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Abwarten, „Pandemiewirtschaft“, Exit-Plan und Lastenausgleich: Deutsche Politiker zur aktuellen Entwicklung
"Der Satz, es sei zu früh, über eine Exit-Strategie nachzudenken, ist falsch", erklärt Armin Laschet und widerspricht damit Kanzlerin Merkel. Was sagen andere Politiker zu einem Exit-Plan?
„Wir reden jetzt bis zum 20. April nicht über irgendwelche Erleichterungen.“ Und Kanzlerin Merkel bittet um Geduld. „Noch geben uns die täglichen Zahlen der Neuinfektionen leider keinen Grund, nachzulassen oder die Regeln zu lockern“, sagte sie in ihrem Wochenend-Podcast. Was sagen andere Politiker dazu?
CDU-Politiker Laschet will über die Zeit danach reden
Merkel hatte am Donnerstag gesagt, es sei noch zu früh, um über eine Lockerung der wegen des Coronavirus verhängten Restriktionen in Deutschland zu sprechen. Laschet betonte in dem Gastbeitrag: „Jetzt ist die Zeit, Maßstäbe für die Rückkehr ins soziale und öffentliche Leben zu entwickeln, damit auch diese Entscheidung anhand transparenter Kriterien erfolgt.“
Dieser Prozess brauche Zeit. „Damit wir in der Osterzeit die Maßstäbe kennen und den Konsens hergestellt haben, müssen wir jetzt beginnen.“
SPD-Chef will schnellstmögliche zurück zur Normalität
„Es geht darum, den Verlauf der Pandemie zeitlich so zu strecken, dass kein Arzt entscheiden muss, wer künstlich beatmet werden kann und wer nicht“
„Wir wissen aber auch um die existentielle und psychische Belastung für die Bürgerinnen und Bürger, die mit jedem weiteren Tag des Stillstands verbunden ist. Vereinsamung, existentielle Not und zunehmende häusliche Gewalt können uns ebenfalls nicht kalt lassen.“
Deshalb ist die schnellstmögliche Rückkehr zur Normalität das Ziel.
„Bisher kann noch niemand die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen beurteilen.“
Olaf Scholz will abwarten
„Erst mal gilt es abzuwarten, welche Wirkung die Maßnahmen zeigen.“ Um den 20. April wisse man da hoffentlich mehr. „Jetzt geht es darum, dass wir alle uns an die Regeln halten, Abstand bewahren und die Ansteckung verlangsamen.“
Trotz des massiven Konjunktureinbruchs lehnte Scholz eine Lockerung der Regeln aus wirtschaftlichen Gründen kategorisch ab. „Die Einschränkungen sind sehr massiv. Aber es geht um Leben und Tod. Solche Abwägungen halte ich für unerträglich.“
Die Regierung sei „der Menschheit verpflichtet, alles zu tun, um diese Pandemie zu stoppen“. Das Land bräuchte „ruhige und besonnene Leute, die unser Land führen mit einem klarem moralischen Kompass
„Wenn andere Länder in kürzester Zeit Millionen von Atemschutzmasken produzieren können, dann sollte auch unser Industrieland dazu in der Lage sein.“ Sie bekräftigte ihre Forderung nach einer „Pandemiewirtschaft“.
Lastenausgleich gefordert
Der Historiker Heinrich August Winkler forderte wegen der Folgen der Corona-Pandemie einen Lastenausgleich: „Es wäre eine Illusion zu meinen, allein durch neue Schulden ließen sich die Folgelasten dieser Pandemie meistern“.
„Deutschland wird um eine Umverteilung großen Stils nicht herumkommen – einen Lastenausgleich zwischen denen, die unter den materiellen Folgen dieser Krise weniger zu leiden haben als die, deren berufliche Existenz auf dem Spiel steht.“
Möglicherweise würden die Kosten, die auf Deutschland zukommen, noch höher sein als die der deutschen Einheit nach 1990.
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„Notlagenmaßnahmen rechtfertigen nicht die Außerkraftsetzung von Freiheitsrechten zugunsten eines Obrigkeits- und Überwachungsstaates“
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Verfassungsrechtler warnen vor Obrigkeits- und Überwachungsstaat – Bundesländer spielen keine Rolle mehr
Man kann auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes "nicht wochenlang ein ganzes Land zumachen", erklärt Verfassungsrechtler Christoph Möllers. Die enorme Zentralisierung erregt seinen Argwohn. Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes warnt.
