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U-179

Kaleu

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1

Dienstag, 30. Juni 2009, 14:56

Anmerkung zu "Urteil Lissabon-Vertrag", vom 30.06.2009

Liebe Mitstreiter,

in einem normalen, nicht von einigen wenigen Wirtschafts- und Medienbossen gesteuerten, Staat, wäre eine Volksabstimmung in so entscheidenden Fragen, wie der Souveränitätsabtretung an eine fremde Macht, eine pure Selbstverständlichkeit.

Leider würde uns auch dies in der BRD nichts nützen, denn die Medien ziehen am selben Strang, wie die EU-Befürworter. Kritik wird ausgeblendet und so der Wahlbürger manipuliert. Es gilt der Grundsatz: Wer die Medien beherrscht, beherrscht die Massen. Und die Massen stimmen dann, wie gewünscht, ab.

Der Grundgesetz-Gerichtshof der BRD, fälschlich oft als Bundesverfassungsgericht bezeichnet, ist mindestens blauäugig, wenn nicht mehr, wenn er glaubt den EU-Bundesstaatenwahn kontrollieren oder wenigsten eingrenzen zu können. Die Richter werden bei Bedarf einfach entsprechend ausgetauscht und schwuppdiwupp sprechen sie das Recht ihrer "Einsetzer".

Die EU-Befürworter sind sich der Verantwortung für ihr Volk nicht bewußt und dienen einzig wirtschaftlichen Interessen. Es wird allerhöchste Zeit, daß sich die EU-Gegner zusammenschließen und endlich wehren!

Ich habe keine Lust als Deutscher so zu enden, wie die Indios in Amerika. Deutscher Michel, wach endlich auf!!!

Herzliche Grüße,
:dr:
U-179
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren" Bertolt Brecht

www.Deutscher-Volkssender.de

Lynagh

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2

Dienstag, 30. Juni 2009, 21:26

In niederländischen Nachrichten stand heute morgen, daß 96% aller Bewohner der EU Mitgliedstaten GEGEN Lissabon Vertrag sind.

Hier der Verweis: http://www.elsevier.nl/web/10239888/Nieu…an-Lissabon.htm

und Deutcher Gerichthof schützt uns vor der Ratifikation des Vertrages : http://www.elsevier.nl/web/10239959/Nieu…sabon-tegen.htm

vielleicht lassen sich die Iren letztendlich doch nicht beschwindeln. Entschuldigt, daß ich die niederländische Verweise nicht übersetze, viel schreiben kann ich noch nicht sollte die rechte Hand nicht überfordern aber alle Deutsche können es einigermassen doch auch so verstehen.
***NEC ASPERA TERRENT***


Nil admirari prope res est una, solaque quae possit facere et servare beatum
= sich über Nichts zu wundern ist wohl das Einzige, was einen glücklich machen kann und bleiben läßt
(Horatius)

Königshütte Schlesien

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3

Dienstag, 30. Juni 2009, 21:33

Zitat

Wer die Medien beherrscht, beherrscht die Massen. Und die Massen stimmen dann, wie gewünscht, ab.

Wer hat den Zuschlag im Jahr 2003 bekommen, die Gutmenschen die die Welt steuern.
Zu sagen hat keine mehr was. Alles, worüber öffentlich gesprochen wird ist nur wischi waschi und bla… bla… bla…
Wer den Befehlen nicht folgt wir gnadenlos ersetzt und den Stuhl übernimmt der nächste, der sein Leben auf Kosten andere besser gestallten will.

Elsaß-Lothringen, Eupen-Malmedy, Pommern, West-u.Ostpreußen, Wartheland-Posen, Südsteiermark, Schlesien, Sudetenland, Ostmark, Südtirol, Ödenburg, Luxemburg, Liechtenstein, D-Schweiz, Nordschleswig, alles Deutsches Land - Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt

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4

Mittwoch, 1. Juli 2009, 08:12

U-179 und Königshütte Schlesien, ganz meine Meinung, Lynagh, deine Hoffnung ist auch die meine.

Ich gehe jedoch keineswegs davon aus, daß diese Richter, die (um überhaupt an diese Posten zu gelangen) in den Einrichtungen der Drahtzieher sein müssen, es ernstlich so meinen. Ich gehe davon aus, daß jene in Abstimmung mit ihren Schiffsführern uns ein Possenspiel kredenzen. Ein vermaledeites Schauspiel ist das. Und die dumpfe Masse fällt wieder mal darauf rein.


