Sie sind nicht angemeldet.

1

Montag, 28. Februar 2011, 16:17

Coitus a Tergo - "Sexuelle Identität" als Teil der saarländischen Landesverfassung

Am 17. Februar 2011 beriet der saarländische Landtag einen Gesetzentwurf der im Landtag vertretenen Fraktionen von CDU, SPD, Linke, FDP und GRÜNE zur Änderung der Verfassung des Saarlandes, in dem gefordert wird, daß neben den "politischen Anschauungen" die "sexuelle Identität" - als verfassungsrechtlich zu schützendes Merkmal - eingefügt wird. Dies wurde in erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. [1]

Im Wortlaut findet sich der zu ändernde Artikel 12 (3) der saarländischen Verfassung[2] im BRD-Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Beschlußvorlage vom 10. Februar 2011 - Der Landtag wolle beschließen:
Artikel 1
Änderung der Verfassung des Saarlandes

In Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes vom 15. Dezember 1947 (Amtsbl. S.1077), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Mai 2008 (Amtsbl. S. 986), werden nach den Wörtern „politischen Anschauungen“ die Wörter „ ,seiner sexuellen Identität“ eingefügt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Ausgegeben: 15.02.2011

In der Begründung heißt es dazu:
"Die Benachteiligungs-/Bevorzugungsverbote in Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes werden um das Tatbestandsmerkmal der sexuellen Identität, das auch in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes enthalten ist, erweitert."
************

Da der Begriff "sexuelle Identität" nicht näher definiert wurde, sah ich mich veranlaßt selbst herauszufinden, was unter diesem Begriff verstanden werden muß.
So gilt er allgemein als Synonym für sexuelle Orientierung, dies betrifft auch die Rechtssprache. Allerdings sei umstritten ob die Begriffe auch deckungsgleich sind. Der Begriff "Identität" ist auf das Individuum bezogen, während Orientierung auf eine andere Person gerichtet ist. Mit diesem Hintergrund wird deutlich, warum Sexuelle Identität im Gegensatz zu Sexueller Orientierung auch Transgender einschließen könnte und oft auch explizit so gemeint ist, ebenfalls umstritten.[3]

Gesetzentwürfe die Änderung des Grundgesetzes Artikel 3, Absatz 3 betreffend, wurden von Die Linke am 20.01.2010, SPD am 15.12.2009, Bündnis90/Die Grünen am 27.11.2009 sowie von den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg am 29.9.2009 für den BRD-Bundestag eingebracht.
Vorgeschlagene Änderung: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, "seiner sexuellen Identität", seiner Abstammung, seiner Rasse," etc..

Der Begriff "sexuelle Identität" umfaßt in diesen Anträgen: "Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen".[4]

Quellen:
Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes 25.02.2011 (Landtag des Sarlandes 14. Wahlperiode) >>>
[1] Tagesordnung des saarländischen Landtages vom 17. Februar 2011 unter Punkt 3 (PDF-Dokument) >>
[2] Saarländische Verfassung >>
[3] Sexuelle Identität >>
[4] Änderung GG Artikel 3 (3) >>
Drucksache 14/400-neu (PDF-Dokument) http://www.landtag-saar.de/de/dokumente/Gs14_0400-neu.pdf
Drucksache 14/401-neu [Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes] (PDF-Dokument) http://www.landtag-saar.de/de/dokumente/Gs14_0401-neu.pdf
http://www.landtag-saar.de/de/aktuelles/9655.php
Pressemitteilungen der FDP-Fraktion >>


M.k.G., U-34


"Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenheit ihres Geistes und ihrer Sprache raubt."
- J. G. Herder -

Lynagh

Meister

Beiträge: 2 011

Registrierungsdatum: 3. Oktober 2007

Wohnort: Holland

Danksagungen: 5

  • Nachricht senden

2

Montag, 28. Februar 2011, 17:30

Verrückte Welt, haben sie im Saarländischen Parlament keine andere Sorgen?
Nun gut, jede Aktion hat auch Folgen also bald müssen sie ein Gesetzt verabschieden wie man bei der Viefätigkeit der sexuellen Identität eigentlich dann noch Kinder produzieren kann. Oder ist es so daß Prokreationaufgabe den Immigranten auferlegt wird? Die produzieren Kinder in Dutzenden pro Familie und machen sich keine Sorgen über sexuelle Identitäten jedoch unterscheiden scharf die Herkunft (in eigenen Ländern versteht sich) die unseren müssen neu bevölkert werden was mit, eh, „sexuellen“ Gesetzen denen wir befolgen sollten nicht ganz so schwerig wird denn es wird letztlich zum Aussterben führen.
***NEC ASPERA TERRENT***


