Mit freundlichen GrüßenZitat
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Die Polizeibeamten waren geschockt, als sie die zugerichtete Leiche von Michelle E. in ihrer Wohnung in Berlin-Heiligensee fanden. Die 35Jährige Mutter wurde von dem 32jährigen Edin A. grausam ermordet. Der 32jährige Bosniake ist als Asylbewerber registriert, Michelle E. nahm ihn aus Mitleid auf. Selbst Freundinnen warnten sie vor den Mann.
„Der Edin ist ein übler Kerl“, so eine gute Freundin gegenüber dem „Berliner Kurier“. „Wenn ihm was nicht gepaßt hat, ist er sofort ausgetickt, hat rumgebrüllt und auch zugeschlagen. Auch Michelle hat er nicht verschont.“ Die Polizei hatte in der Vergangenheit mehrmals wegen Übergriffen gegen Michelle E. anrücken müssen. Schließlich setzte sie den Mann vor die Tür.
Doch der Bosniake nahm dies nicht hin, drohte ihr mehrfach, bevor er ihren Sohn entführte, fesselte und in einer Gartenlaube versteckte. „Jetzt bringe ich Deine Mutter um“, sagt er dem Jungen. Danach begab er sich zu Michelle E. und tötete sie. Nach kurzer Flucht konnte ihn die Polizei festnehmen. (tw)
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Zitat:
Mordfall Maria L. Im Jahr 1376 sei er geboren, sagt er
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Mordfall Maria: Hussein K. macht „private“ Aussagen zu Sexualität und Flucht
Öffentlichkeitsausschluss zu Prozessbeginn
Verhandelt wird ab heute vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Freiburg gegen den afghanischen Flüchtling Hussein Khavari der Vorwurf des Mordes und der schweren Vergewaltigung, begangen an der Freiburger Medizinstudentin Maria Ladenburger (19). Insgesamt sind 16 Verhandlungstage angesetzt.
Der Prozess um den Freiburger Mordfall Maria hat unter hohen Sicherheitsvorkehrungen am heutigen Dienstag, 5. September 2017, begonnen. An insgesamt 16 Verhandlungstagen werden 45 Zeugen und zehn Sachverständige bei der Beurteilung helfen.
Öffentlichkeit ausgeschlossen
Das Alter des Angeklagten Hussein Khavari dürfte in dem Prozess eine entscheidende Rolle spielen, weil das mögliche Strafmaß davon abhängt. Zugleich hängt vom Alter ab, ob der Prozess gegen den vermeintlich Minderjährigen unter Öffentlichkeitsausschluss verhandelt wird oder nicht.
Laut Asylakten war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 16 Jahre, nach Überzeugung des Gerichts jedoch mindestens 19 Jahre alt. Er gilt damit juristisch als Heranwachsender und eigentlich sollte dann auch öffentlich verhandelt werden.
Mein Mandant wird sich sowohl zur Person wie auch zur Sache äußern.“
(Verteidiger von Hussein Khavari)
Die Vorsitzende Richterin ordnete daraufhin den Ausschluss der Öffentlichkeit an, um dem Angeklagten sein „berechtigtes Interesse zum Schutz seiner Privatsphäre“ zu gewähren, während er Angaben zu seiner Sexualbiografie und den Grund seiner Ausreise aus Afghanistan macht.
Diese hänge mit dem Besuch einer Koranschule zusammen, so die Richterin.
Das Gericht entschied, dass die Öffentlichkeit „nur“ während dieser Aussagen ausgeschlossen werde.
Wie alt ist Hussein Khavari?
Doch auch die Griechenland-Akten des Angeklagten kommen zum Einsatz.
Bereits in Griechenland war Khavari im Jahr 2013 wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Der damals mindestens 17 Jahre alte Afghane hatte eine 20-jährige Studentin auf Korfu eine zehn Meter tiefe Klippe hinabgeschleudert, um an den Inhalt ihrer Handtasche zu kommen.
