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Volksentscheid
Berliner stimmen für Enteignung von Immobilienkonzernen
In Berlin hat der Volksentscheid zur Enteignung großer Immobilienkonzerne wohl eine Mehrheit. Nach Auszählung eines Drittels der Stimmen kommt die Initiative auf rund 57 Prozent Zustimmung, 39 Prozent stimmten dagegen. Bemerkenswert ist, dass die Befürworter der Enteignung in fast allen Bezirken vorne liegen, lediglich in Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf gab es beim frühen Auszählungsstand eine kleine Mehrheit dagegen.
In Friedrichshain-Kreuzberg deutete sich gar eine Mehrheit von über 70 Prozent für die Enteignung an. Die Initiatoren fordern einen „Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen“, wie es wörtlich heißt.
Unbeeindruckt vom Ergebnis des Volksentscheids hat der schwedische Immobilienkonzern Heimstaden rund 14.000 Wohnungen in der Hauptstadt gekauft.
Der Abschluss des Geschäfts sei für Ende 2021 geplant, teilte Heimstaden weiter mit. Ein Preis wurde nicht genannt. Damit vergrößert der Konzern seinen Wohnungsbestand in Deutschland deutlich. Bislang besaß der Konzern rund 7.300 Wohnungen in Berlin, Halle, Magdeburg und Rostock.
Europaweit besitzt der schwedische Konzern nach eigenen Angaben etwa 116.000 Wohnungen. Heimstaden ist seit 2018 in Deutschland aktiv.
Giffey will Ergebnis von Volksentscheid für Enteignungen respektieren
„Dieser Volksentscheid ist zu respektieren und die notwendigen Schritte sind einzuleiten“, sagte Giffey am Montag im ARD-„Morgenmagazin“. Der politische Auftrag sei nun, dass die Umsetzbarkeit des Volksentscheids geprüft werde anhand eines Gesetzentwurfs.
Dabei äußerte Giffey allerdings Zweifel an der Umsetzbarkeit der mit dem Volksentscheid verbundenen Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne:
„Wenn das nicht verfassungskonform ist, können wir es auch nicht machen.“
Giffey erneuerte auch ihre Position aus dem Wahlkampf zur Wahl des Abgeordnetenhauses, dass Enteignungen ihrer Meinung nach nicht zum Bau der benötigten neuen Wohnungen beitragen.
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uebender (27.09.2021)
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matty (27.09.2021)
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DIW-Chef: Enteignungen kontraproduktiv für Wohnungsmarkt
Berliner Bürger haben für die Enteignung großer Wohnungsunternehmen gestimmt. Laut Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung könnte das unschöne Folgen für den Wohnungsmarkt haben.
„Enteignungen wären nicht nur wirtschaftlich schädlich, sondern sie wären mit Blick auf das Wohnungsangebot und die Mieten kontraproduktiv“, sagte er der Funke Mediengruppe.
Enteignungen könnten zu weniger Wohnungsbau führen
Auch nur ein begrenztes Risiko möglicher Enteignungen werde die Unsicherheit auf Seiten der Investoren erhöhen und somit zu einem Rückgang des Wohnungsbaus in Berlin führen.
„Vermieter werden höhere Risikoprämien verlangen, so dass langfristig und kurzfristig die Mieten noch deutlich stärker steigen werden und das Wohnungsangebot noch knapper sein wird.“
Immobilienwirtschaft warnt vor „Scheinlösungen“
Unterdessen warn die Immobilienwirtschaft vor teuren „Scheinlösungen“. „Bezahlbares Wohnen lässt sich nicht durch Scheinlösungen wie Enteignung sichern“
Das sei „eindeutig der falsche Weg“.
Ziel der Bürgerinitiative ist die Vergesellschaftung von Wohnungen der großen Immobilienkonzerne in Berlin.
Keine rechtliche Verpflichtung für den Senat
Da nicht über ein konkretes Gesetz oder eine Verfassungsänderung abgestimmt wurde, bedeutet das Ergebnis keine rechtliche Verpflichtung für den neuen Senat. Dieser muss also nicht ein entsprechendes Gesetz zur Enteignung ausarbeiten.
„Berlins Wohnungsproblem lässt sich nicht durch Enteignungen lösen, sondern nur durch gemeinsame Anstrengungen für mehr Wohnen“, sagte Kern weiter. Sie schlug ein „Bündnis für Neubau und Wohnen“ vor.
Besorgt zeigten sich auch genossenschaftliche Immobilienbesitzer. „Viele Genossenschaften fürchten, dass eine rechtssichere Ausnahme von Genossenschaften – wie bereits beim Mietendeckel – nicht möglich ist“, sagte etwa Dirk Enzesberger
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uebender (29.09.2021)
Die Heuchelei entlarvt sich von selber denn dem Übel geht es immer schon ums Schmarotzern und EnteignenDie Rot/Dunkel Rot/Öko Grünlinge schiebt alle Schuld auf die Unternehmer statt sie auch bei sich oder der Politik zu suchen.