Immer mehr Verfassungsrechtler und ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts warnen davor, das Infektionsschutzgesetz vor das Grundgesetz zu stellen. Der Professor für Öffentliches Recht an der Berliner Humboldt-Universität und Leibniz-Preisträger, Christoph Möllers, warnt etwa vor der „Verschiebung der rechtlichen Maßstäbe“, die sich in der Corona-Krise vollziehe.
Er habe gar nichts gegen die Maßnahmen der Kontaktreduzierung.
Doch das Infektionsschutzgesetz, das jetzt zur Grundlage des politischen Handelns gemacht werde, gebe die weitreichenden Einschränkungen der Freiheitsrechte der Bürger einfach nicht her.
„Man kann auf dieser Grundlage nicht wochenlang ein ganzes Land zumachen.“ Laut Artikel 80 des Grundgesetzes müssten solche Rechtsverordnungen eigentlich „ihrem Inhalt, Zweck und Ausmaß nach“ durch Gesetze bestimmt werden – von Bundestag und Bundesrat. Aktuell sei das aber nicht vorgesehen, so Möllers.
Totale Ausgangssperre verletze das Verhältnismäßigkeitsgebot
„Notlagenmaßnahmen rechtfertigen nicht die Außerkraftsetzung von Freiheitsrechten zugunsten eines Obrigkeits- und Überwachungsstaates“, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, der „Welt am Sonntag“. Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen seien schon an sich schwerwiegende Grundrechtseingriffe.
„Sie mögen im Hinblick auf die gegenwärtige Gefährdung von Leib und Leben der Menschen noch verfassungsgemäß sein aber sie müssen auf jeden Fall aufgehoben oder gelockert werden, wenn die Gefährdungslage es zulässt.
Eine totale Ausgangssperre, die weder regional, zeitlich, noch personell oder sachlich begrenzt ist, würde definitiv das Verhältnismäßigkeitsgebot verletzen.“
Die Auswertung personenbezogener Handy-Daten lehnt Papier ausdrücklich ab.
„Wenn es um die Erstellung und Auswertung von Bewegungsprofilen von Personen geht, ist die Grenze des Zulässigen überschritten. Die Wahrnehmung der Freiheitsrechte einer Person darf nicht total erfasst und registriert werden – sonst ist eine unbefangene Wahrnehmung dieser Freiheitsrechte nicht mehr möglich“, sagte Papier.
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Ökonomen warnen dringend vor Merkels favorisiertem Euro-Rettungsschirm
Der Rettungsfonds ESM soll in der Corona-Krise Euro-Länder mit Milliarden helfen. Auch Merkel ist dafür, doch Experten warnen vor den Risiken.
Forscher des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) raten vom Einsatz des Euro-Rettungsschirms ESM in der derzeitigen Coronakrise ab.
In einer Analyse, haben die Ökonomen untersucht, wie die Mitgliedstaaten der EU einander in der Coronakrise finanziell gegenseitig stützten könnten.
Das Ergebnis: Den Einsatz vorsorglicher Kreditlinien des Euro-Rettungsschirms ESM (ECCL) halten die Ökonomen unter den gegenwärtigen Bedingungen für gefährlich.
Sie warnen davor, dass solche Kredite unter den gegenwärtigen Bedingungen die Situation der betroffenen Staaten sogar noch verschlimmern könnten. Abgerufene vorsorgliche Kreditlinien des ESM, sogenannte ECCL, müssten nach den geltenden Regeln innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden.
„Der Einsatz vorsorglicher Kreditlinien des ESM ist unter den gegebenen Bedingungen sehr problematisch, weil diese Kreditlinien nur kurze Laufzeiten haben und bald zurückgezahlt werden müssen“, sagte Jürgen Matthes, Leiter des Bereichs Internationale Wirtschaft beim IW. Das gefährde die langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen betroffener Staaten.
