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Gesundheitspolitik
Bund stellt mehrstufiges Corona-Schutzkonzept für Herbst und Winter vor
Die Bundesregierung hat ein mehrstufiges Schutzkonzept zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Herbst und Winter vorgestellt. Bundesweit sollen von Oktober bis Anfang April nur einige Maßnahmen gelten, die Bundesländer können aber zusätzliche Regelungen etwa bei der Maskenpflicht erlassen.
Bei einer Verschärfung der Gefahrenlage sind dann noch einmal verschärfte Schutzmaßnahmen vonseiten der Länder möglich.
Bundesländer können entscheiden
Die Bundesländer können zudem zum Schutz des Gesundheitswesens und der kritischen Infrastruktur weitere Maßnahmen beschließen, wie es in einer Mitteilung der beiden Ministerien weiter hieß.
Eine „zwingende Ausnahme“ bei der Maskenpflicht gibt es demnach aber bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen sowie für die Gastronomie. Dort kann auf die Maskenpflicht auch in Innenräumen verzichtet werden, wenn ein Nachweis vorliegt über einen Test, eine Genesung oder eine vollständige Impfung, die nicht älter als drei Monate zurückliegt.
Bei „konkreter Gefahr“ zusätzliche Maßnahmen
Dazu muss „eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen“ festgestellt werden.
Auch „verpflichtende Hygienekonzepte“ für Innenräume in Betrieben, Einrichtungen, Gewerbe sowie bei Angeboten und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich können dann vorgegeben werden, ebenso Obergrenzen für die Teilnehmerzahl.
Lauterbach und Buschmann zufrieden mit Schutzkonzept
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben sich im Grundsatz zufrieden mit der zwischen ihnen ausgehandelten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gezeigt.
Bei der Möglichkeit für Landesparlamente bei verschärfter Gefahrenlage zusätzliche Auflagen zu erstellen, zog Schmidt einen Vergleich zu „Schneeketten“.
Schutzmaßnahmen und Impfkampagne
„Wir werden sehr viele Fälle haben“, aber nicht so viele tödliche wie bei der Delta-Variante des Coronavirus, sagte Lauterbach mit Blick auf den Herbst.
Ausdrücklich lobte Buschmann, die Verhandlungen über das Maßnahmenpaket seien „kollegial, diskret und ergebnisorientiert“ geführt worden. Abgestimmt wurden die Vereinbarungen demnach auch mit den Grünen.
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Corona
Gesundheitsminister Lauterbach mit Corona infiziert
Deutschland will er vor einer möglichen Corona-Welle im Herbst schützen, nun hat es ihn selbst erwischt: Der Gesundheitsminister hat sich mit Corona angesteckt und befindet sich in Isolation.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich mit dem Coronavirus infiziert. Der 59-Jährige sei am Donnerstag Abend positiv getestet worden, teilte sein Ministerium am frühen Freitagmorgen mit. Ihm gehe es gut, er habe nur leichte Symptome und nehme seine Amtsgeschäfte vorübergehend aus der häuslichen Isolation war.
Lauterbach ist nach Angaben seines Ministeriums vierfach geimpft.
„Dies zeigt, dass bei der hochansteckenden Omikronvariante eine Infektion selbst bei äußerster Vorsicht nicht vollständig auszuschließen ist“, schrieb das Ministerium. Der Minister appelliere daher erneut an alle, sich umsichtig zu verhalten und auf einen ausreichenden Impfschutz zu achten.
Am Mittwoch hatten Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) ein neues Konzept vorgestellt, um Deutschland gegen eine mögliche Herbst-Coronawelle zu wappnen. Im Zentrum steht das Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken.
Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Supermärkten Masken vorschreiben. An Schulen ist eine Maskenpflicht nur noch erlaubt, wenn der Präsenzunterricht gefährdet ist – und dann nur ab der fünften Klasse.
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uebender (05.08.2022)
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Infektionsschutzgesetz
Alle drei Monate impfen? Scharfe Kritik an geplanten Corona-Regeln
Die Vorschläge des Bundes für die Corona-Maßnahmen ab Herbst liegen gerade auf dem Tisch. Schon entzündet sich Kritik an ihnen.
Der Städte- und Gemeindebund hält die im neuen Infektionsschutzgesetz geplante Maskenpflicht-Regelung für nicht kontrollierbar. „Die Befreiung von der Maskenpflicht für Geimpfte oder Genesene ist im Alltag kaum wirksam zu kontrollieren und nur sehr schwer umzusetzen“
Die Ampel-Koalition hatte am Mittwoch die geplanten Corona-Maßnahmen für den Herbst und Winter vorgestellt. Die Länder sollen unter anderem eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen anordnen können.
Kritik an „politischen Vorgaben zu Impfungen“
FDP-Vize Kubicki sagte dem „Spiegel“, er werde „mit aller Kraft dafür streiten“, dass die Pläne nicht umgesetzt werden. Er kritisierte „politische Vorgaben zu Impfungen“, die die Empfehlung der Ständigen Impfkommission überträfen.
Gastgewerbe: „Alles unternehmen, um erneute Corona-Maßnahmen zu verhindern“
Unterdessen fürchtet der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) einbrechende Umsätze, sollten die Corona-Einschränkungen im Herbst wieder zunehmen. „Wenn es Auflagen gibt, ist wieder mit erheblichen Einbußen zu rechnen“
„Wir erwarten, dass alles unternommen wird, um erneute Corona-Maßnahmen zu verhindern“, sagte Hartges weiter. Im Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes gebe es jedoch noch erheblichen Klärungsbedarf bezüglich der Maskenpflicht und der Kriterien für die Ausnahmen.
Holetschek sieht viel Klärungsbedarf
Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek sieht beim geplanten neuen Infektionsschutzgesetz noch viele offene Fragen. „Welche Parameter gelten wann? Wie funktionieren Kontrollen, zum Beispiel, wenn die FFP2-Maske nicht gilt?“
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uebender (06.08.2022)
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Pünktlich zum Sommerschlussverkauf seiner Impfstoffe empfiehlt Gesundheitsminister
Karl Lauterbach: »Klare Empfehlungen« zur Vierten Impfung!
