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Bundeshaushalt
Schäuble will 2014 fünf bis sechs Milliarden Euro sparen
04.01.2013 · Um das Defizit zu verringern, will der Bundesfinanzminister im Haushalt des Jahres 2014 einem Zeitungsbericht zufolge fünf bis sechs Milliarden Euro einsparen - „durch Ausgabenkürzungen“, heißt es aus der Union.[...]
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[...]Auch wenn die Medien das Thema bisher mit wenigen Ausnahmen wohlwissend verschweigen, berät der Bundestag bereits in der kommenden Woche über den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur massiven Einschränkung der Prozesskostenhilfe für Geringverdiener.
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Zugang zur Prozesskostenhilfe massiv einzuschränken und die Hilfe für juristische Beratung gänzlich abzuschaffen. Die freie Wahl des Anwalts soll für Geringverdiener und Hartz IV-Bezieher künftig der Vergangenheit angehören. Des weiteren soll die Grenze des Freibetrags um 100 Euro gesenkt und die Rückzahlungspflicht auf sechs Jahre verlängert werden. Besonders letztere Neuerung würde für Betroffene mit schwankendem Einkommen unkalkulierbare Kostenrisiken mit sich bringen, die Armut und Überschuldung zur Folge haben könnten. Diese „Reform“ würde es für hunderttausende Geringverdiener, Hartz IV-Bezieher und Aufstocker zu einem Ding der Unmöglichkeit machen, sich vor Gericht sein Recht einzuklagen. Die Prozesskostenhilfe, die in den 80ern zur Schaffung der „Waffengleichheit“ vor Gericht eingeführt wurde, ist wesentliche Bedingung dafür, daß es nicht zu einer Zwei-Klassen-Justiz in Deutschland kommt.
Die Prozesskostenhilfe wird bisher gewährt, wenn der Antragsteller die Gerichts- und Anwaltskosten nicht selbst tragen kann, das Verfahren aber Aussicht auf Erfolg hat. Mißbrauch wird somit im Vorfeld bereits ausgeschlossen. Die jährlichen Kosten der Prozesskostenhilfe belaufen sich bundesweit auf ca. 500 Millionen Euro. Das Justizministerium nennt vor allem die angeblich steigenden Kosten als Grund für die geplante Gesetzesänderung, obwohl die Fallzahlen trotz sinkender Löhne seit einigen Jahren stabil sind und in einigen Bundesländern sogar sinken.[...]
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[...]“Wieder mehr Einfluss” für Leistungsträger In dem Papier mit dem Titel “Drei Thesen zur Stärkung der Leistungsträger” heißt es: “Diejenigen, die den deutschen Wohlfahrtsstaat finanzieren und stützen, müssen in diesem Land wieder mehr Einfluss bekommen. Die Lösung könnte ein doppeltes Wahl- und Stimmrecht sein.” Allein mit “Hartz IV-Beziehern und Rentnern” könne der soziale Ausgleich in Deutschland nicht funktionieren.[...]
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Wohnort: in einem kleinen Dorf, nahe Lutherstadt Wittenberg
Beruf: Ind.-Kfm., nun Rentner--> altes Eisen mit Bauchgefühl für, nein gegen: Corona-Maßnahmen :)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sima« (28. Januar 2013, 18:13)
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Die Lösung könnte ein doppeltes Wahl- und Stimmrecht für “Hartz IV-Bezieher und Rentner” sein, so könne der soziale Ausgleich in Deutschland funktionieren.[...]So müßte das sein.Hallo,
reden wir von Diktatur? JA!
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[...]“Wieder mehr Einfluss” für Leistungsträger In dem Papier mit dem Titel “Drei Thesen zur Stärkung der Leistungsträger” heißt es: “Diejenigen, die den deutschen Wohlfahrtsstaat finanzieren und stützen, müssen in diesem Land wieder mehr Einfluss bekommen. Die Lösung könnte ein doppeltes Wahl- und Stimmrecht sein.” Allein mit “Hartz IV-Beziehern und Rentnern” könne der soziale Ausgleich in Deutschland nicht funktionieren.[...]
Mit freundlichen Grüßen
uebender
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Es trifft die Kleinen Regierung will Prozesskostenhilfe abschaffen
Warum soll die Prozesskostenhilfe jetzt wegfallen?
Die Bundesländer versprechen sich davon Einsparungen von rund 65 Millionen Euro, weil es rund 130000 Fälle dann nicht mehr vor Gericht schaffen. Insgesamt geben die 16 Bundesländer rund 500 Millionen Euro aus.
Wen trifft das?
Alle, die nicht genug Geld haben, sich einen Rechtsanwalt zu leisten. Sie müssten dann ohne Rechtsbeistand klagen. Es geht besonders um viele Prozesse beim Arbeitsrecht. Extrem benachteiligt werden Geringverdiener, Minijobber.
Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger. Allein im vergangenen Jahr gab es vor Sozialgerichten 170488 Klagen. Meist ging es um Hartz IV. Damit soll nun Schluss sein. Wer doch klagen will, muss ein Darlehen aufnehmen.
"schöne Quelle" in der man geflissentlich verschweigt das sage und schreibe 50% der Hartz IV Kläger Recht bekommen![...]Allein im vergangenen Jahr gab es vor Sozialgerichten 170488 Klagen. Meist ging es um Hartz IV. Damit soll nun Schluss sein.[...]
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Es trifft die Kleinen :
Regierung will Prozesskostenhilfe abschaffen
[...]Wieder ein Gesetz, das die Kleinen trifft. Die Regierung will die Prozesskostenhilfe abschaffen. Arme sollen keine Unterstützung mehr erhalten, wenn sie für ihr Recht vor Gericht ziehen. Gibt es für sie Recht bald nur noch auf Kredit? [...]
Die Bundesländer versprechen sich davon Einsparungen von rund 65 Millionen Euro, weil es rund 130000 Fälle dann nicht mehr vor Gericht schaffen.[...]
Wen trifft das?
Alle, die nicht genug Geld haben, sich einen Rechtsanwalt zu leisten. Sie müssten dann ohne Rechtsbeistand klagen. Es geht besonders um viele Prozesse beim Arbeitsrecht. Extrem benachteiligt werden Geringverdiener, Minijobber. Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger.[...]
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sima« (3. Februar 2014, 18:54)