Er und sein Co-Autor Markus Demary empfehlen der Politik stattdessen langfristigere Hilfen. „Den betroffenen Staaten sollte mit sehr langfristigen Krediten und Transfers geholfen werden“, sagte Matthes. „Das gibt den betroffenen Staaten größeren finanziellen Spielraum, auch weil die Inflation über viele Jahre den Wert der Schulden auffrisst und die Staatsverschuldung langfristig tragfähiger macht.“
Die beiden Ökonomen halten deswegen Corona-Anleihen für das geeignetste Instrument, um eine neue Euro-Krise zu verhindern.
Die Bundesregierung und andere nordeuropäische Staaten lehnen gemeinsame europäische Anleihen bisher ab und favorisieren den Einsatz des ESM.
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Kanzlerin Merkel ruft an – und der Feuerwehrmann legt einfach auf
Als Feuerwehrmann André Muswieck die Stimme von Kanzlerin Merkel am Telefon hörte, glaubte er an einen Telefonstreich. Höflich, aber bestimmt legte auf. Doch Angela Merkel gab nicht auf.
So hatte sich das Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sicher nicht vorgestellt. Um sich bei der Freiwilligen Feuerwehr in Bergen auf Rügen zu bedanken, rief sie die Einsatzkräfte einfach an. Doch um ihre Worte loszuwerden, brauchte sie einen zweiten Anlauf.
Zuerst versuchte sie es am vergangenen Montag um 19 Uhr.
Als rund 200 Kilometer von Berlin entfernt das Telefon in einer Feuerwehrzentrale klingelte, ging André Muswieck ran. Als Merkel sich meldete, glaubte er an den Scherz eines Radiosenders.
Wie die Zeitung weiter berichtet, sagte er höflich, aber bestimmt, dass er für solche Späße im Moment nicht zu haben sei. Und legte kurzerhand auf.
„Ich wollte nicht die Lachnummer bei Leif Tennemann sein und habe das Gespräch sofort beendet“, wird Muswieck zitiert. Das würden sich wohl nicht viele trauen.
Zweiter Anruf von Merkel – alle hörten begeistert mit
Doch Kanzlerin Merkel gab nicht auf. Über die Pressestelle des Kanzleramtes ließ sie ausrichten, dass sie sich tatsächlich nach dem Befinden der Feuerwehrleute in ihrem Wahlkreis erkundigen wollte. Seit 1990 ist Merkel die Abgeordnete des Bundestagswahlkreises Vorpommern-Rügen – Vorpommern-Greifswald I mit rund 241.000 Wahlberechtigten.
Da sei ihm dann doch ganz anders geworden, gesteht Muswieck. Als sich kurz darauf noch einmal Angela Merkel bei den Männern meldete, war die gesamte Mannschaft versammelt und hörte erfreut mit. Muswieck war erleichtert.
Und was hat die Kanzlerin erzählt? Aus der „Ostsee-Zeitung“ habe sie erfahren, dass sich die Männer nach einem negativen Corona-Test freiwillig im Gerätehaus der Feuerwehr einquartiert hatten. Zwei Wochen ohne Freunde und Familie. Der Grund: Sie wollten jederzeit einsatzbereit sein, denn ihre Feuerwehr gehört zu den wichtigsten Einsatz- und Rettungszügen auf Deutschlands größter Insel.
Ganz toll und beispielhaft habe sie den Einsatz der Feuerwehrleute gefunden, ließ Merkel wissen.
Danach habe sie aus ihrer Quarantäne geplaudert und berichtet, dass auch bei ihr ein erster Virentest glücklicherweise negativ ausgefallen sei und ein weiterer anstehe, sagte Muswieck dem „Nordkurier“.
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Bundesverfassungsgericht befasst sich mit Corona-Erlassen
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht setzt sich in zwei ersten Verfahren mit den von Bund und Ländern erlassenen Einschränkungen von Grundrechten im Kampf gegen die Corona-Pandemie auseinander.
In Karlsruhe lägen zwei Verfassungsbeschwerden als Eilantrag vor.
Eine wende sich gegen die im Bereich Berlin/Brandenburg geltenden Eindämmungsregeln.
Die andere habe das Moratorium des Bundestages zum Anlass, wonach Mietzahlungen ausgesetzt werden können, sofern ein Mieter infolge der Corona-Krise finanzielle Einbußen erleidet.
