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Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt
Faeser verbietet „Compact“-Magazin – Polizei durchsucht Objekte
Das Bundesinnenministerium hat das Magazin „Compact“ und die Conspect Film GmbH verboten. Faeser erklärt dazu, das Magazin sei „ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Rechtsgrundlage sei das Vereinsrecht.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das rechtsextremistische „Compact“-Magazin verboten. Wie ihr Ministerium am Dienstag mitteilte, werden seit dem Morgen Geschäftsräume der Organisation in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie Wohnungen von führenden Mitarbeitern, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern durchsucht.
Dabei sollen Vermögenswerte und weitere Beweismittel sichergestellt werden. Reporter beobachteten am Dienstagmorgen, wie Einsatzkräfte in ein Haus in Falkensee eindrangen, dessen Adresse im Impressum des Magazins genannt wird.
Faeser: Magazin hetzt gegen Demokratie
„Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‘ verboten“, sagte Faeser am Dienstagmorgen. Das Magazin sei „ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“, erklärte Faeser. „Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“
Die von dem Aktivisten Jürgen Elsässer geleitete Compact-Magazin GmbH wurde bereits 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert extremistisch, völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich eingestuft.
Rechtsgrundlage für das Verbot sei das Vereinsrecht. Demnach können auch Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden. Compact sowie das ebenfalls verbotene Unternehmen Conspect Film richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und Paragraf 3 des Vereinsgesetzes, so das Ministerium.
Auch Elsässer selbst wirkt laut Verfassungsschutzbericht 2023 als „zentraler Verbindungsakteur“. Exemplarisch dafür sei neben der Zusammenarbeit mit der Regionalpartei Freie Sachsen auch die Vernetzung mit der AfD. Zudem weise die Vereinigung enge Verbindungen zur „Identitären Bewegung“ (IB) auf.
Neben der Compact-Magazin GmbH wurde auch die Conspect Film GmbH verboten. Beide Unternehmen dürfen von nun an nicht mehr weitergeführt werden, Verstöße dagegen gelten als Straftaten.
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uebender (17.07.2024)
Das bezweifelt nicht nur Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel.Auch vom BVerfG muß sie nichts befürchten denn das wurde schon von Merkel auf Regierungskurs gebracht.
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matty (17.07.2024)
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Das Ende der Pressefreiheit
62 Jahre nach der “Spiegel”-Affäre stürmen heute wieder Polizisten die Redaktionsräume und Büros von Journalisten – doch diesmal geht keine empörte Öffentlichkeit, keine “Zivilgesellschaft”, keine kampfbereite Studentenschaft auf die Barrikaden.
Mit feixender und grimmiger Genugtuung verfolgen die Schergen und Claqueure des Linksstaats das böse Treiben. Mit dem völlig willkürlichen Verbot des angeblich „rechtextremistischen“ Magazins „Compact“ hat – wer sonst – die Linksextremistin an der Spitze des Innenministeriums, Nancy “Antifa” Faeser, der Pressefreiheit in Deutschland den vorerst empfindlichsten Schlag versetzt.
Das Grundgesetz kann seit heute im Wortsinn als zerfleddert und “zerfaesert” bezeichnet werden, wie es bereits in bitteren Memes illustriert wird.
Die Begründungen, die Faeser dafür anführte (“Verschwörungsideologie“, “Putin-Nähe“) lassen sich auf jedes Medium anwenden, doch der wesentliche Hauptgrund für die staatliche Reaktion ist ein Satz, den Faeser in ihrer hanebüchenen Rechtfertigung ihres Vorgehens ganz an den Anfang stellte.
“Compact” ist grenzwertig. Aber…
Es mag ja stimmen: “Compact” gehört innerhalb der pauschal als “neurechts” bis “rechtsradikal” etikettierten Landschaft der “alternativen” respektive “freien” Medien gewiss zu den Schmuddelkindern. Vieles von dem, was im Jürgen Elsässer Blatt steht und was seine Videos beinhalten, ist grenzwertig, mehr als grenzwertig und zum Teil schlichtweg abstoßend.
In Demokratien werden keine freien Medien verboten
Diktaturen verbieten Zeitungen und sperren Andersdenkende ein. In einer freien Demokratie werden keine Zeitungen verboten! So einfach ist das. Meinungsfreiheit heißt entweder: Meinungen sind frei, auch schwer zu ertragende Äußerungen –oder es gibt eben keine Meinungsfreiheit.
Die nächste medienwirksame Großrazzia
Schlimmer noch: Wie bei der “Reichsbürger“-Großrazzia hat Faeser aus ihrem neuerlichen Coup ein Spektakel gemacht. Erneut ließ sie eine morgendliche Großrazzia mit polizeilichen Großaufgeboten veranstalten, als gehe es hier um die Zerschlagen einer Terrororganisation auf den letzten Drücker, kurz vor einem drohenden Anschlag.