Da möchte ich widersprechen denn das geänderte Lastenausgleichsgesetz ist in meinen Augen nichts anderes als Enteignung.Keine rechtliche Verpflichtung für den Senat
Da nicht über ein konkretes Gesetz oder eine Verfassungsänderung abgestimmt wurde, bedeutet das Ergebnis keine rechtliche Verpflichtung für den neuen Senat. Dieser muss also nicht ein entsprechendes Gesetz zur Enteignung ausarbeiten.
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matty (29.09.2021)
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Berliner Wahlchaos-Tag
Minderjährige nicht nur im Wahllokal, auch als Briefwähler beteiligt
Die Bundestagswahl ist nun schon zwei Wochen her und immer noch gibt es neue Details vom Wahlchaos in Berlin. War zuletzt nach anderweitigen Pannen auch von fälschlicherweise zugelassenen minderjährigen Wählern im Wahllokal die Rede, wird nun bekannt, dass Minderjährige auch im Briefwahlverfahren bedient wurden.
Um das Chaos perfekt zu machen, sorgten die Corona-Maßnahmen für lange Schlangen vor den Wahllokalen, sodass einige Wähler nicht vor der Schließung der Wahllokale ihre Stimme abgeben konnten, wie es in zwei Pankower Wahllokalen geschah.
Die Briefwahl-Lücke vom 26. September
„Ich hatte Briefwahl beantragt und war leicht verwirrt, als ich nicht nur die Stimmzettel für die Bezirkswahl, sondern auch alle übrigen erhielt“, sagte eine 16-Jährige aus Zehlendorf, die ausschließlich zur Bezirkswahl berechtigt war.
Sie entschied sich dafür, alle drei Wahlzettel sowie die Volksabstimmung „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ auszufüllen, in den Umschlag zu stecken, „wie es in dem ‚Beipackzettel‘ stand“, und abzusenden.
Auch eine Weitergabe zugeschickter Wahlzettel von einer voll wahlberechtigten Person (deutscher Staatsbürger, volljährig) an teilweise Nichtberechtigte wäre auf diese Weise möglich gewesen, etwa an minderjährige EU-Ausländer, die lediglich an der Bezirksparlamentswahl teilnehmen konnten.
Innensenator Geisel behauptete zu den Vorgängen, dass außer „Zeitungsartikeln“ keine Hinweise vorlägen, dass Minderjährige bei der Bundestagswahl und der Abgeordnetenhauswahl mitgewählt hätten.
Ein Wahlhelfer habe sogar angegeben, dass in seinem Wahllokal „mehrfach alle Wahlscheine an unter 18-Jährige oder EU-Ausländer ausgegeben“ wurden. Er berichtete auch von oberflächlichen Personalausweiskontrollen aufgrund der Hektik.
Berlin: Chaos ohne Verantwortung?
Während die Berliner Landeswahlleiterin nach rund zehn Jahren im Amt zurücktrat, scheint es außer ihr in Berlin kaum führende Politiker zu geben, die die Verantwortung für das Wahlchaos am 26. September übernehmen wollen.
Schließlich gab Müller noch „Fehleinschätzungen“ und „Fehlplanungen“ zu. Ihm zufolge würden die Wahlen nicht von der politischen Führung Berlins umgesetzt, sondern von der Landeswahlleiterin, wo eben auch die Verantwortung für die Umsetzung liege.
Der Senat habe sich laut Müller sofort mit den Pannen der Wahlen beschäftigt, erklärte der sozialdemokratische Spitzenpolitiker zwölf Tage nach den Vorfällen.
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uebender (12.10.2021)
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Abgeordnetenhauswahl
Sensburg: „Berlin muss die Wahl wiederholen, und zwar rechtmäßig“
Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages, Patrick Sensburg (CDU) hat deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abgeordnetenhauswahl in Berlin geäußert. „Bei der Berlin-Wahl zum Abgeordnetenhaus sehe ich objektive Wahlrechtsverstöße“
„Ich glaube nicht an Einzelfälle, die keine Auswirkungen hatten.“
Es sei nach wie vor völlig unklar, ob nun „ein paar tausend oder gar Zehntausende erst nach 18 Uhr ihre Stimme abgegeben“ hätten, kritisierte Sensburg. Offen sei auch, ob sich nicht noch Wähler nach 18 Uhr in die Schlange gestellt hätten, was nicht zulässig wäre.
Am Donnerstag tagt der Berliner Landeswahlausschuss zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Abgeordnetenhauswahl. Nach Bekanntgabe kann beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen das Ergebnis eingelegt werden.
Bereits am Montag stellte der Landeswahlausschuss das Zweitstimmenergebnis der Bundestagswahl in der Hauptstadt fest. Gegenüber dem in der Wahlnacht ermittelten vorläufigen Ergebnis ergaben sich demnach nur geringfügige Änderungen.
Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September war es zu mehreren Pannen gekommen. So gingen in einigen Wahllokalen Stimmzettel aus, in anderen lagen zunächst die falschen aus.
Vor manchen Wahlorten bildeten sich zudem lange Schlangen, sodass manche Wähler erst nach 18.00 Uhr ihre Stimmen abgeben konnten. Landeswahlleiterin Petra Michaelis trat deshalb bereits zurück.
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uebender (14.10.2021)