Der umstrittene Gesundheitsminister Karl Lauterbach, SPD, erklärt, aktuelle Impfstoffe sind ab Herbst »mehr oder weniger wertlos«.
Es ist noch keine Woche her, dass Karl Lauterbach positiv auf Corona getestet und der Minister ins Home-Office geschickt wurde, da meldet sich der umtriebige SPD-Politiker schon wieder zu Wort. Statt sich, wie es bei einer gefährlichen Krankheit empfohlen wird, Ruhe und viel Schlaf zu gönnen.
Ist Lauterbach vielleicht gar nicht krank? Hat der Karl nur Corona?
In jedem Fall macht er sich Sorgen, dass die Jüngeren nicht schnell genug über die nächste Impfung informiert werden könnten. »Natürlich wollen auch die Jüngeren wissen, was sie denn nun machen sollen«, phantasiert der Gesundheitsminister.
Was kann die Stiko dem SPD-Politiker also empfehlen? – Eine fünfte Impfung im Frühherbst. Denn, so Lauterbach, dann gäbe es vier neue Impfstoffe. Zwei gegen BA.1 und zwei gegen BA.5. Sobald die neuen Impfstoffe auf dem Markt sind, würden die bisherigen Impfstoffe »mehr oder weniger wertlos«. Was wir dem Gesundheitsminister ausnahmsweise einmal unbedingt glauben.
Karl Lauterbach: »Klare Empfehlungen« zur Vierten Impfung!
Der umstrittene Gesundheitsminister Karl Lauterbach, SPD, erklärt, aktuelle Impfstoffe sind ab Herbst »mehr oder weniger wertlos«.
Es ist noch keine Woche her, dass Karl Lauterbach positiv auf Corona getestet und der Minister ins Home-Office geschickt wurde, da meldet sich der umtriebige SPD-Politiker schon wieder zu Wort. Statt sich, wie es bei einer gefährlichen Krankheit empfohlen wird, Ruhe und viel Schlaf zu gönnen.
Ist Lauterbach vielleicht gar nicht krank? Hat der Karl nur Corona?
Die Fakten sind – Lauterbachs Gesundheitszustand hin, Lauterbachs Gesundheitszustand her – eindeutig: Die Ständige Impfkommission, Stiko, empfiehlt nur Menschen ab 70 Jahren sowie Risikogruppen eine vierte Corona-Impfung. Ging die vierte Impfung beim 59-jährige Lauterbach deshalb, wie der Volksmund zu sagen pflegt, in die Hose?
Denn erstens nutzte das Zeug ja schon jetzt wirklich nicht viel. (siehe oben, Infektion des Ministers!!) Zweitens ist Neuware grundsätzlich wertvoller als alter Plunder. Und drittens wird man den am besten schnell los, kurz bevor das Haltbarkeitsdatum abläuft.
Mit seiner ökonomisch äußerst scharfsinnigen Ankündigung zum Wertverfall alter Impfstoffen pünktlich nach dem Sommerschlussverkauf – auch die kluge Hausfrau kauft »Winterreifen« vor dem Herbst – empfiehlt Karl Lauterbach sich unauffällig als Finanz- und als Wirtschaftsminister.
Eine sozusagen politische Impfung für alle Fälle. Man weiß ja nie, was noch kommt.
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uebender (08.08.2022)
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Es hagelt Kritik
Vierte Corona-Impfung: Streit zwischen Stiko und Lauterbach geht weiter
Mit seinen Äußerungen zur vierten Corona-Impfung bricht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erneut einen Streit vom Zaun – dieses Mal mit der Stiko.
Der Streit zwischen der Ständigen Impfkommission (Stiko) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht weiter. „Es wäre besser, wenn Lauterbach seine Zunge etwas besser im Griff hätte“. Die Unstimmigkeiten zwischen Gesundheitsministerium und Stiko in Sachen Impfempfehlung solle man besser nicht in der Öffentlichkeit austragen.
Es gibt zurzeit keine Notwendigkeit, blitzschnell zu handeln. Es gibt keinen Grund, warum Lauterbach sich zu impfrelevanten Fragen äußert, bevor die Stiko sich mit diesen befasst hat.“ Der Druck seitens des Gesundheitsministers sei „unangenehm“, kritisierte von Kries.
Lauterbach setze „die Stiko über die Medien bewusst unter öffentlichen, politischen Druck“.
Mit Wissenschaft habe das „nicht mehr viel zu tun“. Lauterbach erhoffe sich eine Impfempfehlung der Stiko, die mit seiner persönlichen Meinung übereinstimmt, sagte der CDU-Politiker der „Welt“.
Zweifel an Wirksamkeit der Corona-Impfstoffe
Es sei eigentlich zwischen Lauterbach und der Stiko verabredet gewesen, sich künftig besser abzustimmen.
Mir ist nicht klar, warum Herr Lauterbach, nachdem er dieses Ding angeregt hat, schon wieder Alleingänge unternimmt. Das ist einfach nicht nachvollziehbar.“
Eine zweite Corona-Auffrischungsimpfung – insgesamt dann die vierte Spritze in der Impfserie – wird von der Ständigen Impfkommission (Stiko) derzeit für Menschen über 70, Vorerkrankte und Pflegepersonal befürwortet.
Lauterbach forderte hingegen klare Impfempfehlungen für sämtliche Altersgruppen. „Wir sollten nicht nur sagen, was die über 70-Jährigen machen sollen. Wir müssen auch eine Antwort für den 40-Jährigen haben“, sagte der Gesundheitsminister.
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uebender (10.08.2022)
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Gesundheitsministerkonferenz
Maskenpflicht-Ausnahme in Kritik: Länder fordern Überarbeitung des Corona-Konzepts
Auf der Gesundheitsministerkonferenz wurde über massive Differenzen in Bezug auf die für den Herbst geplanten Corona-Maßnahmen gestritten. Absehbar ist aber bereits jetzt, dass die deutsche Bevölkerung sich auf eine Rückkehr der Maskenpflicht in Innenräumen einstellen müssen.