Wegen der Einweihung von Hofschranzen-Systemmedien und linientreuen Journalisten in die gruselige Aktion hat der Rechtsanwalt Markus Haintz heute Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen nach Paragraph 353b Strafgesetzbuch sowie von Privatgeheimnissen nach Paragraph 203 Strafgesetzbuch erstattet.
Die üblichen Jubler und wahren Faschisten
Zuspruch für die schockierende widerliche Aktion kam von den üblichen Freiheitsfeinden aus dem linksgrün-autoritären Establishment: Der Präsident des thüringischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, für den jeder fünfte Deutsche “brauner Bodensatz“ ist, begrüßte das Verbot des Magazins rundheraus. “
Schon dieser Skandal müsste eigentlich zum sofortigen Rückzug der “liberalen” Partei aus dieser Koalition der Schande führen – so wie übrigens 1962 bei der eingangs erwähnten “Spiegel”-Affäre, als die FDP-Minister noch soviel “freiheitliches Rückgrat” hatten, dass sie “aus Protest die Koalition verließen”, wie Brechtken erinnert.
„Compact“-Gründer und Chefredakteur Elsässer äußerte sich entsetzt:
Er sprach von einem „ungeheuerlichen Eingriff“ in die Pressefreiheit, warf dem Innenministerium eine „faschistische Maßnahme“ und wies darauf hin, dass „Compact“ eine „legale Zeitung“ sei, die seit 14 Jahren existiere und noch nie wegen Volksverhetzung, Rassismus, Antisemitismus oder Aufrufen zur Gewalt jemals von einem Gericht sanktioniert worden sei.
Dies zeige, dass Deutschland sich auf einem „verheerenden Weg“ befinde. Die “rote Schwelle” sei eigentlich schon überschritten: Für ihn ist es nur nur noch eine Frage der Zeit, bis auch andere Medienunternehmen ins Visier des Staates geraten.
Feigenblätter und Worthülsen
Damit bringt er den ganzen ungeheuerlichen Skandal auf den Punkt. Dieser 16. Juli 2024 ist ein schwarzer Tag in der deutschen Geschichte, weil die Ampel-Regierung heute endgültig ihre totalitäre Fratze enthüllt hat. Deutschland befindet sich unverkennbar auf dem Weg zurück in die Diktatur, zumindest aber in die „gelenkte Demokratie“.
Nun rächt es sich, dass Artikel 5 Grundgesetz in Deutschland nie auch nur ansatzweise einen Stellenwert erlangt hat wie das First Amendment in den USA.
Das Aushalten anderer, auch impertinenter Meinungen, die unbedingte Freiheit, sagen zu dürfen, was man will und für richtig hält, selbst wenn es von anderen als falsch oder gefährlich empfunden wird: Das ist in Deutschland dahin, davon ist nichts mehr übrig.
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uebender (17.07.2024)
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Informationen Durchgestochen
„Compact“-Durchsuchung: Wer informierte die Presse? Innenministerium verärgert
Weil bereits während der Durchsuchungen die Presse vor Ort war, untersucht das Bundesinnenministerium den Verdacht, dass Informationen über die Razzia schon vorab an die Medien gedrungen waren.
Das Bundesinnenministerium geht dem Verdacht nach, dass Informationen über die Razzia gegen das rechtsextremistische „Compact“-Magazin am Dienstag vorab unbefugt an Medien weitergegeben wurden.
„Uns ärgert das, wenn vorher Informationen durchdringen“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin. „Das ist nicht in Ordnung, dem wird auch nachgegangen.“
Vom Bundesinnenministerium seien diese Informationen nicht gegeben worden, betonte der Sprecher. Zugleich verwies er darauf, dass an der Razzia „viele Landesbehörden, viele Polizeibehörden, viele Verfassungsschutzämter“ beteiligt gewesen seien – dass also viele Menschen in diesen Behörden Kenntnis von dem bevorstehenden Einsatz hatten.
Bei einer Razzia wurden Geschäftsräume von „Compact“ in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie Wohnungen von führenden Mitarbeitern, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern durchsucht.
Presse schon während Durchsuchungen vor Ort
An einigen Orten der Durchsuchungen waren Pressefotografen anwesend, und einige Medien berichteten bereits kurz nach der offiziellen Bekanntgabe des Verbots
Dies hatte die Frage laut werden lassen, ob Informationen über die bevorstehenden Einsätze gezielt an ausgewählte Medien durchgestochen worden sein könnten.
Faesers Sprecher zeigte sich am Mittwoch des Weiteren überzeugt, dass die Verbotsverfügung einer möglichen gerichtlichen Überprüfung standhalten werde. „Diese ausführliche Verbotsverfügung kann natürlich gerichtlich überprüft werden, dagegen besteht Rechtsschutz“, sagte er.
