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matty (17.08.2021)
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Teilweise Vermögensenteignung?
Finanzministerium überlegt einmalige Vermögensabgabe wegen Corona
Das Bundesfinanzministerium debattiert eine einmalige Vermögensabgabe - der Wissenschaftliche Beirat des Hauses warnt davor: Eine "teilweise Vermögensenteignung" würde das Vertrauen der Bürger und Unternehmer nachhaltig beschädigen.
Eine einmalige Vermögensabgabe zur Finanzierung der Corona-Schulden ist offenbar Thema im Bundesfinanzministerium – und dessen Wissenschaftlicher Beirat warnt davor.
Eine solche Abgabe würde „erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen, weil sie das Vertrauen von Sparern und Investoren erschüttert“, schreiben die Ökonomen in einem unveröffentlichten Gutachten, über das das „Handelsblatt“ berichtet.
Deutschlands „über Jahrzehnte erarbeiteter Ruf als sicherer Investitionsstandort“ werde durch eine einmalige Lastenabgabe „unnötig, schnell und dauerhaft zerstört“.
Würde die Politik dennoch eine einmalige Abgabe einführen, käme diese „teilweise Vermögensenteignung“ völlig überraschend.
Bürger und Unternehmen würden weniger sparen „und Vermögen in andere Länder abwandern“.
Linke und SPD für einmalige Abgabe
Im aktuellen Wahlkampf fordert die Linkspartei eine Vermögensabgabe. Aber auch SPD-Chefin Saskia Esken hatte sich in der Vergangenheit gegenüber der Idee offen gezeigt.
Ebenso hatten einige Ökonomen in Anlehnung an den „Lastenausgleich“ nach dem Zweiten Weltkrieg eine einmalige Vermögensabgabe ins Spiel gebracht. Doch schon der Lastenausgleich nach dem Krieg sei ein „steueradministratives Monster“ gewesen, schreibt der Wissenschaftliche Beirat.
Anders als die junge Bundesrepublik sei Deutschland heute zudem „höchst kreditwürdig“ und könnte die Coronakrise problemlos über die Kapitalmärkte finanzieren.
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uebender (26.08.2021)
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Zurück in die Freiheit impfen
„Die Pandemie ist nicht vorbei“: Bundesländer können weitere drei Monate Corona-Maßnahmen erlassen
Die Bundesländer können auch künftig Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen erlassen. Der Bundestag hat am Mittwoch die Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen.
Die Bundesländer haben für weitere drei Monate die rechtliche Befugnis, Corona-Maßnahmen wie eine Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen zu erlassen. Der Bundestag beschloss am Mittwochabend die Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, welche die Grundlage für die Verordnungen der Länder ist.
Für das Gesetz stimmten 325 Abgeordnete. 253 stimmten dagegen, fünf enthielten sich. Die Oppositionsfraktionen hatten bereits vor dem Votum angekündigt, der Vorlage der Koalition nicht zuzustimmen.
Abkehr von Inzidenzwert
In dem vom Bundestag gefassten Beschluss wird zudem die Bundesregierung aufgefordert, bis Montag eine Formulierungshilfe für die geplante Abkehr vom Inzidenzwert als maßgebliche Größe für Corona-Maßnahmen vorzulegen. Künftig soll die Zahl der Corona-bedingten Krankenhausaufenthalte eine zentrale Rolle spielen.
Bislang heißt es in Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes:
„Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.“
„Die Pandemie ist noch nicht vorbei“
Eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde am Mittwoch erstmals im Bundestag beraten. Sie betrifft die seit 1. August geltende Testpflicht für Einreisende nach Deutschland.
„Die Pandemie ist noch nicht vorbei – so sehr wir uns das wünschen würden“, sagte er. Die Verbreitung der hoch ansteckenden Delta-Virusvariante habe den Kampf gegen die Pandemie „nochmal erschwert“.
64,4 Prozent aller Einwohner geimpft
Bei den Impfungen sind inzwischen 100,2 Millionen Dosen verabreicht worden. Das sei „eine der größten logistischen Leistungen in der Geschichte unseres Landes“
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Wenn die Fallzahlen weiter so rapide steigen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, dann wird es notwendig werden, die Regeln für Ungeimpfte zu verschärfen.“
Damit ist gemeint, dass etwa bestimmte Veranstaltungen nur für Geimpfte oder Genesene zugänglich sind – nicht aber wie derzeit bundesweit auch für negativ Getestete.