Nil admirari prope res est una, solaque quae possit facere et servare beatum
= sich über Nichts zu wundern ist wohl das Einzige, was einen glücklich machen kann und bleiben läßt
(Horatius)

  • »Thuathasonn« wurde gesperrt

Beiträge: 1 325

Registrierungsdatum: 7. Mai 2008

Wohnort: Allgäu

Danksagungen: 95

  • Nachricht senden

3

Dienstag, 1. März 2011, 07:45

Zitat

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Dies klingt zuerst einmal sehr schön, freiheitlich, gerecht, und von heherem Geiste ausgehend, so, daß ein jeder halbwegs ehrlicher und guter Mensch und ganz besonders ein gut seiend wollender Deutscher mit überzeugt geschwellter Brust dahinter stehen wollte und es auch sein wird.

Aaaaaber, genau dies nimmt dem Eingesessenem deutschen Volk jegliche Möglichkeiten sich gegen seine eigene Vertreibung aus seiner Ureigenen Heimat zu wehren. Nimmt uns jegliche Rechte im Sinne von Wehrhaftigkeit gegen Umvolkung, Ausplünderung, Unterdrückung unseres eigenen Volkes und öffnet dem vollständigem Untergang und Versklavung Tür und Tor. Es wird daher Zeit, daß ein jeder wahrhaftige Deutsche seinen inneren Tyr und Thor erweckt, sonnst werden wir vom Antlitz dieser Erde einstens Verschwunden sein.

"Es gibt in Deutschland so wenig Deutsche, daß die wenigen sich finden müssen".

Zitat eines mir sehr gut Bekannten, einem aufrechten und wahrhaftigen Deutschen!


Dein Mut sei Heldenhaft;
Deine Hingabe Vollständig;
Deine Liebe Grenzenlos!

Sundarasya Surupasya Subhasya ca Raksanaya Samajah

4

Dienstag, 1. März 2011, 13:35

Hallo,

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Schöner Satz wenn man um die Einschränkung der "Freiheit im Grundgesetz" nicht weiß. X(
Eine Verfassung hat man den Deutschen ja bis zum heutigen Tage erfolgreich vorenthalten. Wer hat uns ver :zensiert: ? Es sind genau diese Leute, ich habe es nicht vergessen!

Video nicht verfügbar
Dieses Video ist nicht mehr verfügbar, weil das mit diesem Video verknüpfte YouTube-Konto gekündigt wurde.

Den permanenten Rechtsbuch und die Rechtsbeugung erleben wir doch Tag für Tag. Für die anderen politischen Ansichten geht man als Deutscher in den Knast, so sieht es doch aus. Zufall? Nein, denn wenn sich Zufälle häufen, ist es kein Zufall mehr!
Vergessen wollen wir in dem Zusammenhang auch nicht, dass die Auslegung der Grundgesetze zunehmend zu Ungunsten der einheimischen Bevölkerung geht. Alle sind gleich, aber andere sind gleicher - schon vergessen oder nicht bemerkt oder noch nicht betroffen? Das kann sich schnell ändern zB. bei einen nächtlichen U-Bahn Spaziergang mit kultureller Bereicherung. Umkehr des Täter Opfer Prinzips, man war dann zur falschen Zeit am falschen Ort.

Ich als Deutscher, in meiner Heimat, am falschen Ort. Wie geht so etwas, wie kann so etwas sein ?

Bei seltener erfolgreicher Gegenwehr darf man dann für den Aggressor noch bezahlen das ist wahrhaftige Rechtsprechung! :kocht:

MfG

uebender

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »uebender« (16. Oktober 2021, 02:36)


Thema bewerten