Bereits mehrfach seien solche Verfügungen vor dem Bundesverwaltungsgericht überprüft worden. „Bisher hat das Bundesinnenministerium jedes Mal diese Verbotsverfügung sozusagen erfolgreich verteidigen können“, fügte er hinzu.
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uebender (18.07.2024)
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„Compact“-Verbot: Widerstand ist Bürgerpflicht!
Jetzt kein Jammern, Verzagen und Differenzieren nach der Provokation des linken Machtblocks mit dem „Compact“-Verbot: Dieser Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit, auf die erstarkende Rechte in Deutschland, auf die gesamte Opposition gegen den Gesinnungsstaat und das System der Lücken-, Hetz und Lügenmedien kann nur mit öffentlicher Solidarität und Widerstand beantwortet werden.
Jetzt kein hilflos-bürokratisches Gerede von Faesers „Kompetenzüberschreitung“ und „Schlag gegen die Pressefreiheit“, sondern Mobilisierung von Protesten auch auf den Straßen.
Selbstverständlich muss rechtlich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das willkürliche Verbot vorgegangen werden. Doch sollte niemand glauben oder hoffen, damit sei es getan. Wenn die Repression des von der Antifa-Ministerin Faeser und Haldenwang gekaperten Staates offen ausgeübt wird, kann nur die Offensive der Demokraten dagegen helfen.
Das „Compact“-Verbot reiht sich ein in die lügenhafte Inszenierung der „Wannsee“-Affäre samt Massenhysterisierung zu Beginn des Jahres, den Verdachts- und Durchsuchungskampagnen gegen die AfD-Politiker Maximilian Krah und Peter Bystron sowie den absurden Prozessen und Verurteilungen gegen Björn Höcke.
Wenn Faeser behauptet, ihre Maßnahme sei ein harter Schlag gegen den Rechtsextremismus, sagt sie die Unwahrheit: Es ist ein harter Schlag gegen die wichtigsten, in jeder Demokratie unverzichtbarsten Bürgerrechte.
Es kann und darf deshalb keine Rolle spielen, wie Stil und Inhalte von „Compact“ beurteilt werden. Darüber kann gestritten werden, wenn das Magazin wieder erscheint. Jetzt geht es um Wichtigeres, nämlich um die Verteidigung grundgesetzlicher Rechte gegen staatliche Willkür und Anmaßung. Der Widerstand dagegen ist nicht nur Bürgerrecht, sondern Bürgerpflicht.
Die notwendige Aktionseinheit dieses parlamentarischen wie vor allem außerparlamentarischen Widerstands lässt sich inhaltlich knapp und präzise formulieren: „Sofortige Aufhebung aller Maßnahmen gegen Compact – Keine willkürliche Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit!“.
Wer dabei nicht mitmacht, unterstützt Faesers Machtmissbrauch, der in der Geschichte der Bundesrepublik seit 1949 ohne Beispiel ist.
Die Attacke auf „Compact“ zielt auf die publizistische, personelle, finanzielle und technische Vernichtung einer politischen Stimme, die nicht verstummen darf, wenn Deutschland ein Rechtsstaat bleiben soll. Was zu tun ist, sollte klar sein. Es muss nun aber auch organisiert und getan werden!
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uebender (19.07.2024)
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Faesers Willkürakt: Diese Regierung bedroht Freiheit und Grundrechte aller Deutschen!
Der vergangene Dienstag, 16. Juli 2024 war ein rabenschwarzer Tag für Deutschland Niemanden dürfte der totalitäre Charakter der Innenministerin Nancy Faeser mit ihrem Vernichtungswillen gegenüber Andersdenkenden noch überraschen.
Dennoch ist es die Skrupellosigkeit, mit der sie ihre Macht missbraucht, um gegen die kritische parlamentarische und außerparlamentarische Opposition vorzugehen, die für freiheitlich denkende Menschen wie mich nicht vorstellbar ist. Mit diesem Willkürakt wird die Schwäche der Berliner Regierung für jedermann deutlich sichtbar.
Man weiß einfach nicht mehr weiter.
Was für ein Armutszeugnis und eine Offenbarung von Totalitarismus gegenüber der Weltöffentlichkeit ! Stellt man sich doch mit diesem Angriff auf ein alternatives Pressemagazin auf die Stufe mit anderen totalitären Regimen, die man sonst selbstherrlich kritisiert.
Der Unterschied zur DDR und ihrer Stasi scheint mir nur noch darin zu bestehen, dass man aktuell nicht einmal mehr versucht zu verschleiern, wie unverfroren Oppositionelle mundtot gemacht und vernichtet werden sollen. Das Verbot wurde nicht zufällig jetzt, sondern bewusst vor den Ostwahlen exekutiert.