Dein Mut sei Heldenhaft;
Deine Hingabe Vollständig;
Deine Liebe Grenzenlos!

Sundarasya Surupasya Subhasya ca Raksanaya Samajah

5

Sonntag, 5. Juli 2009, 15:14

Urteil des Grundgesetz-Gerichtshof der BRD zum "Lissabon-Vertrag"

Urteilsverkündung "Lissabon-Vertrag" - Pressemitteilung: http://www.bundesverfassungsgericht.de/p…/bvg09-072.html

Entscheidung: http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20…2bve000208.html


Ausführung von Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider zum Urteil


Zitat

Das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts läßt erwartungsgemäß den Vertrag von Lissabon passieren, macht aber dessen Ratifikation von einem neuen Begleitgesetz abhängig, welches die Gesetzgebung gegenüber der Regierung stärkt. Die Demokratie, den Rechtsstaat und auch den Sozialstaat hat das Gericht jedoch nicht gegen die ´Diktatur der Bürokraten‘ verteidigt.

Die Subsumtion unter seine dogmatisch weitgehend richtigen Rechtssätze ignoriert die Machtfülle der Union. Die Wirtschaftsordnung schützt es nach wie vor nicht vor dem Marktradikalismus des Binnenmarktprinzips, zumal die Finanzmärkte nicht vor der weltweit wirksamen Kapitalverkehrsfreiheit. Die Handelspolitik überläßt es weiterhin der ausschließlichen Zuständigkeit der Union, welche sich einseitig dem Freihandel verpflichtet. Die Bundeswehr wird zu Kriegen in aller Welt verpflichtet.

Die wesentliche Rechtsetzung ist Sache der Union, deren Organe nicht demokratisch zu legitimieren vermögen, auch nicht das Europäische Parlament. Das sieht der Senat nicht anders. Von den wichtigsten Politiken bleibt dieses „Parlament“ ohnehin ausgeschlossen, vor allem von der Militär-, Wirtschafts- und Währungspolitik. Der Europäische Rat wird ermächtigt, die vertragliche Verfassungspolitik (außer der Außen- und Sicherheitspolitik) ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments durch Beschluß zu ändern, wenn alle Mitgliedstaaten zustimmen.

Gericht stärkt die Legislative

Für dieses vereinfachte Vertragsänderungsverfahren verlangt das Gericht ein Gesetz von Bundestag und Bundesrat. Diese Verfassungskorrektur ist ein Erfolg der Verfassungsbeschwerden, ändert freilich im Parteienstaat wenig an der Entmachtung des Volkes. Das Gericht stärkt die Legislative, entgegen dem Vertragstext, auch, wenn die familienrechtlichen oder die strafrechtlichen Befugnisse der Union erweitert werden sollen. Zudem wird der militärrechtliche Bundestagsvorbehalt aufrecht erhalten.

Auch die Flexibilitätsklausel darf ohne Zustimmung der Legislative nicht derart genutzt werden, daß sie weitere Hoheitsrechte auf die Union überträgt. „Die Integrationsverantwortung“ sollen „die staatlichen Vertretungsorgane der Völker“ wahrnehmen. Aber das Defizit demokratischer Legitimation des mächtigen Gerichtshofs spricht der Senat gar nicht erst an.

Das Gericht hat nicht zugestanden, daß die Union spätestens mit dem Reformvertrag ein Staat, ein Bundesstaat, wird, aber eingeräumt, daß sie „inzwischen in einigen Politikbereichen einem Bundesstaat entsprechend – staatsanalog – ausgestaltet ist“. Im Widerspruch dazu „bleiben die internen Entscheidungs- und Ernennungsverfahren überwiegend völkerrechtsanalog dem Muster einer internationalen Organisation verpflichtet“. Das ist der rechtliche Widerspruch, über den das Wort „supranational“ nicht hinweghilft.