Die vorgesehenen Ausnahmen von der Maskenpflicht in Innenräumen für frisch Geimpfte und Genesene seien „in der praktischen Umsetzung nur schwer kontrollier- und umsetzbar“
Die Ländervertreter vermissen nach eigenen Angaben zudem bundeseinheitliche Vorgaben, um bei weitergehenden Maßnahmen ein einheitliches Vorgehen der Länder gewährleisten zu können.
Lauterbach verteidigt geplante Maskenpflicht-Ausnahmen
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stellte mit Blick auf Kritik der vergangenen Tage klar, dass mit der Möglichkeit der Ausnahme von der Maskenpflicht keineswegs eine Empfehlung für eine Auffrischung der Impfung alle drei Monate zu verstehen sei.
„Von einem frisch Geimpften geht selbst dann ein relativ geringes Infektionsrisiko aus, wenn er keine Maske trägt“, behauptet der Minister. Aus diesem Grund könnten Frischgeimpfte für drei Monate von der Maskenpflicht in Innenräumen befreit werden.
Maskenpflicht-Ausnahme „nicht paxisnah“
Das sieht der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, anders. Es sei bekannt, dass Impfungen die Ausbreitung des Coronavirus nicht zuverlässig verhinderten. Zudem sei fraglich, wie die Drei-Monats-Regel bei den Corona-Impfungen überprüft werden soll. „Ich halte das nicht für praxisnah.“
„Bislang ist die Kommunikation der Bundesregierung leider desaströs“, kritisierte der CSU-Politiker. Zuletzt hatten FDP-Bundestagsabgeordnete den Entwurf in vorliegender Form abgelehnt. Im Fernsehsender „Welt“ warnte Holetschek vor einem Flickenteppich.
Kinder- und Jugendärzte gegen Maskenpflicht in Schulen
„Wichtig ist auch, dass es anlasslose Testungen nicht mehr geben sollte, die Sensibilität liegt hier nur bei 40 Prozent“, sagte der Kinderarzt weiter. Es gebe viele falsch negative, aber auch falsch positive Ergebnisse.
Im Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes wird den Ländern die Möglichkeit gegeben, eine Maskenpflicht in Schulen für Beschäftigte und Schüler ab der fünften Klasse einzuführen, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenzbetriebs erforderlich ist.
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uebender (12.08.2022)
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Protest gegen Infektionsschutzgesetz
Kinderärzte gegen Lauterbach: Keine Maskenpflicht an Schulen
Jetzt bekommen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) auch Gegenwind von den Kindermedizinern. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) lehnt im Zusammenhang mit dem neuen Infektionsschutzgesetz das Tragen von Mund-Nasenschutz an Schulen ab.
Auch gegen anlaßlose Tests begehren die Mediziner auf.
„Der BVKJ ist grundsätzlich gegen eine Maskenpflicht in Schulen“, sagte Sprecher Jakob Maske dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Studien zeigten, daß das Tragen von Mund- und Nasenschutz die Infektionen nur zeitlich aufschöben.
Tests nur zu 40 Prozent richtig
„Wichtig ist auch, daß es anlaßlose Testungen nicht mehr geben sollte, die Sensibilität liegt hier nur bei 40 Prozent“, betonte der Experte. Es gebe viele falsch-negative, aber auch falsch-positive Ergebnisse.
Der von Lauterbach und Buschmann vorgelegte Entwurf zum neuen sogenannten Infektionsschutzgesetz ermöglicht es den Bundesländern unter anderem, eine Maskenpflicht in Schulen einzuführen. Diese würde für alle Beschäftigten und für Schüler ab der fünften Klasse gelten.
Für besonderes Aufsehen am Gesetzentwurf hatte gesorgt, daß von Oktober bis April auch Vierfachgeimpfte als ungeimpft gelten und staatlichen Repressionen unterliegen, wenn ihre aktuellste Spritze länger als drei Monate zurückliegt.
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uebender (12.08.2022)
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Corona-Maßnahmen
Merz gegen flächendeckende Maskenpflicht und fordert neues Infektionsschutzgesetz
Bei der Vorbereitung auf einen weiteren Corona-Winter gibt es in der Politik viel Uneinigkeit. Der Unionsfraktions- und CDU-Vorsitzende Friedrich Merz warnt vor Grundrechtseingriffen auf Verdacht.
CDU-Chef Friedrich Merz hat sich gegen eine flächendeckende Maskenpflicht im Herbst ausgesprochen. „Eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum?
Mit welcher Begründung denn?“, sagte Merz, der auch Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag ist, ob er für eine solche Pflicht sei. Der 66-Jährige betonte zudem, er werde sich „mit Sicherheit nicht“ vom Herbst an alle drei Monate gegen Corona impfen lassen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuvor deutlich gemacht, dass er mit einer flächendeckenden Maskenpflicht ab 1. Oktober rechnet.t Merz betonte, er sei gegen eine solche Pflicht „einfach so auf Verdacht, denn Grundrechtseingriffe müssen sorgfältig begründet werden“.
Wenn es aber bestimmte gefährdete Räume gebe – Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeeinrichtungen, um die Bewohner und die dort arbeitenden Menschen zu schützen – laute seine Antwort Ja zu einer Maskenpflicht.
Auf die Frage, ob er sich darauf einstelle, sich von Herbst an alle drei Monate gegen Corona impfen zu lassen, antwortete Merz: „Mit Sicherheit nicht.“ Er habe durch seine drei Impfungen und durch eine Coronaerkrankung am Anfang der Pandemie aus Sicht seines Hausarztes genügend hohen Schutz.
Streit über Infektionsschutzgesetz
Lauterbach hatte erklärt, es sei nicht so, dass eine Impfung nur noch drei Monate gelten werde und dass man sich alle drei Monate impfen lassen müsse. Gegen schwere Infektionsverläufe schützten sie viel länger. Sich alle drei Monate impfen zu lassen, wäre auch „medizinisch völlig unsinnig“, sagte er.