Rechtsstaatlich niemals bestandskräftig
Diese Regierung möchte verhindern, dass sich die AfD mit der außerparlamentarischen Opposition weiter vernetzt und davon profitiert.
In ihrem Vernichtungsfeldzug gegen “Compact” wendete Nancy Faeser einen besonderen Kniff an: Sie erklärte kurzerhand die dahinterstehenden Firmen, also die Firma Compact GmbH beziehungsweise die Conspect Film GmbH, zum “Verein”
Doch selbst wenn “Compact” mit unabhängigen Richtern rechnen könnte, ist der Schaden durch die Zerschlagung des Unternehmens und die Vernichtung vieler damit verbundener Existenzen längst angerichtet.
Der Angriff auf “Compact” sollte daher allen Patrioten noch einmal deutlich machen, in welchen Zeiten wir leben und dass es mittlerweile jeden jederzeit treffen kann – auch ohne valide Begründung und ohne erkennbaren Anlass. Tagtäglich begeht diese Regierung weitere Angriffe auf die Freiheit und Grundrechte der Menschen in unserem Land. Wir werden dereinst auch die Taten von Nancy Faeser aufarbeiten müssen.
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uebender (20.07.2024)
Vor nicht allzulanger Zeit erdreisteten sich Akteure in der Öffentlichkeit genau mit diesem Versuch einer Neuinterpretation der des Grundgesetzes.Es scheint Faeser und dem Präsidenten Haldenwang um eine Neuinterpretation des Grundgesetzes, speziell der Grundrechte zu gehen.
Auch die Meinungs- und Pressefreiheit soll nur noch im Sinne dieser Grundgesetzinterpretation gelten.
Auch wir berichteten im Forum damals darüber.Zitat
Kommentar Antidemogesetz in Spanien: Angst verbreiten, mundtot machen
Das „Gesetz zur Sicherheit der Bürger“ bedeutet das Ende der wichtigsten demokratischen Freiheiten. Es geht darum, Proteste im Keim zu ersticken.
11. 12. 2014, 13:16 Uhr
Spanien schafft die Demonstrationsfreiheit ab. Nein, das ist keine Übertreibung. Was da als „Gesetz zur Sicherheit der Bürger“ verkauft wird, ist ein tiefer Eingriff in die Grundrechte. Künftig entscheiden nicht die Gerichte, ob es bei den unzähligen Sozialprotesten – allein in Madrid waren es im vergangenen Jahr über 3.000 – zu irgendwelchen gesetzwidrigen Aktionen kam. Das bestimmt fortan allein die Polizei. Jedwede oppositionelle Äußerung, jedweder Protest, sei er noch so klein, wird vom neuen Gesetz erfasst.
Aus zivilem Ungehorsam kann so rasch ein Vergehen werden, das zwischen 100 und 600.000 Euro kosten kann. Die Polizei, die in den letzten Jahren immer wieder falscher Anschuldigungen gegen Demonstranten überführt wurde, kann künftig ohne jegliche richterliche Kontrolle bestrafen.
„Knebelgesetz“ nennen das die Kritiker. Der Ausdruck ist noch viel zu schwach: Das Gesetz bedeutet de facto das Ende der wichtigsten demokratischen Freiheiten. Während Hunderte korruptionsverdächtige Politiker in Gemeinden, Regionen und auch in der Zentralregierung unter dem Konservativen Mariano Rajoy weiter im Amt sind, ist der Protest gegen diese Machtclique, gegen den sozialen Kahlschlag, gegen die Privatisierung des gesamten öffentlichen Bereichs künftig illegal.[...]
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matty (21.07.2024)
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Bundesverwaltungsgericht
Warum sich die Entscheidung über das „Compact“-Verbot verzögert
Das Anwaltsteam von „Compact“ will den Eilantrag gegen das Verbot erst frühestens heute beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Derweil kritisieren immer mehr Juristen Innenministerin Faeser.
Im Anwaltsteam des Magazins „Compact“ ist es auch aus Urlaubsgründen zu Verzögerungen beim Gang vor Gericht gekommen. Anders als die JUNGE FREIHEIT am Mittwoch reichten die Juristen gestern noch keinen Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Vielmehr kamen die juristischen Vertreter des Verlages erst gestern Abend zusammen, um das Vorgehen zu besprechen. Der Antrag gegen die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erlassene Verbotsverfügung nach dem Vereinsrecht werde daher erst frühestens am heutigen Donnerstag in Leipzig eingehen, hieß es.
Ob es daher beim Verwaltungsgericht noch in dieser Woche zu einer Entscheidung kommt, ist unklar.
