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Olaf Scholz: Rund 78 Milliarden Euro Ausgaben in der Flüchtlingspolitik bis 2022
Bundesfinanzminister Olaf Scholz rechnet bis 2022 mit Kosten für die Flüchtlingspolitik in Höhe von rund 78 Milliarden Euro, davon zahlt der Bund 8 Milliarden Euro an die Bundesländer.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) rechnet laut „Spiegel“ bis 2022 mit Kosten für die Flüchtlingspolitik in Höhe von rund 70 Milliarden Euro für den Bund. Größter Posten sei dabei die Bekämpfung von Fluchtursachen, berichtete das Magazin unter Berufung auf ein Dokument zur mittelfristigen Finanzplanung.
Zu den 70 Milliarden Euro kämen acht Milliarden Euro hinzu, die der Bund bis 2021 an Länder und Kommunen als Entlastung für deren Kosten zahlt.
Die Gesamtbelastung des Bundeshaushaltes summiert sich also auf 78 Milliarden Euro für den Planungszeitraum.
Fluchtursachen bekämpfen, Sozialtransfers, Integrationsleistungen
Die Bekämpfung der Fluchtursachen in den betroffenen Ländern schlägt mit 31 Milliarden Euro zu Buche, wie der „Spiegel“ aus dem Dokument zitierte.
Für Sozialtransfers an Flüchtlinge stehen demnach in dem Zeitraum knapp 21 Milliarden Euro bereit, für Integrationsleistungen wie Sprachkurse 13 Milliarden Euro. Aufnahme, Registrierung und Unterbringung von Flüchtlingen kosten demnach 5,2 Milliarden Euro.
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums wollte den Bericht nicht kommentieren und verwies auf die baldige Veröffentlichung der Zahlen.
Vor der Sommerpause werde der Finanzplan bis 2022 vorgestellt, bereits Ende Mai würden die Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten im Kabinett beschlossen und damit bekannt. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs hatten sich im September 2015 grundsätzlich darauf geeinigt, dass sich der Bund an diesen Ausgaben beteiligt.
Im Jahr 2016 allein hatte der Bund nach Ministeriumsangaben flüchtlingsbezogene Ausgaben von insgesamt rund 21,7 Milliarden Euro.
Davon entfielen damals 9,3 Milliarden Euro auf die Unterstützung für die Länder und Kommunen und 7,1 Milliarden Euro für die Fluchtursachenbekämpfung.
Wo man geht und steht in dieser Republik – trifft man auf illegal eingefallene "Schutzsuchende", die unsere Sozialkassen aus räubern.
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Großrazzia gegen Schwarzarbeit statt gegen illegale Einwanderer
07:10 Uhr | Vertrauliche Mitteilungen
Für eine Großrazzia hatte die norddeutsche Polizei offensichtlich ausreichend Kräfte zur Verfügung, um mit 850 Beamten in mehreren norddeutschen Städten nach fleißigen, aber nicht ausreichend Sozialabgaben zahlenden "Schwarzarbeitern" zu suchen.
Mit aller Härte des Gesetzes und dem sicherlich berechtigten Grund, die fleißigen "Schwarzarbeiter" würden den deutschen Sozialkassen Schäden in Millionenhöhe bereiten, wurde die Großrazzia umgesetzt.
Wie verlogen diese Politik allerdings ist, zeigt sich daran, daß zur gleichen Zeit Millionen illegaler Immigranten den Sozialkassen Milliardenschäden bescheren und dieselbe Bundespolizei zur selben Zeit Personal mangel vorgibt, wenn sie danach gefragt wird, weshalb sie diesen massenhaften illegalen Zustand kaum zu bekämpfen bereit sei.
Es werden also Milliardenschäden auf der einen Seite geduldet und auf der anderen Seite ein Bruchteil dessen als hochkriminell eingestuft und mit großem Aufwand und aller Härte des Gesetzes verfolgt. Für wie "blöd" hält die Politik uns eigentlich?
