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1

Montag, 10. Mai 2010, 14:19

Menschenrechtsgerichtshof negiert Tatsachen und verurteilt Le Pen

Zitat

F: Le Pen scheitert vor Menschenrechtsgericht


Der französische Rechtsextreme Jean-Marie Le Pen hat vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Abfuhr erhalten. Die Straßburger Richter billigten eine Verurteilung des Franzosen zu 10.000 Euro Geldstrafe wegen islamfeindlicher Äußerungen als rechtens, wie die Pressestelle heute mitteilte. Damit wiesen sie die Klage des Chefs der rechtsextremen Front National gegen Frankreich als unzulässig zurück.

Hintergrund der Verurteilung war ein Interview Le Pens mit der Zeitung "Le Monde" im Jahre 2005. Darin hatte der heute fast 82-Jährige gesagt: "Wenn wir einmal nicht mehr fünf, sondern 25 Millionen Muslime haben, dann werden diese das Kommando übernehmen."

"Beunruhigendes Bild" von Muslimen
Der Gerichtshof für Menschenrechte unterstrich, das Recht auf freie Meinungsäußerung müsse zwar grundsätzlich auch für Äußerungen gelten, die "verletzen, schockieren oder beunruhigen" können. Im vorliegenden Fall habe Le Pen aber ein beunruhigendes Bild von der "gesamten muslimischen Gemeinde" gezeichnet, das ein Gefühl der Abweisung oder Feindseligkeit hervorrufen könne.

Er habe das Anwachsen der muslimischen Gemeinde als Gefahr für die "Würde und Sicherheit der Franzosen" dargestellt, heißt es in der Entscheidung weiter. Seine Verurteilung sei somit "berechtigt" gewesen. Quelle: orf.at
Nun – wer will das noch kommentieren?
Immer die gleichen Ver :zensiert: – bloß die Ämter sind verschieden.
Es wird Zeit, daß wieder Recht und Ordnung zurückkehren! Und zwar preußisches Recht !!

2

Montag, 10. Mai 2010, 15:04

Hallo AlbrechtD,

Zitat

Damit wiesen sie die Klage des Chefs der rechtsextremen Front National gegen Frankreich als unzulässig zurück.

"Unzulässig" wie das hier! :kocht:
http://www.nworesist.de/tag/finanz-gmbh/

Zitat

Amtsgericht Darmstadt 02.03.2005 Insolvenzgericht Geschäfts-Nr.: 9 IN 248/05 Beschluss: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird als unzulässig zurückgewiesen. Gründe: Gemäß § 12 Abs. 1, Ziffer 1 InsO ist die Durchführung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bundes unzulässig.

Alles nur Zufälle! :ironie:
MfG
uebender

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3

Dienstag, 11. Mai 2010, 09:30

Wer die Panzer, Jagdflieger, die Waffen und die nötigen Leute hat,

sagt wo es lang geht. Der sagt auch was, wann und wie man Recht und Gesetz zu verstehen hat.

Nichts hat sich geändert.

Und wenn ich die Streitereien in fast allen Nationalen, Patriotischen, Völkischen, Heidnischen, Kirchlichen
u.a. Lagern so sehe, wird sich in absehbarer Zeit auch nichts ändern.

Und dieses schamlose aber berechtigte kichern und spitzbübische Hände reiben auf der Seite unser aller Feinde regt mich in der tat Maßlos auf.

Jedoch weniger weil sie es machen, sondern wegen der Unfähigkeit des eigenen Volkes sich untereinander einzureihen. :kocht:

"Unser Volk ist unsere Religion" (Herbert Schweiger)


Dein Mut sei Heldenhaft;
Deine Hingabe Vollständig;
Deine Liebe Grenzenlos!

Sundarasya Surupasya Subhasya ca Raksanaya Samajah

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