Linke Haltungsjournalisten empört über hohe Haftstrafe für Chemnitz-Mörder Alaa S.
23. August 2019
Ungeheuerliche Gerichtsschelte von massenmigrationsfreundlichen, verharmlosenden Linksmedien gegen das Landgericht Chemnitz, das gestern den Syrer Alaa S. wegen des Messermordes an dem Deutsch-Kubaner Daniel H. zu neuneinhalb Jahren verurteilte. Das Urteil sei ein Ausbund des „Volkszorns“, „politisch aufgeladen“ und die Richter hätten „öffentlichem Druck nachgegeben„.
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Bei Daniel H. handelte es sich um das Mordopfer im Kontext des Chemnitzer Stadtfests, dessen Tod vor einem Jahr die tagelange Krawalle ausgelöst hatte – an deren Ende dann nur noch von rechten Gegendemos, Aufmärschen und angeblichen Pogromen die Rede war. Der Fall hatte riesige Wellen geschlagen, der Bundespräsident warb für linksextreme Bands beim Konzert im Namen des damals erstmals ausgerufenen Hashtags „#wirsindmehr“, und Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen musste seinen Hut nehmen, weil er Aussagen der Kanzlerin zu „Hetzjagden auf Ausländer“ als Falschmeldungen entlarvte. Was hier wirklich geschah, stellten die sächsischen Richter in einem rechtmäßigen, korrekten, fairen Verfahren fest.
Weil der „rechte Mob“ applaudiert, muss das Urteil falsch sein?
Doch weil dessen Ausgang linken Meinungsmachern missfällt, beurteilen sie das Urteil jetzt allein an dessen potentiellem Zuspruchwert für „Rechtspopulisten“, deren Rachegelüsten das harte Strafmaß angeblich befriedige; eine infame und bodenlose Respektlosigkeit vor der Unabhängigkeit der Justiz. Was muss in den Köpfen von Journalisten vorgehen, die Sätze wie diese zu Papier bringen: „Chemnitz“ ist ein Synonym für die rechte Gefahr wie einst ‚Rostock‘ und ‚Hoyerswerda‘. Und jetzt dieses Urteil. Im Netz wird schon die Frage gestellt, ob die Richter womöglich öffentlichem Druck nachgegeben und den syrischen Flüchtling bestraft haben, anstatt ihn nach dem Grundsatz ‚in dubio pro reo‘ freizusprechen.“ In dubio pro reo? „An der Schuld des Angeklagten bestand eben kein „dubio“, kein begründeter Zweifel. Die richterliche Überzeugungsbildung führte zur Annahme eines Tatvorsatzes; der Senat schenkte der Verteidigung schlicht weit weniger Glauben als dem Hauptbelastungszeugen, einem libanesischen Imbißkoch, der den Täter zweifelsfrei erkannt und dessen Stichbewegungen beschrieben hatte – wenn er auch das Tatmesser selbst nicht gesehen hatte. Weil der genannte Hauptzeuge jedoch – wie auch andere Zeugen – das Outfit des Täters exakt beschreiben und weitere Details nennen konnten, sah Richterin Simone Herberger überhaupt keinen Anlass zu Zweifeln. „Die Konstruktion einer Falschaussage schloss die Kammer aus„, zu diesem Schluß gelangte denn auch der „
Mitteldeutsche Rundfunk“ .[...]