Zugleich warnte der CDU-Vorsitzende vor einem verwirrenden Flickenteppich bei den Coronaregeln im kommenden Herbst und Winter. Falls es unterschiedliche Ausprägungen des Infektionsgeschehens in einzelnen Bundesländern gebe, müsse das berücksichtigt werden.
So fahre etwa ein ICE von Hamburg nach München durch mehrere Bundesländer, sagte Merz. „Da kann man doch erwarten, dass derjenige, der in Hamburg einsteigt und in München wieder aussteigt, eine komplett einheitliche Regelung auch in den Anschlusszügen vorfindet.“
Von der Bundesregierung forderte der CDU-Chef plausible, verständliche und möglichst einheitliche Regelungen, „die von einem möglichst großen Teil der Bevölkerung auch innerlich akzeptiert werden und umgesetzt werden können“.
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »matty« (15. August 2022, 12:48)
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uebender (15.08.2022)
Lauterbach arbeitet eng mit China zusammen und zeigt es der ganzen Welt
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Bundestag lobt China: Erfolgreichster Einparteienstaat
15. August 2019
Es klingt wie Satire, doch das Organ des Deutschen Bundestags, die Zeitung „Das Parlament“, meint es ernst: "Die Volksrepublik China hat sich als erfolgreichster Einparteienstaat erwiesen." - Verantwortlich: Wolfgang Schäuble als Bundestagspräsident.
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matty (16.08.2022)
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Vertrauensverlust?
Lauterbach: Letzte Impfung laut CovPassCheck im November 2021
Der digitale Impfausweis von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Fragen über seine vierte Impfung aufgeworfen. Das Dokument hielt er bei einer Pressekonferenz in die Kamera. Das Gesundheitsministerium hat bereits reagiert.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat öffentlich mehrfach bekundet, dass er vierfach geimpft sei. Sein digitaler Impfnachweis zeigt jedoch, dass seine letzte Impfung vor 271 Tagen, also im November 2021 war.
Vergangenen Freitag hielt Lauterbach bei einer Pressekonferenz seinen digitalen Impfnachweis in die Kamera, anhand dessen sein Impfstatus mit der CovPassCheck-App gesehen werden konnte. Als letzter Eintrag steht dort „Auffrischungsimpfung“.
Debatte im Netz
Eine andere Nutzerin schreibt: „Er wird sagen, dass er seine letzte Impfung nicht digitalisiert hat. Widerlegen lässt sich das nur, wenn ein Beleg gefunden werden kann, der auch das als Lüge enttarnt.“
Es könnte auch sein, dass der Bundesgesundheitsminister seine vierte Impfung noch nicht in den digitalen Impfnachweis eingetragen hat. Eine dritte Möglichkeit ist, dass Lauterbach die vierte Impfung entgegen seiner Behauptung, viermal geimpft zu sein, nicht erhalten hat.
Bundesgesundheitsministerium: „Der Minister ist viermal geimpft“
Die Journalistin Janina Lionello von „Achtung, Reichelt!“ fragte direkt beim Bundesgesundheitsministerium an und erhielt eine Absage. „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht in Details zu medizinischen Angelegenheiten gehen können“.
Lauterbach hat sich bisher noch nicht geäußert.
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uebender (16.08.2022)
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Harte Einschränkungen gefordert
Corona: Lauterbach warnt nun vor dauerhaften Hirnschäden
Ab Oktober sollen nur noch Menschen in Restaurants und zu Veranstaltungen gehen dürfen, die einen Negativ-Test vorlegen können. Auch Impfungen und Genesungen spielten dann keine Rolle mehr.
„Ich halte es nicht für klug, daß eine Impfung drei Monate lang dazu berechtigen soll, Veranstaltungen ohne Maske und ohne aktuellen Test zu besuchen.“
AfD: Corona ist keine gefährliche Krankheit mehr
„Eine Testpflicht bedeutet massiven Schaden für Gastronomie und Veranstaltungen. Nahezu alle anderen Länder haben erkannt, daß spätestens mit Omikron Corona keine gefährliche Krankheit mehr ist, es wird auch für Deutschland höchste Zeit, Corona nicht anders als Grippe oder andere Infektionskrankheiten zu behandeln.“
Das sieht Gesundheitsminister Karl Lauterbach komplett anders.
Er warnt neuerdings vor dauerhaften Gehirnschäden durch eine Corona-Infektion. Am Sonntag twitterte der SPD-Politiker, der seit Monaten harte Einschränkungen durchsetzen will: „Das Gehirn ist ein faszinierendes Organ… Es ist einfach zu schade, es durch wiederholte Covid-Attacken dauerhaft zu beschädigen. Jede neue Infektion kann schaden. Covid ist keine Erkältung.“
Vorsichtige Kritik von Union und FDP
Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Andrew Ullmann, meint nun aber, es dürften nur Maßnahmen verhängt werden, die „medizinisch-wissenschaftlichen Kriterien“ standhielten.
„Pauschal alles für alle überall vorzuschreiben, halte ich daher für falsch.“ Zudem verursachten anlaßlose Testungen hohe Kosten, zugleich seien Schnelltests bei symptomlosen Menschen ungenau.
Die erneute massive Einschränkung der Grundrechte kritisieren nun auch Verfassungsrechtler. Eine Testpflicht bei Veranstaltungen könne nur verfassungsgemäß sein, wenn es eine Virusvariante gäbe, die deutlich gefährlicher als Omikron sei
Er fordert gegenüber der Welt, daß nicht mehr nach Gutdünken der Politiker Einschränkungen verhängt werden könnten: „Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist es essenziell, daß im Infektionsschutzgesetz endlich Eingriffsschwellen für Corona-Maßnahmen definiert werden.“
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uebender (23.08.2022)
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Neues Infektionsschutzgesetz
Bundeskabinett beschließt neue Corona-Regeln für Herbst und Winter
Corona-Maskenpflicht und die „Kann“-Regelung: Das Bundeskabinett hat wieder schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten für den Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Das Bundeskabinett hat neue Corona-Regeln für den Herbst und Winter beschlossen. Ab Oktober soll es nur noch wenige bundeseinheitliche Regelungen geben – etwa eine FFP2-Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr.