Die griechischen Behörden ließen den Verurteilten bereits 2015 wieder laufen, als die allgemeine Verwirrung groß und die Grenzen von Deutschland weit offen waren
Doch nachdem der Tatverdächtige durch die akribische Beweisarbeit der Polizei und einen DNA-Vergleich am 2. Dezember 2016 gefasst wurde, bekam die Altersfrage immer größere Bedeutung.
Während zwei von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Altersgutachten davon ausgehen, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt gewesen sei, geht das Gericht von 19 Jahren aus.
Doch auch in diesem Alter steht ihm das Jugendstrafrecht offen, welches ihn als Heranwachsenden (18 – 20 Jahre) sieht, falls das Gericht zu der Auffassung kommt, dass der Angeklagte zur Tatzeit seiner Entwicklung nach einem Jugendlichen gleichstand.
Zitat
Mordfall Maria: Täter vergewaltigte schon 12-Jährige in Afghanistan
Mord in Freiburg war „Blitz-Attacke“
Bisher sind schon drei schwere Straftaten von Hussein K., dem Mörder der 19-jährigen Medizinstudentin Maria Ladenburger in Freiburg bekannt. Folgen weitere im Laufe der Ermittlungen?
Wie über den Mörder und Vergewaltiger der Freiburger Studentin Maria Ladenburger (19), Hussein Khavari (19?, 22?), am zweiten Verhandlungstag im Prozess am Freiburger Gericht bekannt wurde, hatte dieser bereits als 14-Jähriger in Afghanistan ein 12-jähriges Mädchen vergewaltigt.
Die Betroffenen Familien hätten sich damals auf eine Prügelstrafe geeinigt.
Der vermutlich zweite Fall von brutaler Gewalt gegen eine junge Frau fand im Mai 2013 in Griechenland statt. Damals war Hussein K. möglicherweise 15 Jahre alt. Der Fall wurde von Bundesinnenminister Thomas de Maizière bei Khavaris Verhaftung bestätigt.
Khavari wurde zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt, aber bereits 2015 vorzeitig freigelassen. Er verschwand daraufhin nach Deutschland.
Im Oktober 2016 vergewaltigte und ermordete er dann die 19-jährige Studentin, weswegen er derzeit in Freiburg vor Gericht steht.
Profiler Petermann analysiert
Laut dem ehemaligen Mordkommissar und bekannten Profiler Axel Petermann hatte Khavari sein Opfer wohl zufällig gewählt.
Es handelte sich offenbar um einen Überraschungsangriff, eine sogenannte Blitz-Attacke. Wäre die Studentin ein ausgewähltes Opfer gewesen, hätte der Täter Maria L. aufgelauert oder sogar zuvor Kontakt mit ihr aufgenommen.“
(Axel Petermann, Kriminologe)
Wie der Kriminologe analysierte, ging es dem Angeklagten um Macht über sein Opfer:
Es ging nicht um Wut, sondern um Macht. Die Tat war grausam, auch weil Maria L. Bisswunden am Körper hatte. Doch hätte Hussein K. aus blanker Wut gehandelt, wäre es vermutlich nicht bei solchen Wunden geblieben.“
(Axel Petermann)
Dafür spreche auch sein bizarres Facebook-Profil vom März 2016, einem Wolfsmenschen, der sich über eine junge Frau beugt.
Am morgigen Mittwoch wird der Fall am dritten Verhandlungstag fortgesetzt.
[...]Der unter dem Namen Hussein K. bekannt gewordene Verdächtige soll in einer Mainacht 2013 auf der griechischen Insel Korfu eine 20-jährige Studentin überfallen und eine Steilküste hinabgeworfen haben. Das Opfer überlebte den Angriff wie durch ein Wunder, verletzte sich aber schwer.[...]