„Compact“-Verbot: Kritik an Faeser nimmt zu
Zahlreiche namhafte Juristen aus dem Medien- und Staatsrecht hatten Zweifel daran geäußert, ob das Verbot Bestand haben kann. Nun reihte sich auch der frühere Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof und Professor für Staats-, Verwaltungs- und Medienrecht der Universität Leipzig, Christoph Degenhart ein.
„Das Vorgehen des Innenministeriums erscheint mir jedenfalls nach einer ersten Einschätzung rechtlich in hohem Maße problematisch, und ich habe erhebliche Zweifel, ob es einer verfassungsgerichtlichen Prüfung standhalten würde.“
Demnach sagte zum Beispiel Christoph Gusy von der Universität Bielefeld, daß „selbständige Eingriffe“ in die Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz nicht auf das Vereinsgesetz gestützt werden dürften.
Fraglich sei demnach auch, ob Faeser das Vereinsgesetz auf Compact überhaupt anwenden durfte. David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), erklärte, im Gegensatz zum Vereinsrecht liege die Gesetzgebungskompetenz für das Presserecht nicht beim Bund, sondern bei den Ländern.
Und das Magazin dürfte unter das Presserecht fallen.
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uebender (21.07.2024)
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Compact-Anwaltsteam reicht Klage ein
Diese Pressemitteilung veröffentlichen wir, weil es einfach notwendig ist, die Bürger darüber zu informieren, wie es in der Causa “Compact” weitergeht:
Sehr geehrte Damen und Herren
Für das “Anwaltsteam Pressfreiheit” übersenden wir Ihnen eine aktuelle Pressemitteilung zum Verfahrensstand des Verbotsverfahrens des COMPACT Magazins. Wir bitten um Veröffentlichung und Verbreitung. Das Anwaltsteam hat sich entscheiden, zunächst keine weiteren Detailfragen zu beantworten und Verfahrensstände mitzuteilen, sondern den Gang des Verfahrens abzuwarten und situativ weitere Erklärungen abzugeben.
Wir als ZAAVV, als Organisation, die sich für den erhalt und Ausbau individueller Menschenrechte und echte demokratische Strukturen einsetzt, unterstützen die Arbeit der Einzelanwälte aus dem Team Pressefreiheit. Wir freuen uns, wenn Sie auch im wohlverstandenen Eigeninteresse sich in der aktuellen Situation für den Erhalt der Pressefreiheit in Deutschland lautstark engagieren.
Für das ZAAVV Ralf Ludwig
Rechtsanwalt und Gründer des Zentrums
Ein Einzelanwalt aus dem Anwaltsteam Pressefreiheit hat am 25. Juli 2024 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sowohl Klage als auch Antrag auf
einstweiligen Rechtsschutz gegen das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH und der CONSPECT FILM GmbH durch das Bundesinnenministerium eingereicht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat für die Klage das Aktenzeichen 6 A 4.24 und für das Eilrechtsschutzverfahren das Aktenzeichen 6 VR 1.24 vergeben. Zugleich
wurde das Bundesinnenministerium aufgefordert die Verfahrensakten zu übersenden und sich zu dem eingereichten Schriftsatz zu äußern.
Seitens des Anwaltsteams, des verfahrensführenden Einzelanwalts und der COMPACT-Magazin GmbH beziehungsweise der CONSPECT FILM GmbH wird es
zum aktuellen Verfahrensstand bis zur erwarteten Stellungnahme des Bundesinnenministeriums keine weiteren öffentlichen Äußerungen geben.
Für das Anwaltsteam Pressefreiheit
Rechtsanwalt Gerhard Vierfuß
Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
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uebender (26.07.2024)
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Demo für Compact: Polizei stürmt wegen Gratis-Kuchen
Im thüringischen Gera protestierten am Wochenende mehrere hundert Menschen gegen das Compact-Verbot. Die Polizei reagierte nervös. Gratis-Kuchen brachte schließlich die Eskalation.
Mit Nancy Faesers Erlass vom 16. Juli wurden nicht nur das Magazin und TV-Angebot von Compact verboten, sondern auch das für vergangenen Samstag geplante Sommerfest mit Martin Sellner und Maximilian Krah auf dem Rittergut Nöbeditz in Stößen.
Doch die Behörden untersagten auch diese mit der Begründung, dass es sich um eine Ersatzveranstaltung handele. Und das, obwohl die Organisatoren zuvor versichert hatten, dass weder Logos noch Equipment der verbotenen Zeitung werden würden.
Schlagstöcke gegen Gratis-Kuchen
Als Reaktion organisierten die Freien Sachsen gemeinsam mit dem Thüringer Bündnis und dem Aufbruch Deutschland kurzfristig eine Demonstration auf dem Hofwiesenparkplatz in Gera. Rund 600 Menschen kamen zusammen, darunter auch der ehemalige Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer und der identitäre Aktivist Martin Sellner.