Der Hamburger Senat hatte am Dienstag bereits ein „Optionsmodell“ beschlossen:
Gastronomie, Clubs, Kneipen und Kultureinrichtungen in Hamburg können ihre Kapazitäten von Samstag an nahezu wieder vollständig nutzen, sofern Ungeimpfte keinen Zutritt haben.
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uebender (26.08.2021)
Das ist richtig jedoch den Vertrauensverlust kann sie nicht herstellen.Das benötigte Geld kann das Bunte System ohne Limit zur Verfügung stellen.
Durch den Annahmezwang des Euro als Wertspeicher wird der Diebstahl auf physischer Ebene erst möglich.Nach der Krise schöpfen wir einen Teil des Geldes über eine Vermögensabgabe wieder ab. Geld wird wird uns niemals ausgehen können.
Ernst Wolff beim WEFF 2021Sie wissen nicht, was sie tun.
Sie kennen nur die Einschüchterung und das Einsperren.
Sinnlose Placebo Maßnahmen um das eigene Versagen zu kaschieren.
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matty (26.08.2021)
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Protestwochenende – Live-Stream
Berlin Demo jetzt Live – Regierungsviertel weiträumig abgesperrt
Das Gebiet um den Reichstag ist von der Polizei abgesperrt worden.
Insgesamt werden an beiden Tagen mehr als 4.200 Polizisten im Einsatz sein. Diese kommen auch aus Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bayern und Sachsen.
Gericht bestätigt Demo-Verbot mit Hinweis auf fehlende „sterile Immunität“ der Covid-Geimpften
Den Eilantrag von Michael Ballweg zur Aufhebung des Verbotes seiner angemeldeten Versammlung am Wochenende in Berlin lehnte das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag mit einer bemerkenswerten Begründung ab.
Das Gericht teilt diese Sicht nicht und erklärte, dass lediglich 59,9 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft sei. „Das heißt, ein mit rund 40 Prozent nicht zu vernachlässigender Teil der Bevölkerung hat entweder gar keinen oder jedenfalls keinen ausreichenden Impfschutz“, resümieren die Richter.
„Im Übrigen gilt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers – siehe § 28a Abs. 3 IfSG – nicht die Impfquote oder der Umstand, dass jedem ein Impfangebot gemacht werden kann, sondern nach wie vor die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen der Maßstab für die Beurteilung der Gefahrenlage ist“, heißt es im Gerichtsbeschluss weiter.
Proteste gegen Corona-Maßnahmen: Bislang sieben Demos am Wochenende verboten
Die Berliner Polizei hat mehrere am Wochenende in der Hauptstadt geplante Demonstrationen verboten. Die Veranstaltungen sollten sich gegen die Corona-Maßnahmen richten. Die Polizei begründete das Verbot vor allem damit, dass in der Vergangenheit bei derartigen Veranstaltungen die Infektionsschutzregeln wie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes nicht eingehalten wurden.
Berliner Polizei untersagt Querdenker-Großdemos am Wochenende
Für das kommende Wochenende (28./29. August) laden mittlerweile 92 Initiativen zu Großkundgebungen in Berlin gegen die Coronapolitik ein. Angemeldet wurden sie durch „Querdenken 30“. Mehrere Versammlungen wurden allerdings durch die Berliner Polizei bereits verboten.
Mit dem Aufruf, sich am kommenden Wochenende zu versammeln, will man an das Versammlungsgeschehen von vor einem Jahr in Berlin (29.8.2020) anknüpfen, bei dem sich laut Polizei 38.000 Menschen im Rahmen der von „Querdenken 711“ initiierten Großdemonstration im Stadtzentrum versammelten.
Die aus Kritikern der Coronapolitik hervorgegangene Partei „dieBasis“ lädt am Samstag ab 14:00 Uhr am Nettelbeckplatz zu einer Veranstaltung mit Infoständen und einer Bühne mit Redebeiträgen ein. Außerdem will „dieBasis“ am Samstag zwischen 18 und 20 Uhr und Sonntag von 11 Uhr bis 18 Uhr auf dem Potsdamer Platz präsent sein.
31 angemeldete Versammlungen mit Corona-Bezug
Von diesen wurden bereits vier durch die Polizei verboten, weitere befinden sich demnach noch in Prüfung. Zur Einsatztaktik und der Anzahl an eingesetzten Polizeikräften konnte die Behörde aktuell noch keine Angaben machen.