Kein einheitliches europäisches Volk

Die Mitgliedstaaten werden zu Verwaltungsprovinzen, weitaus weniger eigenständig als die Länder in Deutschland. Einen Staatsbegriff hat das Gericht nicht zu definieren versucht. Wenn und weil der Staat als Republik „die Vereinigung einer Menge von Menschen unter Rechtsgesetzen“ (Kant) ist, kann die Staatseigenschaft der Union nicht bestritten wer-den. Für die eigenständige Legitimation der Unionsgewalt fehle „ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt“ – richtig! Deswegen ist diese Gewalt nicht legitimiert. Die „in den Mitgliedstaaten verfaßten Völker“ sollen „die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt“ bleiben. Dann muß ihnen die existentielle Staatsgewalt verbleiben.

Die nationalen Parlamente würden die Rechtsetzung der Union legitimieren. Dafür müssen sie deren Politik verantworten und darum voraussehen können. Das gewährleiste „das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung“, das im Vertrag stehe und nach wie vor nicht verletzt werde. Das ist die demokratiedogmatische Lebenslüge des Integrationismus.

Parteiliche Besetzung des Gerichts

Mit der Offenheit und Breite der einzelnen Ermächtigungen in den Texten und erst recht deren extensiver Handhabung hat sich das Gericht wiederum, wie schon im Maastricht-Urteil von 1993, nicht auseinandergesetzt. Das hätte seine Erkenntnisse ad absurdum geführt. Mit der erneuten Mahnung, die Ermächtigungen eng zu handhaben, ist nichts getan. Deren Grenzen sind gänzlich ungewiß.

Das Urteil überrascht angesichts der parteilichen Besetzung des Gerichts nicht. Karl Jaspers hat vor einem halben Jahrhundert gewarnt: „Von der Demokratie zur Parteienoligarchie. Von der Parteienoligarchie zur Diktatur“. Der zweite Schritt ist die rechtlose Politik der europäischen Integration. Das Integrationsprinzip darf nicht über das Rechtsprinzip gestellt werden. Wer ein europäisches Europa gestalten will, muß aus der Union ausscheiden, um neue Verträge zu erzwingen.

Nur die Völker sind befähigt, das Recht zu verwirklichen. Große Politik bedarf der Volksabstimmungen. Als Wächterrat des Parteienstaates hat sich der Zweite Senat bestens bewährt, als Gericht des Volkes hat es sich verabschiedet.
Hoffnungsvoll schauen wir nach Irland.


Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider war von 1989 bis 2006 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Für den Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) hat Schachtschneider die Verfassungsklage gegen den Lissabon-Vertrag verfaßt. Daneben formulierte er eine Vielzahl von weiteren Verfassungsklagen, unter anderem gegen den Vertrag von Maastricht sowie gegen die Einführung Euro. Quelle: www.jungefreiheit.de

**********


Eindeutige Worte zum EU-Vertrag findet auch der Brite Nigel Farage, seit 1999 Mitglied des Europäischen Parlament und Vorsitzender der Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie. Worte die eigentlich unsere "Volksvertreter" finden müßten um den Untergang des deutschen Volkes zu verhindern und unsere eigene Nationalität - DEUTSCH - zu erhalten. Ich will nicht zum Unionsbürger degradiert werden!

Nigel Farage: Eine Lektion in Demokratie: http://www.youtube.com/watch?v=DbZEU-ieiGA

Speziell und sehr ausführlich an das Merkel gerichtet: http://www.youtube.com/watch?v=byVvDMwP7_0

:Applaus: :Applaus: :Applaus:

M.k.G., U-34

"Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenheit ihres Geistes und ihrer Sprache raubt."
- J. G. Herder -

6

Sonntag, 5. Juli 2009, 16:17

Hallo
klasse Videos kann ich da nur sagen ! :hoch:
MfG

7

Sonntag, 12. Juli 2009, 11:29

Vortrag von Prof. Dr. Karl A. Schachtschneider vom 4. Juli 2009

Anläßlich des ersten ASR-Deutschlandtreffens.

Folgend der ausführliche Vortrag in der Länge von 1 Stunde 16 Minuten, auch über die Folgen des Urteils des Grundgesetz-Gerichtshofes der BRD zum "Lissabon-Vertrag".

Forenberg.deVideo  YouTube


M.k.G., U-34


8

Sonntag, 12. Juli 2009, 11:41

Hallo U-34
das Video ist schon archiviert !
Eine traurige und tiefblickende Aussage des Prof. Dr. Karl A. Schachtschneider das er es bereut Herrn Gauweiler seine Arbeit überlassen zu haben.
MfG

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9

Sonntag, 12. Juli 2009, 14:55

He Leute helft mal mir, auf diesem Gebiet unbedarften, wie Archiviere ich solche Dinge?