Den Gipfel der Lächerlichkeit offenbarte das angebliche Erfolgsergebnis, daß 70 Arbeiter kontrolliert, von ihnen Fingerabdrücke und Fotos gemacht wurden, um ihre Identität festzustellen.
Zur gleichen Zeit lehnt dieselbe Justiz eine Identitätserkennung illegal einreisender Asylforderer und offensichtlich erwachsener angeblicher Minderjähriger, sowie die Bekämpfung des Handels mit Ausweispapieren praktisch ab.
Ebenso lehnt es die Politik ab, ihrer Verpflichtung nachzukommen, das Recht bei ausreisepflichtigen Personen durchzusetzen, damit diese auch tatsächlich Deutschland verlassen und nicht weiter finanziell auf Kosten der Sozialkassen und damit der fleißigen Bundesbürger unterhalten werden.
Landesregierungen und Bundesregierung, die diesen massenhaften Rechtsbruch nicht nur dulden, sondern aktiv zu betreiben scheinen, haben eigentlich schon jegliche Akzeptanz und moralischen Rückhalt verloren.
Und es ist auch nicht zu fassen, daß für Großrazzien auf Baustellen genügend Beamte vorhanden sind, während Abschiebungen zur gleichen Zeit (mit einem Vielfachen an Schaden für die Sozialkassen und Bundesbürger) unterbleiben
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Nur einer von drei Migranten ist tatsächlich schutzbedürftig und bekommt Asyl
Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern ist einem Zeitungsbericht zufolge im laufenden Jahr stark gesunken. Nur noch bei einem von drei Schutzsuchenden kommt das BAMF zu dem Ergebnis, dass es sich tatsächlich um einen Schutzberechtigten handle.
Die Anerkennungsquote für Schutzsuchende ist im laufenden Jahr stark gesunken. Nur noch bei einem von drei Schutzsuchenden kommt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu dem Ergebnis, dass es sich tatsächlich um einen Schutzberechtigten handelt.
Zwischen Januar und Ende April endeten nur 32,5 Prozent der in diesem Zeitraum 93.381 getroffenen Entscheidungen mit der Vergabe eines der vier Schutztitel, berichtet die „Welt“.
2017 endeten demnach noch deutlich mehr, nämlich 43,4 Prozent der insgesamt 603.000 Asylentscheidungen positiv. Im Rekordjahr 2016, damals waren wegen der vielen Altfälle so viele Asylentscheidungen getroffen worden wie noch nie in irgendeinem Land, nämlich 696.000, lag die Anerkennungsquote bei 62,4 Prozent.
Das Bundesamt sagte der „Welt“, dass „ein übergeordneter Grund für die Veränderung der Gesamtschutzquote innerhalb eines Zeitraums nicht zwingend“ vorliegen müsse, schließlich basiere sie „auf Einzelfällen, die individuell geprüft und entschieden werden“.
Das BAMF weist aber darauf hin, dass die gesunkene Anerkennungsquote stark mit den vielen Verfahrenserledigungen zu tun hat. Sie verdoppelten sich demnach annähernd im Vergleich zum Vorjahr auf 31 Prozent aller Entscheidungen.
„Unter die sonstigen Verfahrenserledigungen fallen beispielsweise die Zuständigkeit eines anderen europäischen Staates aufgrund der Dublin-Verordnung“, teilt das BAMF mit.
Das Bundesamt habe „durch die Einrichtung von drei Dublin-Zentren und Personalaufstockung in diesem Bereich das Dublin-Verfahren generell optimiert“. Zum anderen sei die Bearbeitung von Dublin-Verfahren im Bundesamt zentralisiert worden, was „schon zu einer Effizienzsteigerung und Beschleunigung der Verfahren geführt hat. Dieser Effekt wird sich in Zukunft noch verstärken.“
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Das BAMF selbst behauptete bis zuletzt, dass zumindest die Nürnberger Behörde und ihre Außenstellen seit 2016 von allen Flüchtlingen Fingerabdrücke nehmen würden. Ein internes Schreiben des Referats Qualitätssicherung offenbarte vergangene Woche jedoch, dass genau dies nicht der Fall ist.