Er soll zu zehn Jahren Haft verurteilt worden sein
Vater des griechischen Opfers
„Ich kann nicht glauben, dass sie ihn freigelassen haben“
Bereits in Griechenland war Khavari im Jahr 2013 wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Der damals mindestens 17 Jahre alte Afghane hatte eine 20-jährige Studentin auf Korfu eine zehn Meter tiefe Klippe hinabgeschleudert, um an den Inhalt ihrer Handtasche zu kommen.
Die griechischen Behörden ließen den Verurteilten bereits 2015 wieder laufen, als die allgemeine Verwirrung groß und die Grenzen von Deutschland weit offen waren
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich!Die Betroffenen Familien hätten sich damals auf eine Prügelstrafe geeinigt.
Der vermutlich zweite Fall von brutaler Gewalt gegen eine junge Frau fand im Mai 2013 in Griechenland statt. Damals war Hussein K. möglicherweise 15 Jahre alt. Der Fall wurde von Bundesinnenminister Thomas de Maizière bei Khavaris Verhaftung bestätigt.
Khavari wurde zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt, aber bereits 2015 vorzeitig freigelassen.
Schadenfreude ist bekanntlich die größte Freude und Balsam für die Seele!Das Plenum sucht seit mehreren Monaten nach Lösungen, die sowohl den bestmöglichen Schutz für Frauen und LGBTQ als auch die Möglichkeit der Integration miteinander vereinbaren können. Zum einen führte dies im Frühjahr 2016 zur Aufstockung des Secu-Personals - in erster Linie bei Tanzveranstaltungen - wodurch eine durchschnittliche Preiserhöhung von einem Euro pro Ticket zustande kam. Zum anderen wurde die 50-Cent-Regelung insofern geändert, als dass Refugees nur noch nach vorheriger Anmeldung per Email für den Spendenbeitrag Einlass erhalten und ohne Anmeldung regulären Eintritt zahlen müssen. Diese Maßnahmen haben zu einer leichten Entspannung der Situation beigetragen, die aber weder das Plenum, noch die Secu-Verantwortlichen oder die Gäste vollends zufrieden stellt. Der Diskurs dazu ist längst nicht abgeschlossen und bisher gefällte Beschlüsse müssen zukünftigen Entwicklungen angepasst werden.
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich!Zitat
Thüringen plant wegen „Diskriminierung“ Diskogesetz
13. Oktober 2017
Thüringen – Bundesweit immer wieder ähnliche Vorfälle: Gaststätteninhaber und Clubbetreiber können sich gegen die massiven Probleme, die ihnen und ihren Gästen durch Asylbewerber und andere migratische Problemgruppen bereitet werden nur noch dadurch erwehren, dass ein Hausverbot ausgesprochen wird oder diese Personen an der Tür abgewiesen werden. Nun will das Land sich als Türsteher betätigen und durch ein Sondergesetz garantiert sehen, dass keine „Diskriminierung“ am Einlass einer genannten Lokalität geschieht. Das hohe Gut der Unternehmerfreiheit wird von der rot-dunkelrot-grünen Landesregierung hierbei naturgemäß missachtet.
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In München initiierte der linksextremistische Bayerische Flüchtlingsrat und die Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayern, sowie der Arbeitskreis Panafrikanismus eine Hetzkampagne gegen zehn Diskotheken und leiteten rechtliche Schritte wegen „Diskriminierung“ ein.
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Ende 2015 gab die Landesregierung von Niedersachsen, dessen Lokalbetreiber mit dem migrantischen Verständnis von „Geselligkeit“ ebenfalls komplett überfordert waren und diese Gäste an der Tür aussortierten, bekannt, das Gaststättengesetzes gegen angebliche „ethnisch-religiöse Diskriminierung“ zu ändern. Ab Datum können nun Bußgelder verteilt werden, wenn Unternehmer ihr Hausrecht wahrnehmen.