Zur Begründung der Verbote erklärte die Berliner Polizei, dass Teilnehmer der geplanten Versammlungen in der Vergangenheit „regelmäßig gesetzliche Regelungen, hier konkret zum Schutz vor Infektionen, und damit zum Schutz des Grundrechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit, zum Schutze aller“ nicht akzeptiert hätten.
Außerdem seien Verstöße gegen die Infektionsschutzregelungen, insbesondere durch das Verweigern des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung, ein „förmliches Markenzeichen und erklärtes Ziel“.
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uebender (28.08.2021)
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Meinungsfreiheitsdesaster: Corona-Regime, Staatsfunk & Co. sind schuld – Deutsche fühlen sich immer unfreier!
Es ist ein wahrhaftiges Armutszeugnis für die so hochgelobte Demokratie in Deutschland. Denn aktuelle Umfragen bestätigen: Die Deutschen fühlen sich immer mehr gegängelt und nicht mehr „meinungsfrei“.
Eine neue Demokratiequalitäts-Studie sorgt für Wirbel
Nach dem „Demokratiequalitäts-Ranking“ der Julian-Maximilians-Universität Würzburg aus dem Jahr 2020 steht Deutschland an fünfter Stelle hinter den skandinavischen Ländern (Dänemark, Norwegen, Finnland, Schweden) als das Vorzeigeland in Europa bezüglich Meinungsfreiheit und Demokratie.
Beispielsweise hinsichtlich des allgemeinen Freiheitsempfindens der Bürger, der freien Meinungsäußerung bis hin zur Einschätzung und Stimmung bei Verboten.
Dramatische Resultate bei „Freiheitsgefühl“ & „Meinungsfreiheit“
Das Ergebnis der Studie ist nicht nur ernüchternd, sondern katastrophal! So brach der Freiheitsindex von 2017 bis 2021 von plus 2,7 geradezu erdrutschartig auf minus 2 ein. Das ist dramatisch!
Die Anzahl der Deutschen, die sich in der BRD „sehr frei“ fühlen, fiel von 51 % (2017) um 15 % auf gerade noch 36 % (2021). Im Umkehrschluss heißt das nichts anderes, als dass sich zwei Drittel der Deutschen eben nicht mehr „sehr frei“ fühlen!
Auch das bedeutet, dass über die Hälfte der Deutschen überzeugt sind, ihre freie Meinung nicht mehr kundtun zu können.
Deutliche Verschlechterung des Gesellschaftsklimas
All das belegt, dass es mit der so hochgehaltenen Freiheit in Deutschland nicht mehr weit her ist. Solche Ergebnisse könnten auch aus einem autokratischen Staat stammen. Eindeutig hat sich das Gesellschaftsklima innerhalb von nur vier Jahren dramatisch verändert. Und zwar zum Negativen. Das sollte der Politik hierzulande zu denken geben.
Der Irrsinn mit dem Gendern stößt Bürger vor den Kopf
Auch dass in staatlichen Institutionen und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk durchgesetzte Gendern, also der Gebrauch geschlechtergerechter Formulierungen zur sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter, stößt auf großen Widerstand.
Schon lange ist bekannt, dass dieser Irrsinn bei der Bevölkerung zum allergrößten Teil nicht ankommt, sondern mehrheitlich abgelehnt wird. Aber trotzdem versuchen die Eliten, Dieses skrupellos durchzusetzen. Dafür haben sie nun ebenfalls eine Quittung erhalten.
Mangelhafte Berichterstattung und viele Auswanderer
Hinzu kommt nach der neuen Studie, dass viele Bürger ihre Lebensrealität in der Berichterstattung der meisten Medien nicht mehr widergespiegelt finden. Experten empfehlen bereits, dass diese wieder mehr Perspektiven einbeziehen sollen, um das „Freiheitsgefühl“ der Deutschen zu verbessern.
Und noch ein wichtiges Indiz für den Verfall der Meinungsfreiheit und des Freiheitsgefühls hierzulande: In der Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkels (2005 bis 2021) sind über 750.000 Menschen aus Deutschland ausgewandert! All das zusammengenommen ist wahrlich ein Armutszeugnis für die „Vorzeigerepublik“ im Herzen Europas.
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uebender (03.10.2021)
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Ampel, Jamaika oder doch GroKo?