Zugeständnis des Bundes an die Länder
„Maskenpflicht, Impfungen und Obergrenzen im Innenraum können der Lage angepasst eingesetzt werden“, erklärte Lauterbach. Er selbst rechnet aber mit einer baldigen Rückkehr zu regional begrenzten Maskenpflichten im öffentlichen Leben.
Er erwarte, dass die Bundesländer dann von der Möglichkeit strengerer Corona-Vorschriften Gebrauch machen, wie sie in der nun vom Kabinett beschlossenen Vorlage geregelt würden, sagte Lauterbach.
„Wir müssen uns vorbereiten auf eine Lage, wie sie mutmaßlich im Herbst und Winter eintreten kann“, sagte er.
Die Koalition hat dies nun in eine „Kann“-Regelung umgewandelt: Die Länder müssen sie also nicht zwingend umsetzen. Die „Kann“-Ausnahme soll demnach auch im Fall von genesenen Menschen gelten.
Neue Regelung in Pflegeheimen
Eine Neuregelung betrifft die Pflegeheime: Diese sollen verpflichtet werden, Beauftragte zu benennen, die sich ums Impfen, die Hygiene, Testen und die Corona-Arzneimitteltherapie kümmern.
In der ersten Stufe gibt es noch Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen – zwingend sind diese Ausnahmen für negativ Getestete, optional sind die Ausnahmen für frisch Genesene und vollständig Geimpfte, deren letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
Wenn sich eine starke Corona-Welle aufbaut, gilt die Maskenpflicht ausnahmslos. In dieser zweiten Stufe können die Länder auch Mindestabstandsregeln, eine Maskenpflicht für Außenveranstaltungen sowie eine Teilnehmerobergrenze für Veranstaltungen im Innenbereich verhängen.
Tatsächlich besteht Zeitdruck, weil die bislang geltenden Regelungen Ende September auslaufen. Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April gelten.
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uebender (25.08.2022)
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Corona-Maßnahme
Justizminister Buschmann bezichtigt Lauterbach der Panikmache
Gesundheitsminister Lauterbach brachte erst kürzlich die epidemische Lage von nationaler Tragweite im Hinblick auf neue Virusvarianten ins Spiel. Justizminister Buschmann entgegnet, für solche Varianten gebe es derzeit nirgendwo Anzeichen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezichtigt seinen Gesundheitskollegen Karl Lauterbach (SPD) der Panikmache in der Corona-Politik.
Lauterbach hatte auf eine Interviewfrage nach einer Reaktivierung des Rechtsstatus der epidemischen Lage nationaler Tragweite gesagt, wenn es keine neuen Corona-Varianten gebe, werde man ohne dieses Notfallwerkzeug auskommen, was er hoffe.
Danach sagte Buschmann der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „Von Panikmache halte ich gar nichts. Für solche Virusvarianten gibt es derzeit nirgendwo Anzeichen.“ Er fügte hinzu: „Zur Reaktivierung müsste der Bundestag dem zustimmen.
Im neuen Gesetzentwurf ist bundesweit nur eine Maskenpflicht im Fernverkehr und eine Masken- und Testpflicht in Kliniken und Pflegeheimen vorgesehen. Die Länder können jeweils für sich weitergehende Maßnahmen beschließen.
In der Entstehung eines „Flickenteppichs“ sieht Buschmann aber kein größeres Problem: „Gestaltungsspielraum in einem moderaten Rahmen für die Länder ist sogar der Kern des Konzepts“, sagte er.
„Dass unterschiedliche Regeln in vielen Bereichen gelten, ist der Normalfall im Föderalismus.“ Das Infektionsgeschehen entwickle sich nicht deutschlandweit gleich, sondern regional unterschiedlich.
Zu seinem Verhältnis zu Lauterbach sagte er: „Wir haben ein professionelles und konstruktives Arbeitsverhältnis, aber es ist natürlich so: Er hat aus seiner Rolle heraus andere Vorstellungen.“ Alles andere als unterschiedliche Perspektiven wäre nach seinen Worten auch seltsam.
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uebender (29.08.2022)
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Studie aus Hamburg
Uniklinik: RKI-Corona-Todesstatistik verzerrt die Realität
Die Corona-Todesstatistik des Robert Koch-Instituts bildet während der Omikron-Welle offenbar nicht die Realität ab. Das berichtet unter Berufung auf eine Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf
Demnach seien in der Omikron-Welle nur 46 Prozent der Menschen, die in der RKI-Statistik als Corona-Todesfälle erfasst sind, tatsächlich an Corona gestorben. Bei der Delta-Variante waren es noch 85 Prozent.
54 Prozent mit anderer Todesursache
„Das heißt, nur rund die Hälfte der an das RKI gemeldeten ‚Corona-Toten‘ sind mit dem Auftreten von Omikron tatsächlich dem Virus zum Opfer gefallen.“ So die Aussage von Stefan Kluge, Direktor der Klinik für Intensivmedizin am UKE, gegenüber der Zeitung. „An Omikron verstirbt nur sehr selten noch jemand, der geimpft ist und keine zusätzlichen Risikofaktoren hat.“
Ein Risikofaktor sei beispielsweise ein sehr hohes Lebensalter.
Risikoreich können auch Therapien sein, die bei Krebs, Organtransplantationen oder Rheuma eingesetzt werden, um das Immunsystem zu unterdrücken. Die Todesstatistik habe „keine eindeutige Datenbasis“, kritisierte auch der Intensivmediziner Michael Albrecht vom Universitätsklinikum Dresden.