Ich habe zwar schon mal Unterweisung gehabt, aber da bin ich wirklich noch zu Schnarchig unterwegs. :winken:


Was mir auffällt sind natürlich auch die Floskeln der Kirche und der Logen die Herr Schachtschneider übernommen hat.

Er spricht immer wieder von "der Verfassung mit der wir geboren werden", die gibt es aber nicht. Es gibt auch keine allgemeine natürliche Sittlichkeit. Es gibt nur die besondere natürliche Sittlichkeit, nämlich die besondere Sittlichkeit des jeweiligen Volkes.

Auch das alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien gilt eben so nicht, kann so gar nicht sein, darf eben nicht sein.

Denn, alle Volksangehörigen können nur vor dem Gesetz gleich sein. Denn genau deswegen haben wir es ja so, daß alle Völker dieser Erde wenn sie in der brddr leben das gleiche Geld bekommen für ihre Kinder, wie die des Staatstragenden deutschen Volkes.

Im Grunde genommen können die Drahtzieher Herrn Schachtschneider Ihn genau diesen Punkten aushebeln, daß sie es nicht machen zeigt eigentlich nur ihre schon maximale Macht. Sie haben es gar nicht mehr nötig.

Er bezieht sich auch immer wieder auf die allgemeinen Menschenrechte, aber genau die wurden ja von den Logen gesetzt, und zwar genau zum Zwecke, die Nationalstaaten auf und über diese Forderung (dieses Postulat) aufzulösen. So sehe ich also in diesen doch sehr allgemeinen Anschauungen die auch Herr Schachtschneider vertritt eigentlich diese Machthaber schlussendlich bestätigt in ihrem Tun.

Nun, vielleicht ist er aber ja auch klug genug, es eben nur über diese Art von Formulierung anzugehen, denn alles andere wäre ja wieder in der einen alles zerschmetternden Ecke. Vielleicht denkt er so, aber nur vielleicht.

Bei den anderen Erklärungen hinsichtlich der Auswirkungen des Lissabon Vertrages und des Urteils Grundgesetzgerichtshofes muß man Ihm vollständig folgen. Und wenn Redlichkeit und Wahrhaftigkeit sein Tun veranlaßt, dann kann man Ihm nur Danken und beistehen. Denn wenn das der Fall ist, lebt auch er gefährlich. Vielleicht ist es doch bald soweit daß man aus der Deckung muß.
Aber es gilt hier unbedingt den richtigen Zeitpunkt zu erwischen. Ist man zu früh, ist es aus, ist man zu spät, ist es aus.

Die Kunst des, "zum richtigen Zeitpunkt, das richtige, richtig tun! wird die Kunst schlechthin sein!

Na Leute und wenn alles in die vollständige Despotie fällt? Wohin dann?
Treffen wir uns dann alle in Norwegen? Die sind noch nicht in der eu, und man wäre doch nahe genug, um doch noch vielleicht.....! :wnm:


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Sundarasya Surupasya Subhasya ca Raksanaya Samajah

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thuathasonn« (12. Juli 2009, 14:54)


Njörd

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10

Sonntag, 12. Juli 2009, 15:01

Ein sehr aufschlußreicher und tiefblickender Vortrag des Rechts- und Wirtschaftswissenschafftlers Prof. Dr. Schachtschneider. Auch oder gerade weil es sich bei den Aussagen Schachtschneiders nicht um politisch motivierte, medienverwertbare Erklärungsversuche, sondern ganz im Gegenteil, um aufsehenerregende, "subversive" Darlegungen des Lissaboner Schandvertrages handelt, nimmt seine Person unzweifelhaft eine Sonderstellung in der aktuellen Debatte ein.
Obwohl es sich bei Schachtschneider um einen "Wissenschaftler" handelt, sei ein partikulärer Vergleich mit Robert Blum ( 1807-1848 ) gestattet.
Schachtschneiders aufklärerischer, kritischer Geist sollte durchaus als Motivation revisionistischen Denkens, und natürlich auch Handelns, verstanden werden.

M.k.G.

Njörd

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