Wenn Grüne und FDP verhaken, „wäre es der sichere Weg in die Große Koalition“
Union und FDP haben nach ihrem Sondierungsgespräch viele Gemeinsamkeiten in der Sache und ein vertrauensvolles Miteinander hervorgehoben. Das Gespräch über eine mögliche gemeinsame Regierungsbildung sei geprägt gewesen „von großen Gemeinsamkeiten und großen inhaltlichen Schnittmengen“
Entscheidungen, etwa über mögliche Dreiergespräche mit FDP und Grünen, sollten aber erst nach dem für Dienstag geplanten Treffen von Union und Grünen besprochen werden. „Die Union ist bereit, sich dieser Herausforderung zu stellen“, betonte Ziemiak aber bereits jetzt mit Blick auf die Jamaika-Option.
Die FDP hat „kein Interesse an einer Hängepartie“
Abermals hofft SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil, dass FDP und Grüne sich schnell für Gespräche mit seiner Partei zur Bildung einer Ampelkoalition entscheiden. Am Sonntag hatte die SPD mit den beiden kleineren Parteien getrennt erste Sondierungsgespräche geführt, die Union sprach mit der FDP.
Grünen-Bundesgeschäftsführer Michael Kellner kündigte an, erst alle Sondierungsgespräche abwarten zu wollen. „Dann ziehen wir einen Strich darunter und schauen, wie es weitergeht“, sagte er in der Sendung. Die Grünen sprechen erst am Dienstag mit CDU und CSU.
„Das Land steht vor enormen Herausforderungen“, hob Wissing hervor.
Die FDP habe bei der Regierungsbildung „kein Interesse an einer Hängepartie“. Allerdings wolle sie nun zunächst intern Zwischenbilanz ziehen und dann entscheiden, ob vor Entscheidungen weitere vertiefte Gespräche notwendig seien. „Das Wahlergebnis schreit nach Veränderung in Deutschland“, sagte Wissing weiter.
Klingbeil gegen eine Fortsetzung der Großen Koalition
Klingbeil sprach sich in der Sendung ebenfalls erneut gegen eine Fortsetzung der Großen Koalition aus SPD und Union aus. Er sei der „festen Überzeugung, dass die Konservativen auf die Oppositionsbank gehören“, sagte er.
Die FDP hatte vor dem Treffen mit der Union am Nachmittag bereits ein Sondierungsgespräch mit der SPD geführt. Am Abend fand auch ein Gespräch der SPD mit den Grünen statt. Bereits in den vergangenen Tagen hatte es auch Treffen von Grünen und FDP gegeben.
Rechnerisch möglich sind nach der Wahl vom 26. September sowohl eine Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP als auch ein Jamaika-Bündnis unter Führung der CDU/CSU. Allerdings war die SPD bei der Bundestagswahl stärkste Partei geworden und die CDU/CSU „nur zweiter“, wie Ziemiak einräumte.
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uebender (04.10.2021)
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Bundestagswahl
Politologe: Sieg und Debakel mit Ansage
Das Ergebnis des Wahlsonntags ist klar: Die SPD und die Grünen als ihr Wunschkoalitionspartner haben gewonnen, die Unionsparteien hingegen verloren. Zugleich sind Sieg und Niederlage keineswegs spiegelbildlich. SPD und Grüne haben nämlich bloß schwach gewonnen, die Unionsparteien hingegen demütigend verloren.
Königsmacher ist nun wieder, wie schon oft in früheren Zeiten, die FDP: Mit wem sie koaliert, der wird Kanzler. Klugerweise wird die FDP, am besten wohl informell, erst einmal mit den Grünen erkunden, was beide Parteien gemeinsam wollen; und dann wird man den Zuschlag demjenigen geben, der dieser jetzigen Machtmitte unseres Parteiensystems am meisten bietet – und ihr vielleicht auch das freundlichste Gesicht zeigt.
Die Linke hat jenes Vertrauenskapital weitestgehend aufgezehrt, das ihr einst die PDS einbrachte; also wird sie den Weg jeder linken Splitterpartei gehen: Sie wächst, wenn die Sozialdemokraten in der Mitte regieren, und sie schrumpft, wenn sich die SPD ihrerseits linke Sehnsüchte zu eigen macht.
Am unangenehmsten für die Union sind – wie immer schon – die Wahlergebnisse der AfD. Vor allem – doch nicht nur – im Osten hat die sich als eine sehr ins Gewicht fallende Partei rechts der Union durchgesetzt.