Die Veranstaltung verlief friedlich, bis auf eine Rangelei am Versammlungsrand: Freiwillige Helfer wollten Kuchen an die Teilnehmer verkaufen, was die Polizei untersagte. Als die Backwaren dann umsonst ausgegeben wurden, trieben die Einsatzkräfte die Menge mit erhobenen Schlagstöcken auseinander. Eine ältere Frau, die eine Getränkedose gegen einen Beamten verschüttete, wurde in Handschellen abgeführt.
Faeser muss weg
Elsässer zeigte sich in seiner Rede zuversichtlich: Mit ihrem Schlag gegen die Pressefreiheit habe Ministerin Faeser vor aller Augen ihre Verfassungsfeindlichkeit unter Beweis gestellt. Ihr Sturz sei nur noch eine Frage der Zeit. Compact dagegen werde wiedererstehen.
Sellner dichtete die Sommerhymne L‘amour toujours von Gigi D‘Agostino dem Anlass entsprechend um: „Faeser muss weg, Faeser muss weg!
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »matty« (29. Juli 2024, 12:59)
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uebender (29.07.2024)
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Marburg – Eine Stadt gegen Sellner
Marburg war schon immer ein extrem linke Stadt. Wenn es also einer aus der anderen politischen Ecke wagt, in dieser Stadt sein Buch vorzustellen, kann er eigentlich froh sein, dass dieses nicht gleich verbrannt wird, denn auch die Linken in Marburg pflegen eben linke Traditionen. Martin Sellner hat es gewagt und es gab entsprechend “Ärger”.
Hass und Hetze wurden natürlich wieder von einem Genossen initiiert:
In Marburg haben am Montag Tausende Menschen gegen eine Lesung von Martin Sellner protestiert. Zu einer Kundgebung am Abend kamen laut Polizei rund 2.500 Menschen, die Veranstalter sprachen hingegen von mehr als 3.000 Teilnehmern.
Vereinzelt kam es zu Straßenblockaden, Rauchtöpfe wurden gezündet, so die Polizei. Insgesamt sei es jedoch gelungen, beide Lager zu trennen.
“In Marburg stehen Massen von Menschen für eine eindeutige demokratische Haltung”, sagte Spies am Abend. “Über alle Parteigrenzen des politischen Spektrums hinweg machen wir deutlich, dass Rechtsextremismus, dass Hass und Hetze in unserer Stadt keinen Platz hat und in keiner Stadt Platz haben sollte.”
“Seine angekündigte Lesereise ist mitnichten eine Reihe von ein paar netten Terminen”, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast der “Rheinischen Post” in der vergangenen Woche. Es seien Zusammentreffen, auf denen Sellner seine Pläne zur sogenannten “Remigration” verbreiten wolle.
Mast betonte, Sellner müsse gezeigt werden, “dass er und vor allem seine Vorstellungen bei uns nicht willkommen sind”. Auch plane Sellner Treffen mit anderen führenden Vertretern der patriotischen Szene während seiner Lesetour.
Der 35-jährige Österreicher gilt als führender Kopf der “Identitären Bewegung” und soll laut übereinstimmenden Medienberichten beim Potsdamer Geheimtreffen von Rechtsextremisten und AfD`lern einen Vortrag gehalten haben.
Das Treffen hatte für bundesweite Proteste gesorgt – weil jede Menge Fake News darüber von den linken Medien verbreitet wurden.
Man sieht: Wenn jemand aus der SPD von demokratischer Haltung faselt, ist höchste Vorsicht geboten, denn bekanntlich ist diese Demokratie lediglich auf Gesinnungsgenossen begrenzt.
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uebender (30.07.2024)
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matty (01.08.2024)
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Anzeige wegen Hitlergruß
Martin Sellner jubelt humorlosen „Omas gegen Rechts“ zu
Überraschung für die „Omas gegen Rechts“: Als sie gegen Sellners Lesung in Saarbrücken demonstrieren, kommt der Identitäre vorbei und schenkt ihnen ein Buch. Die reagieren mit einer Anzeige
Der Kopf der österreichischen Identitären Bewegung, Martin Sellner, hat für eine Überraschung in Saarbrücken gesorgt. Vor seiner Buchlesung in der Europa-Galerie ging er für wenige Minuten nach draußen, um die paar Dutzend Gegendemonstranten zu besuchen.
Der 35jährige erklomm eine Bühne und winkte freudestrahlend, mit Sonnenbrille auf der Nase, den „Omas gegen Rechts“ zu. Einer Demonstrantin überreichte er sein Buch „Remigration“.
Diese reagierten erschrocken und auch empört. Einige riefen „Nazis raus“.
Später behaupteten sie, der Wiener habe den Hitlergruß gezeigt, und zeigten ihn bei der Polizei an. Doch Videos von dem Auftritt können den Vorwurf nicht belegen. Vielmehr winkt Sellner mit beiden Armen, und diese sind nicht einmal durchgestreckt.