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Viele Ausländerbehörden können keine Fingerabdrücke überprüfen
Mehrfachidentitäten und Sozialmissbrauch weiterhin möglich
Die deutschen Behörden haben weiterhin erhebliche Schwierigkeiten, Mehrfachidentitäten und einen möglichen Sozialmissbrauch festzustellen, sofern die Personen vor 2016 eingereist sind.
Mehr als 200 Ausländerbehörden und offenbar sämtliche Sozialleistungsbehörden in der Bundesrepublik können bislang keine Fingerabdrücke von Asylsuchenden oder bereits anerkannten Asylbewerbern elektronisch vergleichen.
Das teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage der „Welt“ (Donnerstagsausgabe) und der „Nürnberger Nachrichten“ mit. Demnach haben Behörden weiterhin erhebliche Schwierigkeiten, Mehrfachidentitäten und einen möglichen Sozialmissbrauch festzustellen, sofern die Personen vor 2016 eingereist sind.
Erst von diesem Jahr an nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Regel von allen Asylantragsstellern den Fingerabdruck und verglich ihn mit bereits gespeicherten Identitäten. Bereits bei einem Treffen im Februar 2017 hatten die Ministerpräsidenten der Länder sowie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verabredet, dass sich Behörden im Bund, auf Landes- sowie kommunaler Ebene besser austauschen sollen, um unter anderem Asylmissbrauch zu vermeiden.
Damals konnten rund 90 Prozent der Ausländerbehörden keine Fingerabdrücke vergleichen. Wie das Innenministerium nun erklärte, waren mit Stand April etwa 40 Prozent der 494 Ausländerbehörden noch immer nicht mit einem entsprechenden Gerät ausgestattet.
Mit Blick auf Sozialleistungsbehörden – etwa die Jobcenter – erklärte das Innenministerium, dass geplant sei, die bundesweit rund 1.200 Einrichtungen ab Mitte September mit Geräten zu versorgen, die Fingerabdrücke scannen und vergleichen.
Bis Ende 2018 sollen demnach alle Behörden ausgestattet sein.
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Baden-Württemberg: Abgelehnter Asylbewerber greift CDU-Mann mit Holzlatte an
Ein polizeibekannter abgelehnter Asylbewerber greift die Ausländerbehörde an und bedroht eine Autofahrerin. Der Sozialdezernenten greift ein und kann den Mann überwältigen.
Ein abgelehnter Asylbewerber namens Said K., randalierte am Dienstagmorgen vor dem Landratsamt in Tuttlingen in Baden-Württemberg.
Zunächst schlug der polizeibekannte 48-Jährige mit einer Holzlatte, die mit Nägeln und Schrauben gespickt war, eine Scheibe in der Ausländerbehörde ein. Durch das entstandene Loch in der Scheibe zertrümmerte er einen Computer, der auf einem Schreibtisch dahinter stand.
Die Mitarbeiterin, die an dem Arbeitsplatz arbeitet, wurde dabei nicht verletzt, teilte die Polizei mit.
Anschließend stoppte der Mann auf einer öffentlichen Straße ein Auto und bedrohte die Fahrerin.
Sozialdezernent Bernd Mager (CDU) beobachte laut „Bild“, die Attacke auf das Auto von seinem Bürofenster aus. Er erkannte Said K., ging auf die Straße und versuchte ihn zu beruhigen. Said K. griff den 55-Jährigen an und verletzte ihn im Gesicht. Mager gelang es dennoch, den Asylbewerber zu überwältigen. Polizeikräfte verhafteten den Mann.
Trotz abgelehntem Asylantrag noch in Deutschland
Bereits seid 2015, wohnt Said K. in einem Asylbewerberheim. Sein Asylantrag wurde im Februar 2016 abgelehnt. Da er keine Ausweispapiere besitzt und seine Herkunft nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte, wurde er bislang nicht abgeschoben.
Er wird immer wieder straffällig, war schon mehrfach über Nacht in der Psychiatrie.“
Gegen Said K. wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung eingeleitet.