Wählerwanderungen und Wählerbindungen
Man versteht das am Wahltag Geschehene vor allem dann, wenn man es im Zeitfenster jener Prozesse betrachtet, die zu ihm führten. Kurzfristig sind das die Wählerwanderungen.
Langfristige Änderungen im Wahlverhalten
Anonsten versteht man diese aktuellen Wählerwanderungen am besten im Zusammenhang mit den langfristigen Veränderungen des Wahlverhaltens. Die lassen sich so umreißen:
Konsequenzen für die Parteien
Die Union hat es nach ihren vielen Wahlniederlagen der letzten Jahre stets vermieden, eine tatsachengetreue Analyse ihres Niedergangs zu versuchen. Also konnte sie auch keine für sie hilfreichen Konsequenzen aus deren Ergebnissen ziehen.
Bei der SPD wird viel davon abhängen, ob sie Olaf Scholz als Kanzler ebenso desavouieren und zum Aufgeben zwingen wird, wie das ihrer Parteilinken einst mit Helmut Schmidt gelang. Zwar beschwieg sie im Wahlkampf eisern, dass sie Olaf Scholz – da „zu rechts“ – um keinen Preis als Parteivorsitzenden wollte.
Die Grünen werden vor die Aufgabe gestellt sein, in der kommenden Koalition ihren fraglos erfolgreichen „Realo-Flügel“ weiterhin stark zu halten. Das kann im gleichen Umfang gelingen, wie Robert Habeck die innerparteiliche Debatte zu moderieren und auf einem plausiblen Kurs zu halten vermag.
Die FDP wird sich in jeder Koalition aus den schon erläuterten Gründen schwer tun. Wer immer mit ihr koaliert – ohnehin die Grünen, vermutlich die SPD, und unter besonderen Umständen trotz ihrer Niederlage vielleicht doch noch die Union – wird gut beraten sein, möglichst viel an liberaler Ordnungs- und Wirtschaftspolitik in der kommenden Bundesregierung zuzulassen.
Die AfD steht ebenso vor einer Weichenstellung: Will sie ihren Kurs als Anti-Establishment-Partei bzw. gar Anti-System-Partei fortsetzen, bei dem sie ihr Wählerpotential inzwischen ausgeschöpft hat und ohne jede unmittelbare Machtperspektive bleibt, oder will sie anstreben, nicht nur dauerhaft ihren Platz rechts neben der Union zu verteidigen, sondern sich eines Tages auch als Koalitionspartner zu qualifizieren.
Fazit: Politische Macht muss vom Parlament ausgehen
Es wäre schön, wenn der nächste Deutsche Bundestag sich in genau diesem Sinn als machtverleihendes Parlament verhielte – und nicht, wie in der Vergangenheit mit übergroßen Merkel-Mehrheiten, als gefolgschaftswilliger Abnickapparat.
Im Übrigen gälte es das Wahlrecht nach baden-württembergischen Vorbild zu ändern.
Dieses verbindet in ihren Wahlkreisen direkt gewählte Abgeordnete mit einer Proportionalität der Sitzzahlen insgesamt; und dank des Fehlens von schon vorab den Direktmandaten zur Seite gestellten Listenmandaten sorgte es für einen deutlich kleineren Bundestag – und zwar ohne jede Verkleinerung der Wahlkreise.
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uebender (05.10.2021)
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WAHL-PANNEN-SERIE IN BERLIN
Minderjährige durften illegal den Bundestag wählen
04.10.2021 - 19:12 Uhr
In Berlin durften bei der Bundestagswahl auch Minderjährige abstimmen – obwohl sie gar nicht wahlberechtigt sind!
Wie die WELT berichtet, wurden mehreren Jugendlichen nicht nur Wahlzettel für die Bundestagswahl, sondern auch für die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zum Volksentscheid ausgehändigt.
Ein illegaler Vorgang, denn: Die Teenager hätten nur bei der Wahl der Bezirksverordnetenversammlungen abstimmen dürfen. Dafür muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Für die anderen Wahlen sind Bürger erst mit 18 Jahren wahlberechtigt.
Die WELT traf drei Jugendliche, die illegal wählen konnten.
[...]
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matty (05.10.2021)
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Berliner Wahl-Debakel
Minderjährige wählen – 150-Prozent-Beteiligung und massenhaft ungültige Stimmen
Das Chaos bei der Durchführung mehrerer Wahlen in Berlin bringt immer neue Auswüchse zutage. Die Landeswahlleiterin bedauert mittlerweile, sich nicht stärker für die Entzerrung der zahlreichen Wahlereignisse und des Marathons eingesetzt zu haben.