Sellner: „Omas sehen Gespenster“
Sellner reagierte mit der zweideutigen Botschaft „Omas sehen Gespenster“. Auf X schrieb er: „Weil sie wissen, daß man sie vorgeführt hat, erfinden die Omas nun einen angeblichen ‚Hitlergruß‘ und liefern, trotz dutzender Fotos kein einziges Bild.
Die „Omas gegen Rechts“ wüßten, so der rechte Aktivist, „daß die Lückenpresse diese absurde Unterstellung begierig aufgreift und damit die Schlagzeilen dominiert“. Sellner schrieb, er sei sich sicher, daß die Ermittlungen „natürlich eingestellt“ werden.
Er sehe das „mittlerweile gelassen.
Sellner: „Wer diesen perfiden Lügnern und hysterischen Nazibesessenen noch glaubt, ist mangels IQ sowieso nicht meine Zielgruppe. Der Rest lacht mit mir über diesen Unfug.“
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (2. August 2024, 16:02)
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uebender (02.08.2024)
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Elt: Compact-Verbot aufgehoben!
SIEG!!!!! Das Gericht hat das COMPACT-Verbot im Eilverfahren aufgehoben.
Eine Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen. Hauptsache dauert mind. zwei Jahre.
Und der renommierte Anwalt Joachim Steinöfel kommentiert das so:
Wie lange müssen wir jetzt noch auf den Rücktritt von Innenministerin Faeser warten?
Und weiter: Bundesverwaltungsgericht: “Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ‘COMPACT-Magazin für Souveränität’ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Eilentscheidung das Verbot des Magazins Compact in weiten Teilen aufgehoben. Die Richter haben insbesondere erhebliche Zweifel, dass die vom Bundesinnenministerium vorgebrachten Beweise über eine rechtsextremistische, kämpferisch-aggressive Rhetorik der Publikation hinreichend sind, um diese in ihrer Gesamtheit höher zu würdigen als die Pressefreiheit.
Weitere Kommentare:
Näncy muß dulden, daß das Magazin zunächst weitererscheint. Dabei hat Näncy im Ergebnis viel Reklame für das Magazin gemacht, daß die meisten Bürger vor dem Verbotsverfahren sicher nicht kannten. Politisch hat Näncy genau das Gegenteil von dem erreicht, was sie beabsichtigt hatte.
Niemals hätte ich 2020 geglaubt, dass ich 2024 täglich Steinhoefel lese. Ausgehend von Ihrer juristischen Einnordnung am Verbotstag ist dieses Urteil ein grosse Überraschung.
Rechtsanwalt Carsten Bennecke schreibt:
Das ausgesprochene #Vereinsverbot sei unverhältnismäßig.
Selbst wenn es durchaus Ansatzpunkte dafür gebe, dass Teile der Publikation rechtlich bedenklich seien, hätte man zunächst einmal auch zur Sicherstellung der Meinungs- und Pressefreiheit mildere Mittel wählen müssen, wie z.B. Mittel der Medienaufsicht.
Entweder ließ sich Frau Faeser in dieser Sache äußerst schlecht beraten oder aber es war so, dass Frau Faeser trotz juristischer Bedenken ihrer Berater das Risiko eines wahrscheinlich rechtswidrigen Vereinsverbots eingegangen ist. Letzteres wäre ein handfester Skandal, da unsere Innenministerin dann persönlich eine ernste Gefahr für die Meinungs- und Pressefreiheit wäre.
Björn Höcke schreibt:
Eine politische Sensation – das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren das #Compact-Verbot bis zur Entscheidung im Hauptverfahren aufgehoben. Es wurden also alle Register gezogen, wie das bei verbotenen Organisationen möglich ist.
Für Nancy Faeser ist das eine politische Katastrophe: Wenn ihre Maßnahmen vom Gericht als Verfassungsbruch eingestuft werden, dürfte die Antifa-Ministerin nicht mehr zu halten sein!
Und die offizielle Meldung:
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Sofortvollzug des Verbots des Compact-Magazins teilweise ausgesetzt. Dem Antrag der Compact-Magazin GmbH, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums wiederherzustellen, habe man “mit bestimmten Maßgaben” stattgegeben, teilten die Leipziger Richter am Mittwoch mit.
Das Gericht räumte ein, dass einzelne Ausführungen in den von Compact verbreiteten Print- und Online-Publikationen Anhaltspunkte insbesondere für eine “Verletzung der Menschenwürde” erkennen ließen und auch Überwiegendes darauf hindeute, dass die Antragstellerin der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine “kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen” einnehme.