„Meiner Meinung nach sollte man zwischen COVID-19 als Haupt- und Nebendiagnose unterscheiden“, sagte Albrecht.
Das Bundesgesundheitsministerium teilte auf Anfrage der Sonntagszeitung mit, man arbeite zusammen mit dem RKI an neuen, tagesaktuellen Abfragen der Krankenhäuser. Der Abschluss stehe kurz bevor.
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uebender (30.08.2022)
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Infektionsschutzgesetz
Deutschland geht Sonderweg – Streit um neue Corona-Regeln
Keine Maskenpflicht, keine Corona-Tests und auch keine Quarantäne. Was in anderen europäischen Ländern gilt, ist in Deutschland nicht gewünscht. Hier werden neue Corona-Regeln beraten, die nach dem 23. September gelten sollen.
In der Diskussion zum Infektionsschutzgesetz ging es unter anderem um Maskenpflicht, Corona-Tests, Impfungen, die Datenlage und den deutschen Sonderweg.
Nachbarländer ohne Maßnahmen
Professor Dr. Jonas Schmidt-Chanasit, Immunologe am Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg, sprach davon, dass die Infektion mit den aktuellen Corona-Varianten zu einer „deutlichen Zunahme der Immunität in der Bevölkerung“ geführt haben dürfte, auch bei ungeimpften Personen. Daher hält er eine Überlastung kritischer Infrastrukturen für unwahrscheinlich.
Gleichzeitig warf er einen Blick in die Nachbarländer, wodurch der Sonderweg von Deutschland offensichtlich wurde. In Frankreich gibt es keinerlei Beschränkungen mehr, aktuell sind auch keine Maßnahmen geplant.
In Dänemark gelten schon seit Beginn des Jahres keine Corona-Beschränkungen mehr. Schulen, Restaurants und andere Einrichtungen müssen sich nicht auf neue Maßnahmen vorbereitet.
In Österreich gilt ein Varianten-Managementplan. Sofern keine besorgniserregende Varianten auftreten, die eine Immunflucht auslösen, seien keine neuen Maßnahmen vorgesehen.
Keine Einschränkungen für Kinder
Schmidt-Chanasit hält eine Fokussierung der deutschen Corona-Politik auf besonders gefährdete Gruppen für richtig. Dafür spreche auch eine Studie, nach der auf Kinder und Jugendliche ausgerichtete Maßnahmen wie Schulschließungen, anlasslose Corona-Tests im Unterricht sowie Einschränkungen von Sport- und Freizeitangebot eine überwiegende natürliche Immunisierung nicht beeinflussen konnte.
Aufhebung der Impfpflicht
Das neue Schutzkonzept sehe aktuell einen negativen Corona-Test sowie eine FFP2-Maskenpflicht für das Betreten medizinischer Einrichtungen für Beschäftigte, Patienten und Besucher vor. Einen sachlichen Grund, eine COVID-Impfung oder einen Impfnachweis vom Personal zu verlangen, vermochte Seegmüller nicht zu erkennen.
Streit um Nebenwirkungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wurde bezüglich der 2,5 Millionen Fälle von Nebenwirkungen befragt, welche die Ärzte gegenüber der Krankenkassen abgerechnet hatten. Wie viele Diagnosen davon mit dem ICD-Code für Herz-Kreislauf-Probleme gestellt wurden, konnte der KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister nicht beantworten.
Belastung statt Überlastung
Im kommenden Herbst rechnet Sander mit einer stärkeren Infektionsdynamik. Dadurch komme es zu einer „verstärkten Belastungssituation“ im Gesundheitswesen, wobei er ausdrücklich betonte, dass er nicht von einer „Überlastung“ spreche.
Debatte um FFP2-Maskenpflicht
Der Gesundheitsforscher Professor Dr. Rolf Rosenbrock kritisierte zudem, dass das vorhandene Potenzial in der Risikokommunikation mit der Bevölkerung nicht ausgeschöpft werde. Das gehe auch aus dem Bericht der Evaluationskommission vor, der Rosenbrock angehört.
Den Menschen müsse das richtige Tragen der Maske – kognitiv, sozial und emotional– nahegebracht werden, um die Wirksamkeit und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.
Unklare Rechtsdefinition für Corona-Regeln
Die Rechtswissenschaftlerin Professor Dr. Andrea Kießling von der Universität Frankfurt stellte die Frage nach der Verlässlichkeit der für Maßnahmen zugrunde gelegten Daten wie Inzidenzen, Hospitalisierungsrate und verfügbare Versorgungskapazitäten.
Die Bundesländer hätten die Möglichkeit, verschiedene Schwellenwerte festzulegen für bestimmte Maßnahmen, müssten dies jedoch nicht. Unklar sei, wie eine konkrete Gefahr im Gesundheitssystem definiert werde.
Abstimmung am 8. September
Die Ampelregierung will mit einem „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19″ Regelungen für die Impfkampagne, für die Datenerfassung und Hygienekonzepte festlegen.
Grundlage hierfür sollen nach Ansicht der Unionsabgeordneten eine bessere Forschung zu Antikörpern bei Risikogruppen sowie eine bessere Datenlage zu Mehrfachinfektionen bilden.
Die Impfpflicht sei unverhältnismäßig und nicht geeignet, die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu erhalten.
Die Abstimmung des Bundestages über die neuen Regelungen soll am 8. September nach einer 80-minütigen Aussprache erfolgen. Die Bundesregierung wird die Sitzung live übertragen.
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uebender (31.08.2022)
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Gesundheitsversorgung
Lauterbach plant tausend Gesundheitskioske für soziale Brennpunkte
Mit neuen Gesundheitskiosken will die Bundesregierung die gesundheitliche Versorgung in sozial benachteiligten Gebieten verbessern. Bundesweit sollten rund tausend solcher Anlaufstellen errichtet werden.
Das kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach Angaben seines Ministeriums am Mittwoch beim Besuch eines Gesundheitskiosks in Hamburg an.