Doch letztlich hat die Berliner Regierung das Zusammenkommen all jener Dinge zu verantworten.
Zahlreiche Wahlpannen in Berlin überschatten den historischen Wahltag am 26. September 2021. Die rot-rot-grüne Regierung in der Bundeshauptstadt muss eigentlich die drohenden chaotischen Verhältnisse vorausgesehen haben.
Landeswahlleiterin
Das zu erwartende Chaos trat ein und hatte einen derartigen Umfang, dass die seit 2010 amtierende Landeswahlleiterin Dr. Petra Michaelis zurücktrat.
Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in den ordnungsgemäßen und rechtskonformen Ablauf der Wahlen am 26. September 2021 in Berlin erschüttert ist.“
Im weiteren Verlauf der Aufdeckung der Vorkommnisse wurden nicht nur über tausende ungültige Stimmen aufgrund von falschen Wahlscheinen berichtet, sondern auch von veröffentlichten Schätzungen statt Wahlzahlen.
Zudem gab es Wahlbezirke, in denen mehr Stimmen abgegeben wurden, als Wahlberechtigte dort leben, sodass dort eine Wahlbeteiligung von sage und schreibe 150 Prozent erreicht wurde.
Minderjährige konnten Bundestag wählen
Nun sollen auch Minderjährige und EU-Ausländer sich möglicherweise und illegal an der Bundestagswahl und der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus beteiligt haben. Einem Bericht zufolge wurden diverse Wahlunterlagen einfach zusammen in einen Briefumschlag gesteckt und auch an Minderjährige verschickt.
Wenn Unberechtigte gewählt haben und Berechtigte nicht wählen durften, sind die Wahlgrundsätze entscheidend verletzt.“
Der Politiker fordert nun eine Prüfung der Berliner Stimmen der Bundestagswahl und der Wahl zum Abgeordnetenhaus Berlin.
„Bedauerliche Einzelfälle“
Als Beispiel der Vorfälle wurde von „Welt“ ein Jugendlicher namens Nemer genannt, der für alle Wahlen und den ebenfalls erst ab 18 Jahren zugänglichen Volksentscheid Unterlagen zugeschickt bekam. Dann ging er mit seiner Mutter zusammen in ein Berliner Wahllokal, wies sich aus und erhielt die vier Wahlzettel, die er ausfüllte. Ein Wahlhelfer habe ihm dann gezeigt, welcher Stimmzettel in welche Urne gehöre.
Der für beide Wahllokale zuständige Wahlleiter Marc Albrecht konnte sich indes keinen Reim auf das Geschehene machen. Man könne die Schilderungen nicht nachprüfen, erklärte Albrecht auf Nachfrage. Wenn es stimme, seien das „bedauerliche Einzelfälle“ – und überhaupt: Die Jugendlichen seien dafür verantwortlich, nicht an Wahlen teilzunehmen, für die sie nicht zugelassen seien.
Die Teilnahme von Minderjährigen könne eigentlich gar nicht mehr nachgewiesen werden.
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uebender (06.10.2021)
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Wahlmanipulation
Skandal um Berlinwahl weitet sich aus
BERLIN. Die Unregelmäßigkeiten um die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus, die gleichzeitig mit der Bundestagswahl stattfand, sind wohl weitaus größer als bisher angenommen. Wie berichtet, sollen in einem Wahllokal in Friedrichshain vorsätzlich falsche Stimmzettel ausgegeben worden sein, die später für ungültig erklärt wurden. Rund achtzig Wähler verloren so ihre Stimme für die Abgeordnetenwahl.
Die von zahlreichen Pannen überschattete Wahl in Berlin am 26. September 2021 beschäftigt derzeit auch die Gerichte. Derzeit prüft das Berliner Landesverfassungsgericht mehrere Beschwerden und forderte dazu Stellungnahmen von allen 2.257 Wahllokalen an. Die Zustände in einzelnen Wahllokalen, die dabei bisher bekannt wurden, lassen eine Neuwahl zum Berliner Abgeordnetenhaus immer wahrscheinlicher erscheinen.
