Griechenland reformiert Strafrecht: Für Verbreitung von Falschmeldungen mindestens drei Monate Haft
3 Okt. 2021 12:09 Uhr
Eine Verschärfung des Strafrechts Griechenlands belegt die Verbreitung von Falschmeldungen rund um das Thema Corona mit einer Haftstrafe von mindestens drei Monaten. Das Urteil obliegt fortan den Richtern. Die Journalistengewerkschaft Griechenlands sieht hierin eine Bedrohung der Pressefreiheit.
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"Wer öffentlich oder über das Internet Falschmeldungen veröffentlicht oder verbreitet, die geeignet sind, die Öffentlichkeit zu beunruhigen oder zu beängstigen oder das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Volkswirtschaft, die Verteidigungsfähigkeit oder die öffentliche Gesundheit des Landes zu erschüttern, wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten und einer Geldstrafe bestraft. Wurde die Tat wiederholt durch die Presse oder das Internet begangen, wird der Täter mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und einer Geldstrafe bestraft. Der tatsächlichen Eigentümer oder Herausgeber des Mediums, mit dem die Handlungen der vorherigen Absätze vorgenommen wurden, werden mit derselben Strafe bestraft."
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"Wenn jemand operiert wird oder eine Transfusion braucht und zu einer Gruppe von Impfgegnern gehört, verlangt er, dass ihm kein Blut von einer geimpften Person transzendiert wird. Das hat natürlich keine wissenschaftliche Grundlage."
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