Wichtigste Aufgabe der Kioske sei es, für Menschen mit „besonderem Unterstützungsbedarf“ den Zugang zur Versorgung zu verbessern und die Versorgung zu koordinieren.
Auch einfache medizinische Routineaufgaben sollen demnach in den Kiosken erhältlich sein. So etwa das Messen von Blutdruck und Blutzucker, Verbandswechsel, Wundversorgung und subkutane Injektionen. Die Arbeit in den Kiosken sollten examinierte Pflegefachkräfte leisten.
Zu den Aufgaben der Kioske zähle zudem, die Gesundheitskompetenz von Menschen in sozial benachteiligten Stadtvierteln und Regionen zu verbessern. Zudem individuelle Beratung zur Unterstützung eines „gesundheitsförderlichen Lebensstils“ anzubieten. Auch sollten weitergehende medizinische Behandlungen vermittelt werden können.
Finanzierung
„Weder der Geldbeutel noch der Wohnort“ dürfe über die Behandlung von Patienten entscheiden, erklärte Lauterbach. „Selbst in strukturell schwachen Gebieten sollen alle die Möglichkeit haben, schnell und kompetent in Gesundheitsfragen beraten zu werden und unbürokratisch Hilfe zu erhalten.“
Beratung, Vermittlung und vorbeugende Maßnahmen seien „Beispiele für die Lücken im System, die so in benachteiligten Regionen geschlossen werden sollen.“
Die Eckpunkte für das geplante Gesetz liegen laut Bundesgesundheitsministerium bereits vor. Die gesetzlichen Regelungen sollten „zeitnah“ folgen.
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uebender (01.09.2022)
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Corona-„Fakten-Booster“: Mit 5,4 Millionen Euro gegen die „Sommerwelle“
Knapp 5,4 Millionen Euro ließ sich die Bundesregierung im Juli eine Corona-Informationskampagne in Regional- und Anzeigenblättern kosten. Der sogenannte Fakten-Booster, der bereits bekannte Einschätzungen von Minister Lauterbach wiedergab, soll noch ausgebaut werden.
Um der Corona-„Sommerwelle“ mit der Omikron-Variante gegenzusteuern, hat die Bundesregierung für eine einmalige Werbeschaltung in regionalen Tageszeitungen am 23. Juli 2,34 Millionen Euro ausgegeben. Weitere 2,75 Millionen Euro flossen für Anzeigenblätter. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.
„Fakten-Booster“ soll in Serie gehen
Um die Bürger optimal „zu Hause und auf der Reise“ zu schützen, gibt die Einschaltung im Wesentlichen Positionen wieder, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und weitere Mitglieder der Bundesregierung bereits mehrfach auch in Nachrichtensendungen oder Talksendungen dargestellt hatten.
Lauterbach legt freiwilliges Tragen von Masken in Innenräumen an
Das Tragen einer FFP2-Maske könne, so heißt es in dem Anzeigetext weiter, das Infektionsrisiko „auf bis zu ein Prozent“ senken. Zudem wird angeraten, den Impfschutz zu checken und mit dem Hausarzt über das weitere Vorgehen bezüglich einer Erstimmunisierung oder Auffrischung zu sprechen.
Corona-Entwicklung im Sommer deutlich schwächer
Auf dem Höhepunkt der sogenannten Sommerwelle lag die Zahl der Neuinfektionen bei 160.691 (18. Juli) – einem Wert, der zuvor Anfang Mai zu verzeichnen war, am Ende der Anstiegsbewegung im Frühling. Der höchste Tageswert in Deutschland seit dem Auftreten von COVID-19 überhaupt wurde am 24. März mit 395.592 verzeichnet.
Tatsächlicher Werbeeffekt fraglich
Am 12. August räumte Minister Lauterbach selbst ein, dass der Höhepunkt der sogenannten Sommerwelle überschritten sei. Wie groß der konkrete Nutzen der zwei, knapp drei Wochen zuvor gefahrenen Kampagnen für mehr als fünf Millionen Euro war, lässt sich kaum beziffern.
In vielen Fällen werden von Empfängern der Blätter auch lediglich bestimmte Prospektbeilagen und nicht der redaktionelle Innenteil beachtet. Auch Regionalzeitung im Printformat befinden sich weiter auf dem Rückzug.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (3. September 2022, 13:12)
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uebender (03.09.2022)
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Kein Pandemiemanagement ohne Ethik
Ärzteverband warnt vor möglichen Dauerschäden durch Maskenpflicht
Die Debatte um die Maskenpflicht geht in die nächste Runde. Schon am 8. September könnten die Weichen für neue Corona-Regelungen beschlossen werden. Der Ärzteverband Hippokratischer Eid ist alarmiert.
In Anbetracht der geplanten Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz warnt der Ärzteverband Hippokratischer Eid eindringlich vor möglichen Dauerschäden durch eine Maskenpflicht für Kinder und Erwachsene.
„Selbst FFP2-Masken schützen nicht vor Virusübertragung, da Viren so klein sind, dass sie ungehindert durch das Gewebe gehen“
Trotz Maskenverordnungen seien die Delta- und Omikron-Infektionswellen in den Jahren 2020 und 2021 ungebrochen gewesen. Auch im Vergleich mit Ländern ohne Maskenpflicht konnte kein Vorteil nachgewiesen werden.
Schon seit Jahren gibt es im Arbeitsschutz strenge Vorschriften für das Tragen von FFP2-Masken. Darunter fällt eine maximale Tragedauer von 75 Minuten und eine anschließende obligatorische 30-minütige Pause.
Gefahr der Masken für Kinder
Die Gefahren des Masketragens bestehen unter anderem in einem gesundheitsschädigenden Anstieg von Kohlendioxid in der Atemluft, welche die Arbeitsplatzhöchstwerte um das mindestens 5-fache in wenigen Minuten übersteigen und zu einem Sauerstoffmangel in Gehirn und Gewebe führen können.
Auch bei Erwachsenen können die genannten Symptome auftreten sowie eine oft erhöhte Reizbarkeit, depressive Symptome und Gedächtnisprobleme. Insbesondere Ältere, beginnend Demente und Herzerkrankte seien besonders gefährdet, berichtet der Ärzteverband weiter.