Wachsende Zahl von Wahlpannen
Kritisiert wurden unter anderem: Stundenlanges Warten, fehlende, unvollständige oder ungültige Stimmzettel und Wahlhelfer, die Bürger unverrichteter Dinge nachhause schicken wollten. In dem jetzt bekannt gewordenen Fall des Friedrichshainer Wahllokals wurden wohl Stimmzettel für den falschen Bezirk geliefert.
Die Wahlleiterin schilderte in ihrer Stellungnahme, wie nach Rücksprache diese falschen Stimmzettel zunächst ausgegeben wurden. Zwei Stunden später sei die Entscheidung revidiert worden und die bis dahin abgegebenen Stimmen wurden ungültig.
„Die Hemdsärmeligkeit, mit der die zuständigen Beamten im Bezirkswahlamt agiert haben, ist erschütternd und offenbar bar jedes Respekts vor dem Souverän“, empörte sich der ehemalige Abgeordnete und Freie-Wähler-Kandidat Marcel Luthe gegenüber der Berliner Zeitung.
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uebender (24.05.2022)
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Chaos-Wahl im September 2021
Berlin: Wahlwiederholung nach „komplettem Systemversagen“ möglich
Das Chaos war groß. Seltsame Geschehnisse könnten sich bei den Berliner Wahlen im Herbst vergangenen Jahres ereignet haben. Nun fordert das Landesverfassungsgericht alle Niederschriften aus den 2.257 Berliner Wahllokalen zur Prüfung an und auch der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags beschäftigt sich mit den Vorgängen in der Bundeshauptstadt.
Am 26. September 2021 war Bundestagswahl. Auch in Berlin kamen die Wähler in den Wahllokalen zusammen, um ihre Stimmen abzugeben. In Berlin wurde aber nicht nur die Bundestagswahl abgehalten, sondern auch die Landeswahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen
Zusätzlich wurde noch der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ zur Stimmabgabe gebracht. Und zu guter Letzt fand zeitgleich der Berlin-Marathon statt, was zu Straßensperrungen, Verkehrsproblemen und Zuschaueraufläufen führte.
Seitz: „Komplettes Systemversagen“
Zu den Vorfällen in der Bundeshauptstadt tagte am 24. Mai der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags. Dieser entscheidet nach § 1 des Wahlprüfungsgesetzes „über die Gültigkeit der Wahlen zum Deutschen Bundestag und die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl“.
Das sind auch keine Einzelfälle, über die wir hier reden, sondern wir blicken auf ein komplettes Systemversagen, das in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig ist“
Es sei nur eine Spitze des Eisberges aufgedeckt worden von einem flächendeckenden strukturellen Versagen, so der Volljurist.
Details im Wahlprüfungsausschuss einen Vergleich zu Vorgängen in einer „Bananenrepublik“. Nach Angaben der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Oppositionspartei, Beatrix von Storch, habe Bundeswahlleiter Georg Thiel bei den Vorgängen „Systemversagen“ und vermeidbare, schwere Wahlmängel bestätigt.
Nun wurden Vorwürfe laut, dass es sich nicht nur um Pannen handelte, sondern Wähler absichtlich um ihre Stimme gebracht wurden. Der seit November 2021 ehemalige Berliner Abgeordnete Marcel Luthe stellte am vergangenen Wochenende Strafanzeige wegen Wählertäuschung.
Er vermutet Wahlfehler in einer Dimension, bei der sich diese auf mindestens 100.000 potenzielle Wählerstimmen hätten auswirken können. Den Zeitungsangaben nach könnte sich das so weit auswirken, dass die Linkspartei sogar aus dem Bundestag herausfalle.
Seltsame Vorgänge
„Zu Beginn der Stimmabgabe standen für die Zweitstimmen der Abgeordnetenhauswahl nur ungültige, da für den Bereich Charlottenburg-Wilmersdorf bestimmte Wahlzettel zur Verfügung. Der Fehler wurde gegen 8:15 vom Wahlvorstand dem Bezirkswahlamt gemeldet. Von dort kam zunächst die Weisung, mit der Wahl mit den falschen Wahlzetteln fortzufahren.
Etwa 2 Stunden später bekamen wir die Information, dass die ‚Charlottenburg-Wilmersdorf‘-Wahlzettel als ungültig zu behandeln sind.
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uebender (26.05.2022)
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Deutschland Wahlchaos
Berlin hat laut CDU zu wenig Papier für vorgezogene Neuwahl
Vorgezogene Neuwahlen im Bundesland Berlin könnten nach Einschätzung der CDU an Papiermangel scheitern. Das meldet „Bild“ unter Berufung auf einer Stellungnahme der Berliner CDU.
