Ein interessanter Beitrag bitte weiter lesen in der Quelle.Zitat
[...]Doch wie kommt es, dass auf einer öffentlichen Veranstaltung die
Presse verboten wird? Es hängt offensichtlich mit der Tatsache zusammen,
dass die Regierung versucht, den psychiatrischen Zwang ohne Aufsehen, sozusagen durch die Hintertür, einzuführen.
Andeutungsweise kann man bereits jetzt erkennen, dass weitere Maßnahmen
folgen sollen, wie man sie aus dem Beschluss der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister im 3. Absatz ersehen kann:
“Die Justizminister begrüßen, dass sich das
Bundesministerium der Justiz nach den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs
vom 20. Juni 2012 (Az. XII ZB 99/11, 130/33) der Sache angenommen hat.
Sie weisen allerdings darauf hin, dass die vom Bundes-ministerium der
Justiz vorgelegte Formulierungshilfe der Problematik nicht vollständig gerecht wird, weil danach die ärztliche Maßnahme nur dann zulässig sein soll, wenn der Betroffene in einer geschlossenen
Einrichtung untergebracht ist. Wird eine ärztliche Maßnahme gegen den Willen des Betroffenen nur im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung erlaubt, bleibt jedoch nach
Ansicht der Justizministerinnen und Justizminister einem nicht
unbeträchtlichen Teil von Betroffenen die ‘notwendige’ und zugleich
‘schonendere Zuwendung’ medizinischer Hilfe versagt.”[...]
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