebracht werden. Das ist für alle Wahlvorgänge gesetzlich vorgeschrieben, auch bei Volksabstimmungen. In diesem Fall sollen die Wahlurnen schon 48 Stunden vorher in den Privatwohnsitzen der wahlbeaufsichtigenden Polizeikräfte abgegeben worden sein. Einige korrekte Polizisten sollen sich wegen dieses Bruches der vorgeschriebenen Prozedur offiziell beschwert haben, auch weil durch diese Inkorrektheit die Rechtmäßigkeit der Wahl selbst beschädigt werden würde. Diese Einwände seien offiziell abgelehnt worden. Die Wahlurnen seien nicht von irgendeinem wirtschaftlichen Wert, niemand würde sie stehlen wollen. Auf den Knackpunkt, dass es ja durch die rechtswidrige verfrühte Auslieferung 48 Stunden lang die Möglichkeit gab, die Urnen unbeobachtet mit präparierten Wahlzetteln zu bestücken, wurde nicht eingegangen.
Die Wahlurnen hätten auch laut Wahlgesetz von den zuständigen Polizisten abgegeben werden müssen, nicht von Privatpersonen, wie auf dem Video zu sehen ist.
Korrekterweise müsste aufgrund dieser eklatanten Verletzungen der irischen Wahlgesetze die Wahl für ungültig erklärt werden.

Warum anfechten ? Die Wahl ist doch wunschgemäß ausgegangen oder ? :ironie2:
MfG

23

Samstag, 17. Oktober 2009, 14:08

Hallo,

hier noch ein Nachschlag, was nicht nur die Iren betrifft:
http://info.kopp-verlag.de/news/eu-droht…deninferno.html
Rot von mir !

Zitat

Experten der EU erwarten bis zum Jahr 2020 beispiellos hohe Schuldenstände der einzelnen Mitgliedsstaaten. Die Krise soll demnach also noch über zehn Jahre andauern. Fällt Europa als Ganzes damit hinter andere Länder zurück?
Nein, ich sehe es viel schlimmer. Den Schritt in die Sklaverei durch das Werkzeug EU !

Zitat

Beispiellos hohe Schuldenstände
Die Zahlen wurden zwar nicht veröffentlicht, gelangten aber doch ans Tageslicht.
Ihnen zufolge dürfte Irland dann Schulden im Umfang von etwa 200 Prozent seiner Wirtschaftsleistung haben, 2007 waren das gerade mal 25 Prozent! Für Großbritannien wird mit rund 180 Prozent Schuldenumfang gerechnet, 2007 lag die Quote bei 44,2 Prozent. Deutschland dürfte 100 Prozent erreichen (2007: 66 Prozent).
Für das Jahr 2020 rechnen die Experten im EU-Durchschnitt deshalb mit einem Schuldenstand von 125 Prozent der Wirtschaftsleistung, der EU-Stabilisierungspakt aber setzt den Regierungen gerade mal eine Obergrenze von 60 Prozent.

Auslöser, Folgen und Maßnahmen
Auslöser: Rund fünf Prozent ihrer Wirtschaftsleistung haben die EU-Staaten bisher in die Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkrise und der daraus folgenden Rezession gesteckt, dazu kommen noch einmal 31 Prozent an Kapitalspritzen und Garantien für Banken. Davon wurden bisher 12,6 Prozent in Anspruch genommen.
Folgen: Selbst im Boom würden die hohen Schuldenstände kaum sinken, weil wachstumsbedingte Steuereinnahmen ausfallen.
Auswege: Die Regierungen können ihre politische Handlungsfähigkeit nur dann behalten, wenn sie kräftig die Steuern erhöhen oder die Ausgaben kürzen, weil ein wachsender Teil des Haushalts sonst von Zinsen und Schuldendienst aufgezehrt wird.
Maßnahmen: Spanien und Irland kündigten bereits höhere Abgaben, sprich Steuern, an.
Ich halte den Iren mal zugute, daß sie genauso für dumm verkauft werden wie wir auch. Wenn nicht, dann haben sie den Packt mit dem Teufel geschlossen ! "Die Regierungen können ihre politische Handlungsfähigkeit nur dann behalten,..." Andere Möglichkeit : Wenn die Banken einspringen ! Warum sollten die ??? !
Das führt direkt in die Sklaverei, Massenverelendung, Bürgerkrieg, eugenisches Programm.

MfG

Arminius

Schüler

  • »Arminius« wurde gesperrt

Beiträge: 135

Registrierungsdatum: 25. Mai 2008

Wohnort: Bundesland mit Verfassung

  • Nachricht senden

24

Samstag, 17. Oktober 2009, 23:10

Kopf hoch werte Mitstreiter.
Seht das ganze doch einmal der Sicht des Deutschen Reichs. Was ist die Brd ? Eine Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes gemäß Haager Landkriegsordnung. Ist die Brd völkerrechtlich anerkannt ? Darf die Brd offiziell völkerrechtliche Verträge schließen ? 2mal nein.
Was sagt uns daß. Die ganzen Verträge sind mit der Verwaltung Brd geschlossen und nicht mit dem deutschen Volk. De Jure ist es so daß diese Verträge für alle gelten die die Brd anerkennen. Mit Deutschland oder dem deutschen Reich wurde kein einziger dieser Verträge geschlossen obwohl daß deutsche Reich rechtsfähig ist. Leider noch nicht Handlungsfähig. Genau genommen hat die Brd nicht einmal ein Volk.
Mir wurde gestern ein Gerichtsbeschluss vom 07.09.2009 des Oberlandesgericht Nürnberg zugespielt AZ 1St OLG Ss 149/09 ( Int. Az 81/09). In diesem wurde die Exterritorialität eines Reichsbürgers gemäß § 20 GVG anerkannt. Es geht vorran. Legt eure Ennergie auf das neue und nicht gegen das alte und es wird gut.

RG
Arminius :dr:

25

Sonntag, 18. Oktober 2009, 11:14

Hallo Arminius,
Mir wurde gestern ein Gerichtsbeschluss vom 07.09.2009 des Oberlandesgericht Nürnberg zugespielt AZ 1St OLG Ss 149/09 ( Int. Az 81/09). In diesem wurde die Exterritorialität eines Reichsbürgers gemäß § 20 GVG anerkannt.
kannst Du die wichtigste Aussage von dem Dokument hier einmal veröffentlichen ?

MfG

Thema bewerten