Danach sind die kommunalen Reserven zu gering, um bei vorgezogenen Neuwahlen an alle rund drei Millionen Haushalte Wahlbenachrichtigungen zu verschicken.
„Ohne ausreichende Papierbestände sind reibungslose Wahlen nicht möglich“, zitiert „Bild“ aus dem Dokument. Berlins CDU-Vorsitzender Kai Wegner forderte den Berliner Senat auf, schnellstens für Abhilfe zu sorgen.
„Die Hinweise auf den eklatanten Papiermangel im Fall einer Neuwahl sind beunruhigend. Die SPD ist schuld am schlimmsten Wahlchaos in der Geschichte der Bundesrepublik. Sie und ihre Partner müssen zeigen, dass sie mehr können, als eine Wahl in den Sand zu setzen.“
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uebender (29.05.2022)
Protokolle zeigen das Ausmaß der Berliner Wahlpannen
Nach den Pannen bei der Wahl im vergangenen September in Berlin hat Bunte Wahlleiter in der Anhörung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages beantragt, die Bundestagswahlen in sechs von 12 Berliner Bundestagswahlkreisen zu wiederholen.
Die Demokratie wurde beschädigt.
Falsche Stimmzettel, lange Schlangen und Korrekturen mit dem Rotstift: 25.000 Seiten Wahlunterlagen zeigen, wie gravierend die Missstände in der Hauptstadt waren.
Dieser Schaden ist am besten durch die Wiederholung der Wahlen zu beheben.
Aber wie gesagt:
Aber es ist nicht nur eine juristische Frage
Wenn rot- grüne Kommunisten an der ReGIERung sind, dann werden sie auch Wahlen fälschen um an der Macht zu bleiben.
Kommunistische Regimes sind nur über die Strasse zu entmachten. Per Wahl wird das auf keinen Fall funktionieren.
Mit freundlichen GrüßenZitat
Seite 43 die finde ich nicht
Wer nach dem besagten Dokument sucht findet meist nur die Kurzfassung z.B. BMI wo diese Seiten fehlen
Die Langfassung fand ich ordentlich verlinkt bei Norbert Häring.
smart-city-charta-langfassung.zipZitat
Zitat
Smart City Charta
Digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig gestalten
Herausgeber
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), Bonn
Deichmanns Aue 31–37
53179 Bonn
6. Post-voting society
Da wir genau wissen, was Leute tun und möchten, gibt es weniger Bedarf an Wahlen, Mehrheitsfindungen oder Abstimmungen. Verhaltens- bezogene Daten können Demokratie als das gesellschaftliche Feedbacksystem ersetzen.
Zitat
Nach Wahlpannen
Gericht verhandelt am 28. September über Einsprüche gegen Berliner Wahl
Der Berliner Verfassungsgerichtshof will am 28. September öffentlich über die Einsprüche gegen das Ergebnis der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen vom vergangenen Jahr verhandeln. Die neun Richter wollen sich dabei zunächst mit vier von insgesamt 35 eingereichten Einsprüchen befassen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Dabei handelt es sich demnach um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Senatsinnenverwaltung sowie der AfD und von Die Partei. Diese Verfahren seien geeignet, „alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit dem Wahlgeschehen abzudecken“, hieß es.
Laut Gericht sollen in der mündlichen Verhandlung die Wahlfehler, die Beeinflussung der Sitzverteilung und Rechtsfolgen erörtert werden.
Die Beteiligten erhalten demnach Gelegenheit, zum Wahlgeschehen, möglichen Versäumnissen und damit verbundenen Rechtsfragen Stellung zu nehmen und ihre Rechtsauffassung vorzutragen. Eine Entscheidung wird an diesem Tag jedoch voraussichtlich nicht getroffen.
Hierfür hat das Gericht laut Gesetz drei Monate Zeit.
Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September 2021 hatte es in der Hauptstadt zahlreiche Pannen gegeben – etwa fehlende Stimmzettel, lange Warteschlangen oder zwischenzeitlich geschlossene Wahllokale.
Für die Einsprüche gegen das Ergebnis der Bundestagswahl ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags zuständig. Dieser erarbeitet eine Beschlussempfehlung, über welche dann das Parlament im Oktober entscheiden soll.
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uebender (05.08.2022)