Haldenwang will in den Bundestag: Skepsis über Verbleib im Amt bis Jahresende!
Der Chef des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, will für die CDU kandidieren.
Sein Wunsch, bis Jahresende die Behörde zu leiten, wird in Regierungskreisen kritisch gesehen.
Haldenwang führt bislang Deutschlands Inlandsgeheimdienst nun hat er angekündigt, das Amt niederzulegen und für die CDU in den Bundestag einziehen zu wollen.
Es wäre dem Vertrauen in das Funktionieren von Gewaltentrennung dienlich!
Der oberste Entscheidungsträger und Repräsentant des Inlandsgeheimdienstes sollte kein Parteimitglied sein und auch keine parteipolitischen Ämter anstreben.
Noch viel weniger sollte er versuchen, seine durch den Dienst erlangten Popularitätswerte für irgendeine Parte nutzbar zu machen.
Aber wie gesagt:
Diese Personalie läßt tief blicken!
Der oberste Entscheidungsträger und Repräsentant des Inlandsgeheimdienstes sollte kein Parteimitglied sein und auch keine parteipolitischen Ämter anstreben.
Der Wähler hat es in der Hand diesen Mann für seine Unfähigkeit und Hörigkeit im Amt abzustrafen.
„Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ Walter Ulbricht
Gut, dass ER weg ist: Verfassungsschutz-Chef Haldenwang will in den Bundestag
Dass der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz demnächst ausscheiden wollte, angeblich aus gesundheitlichen Gründen, war schon länger bekannt. Doch dass es ihn nun bei den Neuwahlen in den Bundestag zieht, kommt überraschend.
Was in der Folge aus der „Hochstufung” der AfD wird, ist offen.
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, will für die CDU in den Bundestag. Haldenwang hat Regierungskreisen zufolge Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) darüber informiert, dass er für den Bundestag kandidieren wolle. Daher werde er aus dem Amt ausscheiden, sobald er aufgestellt ist.
Unter der Führung von Haldenwang verschärfte der Inlandsgeheimdienst den Überwachungsstaat. Dabei geriet auch die AfD zunehmend ins Visier der Verfassungsschützer (Regierungsschützer).
Sowohl das VG Köln als auch das OVG NRW in Münster haben entschieden, dass die AfD zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft wurde und mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausgeforscht werden darf.
Der Fall liegt derzeit noch in Leipzig, wo das Bundesverwaltungsgericht über die Nichtzulassungsbeschwerde der AfD und damit über eine mögliche Revision zu entscheiden hat.