Keine Vorteile durch Maskenpflicht
Im Gegensatz dazu habe eine Maskenpflicht eine strafrechtliche Relevanz. Hierzu verweisen die Ärzte auf eine Einschätzung des Netzwerkes Kritischer Richter und Staatsanwälte, wonach die Aufforderung oder gesetzliche Verpflichtung zum Maskentragen den Straftatbestand der Nötigung, der Körperverletzung.
In Anbetracht der bevorstehenden Abstimmungen im Bundestag über die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes am 8. September fordert der Ärzteverband Hippokratischer Eid die Regierung von Bund und Ländern auf, „Vernunft und medizinische Evidenz walten zu lassen“.
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uebender (06.09.2022)
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Gesundheitswesen
Deutsche Krankenhausgesellschaft: Bundestag soll Impfpflicht im Gesundheitswesen aufheben
Das Gesundheits- und Pflegepersonal muss einen COVID-Immunitätsnachweis erbringen. Dies halten die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Union für nicht mehr gerechtfertigt. Eine Aufhebung dieser Regelung sei überfällig.
„Die Impfpflicht im Gesundheitswesen macht keinen Sinn mehr und sollte nicht erst Ende Dezember auslaufen, sondern bereits jetzt dringend ausgesetzt werden“.
Gesundheitsminister Lauterbach habe selbst vor Kurzem betont, dass die derzeitige Impfung nicht vor Ansteckung schütze. Somit falle das zentrale Argument für die Impfnachweispflicht weg, argumentierte Gaß.
Er richtete schwere Kritik an die Adresse des Gesundheitsministers: „Lauterbach ignoriert die Tatsachen. Das ist Politikversagen. Die Politik muss imstande sein, einmal getroffene Entscheidungen zu revidieren“.
Hinzu komme, dass ab dem ersten Oktober alle Mitarbeiter nicht nur zweimal, sondern sogar dreimal geimpft sein müssen. „Dann kommt das ganze Verfahren wieder neu auf uns zu.“
Tino Sorge zur Aufhebung der Impfpflicht: „Besser heute als morgen“
Er warf der Bundesregierung vor, bis heute eine „seriöse Evaluation“ verweigert zu haben. Auch gelinge der Ampel keine klare Positionierung zum Fortgang der Regelung.
Lauterbach sagte vergangene Woche der indirekt, die Impfnachweispflicht über den Dezember hinaus verlängern zu wollen. Auch warnt er immerzu vor einer Verschlechterung der Lage im Herbst und Winter.
Söder kommt ohne Maske zum Oktoberfest
Noch in der Corona-Pandemie galt der CSU-Politiker als Verfechter strenger Corona-Maßnahmen. Nun kündigte er an, das Oktoberfest in München auch ohne Maske zu besuchen.
„Jeder soll eigenverantwortlich entscheiden, ob und wie er die Wiesn besucht. Ich komme ohne Maske.“ Nach zwei Jahren Corona-Pause soll das größte Volksfest der Welt wieder normal stattfinden
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uebender (07.09.2022)
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Daten zur Grundimmunisierung
Fürs neue Infektionsschutzgesetz: Veröffentlichung der Corona-Studie verschoben?
Dem Bundesforschungsministerium sollen bereits aktuelle Daten zur Grundimmunisierung der deutschen Bevölkerung gegen Corona vorliegen. Die Studie soll jedoch erst nach der geplanten Verabschiedung des neu gefassten Infektionsschutzgesetzes veröffentlicht werden.
Am Donnerstag (8.9.) soll der Bundestag grünes Licht für die geplante Neufassung des Infektionsschutzgesetzes geben. Dieses soll eine Grundlage bieten für mögliche Corona-Maßnahmen im kommenden Winter.
Corona-Maßnahmen könnten weiter an Akzeptanz verlieren
Um etwaige Corona-Maßnahmen so effektiv und so wenig invasiv mit Blick auf die Grundrechte gestalten zu können, müsse die Politik Zugriff auf diese Daten haben.
Immerhin könnte es sich dabei um durchaus brisante Erkenntnisse handeln. Untersucht wurde, wie viele Bürger des Landes mittlerweile entweder aufgrund einer vollständigen Impfung, einer überstandenen Infektion oder beidem ein entsprechend hohes Maß an Antikörpern aufgebaut haben, dass COVID-19 keine Gefahr mehr für sie darstelle.
Allerdings würden mit Zunahme des Grades an Grundimmunität der Bevölkerung mögliche Corona-Maßnahmen an Legitimität und Akzeptanz verlieren.
Entsprechend macht sich in den Reihen der Opposition Argwohn breit, die Bundesregierung könnte mit Bedacht die Publikation der Daten im Vorfeld der Beschlussfassung über das Infektionsschutzgesetz zurückhalten.
Ministerium vollzieht 180-Grad-Wende
Aus dem von der FDP geführten Ministerium hieß es gegenüber „Bild“, es sei erst die „Datenerhebung eines Teils der Studie abgeschlossen“. Die Auswertung sei bereits im Gange. Eine belastbare Aussage über das Ausmaß der bereits vorhandenen Grundimmunisierung sei jedoch voraussichtlich erst Ende September möglich. Bis dahin müssten die Daten „mit der erforderlichen wissenschaftlichen Sorgfalt validiert“ werden.
Grundimmunisierung im Entwurf zum Infektionsschutzgesetz bereits eingepreist?
Die Bundesländer werden ermächtigt, bei Bedarf weitergehende Regelungen zu treffen, beispielsweise bezüglich der Maskenpflicht im ÖPNV, in Innenräumen oder bei Veranstaltungen.
Die Länder könnten zudem auch Tests in Schulen und Kindergärten, eine Maskenpflicht ab der fünften Klasse zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts oder Mindestabstände und Personenobergrenzen bei Veranstaltungen verordnen.
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uebender (08.09.2022)