Beide Verfahren seien mitsamt eines Antrags auf einstweilige Anordnung gestellt worden, berichtet die Zeitung weiter. Sie würden daher von den zuständigen Berichterstattern des Verfassungsgerichts vorrangig bearbeitet.
Mehrere weitere Verfassungsbeschwerden wegen der Corona-Maßnahmen seien ins allgemeine Register aufgenommen worden und befänden sich im Status der Vorklärung, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf Angaben des Gerichts.
Wird uns das Bundesverfassungsgericht etwa überraschen oder folgt es eher der Bundesregierung? Ob man sich überhaupt die Frage stellen muss?
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Erste Hamsterkäufe trieben Februar-Umsätze im Einzelhandel nach oben
Eine Branche profitiert von den durch die Corona-Krise ausgelösten Hamsterkäufe in Deutschland: Der Einzelhandel verzeichnete im Februar eine kräftige Nachfrage. Noch besser schneidet der Online-Handel ab.
Erste Hamsterkäufe und insgesamt kräftige Nachfrage haben Deutschlands Einzelhändlern im Februar dieses Jahres ein deutliches Umsatzplus beschert.
Die Unternehmen setzten real (preisbereinigt) 6,4 Prozent und nominal 7,7 Prozent mehr um als im Vorjahresmonat. Das teilte das Statistische Bundesamt am Mittwoch anhand vorläufiger Ergebnisse mit. Für zusätzlichen Schwung sorgte, dass der Februar in diesem Jahr mit 25 Verkaufstagen einen Verkaufstag mehr hatte.
Vergleichsweise deutlich machte sich die aufziehende Krisensituation in den Umsätzen von Apotheken sowie im Einzelhandel mit kosmetischen, pharmazeutischen und medizinischen Produkten bemerkbar: Hier errechneten die Wiesbadener Statistiker einen Anstieg um real 6,6 Prozent und nominal 7,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Das größte Umsatzplus mit real und nominal 11 Prozent erzielte der seit geraumer Zeit boomende Internet- und Versandhandel. Das starke Plus sei „nicht ungewöhnlich und somit nicht eindeutig auf einen Sondereinfluss der Corona-Pandemie zurückzuführen“, erklärten die Statistiker.
Farbliche Hervorhebung und Formatänderung innerhalb des Zitates durch mich.Zitat
Hamburg prüft Todesumstände von Infizierten – Nicht alle sind durch Corona gestorben
Epoch Times1. April 2020 Aktualisiert: 1. April 2020 17:50
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Die offiziellen Meldezahlen des RKI erfassen alle Todesfälle, bei denen eine Corona-Infektion festgestellt wurde. Aussagen über einen kausalen Zusammenhang werden damit nicht zwingend getroffen.
Offiziell zwölf Corona-Tote – tatsächlich aber nur acht
Für Hamburg listet die RKI-Statistik bislang zwölf Corona-Tote auf. Nach der von der Hamburger Gesundheitsbehörde angewandten Methode unter Einschluss rechtsmedizinischer Erkenntnisse sind es nur acht.
Bereits bei Meldungen über den vermeintlich ersten Corona-Toten in Hamburg vor zweieinhalb Wochen hatte das zu abweichenden Berichten geführt.
Es handelte sich um einen 76-jährigen Hospizbewohner mit schweren Vorerkrankungen, bei denen durch einen Test mehrere Tage nach seinem Tod posthum eine Infektion festgestellt worden war. Die Gesundheitsbehörde betonte nach Bekanntgabe des Falls am 16. März, die Todesursache müsse noch genauer ermittelt werden.
Durch die in Hamburg übliche Vorgehensweise werde bei sämtlichen Todesfällen im Zusammenhang mit der derzeitigen Corona-Pandemie „medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine Covid-19-Erkrankung gestorben sind“, erklärte die Gesundheitsbehörde der Hansestadt.
Dadurch komme ein Unterschied in der Zahl der gemeldeten Todesfälle zustande, wenn diese mit der Zählung des RKI verglichen werde. (afp)
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Corona-Krise: Ex-Innenminister Baum sieht verfassungsrechtliche Probleme
Viele Richtlinien und Verordnungen die aus Anlass der Corona-Krise in der letzten Zeit durch Bundes- und Länderregierungen ausgesprochen wurden, sind nur schwer mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, sagt Ex-Innenminister Gerhart Baum.
Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum sieht angesichts der Einschränkung von Grundrechten im Zuge der Coronakrise verfassungsrechtliche Probleme. „Der eine Ansatzpunkt ist die Rolle der Parlamente“, sagte Baum den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.
Es sei „nicht nur die Stunde der Exekutive, sondern auch der Legislative“.
Ihre Mitwirkung müsse „intensiver werden“, so der FDP-Politiker weiter. Er plädierte für ein Verfallsdatum auf alle getroffenen Maßnahmen von zwei Monaten. Dies zwinge die Regierung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und sei „wichtig in einer Situation, in der Eingriffe in Grundrechte stattfinden wie nie zuvor“, so der frühere Innenminister.
Infektionsschutzgesetz zu ungenau gefasst
Er monierte überdies Paragraph 28 des Infektionsschutzgesetzes. „Er ist nicht verfassungskonform“, sagte er. Das Parlament gebe damit „Rechte aus der Hand, ohne das Ausmaß genauer zu bestimmen. Der Paragraph stellt Anforderungen, wie sie etwa die Polizei an Hütchenspieler hat, die die Kölner Domplatte nicht mehr betreten sollen“, so der FDP-Politiker weiter.
Er müsse „unbedingt den Anforderungen des Grundgesetzes angepasst werden, wie die Opposition das vergeblich verlangt hatte“, sagte Baum.
Dem neuen Paragraphen zufolge kann die zuständige Behörde „Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten“.
Beim Bundesverfassungsgericht seien bisher insgesamt fünf Beschwerden gegen verfügte Corona-Maßnahmen eingereicht worden, berichten die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ unter Berufung auf eigene Informationen. Vier seien abgelehnt worden, eine sei noch offen.
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Die Regierung informiert: Wer dem RKI nicht folgt, ist schon Verschwörungstheoretiker
In Corona-Deutschland gibt es nur eine alleinseligmachende Linie, und die vertritt die Regierung – welche die medizinische und krisenpolitische Weisheit bekanntlich mit dem Löffel gefressen hat. Als unfehlbare Auguren mit offizieller Deutungshoheit fungieren die Experten des Robert-Koch-Instituts:
Alternative Meinungen werden diskreditiert und in die „extremistische“ Ecke gerückt – eine Masche, die aus der Flüchtlingsdebatte wohlbekannt ist.
Zur Pandemie würden gezielt Desinformationen gestreut.
„Wir erleben, wie extremistische Gruppen die Pandemie missbrauchen und etwa krude Verschwörungstheorien verbreiten“, so Mayer. Dabei erlebe das Land doch gerade zum jetzigen Zeitpunkt „eine stabile Situation mit Blick auf die innere Sicherheit“.
Wie „verlässlich“ die Angaben des RKI sind, wo nicht nur die Zahlen teilweise intransparent und unvollständig sind, zeigt sich aktuell gerade an den geltenden Empfehlungen zum Tragen von Atemmasken: Bis gestern sah das RKI diese nicht als sinnvoll an, gestern schwenkte es um 180 Grad um und behauptet jetzt das Gegenteil.
Die offizielle Lagebeurteilung als einzigen Quell der Wahrheit anzunehmen, blendet die Tatsache aus, dass es auch innerhalb der Virologen und Infektiologen erhebliche Kontroversen gibt, was das angemessene Vorgehen anlangt. Das Ziel des Innenstaatssekretärs ist klar: Alle kritischen Stimmen und Hinterfragungen sollen ausnahmslos dem verschwörungstheoretischen Lager zugeordnet werden.
Es seien vor allem „extreme Rechte“, die in der Coronakrise Stimmung gegen Migranten machten, indem sie behaupten, Flüchtlinge würden privilegiert behandelt und versorgt. Das ist eine bewusst gesteuerte Falschinformation.“
Die deutschen Sicherheitsbehörden würden neben rechtsradikalen Verschwörungstheorien auch erkennen, dass „Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gezielt aus dem Ausland gesteuert werden, um die Legitimität der Regierungen in EU-Staaten zu unterminieren“. Dies sei „gefährlich“.