Am 17. Februar 2011 beriet der saarländische Landtag einen Gesetzentwurf der im Landtag vertretenen Fraktionen von CDU, SPD, Linke, FDP und GRÜNE zur
Änderung der Verfassung des Saarlandes, in dem gefordert wird, daß neben den "politischen Anschauungen" die "sexuelle Identität" - als verfassungsrechtlich zu schützendes Merkmal - eingefügt wird. Dies wurde in
erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. [1]
Im Wortlaut findet sich der zu ändernde
Artikel 12 (3) der saarländischen Verfassung[2] im
BRD-Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3
"
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Beschlußvorlage vom 10. Februar 2011 - Der Landtag wolle beschließen:
Artikel 1
Änderung der Verfassung des Saarlandes
In Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes vom 15. Dezember 1947 (Amtsbl. S.1077), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Mai 2008 (Amtsbl. S. 986), werden nach den Wörtern „politischen Anschauungen“ die Wörter „ ,seiner sexuellen Identität“ eingefügt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Ausgegeben: 15.02.2011
In der Begründung heißt es dazu:
"
Die Benachteiligungs-/Bevorzugungsverbote in Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes werden um das Tatbestandsmerkmal der sexuellen Identität, das auch in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes enthalten ist, erweitert."
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Da der Begriff "sexuelle Identität" nicht näher definiert wurde, sah ich mich veranlaßt selbst herauszufinden, was unter diesem Begriff verstanden werden muß.
So gilt er allgemein als Synonym für
sexuelle Orientierung, dies betrifft auch die Rechtssprache. Allerdings sei umstritten ob die Begriffe auch deckungsgleich sind. Der Begriff "Identität" ist auf das Individuum bezogen, während Orientierung auf eine andere Person gerichtet ist. Mit diesem Hintergrund wird deutlich, warum
Sexuelle Identität im Gegensatz zu Sexueller Orientierung auch Transgender einschließen könnte und oft auch explizit so gemeint ist, ebenfalls umstritten.[3]
Gesetzentwürfe die
Änderung des Grundgesetzes Artikel 3, Absatz 3 betreffend, wurden von Die Linke am
20.01.2010, SPD am
15.12.2009, Bündnis90/Die Grünen am
27.11.2009 sowie von den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg am
29.9.2009 für den BRD-Bundestag eingebracht.
Vorgeschlagene Änderung: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, "
seiner sexuellen Identität", seiner Abstammung, seiner Rasse," etc..
Der Begriff "
sexuelle Identität" umfaßt in diesen Anträgen:
"Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen".[4]
Quellen:
Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes 25.02.2011 (Landtag des Sarlandes 14. Wahlperiode) >>>
[1] Tagesordnung des saarländischen Landtages vom 17. Februar 2011 unter Punkt 3 (PDF-Dokument) >>
[2] Saarländische Verfassung >>
[3] Sexuelle Identität >>
[4] Änderung GG Artikel 3 (3) >>
Drucksache 14/400-neu (PDF-Dokument) http://www.landtag-saar.de/de/dokumente/Gs14_0400-neu.pdf
Drucksache 14/401-neu [Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes] (PDF-Dokument) http://www.landtag-saar.de/de/dokumente/Gs14_0401-neu.pdf
http://www.landtag-saar.de/de/aktuelles/9655.php
Pressemitteilungen der FDP-Fraktion >>
M.k.G., U-34