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Denn auch der sozialistische Landesvater Bodo Ramelow (DIE LINKE) und seine Genossen wittern Diskriminierung an jeder Einlasstür und wollen sicher stellen, dass niemanden wegen seiner Herkunft oder Religion abgewiesen werden kann.
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wie sich doch "Experten" irren können!Laut dem ehemaligen Mordkommissar und bekannten Profiler Axel Petermann hatte Khavari sein Opfer wohl zufällig gewählt.
Es handelte sich offenbar um einen Überraschungsangriff, eine sogenannte Blitz-Attacke. Wäre die Studentin ein ausgewähltes Opfer gewesen, hätte der Täter Maria L. aufgelauert oder sogar zuvor Kontakt mit ihr aufgenommen.“
(Axel Petermann, Kriminologe)
Wie der Kriminologe analysierte, ging es dem Angeklagten um Macht über sein Opfer:
Es ging nicht um Wut, sondern um Macht. Die Tat war grausam, auch weil Maria L. Bisswunden am Körper hatte. Doch hätte Hussein K. aus blanker Wut gehandelt, wäre es vermutlich nicht bei solchen Wunden geblieben.“
(Axel Petermann)
Mit freundlichen GrüßenZitat
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Laut den Handydaten bewegte sich Hussein K. in jener Nacht vom Flückigersee zur „Stusie“, der Studentensiedlung am Seepark, dem größten Studentendorf Freiburgs. Von dort aus ging es zur Haltestelle Stadttheater. Hier erhält Khavari einen Wifi-Kontakt an der Sparda-Bank. Weiter geht es zur Kaiser-Joseph-Straße, beim Bertoldsbrunnen vorbei und zur Salzstraße. Hier ist die „Sonderbar“, ein Lokal in der Innenstadt und beliebter Treffpunkt von Homosexuellen. Dort verweilte der Afghane bis nach 1 Uhr.Um 1.36 Uhr befindet sich Khavari in der Innenstadt. Videoaufnahmen belegen, dass er um 1.57 Uhr in die Straßenbahn einsteigt und zur Endhaltestelle Lassbergstraße fährt. Dort wird er wieder in eine Funkzelle eingeloggt. Um 2.46 Uhr kontaktiert das Handy das Wifi der Jugendherberge. Um 4.17 Uhr ist Hussein K. am Tatort, was seine GPS-Daten belegen. „Wenn eine App aktiv war, die GPS-Daten nutzt, kann das passiert sein“, erklärt der Kripo-Experte den Umstand.
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Die letzten Ergebnisse der Tests besagten, dass Hussein K. bis 2.32 Uhr in Bewegung war. Dann folgt eine Phase mit nur wenigen Schritten, die bis 2.52 Uhr geht. Um 2.55 Uhr zeigte das Bewegungsmuster eine Treppe an, vermutlich bestieg er die Böschung der Dreisam. Dies passe wiederum mit der Berechnung des Heimwegs von Maria L. zusammen, so der Kriminalbeamte.
Am Tatort 2.55 bis 4.15
Danach habe sich das Handy von Khavari kaum bewegt, für eine Stunde und zwanzig Minuten. In dieser Zeit geschah dann irgendwann die Tat.
Um 4.15 Uhr, folgte dann wieder ein „Treppengang“, die Dreisam-Böschung hinauf, vom Tatort weg. Um 4.18 Uhr wurde ein letztes Treppensteigen des Hussein K. registriert. Vielleicht ging es die Böschung noch einmal hinauf oder aber auf den Dreisamradweg hoch zur Brücke in Ebnet.
Die Auswertung von Marias Nokia-Handy ergab: „Der letzte Zeitstempel aus dem Opferhandy war 4.12 Uhr und um 4.15 Uhr haben wir im Handy des Angeklagten ein Treppensteigen.“
„Es ist alles absolut stimmig“, so der Experte abschließend.
Die Verhandlung wird am Donnerstag, 25. Januar 2018 ab 14 Uhr am Freiburger Landgericht fortgesetzt.