Der medienpolitische Sprecher der AfD-Hauptstadtfraktion, Ronald Gläser, kommentiert den Eilbeschluss des Bundes-Verwaltungsgerichts zu Gunsten des Magazins „Compact“:
„Der Beschluss des Gerichts ist ein Sieg für Pressefreiheit und Meinungsfreiheit in Deutschland. Dass das Gericht feststellte, es sei unklar ob die gegen Compact erhobenen Vorwürfe für ein Verbot ausreichend seien, zeigt, auf welch tönernen Füßen Nancy Faesers brutaler Schlag gegen die Pressefreiheit steht.
Dass das Gericht weiterhin feststellt, durch die von Faeser verfügte sofortige Einstellung des Magazins seien die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit stark beeinträchtigt, zeigt das Ausmaß, in dem die Verfassungsministerin gegen die Verfassung verstoßen hat.
Nach dieser gerichtlichen Klatsche ist Faeser als Innenministerin nicht mehr tragbar. Sie muss umgehend zurücktreten.“
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uebender (15.08.2024)
SIEG!!!!! Das Gericht hat das COMPACT-Verbot im Eilverfahren aufgehoben.
Eine Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen. Hauptsache dauert mind. zwei Jahre.
Es handelt sich hierbei nicht um einen Sieg wie überall verbreitet wird.Und weiter: Bundesverwaltungsgericht: “Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ‘COMPACT-Magazin für Souveränität’ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist.
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matty (15.08.2024)
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Buschmann vs. Faeser: Justizminister will heimliche Durchsuchungen verhindern
Es wird immer enger für die Grundgesetz-Verächterin Nancy Faeser:
Jetzt will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Vorhaben aus dem Innenministerium, dem BKA heimliche Durchsuchungen von Wohnungen zu erlauben, mit allen Mitteln verhindern.
“Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben”, schrieb Buschmann am Donnerstag auf Twitter/X. “Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht. Das wäre ein absoluter Tabubruch.” Buschmann sieht sich nach eigenen Worten “als Verfassungsminister”, der solche Ideen ablehne.
Die SZ hatte diese Wochen über einen 66-seitigen Referentenentwurf aus dem Innenministerium geschrieben, wonach das Ressort von Nancy Faeser (SPD) dem Bundeskriminalamt auch heimliche Durchsuchungen von Wohnungen erlauben will, was bislang verboten ist.
So sieht der Entwurf vor, dass zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus Ermittler verdeckt Wohnungen betreten dürfen, entweder um dort eine Online-Durchsuchung und Telekommunikationsüberwachung oder eine Hausdurchsuchung vorzunehmen.
Wir ahnen wohl alle, dass es hierbei nicht nur um die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus gehen wird. Das Compact-Drama hat uns gezeigt, worum es Frau Faeser mutmasslich in Wirklichkeit geht.
Gut, dass da die FDP nicht mitspielt, so wie sie ja bei allen anderen bösen Dingen nicht mitgespielt hat. (Ironie off).
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uebender (16.08.2024)
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War klar: Grüne und SPD verteidigen Faeser bei Compact-Verbot
Darauf hätte man wetten können: Politiker von Grünen und SPD verteidigen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nach dem vorläufig ausgesetzten Verbot des Compact-Magazins.
Die Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic sagte der “taz”, es sei bei Verboten immer so, dass diese gerichtlich überprüft und beanstandet werden können.
“Unsere Justiz ist unabhängig und urteilt entsprechend. Und das ist gut so.” Noch sei die Entscheidung vorläufig. Wie das Hauptsacheverfahren ausgehe, bleibe abzuwarten.
“Rücktrittsforderungen halte ich vor diesem Hintergrund für überzogen und nicht angemessen”, so Mihalic weiter. Sie erwarte aber, dass das Innenministerium nun “mit der gebotenen Sorgfalt” im Hauptsacheverfahren alle Argumente für das Verbot darlege.
Auch der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler warnte, “auf Erzählungen von Rechtsextremen hereinzufallen”. Die Gerichtsentscheidung sei ja nur vorläufig, sagte auch der “taz”.
Angesichts der Belege, die zeigten, wie Compact gegen die verfassungsgemäße Ordnung agitiere, sei das Verbot “geradezu zwingend”, so Fiedler. “Ich bin sicher, dass im Hauptsacheverfahren, nach Auswertung aller Beweismittel, das Verbot Bestand haben wird.”
Das Innenministerium hatte im Juli das Firmengeflecht hinter dem Compact-Magazin verbieten lassen. Am Dienstag setzte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot in einer Eilentscheidung vorläufig aus. Faeser war danach aus der Opposition und auch der FDP stark in die Kritik geraten.
Interessant ist, dass ausgerechnet die taz hier als Forum für diese Politiker dient. Es gab mal eine Zeit, da hat sich die taz als alternatives Medium gesehen, jetzt ist es zum Regierungs-Propaganda-Organ verzwergt worden.
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uebender (17.08.2024)